Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5490 entstanden aus Vorlage:
OF 389/4 vom
12.11.2019 Betreff: Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch
Vereine Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu
sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten
der bestehenden Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden
können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll
dies berücksichtigt werden. Begründung: Bei allerhand Gelegenheiten wird - zu Recht - das Lob
des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer
großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert
sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor
genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen
Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur
die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die
durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu
aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte
Flächen wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine der sozialen Kohäsion
dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo
Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z. B. Lärmschutz)
bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.04.2020, ST 677