Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5490 entstanden aus Vorlage: OF 389/4 vom 12.11.2019 Betreff: Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten der bestehenden Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll dies berücksichtigt werden. Begründung: Bei allerhand Gelegenheiten wird - zu Recht - das Lob des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte Flächen wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine der sozialen Kohäsion dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z. B. Lärmschutz) bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 677