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Meine Nachbarschaft: Carl-Benz-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 entstanden aus Vorlage: OF 807/11 vom 13.12.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen den Nutzer:innen der Gehwege und dem Pkw- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter einem Meter die nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, für den Verkehrsbereich der Rampe der Carl-Ulrich-Brücke/Dieburger Straße/Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis vorzulegen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. zehn Metern eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg hat teils eine Breite von unter einem Meter und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren würden. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die erbetenen Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund von Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) (Foto Privat, Gehwegbreite kleiner als 90 Zentimeter) (Foto: Privat. Wie häufig: Rollerfahrer auf dem Gehweg) (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

07.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen

07.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 937/3 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der Roten Eule in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: Von der Ungewissheit, ob die Rote Eule gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die Rote Eule blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. - Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, zu berichten: a. Wie der Magistrat die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt. b. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen. c. Wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen? d. Welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der Roten Eule künftig nicht wiederholt. e. Welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein sollen. f. Welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind, und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen. g. Inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1345 2025 Die Vorlage OF 937/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 18.08.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen. Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen, diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit an der Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger in der CarlBenzStraße/Höhe Bäckerei Eifler

09.10.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 503/11 vom 25.09.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger in der Carl-Benz-Straße/Höhe Bäckerei Eifler Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff genannte Querungshilfe so auszugestalten, dass Autofahrer frühzeitig Fahrradfahrer und Fußgänger, die an dieser Stelle die Fahrbahn überqueren erkennen, damit diese sicher queren können. Zudem wird der Magistrat gebeten, entsprechende Verkehrsschilder beidseitig für den fließenden Verkehr aufzustellen, die rechtzeitig auf querende Verkehrsteilnehmer hinweisen und zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auffordern. Die bereits vorhandenen Piktogramme in diesem Bereich sind verblasst und müssen erneuert werden. Begründung: Radfahrer und Fußgänger können diese vom fließenden Verkehr hoch frequentierte Stelle nur sehr schlecht überqueren, zumal auf der Straße insbesondere durch den dort ansässigen Lieferverkehr unverhältnismäßig schnell und rücksichtslos gefahren wird. Die Querungshilfe, welche in der Kurve liegt, wird in ihrem aktuellen, maroden und schlecht sichtbaren Zustand nur schwer wahrgenommen und stellt keinen Sicherheitsaspekt für die Querenden dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!

25.04.2022 · Aktualisiert: 09.05.2023

Anregung vom 25.04.2022, OA 178 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 22.03.2022 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Vorgang: OM 6618/20 OBR 11; ST 398/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahmen muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße in Fechenheim zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.03.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadtregierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es GRÜNE, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL) und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt brauchen Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Millionen Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur drei Millionen Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Zur Anregung OM 6618 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 398, mitgeteilt, dass die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat derzeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 178 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 38) CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 153 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat

25.01.2021 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11

21.09.2020 · Aktualisiert: 28.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 entstanden aus Vorlage: OF 764/11 vom 07.08.2020 Betreff: Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11 Der Magistrat wird gebeten, die im Jahre 2017 angekündigte grundhafte Erneuerung der Gewerbegebietsstraßen in den Gewerbegebieten Fechenheim Nord, Seckbach Süd und Oberhafen/Bereich Carl-Benz-Straße zeitnah zu beginnen. Mit Priorität ist hier eine grundhafte Sanierung und Neukonzeption der Radwege einzuleiten. Durch die lange Verzögerung des Beginns der Erneuerungsmaßnahmen ist der Zustand der Radwege unter Sicherheitsaspekten schlecht. Begründung: Durch die Ankündigung der Sanierung der Gewerbegebietsstraßen sind alle komplexeren Erneuerungen und Ausbesserungen der Radwege unterblieben. Alle notwendigen Verbesserungen, die nicht einen akuten Sicherheits-Notstand ausräumen mussten, sind aufgrund der angekündigten generellen Sanierung der Gewerbegebietsstraßen unterblieben. Der jetzige Zustand der Radwege ist schlecht, und dieser Zustand sollte aufgrund der Nachfrage nach vernünftigen Radwegen umgehend verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6235 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 22.02.2020 Betreff: Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg für Rechtsabbieger von der Carl-Benz-Straße aus Richtung Offenbach kommend in die Dieburger Straße einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, den Radweg auf der Carl-Benz-Straße an der Einmündung Dieburger Straße farblich rot zu kennzeichnen. Quelle: Geoinfo.frankfurt.de Begründung: Die Einmündung ist stark frequentiert. Immer häufiger wird beobachtet, dass Radfahrer nicht bis zur Einmündung Dieburger Straße vorfahren, sondern über den Gehweg abkürzen. Dies ist aus zwei Gründen gefährlich. Zum einen müssen die Radfahrer kurz auf der Carl-Benz-Straße halten, um das Fahrrad über den Bordstein zu heben, um auf dem Gehweg weiterzufahren. Hinter den Fahrrädern fahrende Pkws können aufgrund des Gegenverkehrs und der engen Fahrbahnbreite nicht an den Radfahrern vorbei, weshalb Auffahrkollisionen unnötig provoziert werden. Zum anderen ist der Gehweg durch ein kleines Wäldchen schlecht einsehbar, wodurch sich die Radfahrer auf dem noch dazu relativ schlecht befestigten Gehweg selbst und dortige Fußgänger gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1788 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße

17.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5794 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 31.01.2020 Betreff: Rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Einmündungen der Ferdinand-Porsche-Straße auf die Carl-Benz-Straße rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer anzubringen. Begründung: Es kommt regelmäßig in den genannten Bereichen vermehrt zu Beinahekollisionen, da abbiegende oder einbiegende Pkw und Lkw die Radfahrer oft übersehen oder aufgrund der Breite und des Zustands der Straßen nicht damit rechnen, dass Radfahrer dort fahren. Tatsächlich verkehren dort sehr viele Radfahrer. Um diese zu schützen, regt der Ortsbeirat an, dass die mittlerweile im Stadtgebiet weit verbreiteten roten Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer an den Einmündungen aufgetragen werden, um Radfahrer und ihre Strecken deutlich zu kennzeichnen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 868 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängen

29.10.2019 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5346 entstanden aus Vorlage: OF 274/16 vom 15.10.2019 Betreff: Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängen Vorgang: B 340/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Stadtbezirk Bergen-Enkheim, insbesondere der Stadtteil Bergen, in die im Bericht B 340 genannte Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile eingebunden werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, über die Prüfungen der verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Schienenanbindung des Frankfurter O stens zu berichten, soweit der Stadtbezirk Bergen-Enkheim hiervon betroffen ist oder betroffen sein könnte. Begründung: Der Bericht des Magistrats, B 340, befasst sich mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie, bezogen auf die östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach. In dem umfangreichen Titel der Machbarkeitsstudie taucht der östlichste Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim nicht auf. In der Begründung des Berichtes werden vier Untersuchungen erwähnt, von denen zumindest zwei auch den Stadtbezirk Bergen-Enkheim betreffen könnten, nämlich soweit es um eine mögliche Stadtbahnverlängerung einmal nach Bergen und einmal nach Enkheim geht. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollte insbesondere berücksichtigt werden - der Magistrat sollte hierauf von Anfang an ein wachsames Auge haben -, dass Bergen bereits seit vielen Jahren keine schienengebundene Verbindung mehr in die Innenstadt von Frankfurt und zu den anderen östlichen Stadtteilen hat. Dies ist seit der Kappung der Straßenbahn nach Bergen der Fall. Von Bergen aus erreicht man die nächsten U-Bahn-Stationen in Enkheim oder in Seckbach nur mit dem Bus oder dem Pkw. Auch wenn der Bericht des Magistrats auf eine Anregung des Ortsbeirates 11 zurückgeht, sollte auch der Ortsbeirat 16 über die Prüfungen der verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen, die Bergen-Enkheim betreffen könnten, durch den Magistrat informiert werden. Dies ist, mit Ausnahme des Berichtes selbst, bisher noch nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 138 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach

13.05.2019 · Aktualisiert: 15.01.2020

Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße

25.03.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4455 entstanden aus Vorlage: OF 537/11 vom 10.03.2019 Betreff: Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Querungshilfe der südöstlichen Carl-Benz-Straße die beiden ausgewiesenen Parkplätze auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße aus Sicherheitsgründen und der besseren Einsicht in die Straße wegen aufzuheben. Begründung: Die Querungshilfe in der südöstlichen Carl-Benz-Straße wird von vielen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern benutzt, um die Carl-Benz-Straße zu überqueren. Von Süden kommend existiert allerdings bei Benutzung der oben beschriebenen Parkplätze durch Lkws keine Einsicht in die Carl-Benz-Straße nach Westen. Die Querenden erkennen die Gefahr durch den ankommenden Verkehr nicht. Andererseits ist die Möglichkeit der Überquerung dringend notwendig und durch die vorhandene Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. (Foto. Googlemaps 2019) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1212 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Antrag vom 17.11.2018, OF 479/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig, die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 291 2018 Die Vorlage OF 479/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

17.09.2018 · Aktualisiert: 09.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.

09.04.2018 · Aktualisiert: 31.07.2018

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße

19.06.2017 · Aktualisiert: 27.02.2018

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 212/11 vom 27.05.2017 Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße (in Höhe der nach südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite, ist mit einem ab soluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu kennzeichnen. Begründung: Um eine sichere Querungsmöglichkeit der Carl-Benz-Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, in diesem Bereich einen Fußgängerüberweg einzurichten. Im oben genannten Bereich ist bereits heute eine Verkehrsinsel, die den Charakter einer Querungshilfe hat, vorhanden. Als zusätzliche Maßnahme, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine optimale Sicht in diesen Bereich zu ermöglichen, ist die Ausweisung eines Halteverbots auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße unerlässlich. (c) (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2217 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 457 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße

19.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1805 entstanden aus Vorlage: OF 214/11 vom 01.06.2017 Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Adam-Opel-Straße, zwischen Carl-Benz-Straße und Hugo-Junkers-Straße, aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist in einem völlig maroden Zustand. Die östliche Straßenseite ist nahezu komplett mit Lkws beparkt. Auf der westlichen Straßenseite sind die Kanalabläufe so stark abgesenkt, dass Lkws, die bedingt durch den engen Straßenquerschnitt sehr nahe am Straßenrand fahren müssen, in starke Schwankbewegungen geraten. Zum einen muss befürchtet werden, dass Ladung verrutscht oder gar abrutscht, zum anderen dadurch Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem neben der Straße liegenden Radweg fahren und denen Lkws sehr nahe kommen, stark gefährdet sind. Eine Reduzierung des Tempos ist notwendig, um das Gefahrenpotenzial, das sich unweigerlich durch den Straßenzustand ergibt, zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1865 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Sichere Fußgängerquerung der Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende

06.05.2017 · Aktualisiert: 26.06.2017

Antrag vom 06.05.2017, OF 203/11 Betreff: Sichere Fußgängerquerung der Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, damit am südöstlichen Ende der Karl-Benz-Straße - in Höhe der nach Südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe - eine sichere Querung der Karl-Benz-Straße durch Radfahrer und Fußgänger bei guter Sicht erfolgen kann, ist die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite - mit einem absoluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu belegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 203/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 203/11 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs

02.04.2017 · Aktualisiert: 26.06.2017

Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung Fahrradweg Ernst-Heinkel-Straße Fechenheim

09.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1069 entstanden aus Vorlage: OF 104/11 vom 18.12.2016 Betreff: Erneuerung Fahrradweg Ernst-Heinkel-Straße Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Ernst-Heinkel-Straße, in besonderem Maße auf der östlichen Seite, in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die durch Wurzeln aufgewölbten, vielfach aufgerissenen Fahrbahndecken sind zu begradigen und mit einer neuen Decke zu versehen. Begründung: Für Menschen aus Fechenheim, die mit dem Fahrrad Richtung Frankfurt City oder Eissporthalle/Bornheim unterwegs sind, gleich ob als Arbeits-, Schul-, Einkaufsweg oder aus anderen Gründen, ist die Strecke über die Ernst-Heinkel-Straße die meist genutzte Variante. Hinsichtlich seiner Befahrbarkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer ist der alternative Weg über Adam-Opel-Straße und Carl-Benz-Straße durch den Oberhafen in noch schlechterem Zustand. Hinsichtlich der Bedeutung, die mittlerweile dem Fahrrad für alle Wege, vor allem in Ballungsräumen, bis zu acht Kilometern zugeordnet wird, ist es aus Gründen der Akzeptanz, aber auch vor allem der Sicherheit wegen zwingend erforderlich, für einen guten Zustand der dem Fahrrad zugedachten Fahrbahnen zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 523 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Grundhafte Erneuerung der AdamOpelStraße und der CarlBenzStraße

14.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

Antrag vom 14.10.2015, OF 371/11 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Adam-Opel-Straße und der Carl-Benz-Straße Der OBR fragt an wann die grundhafte Erneuerung der Adam-Opel und der Carl-Benz-Straße erfolgen wird. Auf Anfragen von ansässigen Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung wurde mitgeteilt,dass die Wirtschaftsförderung seitens des Verkehrsdezernats die Auskunft erhielt dass die Baumaßnahmen nach Abschluss der Brückenerneuerung auf der Hanauer Landstr. (Neckermann Brücke) erfolgen sollen. Der Ortsbeirat möchte wissen ob die Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang geplant sind und durchgeführt werden, ferner für wann diese geplant sind. Begründung: Die Straßen s.O. sind seit Jahrzehnten in einem absolut desolaten Zustand. Hierdurch kommt es zu massiven Verkehrsbehinderungen. Darüber hinaus beschweren sich regelmäßig Bürger und ansässige Unternehmen über die dadurch entstehenden Behinderungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1517 2015 Die Vorlage OF 371/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße

17.11.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 284/11 vom 30.10.2014 Betreff: Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Abpollerung vor dem Spiegel gegenüber der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße; - Parkverbot (VZ 286) tagsüber (von 06:00 bis 18:00 Uhr) in der Carl-Benz-Straße von der Carl-Ulrich-Brücke kommend auf der rechten Seite ab der Kurve bis zur Einmündung der Ferdinand-Porsche-Straße; - Sperrflächenmarkierungen an beiden Seiten der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße. Begründung: An der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße kommt es immer wieder zu Staus und zu sehr heiklen Situationen beim Einfahren aus der Ferdinand-Porsche-Straße in den dichten Verkehr auf der Carl-Benz-Straße. Um diese Situation zu entschärfen, werden die genannten Maßnahmen als dringendst umzusetzen erachtet. Der Spiegel wird regelmäßig von Transportern so zugeparkt, dass er nicht mehr sichtbar ist, ebenso die Einmündungsbereiche. Dies erschwert die Sicht in die Carl-Benz-Straße erheblich. Ebenso verhält es sich mit dem Bereich vor der Einmündung, hier stehen regelmäßig große Lkws über Tage hinweg und erschweren die Sicht beim Ausfahren. Die Ferdinand-Porsche-Straße selbst ist von ihrer Breite her so schmal, dass bei beidseitiger Beparkung Gegenverkehr nicht möglich ist, es kommt daher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Durchfahrt. Aus diesem Grund ist im vorderen Bereich das Parken einseitig zu untersagen. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke

14.05.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 118/11 vom 30.04.2012 Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke dahin gehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich-Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite, in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße, in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt, unter Erhaltung des Baumbestandes, in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen. Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke erklärte Hessen mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bereits 2009, dass die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Passantinnen und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1338 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße

15.08.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 250 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 28.06.2011 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg in der Carl-Benz-Straße einzurichten. Dieser Fußgängerüberweg sollte hinter der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Robert-Bosch-Straße, an der Bushaltestelle der Linie 41, auf der Höhe des Saab-Autohauses erstellt werden. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger, welche am Werksverkauf der Bäckerei Glockenbrot oder zum Tierheim des Frankfurter Tierschutzvereines möchten, können die stark befahrene Carl-Benz-Straße nicht gefahrlos überqueren. Da in dieser Straße außerdem beidseitig Autos parken, ist der Verkehr für Fußgängerinnen und Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor eine Person zu Schaden kommt. Dieser Überweg wurde schon einmal beantragt - ST 1465 vom 31.08.2009, OM 3533 vom 31.08.2009. Es wurde bewilligt, dass an dieser Stelle eine Fußgängerampel eingerichtet wird, wenn ausreichende Mittel dafür vorhanden sind. Hier soll jedoch keine Fußgängerampel eingerichtet werden, ein "Zebrastreifen" ist völlig ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1137 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße

31.08.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

Anregung an den Magistrat vom 31.08.2009, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 18.06.2009 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Carl-Benz-Straße zu beauftragen. Dieser Fußgängerüberweg sollte hinter der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Robert-Bosch-Straße an der Bushaltestelle der Linie 41, auf Höhe des Saab-Autohauses erstellt werden. Begründung: Fußgänger, welche zum Werksverkauf der Bäckerei Glockenbrot oder zum Frankfurter Tierheim möchten, können die stark befahrene Carl-Benz-Straße nicht gefahrlos überqueren. Da in der Carl-Benz-Straße außerdem beidseitig Autos parken, ist der Verkehr für Fußgänger schwer einsehbar. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor ein Fußgänger zu Schaden kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2009, ST 1465 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besseres ÖPNV Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße

22.06.2009 · Aktualisiert: 14.05.2012

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3330 entstanden aus Vorlage: OF 340/11 vom 06.06.2009 Betreff: Besseres ÖPNV Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße Bezug nehmend auf den Magistratsbericht B 340/09 wird der Magistrat aufgefordert, durch Befragungen der ca. 4000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gespräche mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern des oben genannten Bereichs zu ermitteln, durch welche Maßnahmen die Attraktivität des ÖPNV-Angebots in diesem Bereich so gesteigert werden kann, dass sich der Anteil der ÖPNV-Nutzer signifikant erhöht und so die Belastung durch den motorisierten Individualverkehr in diesem Bereich reduziert werden kann. Begründung: Leichter als die technologische Reduktion von Schadstoffausstoß beim PKW ist die Reduktion des Verkehrsaufkommens, um die Menschen in der Nachbarschaft mit weniger Lärm und Schadstoffen zu belasten und die Veränderungen des Klimas in den Griff zu bekommen. Hierzu ist jedoch ein attraktives Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs unabdingbar. Dieser muss sich an den Bedürfnissen seiner Benutzerinnen und Benutzer orientieren, das heißt unter anderem hohe Verfügbarkeit, Verlässlichkeit und Schnelligkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2009, ST 1360 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 530 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

22.06.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 341/11 vom 06.06.2009 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1092/04 wird der Magistrat aufgefordert, zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke anzulegen. Der Weg sollte entlang eines bestehenden unbefestigten Pfades, in der Verlängerung eines befestigten Fußweges, zur südlich der Konstanzer Straße gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Gewerbegebiet der Carl-Benz-Straße liegen mittlerweile einige, durch die Fechenheimer Bevölkerung genutzte, Einzelhandelsgeschäfte. Um zu unterstützen, dass diese Einrichtungen auch zu Fuß und per Fahrrad vernünftig zu erreichen sind, sollte umgehend die Wegebeziehung zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße hergestellt werden. Da der bestehende Trampelpfad oft auch in frühen und späten Stunden des Tages genutzt wird, um das Gewerbegebiet oder auch Offenbach zu erreichen, soll für eine adäquate Beleuchtung gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1181 Aktenzeichen: 66 2

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