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Vorlagen
Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 952/3 Betreff: Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße An der Ecke Schopenhauerstr/ Luisenstr. vor dem Cafe Würfel stehen tagsüber häufig und abends regelmäßig KFZ verbotswidrig im Fußgängerbereich. Das hat Sichtbehinderung und damit Verkehrsgefährdungen zur Folge, da Radfahrende und FußgängerInnen, welche aus der Luisenstraße kommen, von Autofahrenden, welche aus Richtung Burgstraße kommen, erst spät gesehen werden; insbesondere, da Letztere trotz verkehrsberuhigtem Bereich oft deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Auf Seite der Lutherkirche stehen insbesondere abends regelmäßig KFZ verbotswidrig direkt auf dem Fußgängerweg, oft sogar auf dem Blindenleitstreifen. Der Magistrat wird aufgefordert, die regelmäßig auftretenden Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen dadurch zu unterbinden, dass das Parken auf Fußgängerflächen an der Ecke Schopenhauerstr. / Luisenstr. vor dem Cafe Würfel und vor der Lutherkirche (gegenüber des Getränkemarkts) durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Poller verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 951/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße Der Einmündungsbereich Eichwaldstraße / Gabelsbergerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos nebeneinander (!) im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen die hässlichen "Stellvertreter" zu entfernen und den freiwerdenden Platz durch Radbügel vor Falschparkern zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6430 entstanden aus Vorlage: OF 913/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Vorgartensatzung in der Heidestraße 43 eingehalten wird. Dazu ist eine teilweise Entsiegelung des Vorgartengrundstückes erforderlich. Begründung: Der Vorgarten des Grundstückes Heidestraße 43 ist weitgehend versiegelt und verstößt gegen die bestehende Satzung des Gründerzeitviertels. Übrig ist ein einzelner Baum im Verbundpflaster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2185 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 474/4 vom 04.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Burgstraße, Höhe Hausnummer 120/122 (zwischen Radweg und Baum) sowie auf dem breiten Bürgersteig der Burgstraße schräg vor der Gaststätte im Haus Wiesenstraße 52 (abseits des Fußgängerüberweges) Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Der Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten in der Burgstraße rund um die Eisdiele und die Gaststätte Ecke Wiesenstraße ist deutlich erkennbar. Ebenso stehen Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Burgstraße so gut wie keine Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Fahrrad sicher abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2061
Gefahrenquelle Vogelsbergstraße
Antrag vom 12.08.2020, OF 929/3 Betreff: Gefahrenquelle Vogelsbergstraße In der Vogelsbergstraße, Einbahnstraße vom Martin-Luther-Platz zum Mathias-Beltz-Platz, sind Parkbuchten auf der rechten Seite, auf der linken Seite ist schräges Parken erlaubt. Beim Ausparken entsteht eine Gefahrensituation, wenn Fahrradfahrende in Richtung Martin-Luther-Platz fahren und ihnen ein PKW entgegenkommt. Der Autofahrer, die Autofahrerin hat beim Ausparken nur eingeschränkte Sicht auf die Straße, der Fahrradfahrer, die Fahrradfahrerin hat bei Gegenverkehr keine Möglichkeit, genügenden Abstand vom ausfahrenden PKW einzuhalten und diesem notfalls auszuweichen. Der Ortsbeirat wird gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrensituation durch das Längsparken in Fahrtrichtung entschärft werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 903/3 vom 11.06.2020 Betreff: Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Mietverhältnisse für alle Mieterinnen und Mieter in der Bornheimer Landstraße 14 mit erträglichen Mieten zu erhalten. Dazu wird der Magistrat gebeten, 1. wenn nötig, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen; 2. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen; 3 die Bewohnerinnen und Bewohner vor Schikanen bei der Renovierung und Sanierung zu schützen; 4. regelmäßige Begehungen durch die verantwortlichen Ämter vorzunehmen. Begründung: Nach dem Verkauf des Hauses an die Firma WPS hat diese versucht, durch massive Einschüchterungen und völlig überzogene Mietankündigungen die Mieterinnen und Mieter des Hauses zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist der Magistrat aufgefordert, die Betroffenen nach besten Kräften zu unterstützen und sie vor Entmietung und Schikanen zu bewahren. Da die Bornheimer Landstraße 14 in einem Milieuschutzgebiet liegt, gibt es dazu inzwischen die entsprechenden gesetzlichen Instrumente und Verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 1 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 10.06.2020 Betreff: Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße Der Magistrat wird aufgefordert, ähnlich der Schulwegbegehungen eine Begehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich Sandweg/Seumestraße/Musikantenweg/Berger Straße/ Merianstraße/Elkenbachstraße/Mauerweg/Anlagenring im Nahbereich der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße und des GDA-Wohnstifts durchzuführen. Ziel sollte es sein, Barrieren und für Senioren schwer zu meisternde Verkehrssituationen zu benennen und Lösungen dafür zu erarbeiten. Begründung: Fehlende Bordsteinabsenkungen und zugeparkte Ecken stellen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen unnötige Probleme in der Bewältigung ihres Alltags dar. Gerade im Umfeld größerer Wohnanlagen wie des GDA-Wohnstifts in der Waldschmidtstraße macht es Sinn, im direkten Umfeld Barrieren zu entfernen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1951 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 02.05.2020 Betreff: Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring Der Magistrat wird gebeten, in den drei U-Turns auf der Rothschildallee Höhe Günthersburgallee und Rotlintstraße Pkw-Parkplätze farblich und mit Beschilderung zu markieren. Begründung: Die Parkplatzsituation im Nordend ist besonders angespannt. Diese Maßnahme führt dazu, die Nebenstraßen zu entlasten und sorgt für Klarheit, dass hier geparkt werden kann. In den U-Turns wird teilweise geparkt, es ist ausreichend Platz vorhanden und es gehen keine Fußwege und Fahrradabstellmöglichkeiten verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2020
Antrag vom 20.02.2020, OF 832/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: für die Einrichtung der Spielstraße Heidestraße im Jahre 2020 werden aus den Mitteln des Ortsbeirates 4000 € zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heidestraße finanziert. Die Finanzierung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.4. - 21.10.2020 Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP ÖkoLinX-ARL BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 394 2020 Die Vorlage OF 832/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Nachfrage zur OM 4693
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradstraße Humboldtstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 09.01.2020 Betreff: Fahrradstraße Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Humboldtstraße als Fahrradstraße analog der Elkenbachstraße einzurichten und auszuweisen. Begründung: Die Humboldtstraße stellt eine relativ verkehrsarme Nord-Süd-Verbindung zusätzlich zur parallel verlaufenden Eckenheimer Landstraße dar, die wegen ihres wesentlich stärkeren Hauptstraßenverkehrs inklusive U-Bahn(-Haltestellen) von einem Teil der Radfahrenden gemieden wird. Die Humboldtstraße könnte sich dagegen gerade für vorsichtige und ungeübte Radfahrende als angenehme Route erweisen und könnte zusätzlich mit einer guten Anbindung an die Eschersheimer Anlage versehen werden. Sie wäre damit ein Pendant in Nordend-West zur Elkenbachstraße in Nordend-Ost, die sich seit ihrer Einrichtung als sichere Fahrradstraße bewährt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend
Anregung vom 20.02.2020, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 29.01.2020 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude, die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nachdem das Gebäude Alleenring/Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der Ortsbeirat 3 erneut den Versuch unternehmen, die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen lässt: Baumweg 12; Julius-Heyman-Straße 12; Musikantenweg 15; b) ob die Möglichkeit besteht, die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen; c) ob es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend gibt. Wenn ja, welche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1368 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage OA 539 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5520, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 60 3
Straßenbeleuchtung Eichwaldstraße zwischen Roßdorfer Straße und Arnsburger Straße
Antrag vom 12.02.2020, OF 439/4 Betreff: Straßenbeleuchtung Eichwaldstraße zwischen Roßdorfer Straße und Arnsburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende und derzeit nicht ausreichende Straßenbeleuchtung auf dem Abschnitt der Eichwaldstraße zwischen Roßdorfer- und Arnsburgerstraße so zu optimieren, dass auch in der Dunkelheit sowohl die Verkehrssicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Passanten gewährleistet sind. Begründung: - siehe Antragstext - Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 439/4 wurde zurückgezogen.
Absperrbügel in der Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 entstanden aus Vorlage: OF 424/4 vom 27.01.2020 Betreff: Absperrbügel in der Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, Absperrbügel (siehe Foto) entlang der nördlichen Seite der Wiesenstraße von der Ecke Berger Straße bis zur Heidestraße nach dem Vorbild Arnsburger Straße anzubringen. Diese sollten so nah wie möglich an den Bordstein gesetzt werden. Ausgenommen am Verteilerkasten. Begründung: In der Wiesenstraße wird regelmäßig auf dem Bürgersteig geparkt. Besonders zu Marktzeiten führt dies dazu, dass man auf der nördlichen Seite der Wiesenstraße nicht mehr auf dem Gehweg laufen kann und auch keine Lkws mehr durch die Wiesenstraße fahren können. Der Ortsbeirat ist regelmäßig mit den Problemen konfrontiert und bittet um die vorgeschlagene Lösung. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Antrag vom 03.01.2022, OF 115/4 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Beratung im Ortsbeirat: 4
Absperrbügel in der Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 423/4 vom 27.01.2020 Betreff: Absperrbügel in der Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, Absperrbügel (siehe Foto) entlang der südlichen Seite der Eichwaldstraße von der Ecke Berger Straße bis zur Arnsburger Straße nach dem Vorbild Arnsburger Straße anzubringen. Diese sollten so nah wie möglich an den Bordstein gesetzt werden. Ausgenommen am Verteilerkasten. Begründung: In der Eichwaldstraße wird regelmäßig auf dem Bürgersteig geparkt. Besonders am Wochenende führt dies dazu, dass man auf der südlichen Seite der Eichwaldstraße nicht mehr auf dem Gehweg laufen kann, da die Autos aufgrund der engen Straße komplett auf dem Bürgersteig stehen. Der Ortsbeirat ist regelmäßig mit den Problemen konfrontiert und bittet um die vorgeschlagene Lösung. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 836
Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee
Antrag vom 05.02.2020, OF 824/3 Betreff: Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee Seit Jahren hat der Magistrat das Ziel, die artenarme Rasenfläche des Mittelstreifens zwischen den Fahrspuren der Rothschild- und Nibelungenallee mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Aufgrund der damals bevorstehenden Verlegung der Fernwärmetrasse wurden die Maßnahmen nicht weiter verfolgt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mehr als eineinhalb Jahre danach, ist der Mittelstreifen immer noch nicht bepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu berichten, ob die Bepflanzung im Frühjahr 2020 beginnt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1744 2020 Die Vorlage OF 824/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, wann die Bepflanzung beginnt und ob auf dem Mittelstreifen auch eine Blühwiese eingerichtet werden kann." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5660 entstanden aus Vorlage: OF 794/3 vom 08.01.2020 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen Auch im Nordend wird immer mehr Fahrrad gefahren, es gibt aber im Straßenraum insgesamt zu wenig sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat bemüht sich deshalb immer wieder, Stellen aufzuzeigen, an denen im Ortsbezirk Fahrräder abgestellt werden können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Straßen wie der Martin-Luther-Straße oder der Egenolffstraße Fahrradbügel aufzustellen, und zwar in den freien Räumen hinter den Bäumen zwischen den senkrecht parkenden Autos. Auch andere Straßen im Nordend mit vergleichbarer Baumanordnung könnten so mit Fahrradbügeln ausgestattet werden. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass auf diese Art Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auch im Nordend entstehen können wie es sie anderswo ähnlich schon gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 827 Aktenzeichen: 66 2
Schmalere Einfahrt in die Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 760/3 vom 21.11.2019 Betreff: Schmalere Einfahrt in die Burgstraße Vorgang: OM 4044/18 OBR 3; ST 365/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße Südseite mit Hilfe eines andere n Kurvenradius zu entschärfen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 365 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht befürwortet wird. Ungeachtet dessen besteht das Problem einer Einfahrt in die Burgstraße vom Alleenring her kommend. Laut Aussagen aus der Anwohnerschaft wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit abgebogen und dabei der fußläufige Verkehr und der Radverkehr auf der Verbindung Innenstadt - Seckbach gefährdet. Abhilfe kann ein veränderter Kurvenradius schaffen, der eine erhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 831 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrolle
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5655 entstanden aus Vorlage: OF 779/3 vom 09.01.2020 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle Vorgang: OM 4740/19 OBR 3; ST 1695/19 In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695, zur Errichtung von Blitzgeräten beiderseits der Höhenstraße steht u. a. zu lesen, dass sich "die Entscheidungsfindung in erster Linie an Örtlichkeiten orientiert, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen. Vorzug hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes". Ist diese Antwort des Magistrats also so zu verstehen, dass Kontrollen nur dann durchgeführt werden, wenn "in kurzer Zeit wiederholt (schwere Unfälle)" stattfinden? Diese Reduzierung ist nach Verständnis des Ortsbeirates zynisch. Nach dessen Auffassung haben Geschwindigkeitskontrollen vor allem eine präventive Funktion, zusätzlich zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Kriterien für Geschwindigkeitskontrollen in diesem Sinne zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4740 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 828 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Bornheim Mitte
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5634 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 07.01.2020 Betreff: Fahrradbügel auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Bornheim Mitte Vorgang: OM 4830/15 OBR 4; ST 498/16; OM 816/16 OBR 4; ST 218/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, als Ersatz für die weggefallenen Abstellmöglichkeiten rund um die Straßenbäume Ersatz in Form von Fahrradbügeln auf dem genannten Teilstück der Berger Straße anzubringen. Begründung: Durch den Wegfall der Schutzbügel um die Bäume sind nützliche Radabstellmöglichkeiten weggefallen. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten auf der Berger Straße weiter gestiegen. In der Folge werden Räder zunehmend wild geparkt und behindern so den Fußverkehr. Abhilfe können allein weitere Fahrradbügel schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4830 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 498 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 816 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 772
Haushalt 2020/2021 Baum auf dem Martin-Luther-Platz
Antrag vom 09.01.2020, OF 770/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Baum auf dem Martin-Luther-Platz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt, um im nördlichen Teil des Martin-Luther-Platzes einen weiteren Baum zu pflanzen - vis-à-vis zur Einmündung Martin-Luther-Straße neben der Rampe. Begründung: Der Martin-Luther-Platz ist leider komplett versiegelt, sodass er sich im Sommer extrem aufheizt. Ein weiterer Baum im nördlichen Bereich kann hier ein wenig Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 135 2020 Die Vorlage OF 770/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer Höhenstraße/Ecke Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5542 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 21.11.2019 Betreff: Fahrradständer Höhenstraße/Ecke Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des breiten Gehwegs auf der nördlichen Seite der Höhenstraße, Einmündung der Burgstraße, Fahrradständer zu installieren. Begründung: In diesem Bereich ist ausreichend Platz und Bedarf vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 505 Aktenzeichen: 66 2
Kleinkinder-Spielplatz statt Hundeklo
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5491 entstanden aus Vorlage: OF 390/4 vom 11.11.2019 Betreff: Kleinkinder-Spielplatz statt Hundeklo Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Grünfläche in der Arnsburger Straße zwischen dem Saalbau Bornheim und der Scheidswaldstraße in einen Spielplatz für Kinder im Alter von null bis vier Jahren umzufunktionieren. Als Spielgeräte wären eine Babyschaukel, einige Federwippgeräte und eine kleine Rutsche denkbar. Begründung: Bornheim verfügt über diverse Spielplätze für Kinder ab fünf Jahren. Leider mangelt es an Kleinkinder-Spielplätzen mit kleineren Spielgeräten speziell für die Allerjüngsten. Der Standort in der Arnsburger Straße würde sich dafür gut eignen. Derzeit dient diese kleine Grünfläche insbesondere als Hundeklo, wie auch die Grünfläche zur Höhenstraße hin. Die Installation eines Kleinkinder-Spielplatzes würde dies ändern und die Arnsburger Straße direkt vor dem Saalbau sichtbar aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.08.2020, OF 489/4 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6552 Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 240 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 4
Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5490 entstanden aus Vorlage: OF 389/4 vom 12.11.2019 Betreff: Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten der bestehenden Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll dies berücksichtigt werden. Begründung: Bei allerhand Gelegenheiten wird - zu Recht - das Lob des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte Flächen wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine der sozialen Kohäsion dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z. B. Lärmschutz) bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 677
Finanzierung der Spielstraße Heideplatz 2019
Antrag vom 21.11.2019, OF 744/3 Betreff: Finanzierung der Spielstraße Heideplatz 2019 Vorgang: EA 317/18 OBR 3 In Ergänzung der Vorlage EA 317 werden aus den Mitteln des Ortsbeirates 4.000 Euro für die Einrichtung der Spielstraße Heidestraße im Jahre 2019 zur Verfügung gestellt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP ÖkoLinX-ARL BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 29.11.2018, EA 317 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 6 Die Vorlage OF 744/3 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 369 2019 Die Vorlage OF 744/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
40 Jahre U 4 Jubiläum im Rahmen einer Ausstellung würdigen
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 737/3 vom 13.10.2019 Betreff: 40 Jahre U 4 Jubiläum im Rahmen einer Ausstellung würdigen Am 31. Mai 1980 fuhr die erste U-Bahn unter der Berger Straße. Im letzten Jahr wurde im Rahmen einer Ausstellung das 50-jährige Jubiläum der U-Bahn in Frankfurt gefeiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der VGF eine neue Ausstellung anlässlich des 40. Jubiläums der ersten Fahrt der U 4 zu konzipieren. Die Ausstellung könnte temporär z. B. in den Haltestellen der U-Bahn-Linie oder komplett im Bereich der Unterführung der Station "Höhenstraße" erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Aktenzeichen: 92 10
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
Kulturdenkmal „Günthersburgallee“ erhalten und pflegen
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.09.2019 Betreff: Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen Die Günthersburgallee wird auf der Liste der Stadt Frankfurt der Kulturdenkmäler in Frankfurt geführt und sollte in diesem Sinne auch gepflegt und geschützt werden. Der aktuelle Zustand der oberen Günthersburgallee zwischen Friedberger Platz und Hartmann-Ibach-Straße wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht. Der gesamte Grünstreifen in der Mitte der Straße macht in weiten Teilen einen ungepflegten Eindruck. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie der Grünstreifen der Günthersburgallee neu gestaltet werden kann. Eventuell kann der bestehende Trampelpfad durch die Mitte zu einem richtigen Weg gemacht werden, von dem sich rechts und links Blumen, kleine Pflanzen und Bänke zum Verweilen abwechseln. Hierzu soll ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt stattfinden, zu dem auch die historischen Pläne mitgebracht werden sollen. Begründung: Die Günthersburgallee bietet die Möglichkeit, eine wunderschöne Durchgangs- und Verweilatmosphäre zu schaffen. Zurzeit sieht die gesamte Anlage eher trist aus und auch die Blumenbeete in den Rondellen helfen da nicht unbedingt. Das Potenzial hier wäre gigantisch, wenn es nur richtig genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41
Bergerstraßenfest retten
Anregung vom 31.10.2019, OA 497 entstanden aus Vorlage: OF 742/3 vom 31.10.2019 Betreff: Bergerstraßenfest retten Vorgang: OM 5197/19 OBR 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Bergerstraßenfest mit seinem Charakter als Stadtteilfest zu erhalten. Im Hinblick darauf soll der von der Interessengemeinschaft Untere Bergerstraße e. V. an die Stadt adressierten dringenden Bitte, 1. in die jährlich erneuerten Genehmigungen für Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße (von Anlagenring bis Höhenstraße) den Passus aufzunehmen, dass die Genehmigung am Wochenende des Bergerstraßenfestes ausgesetzt ist und 2. dass das "Hausrecht" für die Dauer des Festes beim Veranstalter liegt, entsprochen werden. Begründung: Der Ortsbeirat befürchtet, dass das Bergerstraßenfest, das im nächsten Jahr zum 30. Mal stattfinden soll, in seinem Bestand und seinem Charakter gefährdet ist, wenn die Stadt nicht zügig handelt. Offensichtlich gibt es bei der Behandlung von gastronomischen Betrieben und Einzelhändlern eine ungleiche Behandlung. Die Einzelhändler müssen ihre Stände entfernen, die gastronomischen Betriebe nicht. Für die Wochenmärkte, organisiert von der HFM GmbH, werden Außengastronomieflächen ebenfalls wöchentlich geräumt. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf die am 19. September 2019 an den Magistrat gerichtete Anregung OM 5197. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5197 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 03.12.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5031, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 92 4
Fahrradständer Hegelstraße/Kantstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 entstanden aus Vorlage: OF 725/3 vom 29.08.2019 Betreff: Fahrradständer Hegelstraße/Kantstraße Vorgang: OM 1447/17 OBR 3; ST 441/18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten zusätzliche Fahrradständer zu installieren: 1. Kantstraße/Musikantenweg (waren bereits mit Stellungnahme ST 441 zugesagt); 2. Hegelstraße/Musikantenweg, nordwestliche und nordöstliche Gehwegnase; 3. Hegelstraße, kurz vor der Einmündung in den Sandweg, nördlicher Gehweg vor der Litfaßsäule; 4. Martin-Luther-Straße, vor den Baumscheiben am Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage
Antrag vom 08.08.2019, OF 704/3 Betreff: Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 704/3 wurde zurückgezogen.
Standorte für Fahrradbügel
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 355/4 vom 04.06.2019 Betreff: Standorte für Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. Arnsburger Straße 25, neben der Hofeinfahrt; 2. Bornheimer Landwehr 33, am Rande der überbreiten Hofeinfahrt; 3. Freiligrathstraße 28/Wittelsbacherallee 127 auf der überbreiten Gehwegnase; 4. Habsburgerallee 19 auf der ungenutzten Freifläche; 5. Heidestraße 108 auf der Gehwegnase; 6. Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße 105, Erneuerung der Fahrradständer; 7. Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 33 - jeweils hinter den Bäumen auf dem Gehweg; 8. Mainkurstraße 42/Ringelstraße auf der Gehwegnase; 9. Ringelstraße 2 auf der Gehwegnase statt Poller; 10. Roßdorfer Straße 46 auf der mit sieben Pollern gesicherten Verkehrsfläche; 11. Saalburgallee 2 auf der Sperrfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1828
Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 688/3 vom 28.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, beiderseits der Höhenstraße/Ecke Burgstraße Blitzgeräte zu errichten. Begründung: In den Sommermonaten steigt die Zahl geschwindigkeitsübertretender Auto- und Motorradfahrender ins schier Unermessliche. Um den lauten und noch dazu äußerst gefährlichen Rasereien ein Ende zu bereiten, sind Blitzgeräte angebracht; unterstützend sollte die endgültige Einführung von Tempo 30 zeitnah vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695 Antrag vom 09.01.2020, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5655 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung am Martin-Luther-Platz
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 07.02.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung am Martin-Luther-Platz Der Martin-Luther-Platz, einschließlich der dort vorbeiführenden Fahrbahn, wird von Familien, Kindern und Jugendlichen stark genutzt. Diesem wird dadurch Rechnung getragen, dass die Fahrbahn als Spielstraße ausgewiesen ist. Diese Nutzung wird aber durch meist zu schnell fahrende Autos unmöglich gemacht. Die aufgestellten Schilder und Fahrbahnmarkierungen werden ebenfalls meist ignoriert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Piktogramme auf der Fahrbahn zu erneuern. Da in der Schleiermacherstraße die Hinweise auf die Spielstraße im Zuge der Bauarbeiten beseitigt wurden, müssen diese wieder errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1820 Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden, bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Aktenzeichen: 66 2
Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 672/3 vom 29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 Aktenzeichen: 66 0
Parkraum auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee durch Querparken schaffen
Antrag vom 23.04.2019, OF 349/4 Betreff: Parkraum auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee durch Querparken schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgende Verkehrsplanung umzusetzen. Der Abschnitt Saalburgallee in beide Verkehrsrichtungen zwischen der Ringelstraße und der Wittelsbacher Allee soll einspurig werden. Die zweite weg gefallene Spur soll für Fahrradweg und Querparkplätze genutzt werden. Die Rechtsabbiegerspur an der Ecke Saalburg Allee / Wittelsbacher Allee zu einfädeln der Abbieger soll bestehen bleiben. Begründung: Die Saalburgallee wird ab Saalburgstraße ohnehin einspurig. Der Hauptverkehr läuft über die Wittelsbacher Allee in Richtung Innenstadt. Das Schaffen eines sichere Fahrradweg und Parkraum zum Querparken würde die Parkplatznot im Quartier erheblich verbessern und den fliesenden Verkehr nicht behindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/4 wurde zurückgezogen.
Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 648/3 vom 11.03.2019 Betreff: Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bodenschwelle auf der Martin-Luther-Straße an der Kreuzung zur Rohrbachstraße vor der Hans-Böckler-Schule zu erneuern. Begründung: Die Bodenschwelle weist gravierende Abnutzungsmerkmale auf. So sind einige Platten brüchig oder wackeln. Was für Autofahrer keine Probleme darstellt, kann für Fahrradfahrer gefährlich werden. Zusätzlich ist auch der optische Eindruck der Stelle mangelhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1230 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradbügel im Bereich Ringelstraße und Saalburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4411 entstanden aus Vorlage: OF 327/4 vom 05.03.2019 Betreff: Fahrradbügel im Bereich Ringelstraße und Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig in der Ringelstraße neben der Lichtzeichenanlage im Bereich Ringelstraße 43/Saalburgstraße 2 einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Es kommt zur Verengung des Gehweges und somit zu erheblichen Behinderungen durch hier auf dem Gehweg falschparkende Fahrzeuge. Die Sicht auf den Fußgängerüberweg wird durch diese Falschparker behindert. Zudem gibt es erhöhten Bedarf an Fahrradbügeln. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1064
Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 631/3 vom 07.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zur Durchsetzung und Kontrolle des nächtlichen Tempolimits auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen mit dem neuen automatischen und mobilen "Enforcement Trailer" durchzuführen. Da die Einrichtung von Tempo 30 nachts auf diesem Alleenringabschnitt möglicherweise noch einige Zeit dauert, sollte das Gerät zum Schutze der Anwohner ab sofort schon im Vorfeld der Temporeduzierung das derzeitige Tempo 50 kontrollieren wie auch nach der Reduzierung die Einhaltung von Tempo 30. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4
Straßenbahn- und Bushaltestelle „Bornheim Mitte“
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4219 entstanden aus Vorlage: OF 318/4 vom 27.01.2019 Betreff: Straßenbahn- und Bushaltestelle "Bornheim Mitte" Vorgang: OM 5057/16 OBR 4; ST 584/16; OM 3636/18 OBR 4; ST 2249/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie weit die Planungen für den Umbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle "Bornheim Mitte" sind; 2. falls Pläne bereits vorhanden sind, dem Ortsbeirat die Pläne früh genug vorzustellen, damit dessen Wünsche und Ideen in die Planungen einfließen können; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Abfahrtszeitenanzeige für die U-Bahn im Sichtbereich von der Bushaltestelle geplant ist, da laut Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2249, Bus- und U-Bahn-A bfahrtszeiten nicht auf einem Abfahrtsanzeiger dargestellt werden können. Begründung: Die Station "Bornheim Mitte" wird immer stärker frequentiert und es kommt teilweise zu chaotischen Situationen, wenn mehrere Busse und die Straßenbahn gleichzeitig an der Station halten. Außerdem ist die Straßenbahn nicht barrierefrei zugänglich. Dem Ortsbeirat wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 584, ein Umbau der Station und der Saalburgstraße ab 2018 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen frühzeitig eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5057 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 584 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3636 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 935 Aktenzeichen: 32 1
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