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Meine Nachbarschaft: Bleichstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt

10.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1782/1 Betreff: Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur im Ortsbezirk 1 umzusetzen: 1. Konrad-Adenauer-Straße 17: Zwischen den Stützen sind zusätzliche Fahrradbügel anzubringen, um mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. 2. Bleichstraße 1: Die vorhandenen Rohrbügel sind zu entfernen. Stattdessen sind quer zur Fahrbahn auf dem schraffierten Bereich etwa acht bis zehn neue Fahrradbügel zu installieren. Begründung: In beiden Bereichen besteht ein hoher Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die vorhandenen Plätze reichen bei weitem nicht aus, um den wachsenden Radverkehr in der Innenstadt zu bewältigen. Zusätzliche, gut erreichbare Fahrradbügel fördern das umweltfreundliche Verkehrsmittel Fahrrad, entlasten den öffentlichen Raum und tragen zu mehr Ordnung und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bei. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Parken in den Wallanlagen unterbinden

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7560 entstanden aus Vorlage: OF 1731/1 vom 30.09.2025 Betreff: Parken in den Wallanlagen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen Liegenschaften im Bereich der Bleichstraße zwischen Friedberger Tor und Petersstraße das Parken auf den privat genutzten Grundstücken in Richtung der Wallanlagen zulässig ist und in welchen nicht; 2. in den Fällen, in denen festgestellt wird, dass das Parken unzulässig erfolgt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustandes einzuleiten. Begründung: Aus Sicht der Bürgerschaft entsteht der Eindruck, dass Fahrzeuge unzulässig in den Wallanlagen abgestellt werden. Dies schadet dem alten Baumbestand, gefährdet das Wurzelwerk, verdichtet den Boden und beeinträchtigt den Spielplatz. Kinder wie Erwachsene sollen sich dort störungsfrei bewegen können. Der Magistrat hat mehrfach betont, illegales Parken zum Schutz von Umwelt und Aufenthaltsqualität zu unterbinden. Dieses Ziel muss auch in den Wallanlagen konsequent umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse

15.10.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 1452/1 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse Der Magistrat wird darum gebeten, in der Alten Gasse im Einmündungsbereich zur Bleichstraße auf der westlichen Straßenseite die bestehende Parkbucht, angefangen vom nördlichen Ende bis zur Höhe der Kante des Gebäudes Alte Gasse 71, unter Beibehaltung des eingeschränkten Haltverbots eine Ladezone (Zusatzzeichen "Ladezone" und "werktags 10-17 h") einzurichten. Begründung: Es besteht in diesem Bereich ein Bedarf für eine Ladezone, insbesondere für Lieferanten und Kunden des Möbelgeschäfts "balans", aber auch für die Belieferung der anliegenden Gastronomiebetriebe. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1452/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden

02.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 11.06.2024 Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden Der Magistrat wird gebeten, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, sodass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist. Begründung: Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar. Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage

14.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße

06.02.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 entstanden aus Vorlage: OF 1134/1 vom 17.01.2024 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits vor sieben Monaten eingereichte Anregung OM 4044 endlich umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts über die gesamte Länge aufzuheben und den Gehweg durch Poller sichern zu lassen." Begründung: Die Petersstraße fungiert als Schulweg, auf dem insbesondere Kinder, aber auch alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sich frei und sicher bewegen sollen. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt, die bis zur Ampel an der Bleichstraße abgestellt werden. Insbesondere Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen parken dort, obwohl nahe gelegene Parkhäuser nicht voll ausgelastet sind. Die siebenmonatige Bearbeitungszeit für die Installation von Pollern ist inakzeptabel, selbst nach der am 06.10.2023 mitgeteilten bedauerlichen Unfähigkeit, eine endgültige Stellungnahme abzugeben (ST 2058). Es ist dringend geboten, diese Maßnahme rasch durchzuführen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Anregung vom 29.04.2025, OA 555

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegplatten Bleichstraße

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 952/1 vom 19.06.2023 Betreff: Gehwegplatten Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, die losen Gehwegplatten auf dem Gehweg der Bleichstraße vor dem "Skylight", Bleichstraße 45, an der Einmündung Brönnerstraße, schnellstmöglich zu befestigen. Sollte die dortige Gehwegfläche in privatem Eigentum stehen, so wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zur Instandsetzung aufzufordern. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich sind mehrere Gehwegplatten lose. Eine baldige Beseitigung dieser Gefahrenlage ist für die Verkehrssicherheit erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben

06.06.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 858/1 vom 16.05.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadt einwärts auf der gesamten Länge aufzuheben und den Gehweg abpollern zu lassen. Begründung: Es handelt sich um einen Gehweg, der als Schulweg genutzt wird. Vor allem Kinder, aber auch alle anderen zu Fuß Gehenden sollen sich frei und sicher bewegen können. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird jedoch durch parkende Fahrzeuge behindert, die bis an die Ampel an der Bleichstraße heran abgestellt werden. Dort parken vor allem Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, obwohl die nahe gelegenen Parkhäuser nicht ausgelastet sind. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Antrag vom 17.01.2024, OF 1134/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Antrag vom 08.04.2025, OF 1579/1 Anregung vom 29.04.2025, OA 555 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder im Bereich der Liebfrauenschule umsetzbar sind, und nach positiver Prüfung die Maßnahmen auch umsetzen zu lassen: 1. Bleichstraße: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und entsprechende Beschilderung im Abschnitt zwischen Brönnerstraße und Alte Gasse sowie der Markierung "30" auf der Fahrbahn am Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung. Hier befindet sich derzeit nur das Verkehrszeichen 136 "Achtung Schulkinder", das von den Autofahrenden leider übersehen wird. 2. Bleichstraße: Einrichtung einer teilstationären Blitzeranlage (sog. Blitzer-Anhänger) zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung und Ahndung von Verstößen. 3. Schäfergasse/Stephanstraße: Markierung "30" auf der Fahrbahn im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung in beide Richtungen. Hier befinden sich derzeit die Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Schulkinder" und Nr. 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) mit dem Zusatzzeichen "auf 50 Metern", das von den Autofahrenden leider nicht ausreichend beachtet wird. Begründung: Schulleitung und Eltern der Liebfrauenschule berichten, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg regelmäßig von Autofahrenden gefährdet werden, die auf der Bleichstraße rasen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Schäfergasse nicht einhalten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine angemessene Reduzierung der Geschwindigkeit der Autofahrenden und Lkw-Fahrenden. Bilder: Bleichstraße und Schäfergasse, Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1223 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahmen Kita Bleichstraße

14.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2022, OF 624/1 Betreff: Baumaßnahmen Kita Bleichstraße Das Kinderzentrum Bleichstraße, ein verbundener Kindergarten und Kinderhort im Schulbezirk der Liebfrauenschule, betreut zurzeit 69 Kinder, darunter ein Inklusionskind und sechs Kinder mit Fluchterfahrung und leistet mit seinen Mitarbeitenden hervorragende pädagogische Arbeit. Die Einrichtung ist in zwei Etagen, Erdgeschoss und Souterrain mit einem eigenen Treppenhaus verbunden. Die Einrichtung der Räume und das Außengelände der Einrichtung ist in die Jahre gekommen und dringend sanierungsbedürftig. Einige Sanierungstätigkeiten sind insbesondere durch das außerordentliche Engagement des Leitungsteams und der Regionalleitung bereits angeschoben und in vollem Gange, erste Arbeiten am Außengelände bereits geplant und für 2024 in Aussicht gestellt. Alle Arbeiten bedürfen einem gesteigerten Abstimmungsbedarf verschiedener städtischer Einrichtungen, weil KITA-Frankfurt Mieterin der FAAG ist und man sich gegenseitig Zuständigkeiten zuschreibt. Ein Aspekt bereitet der Elternschaft allerdings Sorgen: Bereits vor Jahresfrist hat die Unfallkasse Hessen das Treppengeländer und die Handläufe als sehr unfallträchtig eingestuft, außerdem ist die Mauer am Haupteingang nach deren Einschätzung zu niedrig. Die von der Unfallkasse angeordneten Arbeiten werden aber nicht erledigt, weil sich Mieterin und Vermieterin über die Zuständigkeit streiten. Die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder und darum, ob das Liegenlassen der Arbeit zu Einschränkungen bei der Betriebserlaubnis führen könnten. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Wann werden die angemahnten Arbeiten in Angriff genommen? 2. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen? 3. Kann der Magistrat die Sorgen der Eltern bezüglich einer möglichen Schließung der Einrichtung wegen Sicherheitsmängel zerstreuen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 503 2022 Die Vorlage OF 624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 16.08.2022 Betreff: Unbenannte Sackgasse Bleichstraße? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. In verschiedenen Publikationen der Stadt Frankfurt ist eine in Richtung Eschenheimer Anlage führende Sackgasse westlich der Liegenschaft Bleichstraße 50 in Richtung Hausnummer 50a vermeintlich als öffentliche Verkehrsfläche zu erkennen. Der Weg zeigt mit seinem Pflasterbelag historische Elemente auf. Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche oder befindet sich der Weg in Privatbesitz? 2. Sollte es sich um eine öffentliche Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Weg in Verlängerung der Brönnerstraße als Zugang für zu Fuß Gehende zur Eschenheimer Anlage nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Mit einer durchgehenden Nutzbarmachung des Weges kann ein neuer attraktiver Zugang zu den Wallanlagen geschaffen werden. Dadurch könnten auch die Schulwegpläne optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2819 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2636 entstanden aus Vorlage: OF 583/1 vom 16.08.2022 Betreff: Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume Der Magistrat wird gebeten, die Bleichstraße endlich umgestalten zu lassen und 1. nunmehr schnellstmöglich und gegebenenfalls auch mit provisorischen Mitteln den nördlichen Gehweg im Abschnitt Petersstraße bis Krögerstraße auf eine zumutbare Breite von 1,80 Meter verbreitern zu lassen; 2. einen baulich getrennten Radweg einrichten zu lassen; 3. durch Wegnahme einer Fahrspur endlich der Raserei in diesem Wohngebiet ein Ende zu bereiten; 4. die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in die Wege zu leiten. Begründung: Obwohl sich in diesem Bereich der Schulweg zur Liebfrauenschule, eine Kindertagesstätte, eine Jugendeinrichtung und zahllose Wohnungen befinden, hat es der Magistrat bei einer wenig beachteten Beschilderung belassen. Diese führt aber nicht zu einer wirklichen Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern dazu, dass im Fall einer Blitzerwarnung etwas langsamer gefahren wird. Echte Abhilfe kann im Sinne der Anwohnenden sowie der Kinder und Jugendlichen nur durch die Umsetzung der vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen geleistet werden, die bereits seit Jahrzehnten immer wieder gefordert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1543 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 475/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 weitere Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Die Anzahl der auf Anregung des Ortsbeirats bereits installierten Radbügel reicht leider in keiner Weise aus. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2488 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten

21.04.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

21.01.2022 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 entstanden aus Vorlage: OF 184/3 vom 22.12.2021 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf der Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (Stellungnahme ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Alten Gasse

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 08.07.2021 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden oder Sträuchern, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, ST 2280, führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe!

13.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor

28.05.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 61/1 Betreff: Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor Vorgang: M 70/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 70 vom 17. Mai 2021 "Mehrkostenvorlage zur Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor" mitzuteilen, mit welcher Begründung der Antrag auf GVFG- und FAG-Mittel in Höhe von 1,37 Millionen Euro abgelehnt wurde. Begründung: In der vorbezeichneten Vorlage wird erörtert, dass ursprünglich eingeplante GVFG- und FAG-Mittel in Höhe von 1,37 Millionen Euro nicht bewilligt wurden, ohne hierzu genauere Angaben zu machen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 9 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 70 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 84 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. a) GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Zurückstellung); LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 4 GRÜNE und Volt

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7149 entstanden aus Vorlage: OF 931/3 vom 25.08.2020 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Leider wurden die Mitglieder des Ortsbeirates 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb werden nun Nachbesserungen angeregt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bereich der Einmündung mit der Scheffelstraße der zweite Parallelradweg dem Bürgersteig zugeschlagen, die zweite Pollerreihe entfernt und die Pollerreihe am Fahrbahnrand geschlossen werden kann; 2. ob im Bereich der Einmündung mit der Merianstraße die aktuelle Situation neu gestaltet werden kann. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt; 3. wann die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet wird; 4. wie in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1151 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße Vorgang: OM 5202/19 OBR 3 Während der Begehung des Schulwegs zur Liebfrauenschule für Kinder aus dem Nordend am 6. Dezember 2019 wurde beschlossen, in der Bleichstraße hinter der Liebfrauenschule Tempo 30 einzurichten. Dies wurde sehr schnell umgesetzt. Leider steht das Verkehrsschild genau vor der Litfaßsäule in der Bleichstraße, sodass keine Autofahrerin/kein Autofahrer das Schild wahrnehmen kann. Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung für Tempo 30 auf die Straße aufzubringen, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 - wo vorhanden - die rotweißen Stahlabweiser entfernen zu lassen und im gesamten Bereich Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich besteht ein erhöhter Bedarf an Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (neue Wohnungen). Es gilt auch das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden, da in diesem Abschnitt deutlich zu schnell gefahren wird und das Ausweichen auf die Fahrbahn lebensgefährlich ist. Fotos: Dr. Pehlivan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 670 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier?

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 03.10.2020 Betreff: Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier? Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das ausgeschilderte Tempo 30 in der Bleichstraße und der Brönnerstraße auch eingehalten wird. Begründung: Schilder aufstellen alleine reicht nicht. Der Magistrat muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um Tempo 30 mit seinen für die Anwohnerschaft positiven Begleiterscheinungen (weniger Lärm, geringere Gefahr, bessere Luft, weniger Feinstaub) durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 119 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

19.09.2019 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 18.06.2019 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall, soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün queren wollen, denn diese werden oft übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1942 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2018, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 716/1 vom 02.09.2018 Betreff: Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für einen sicheren, Lücken schließenden Radweg in beiden Richtungen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße - Konstablerwache - Konrad-Adenauer-Straße - Friedberger Tor Sorge zu tragen und hierbei folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Es ist sicherzustellen, dass die Radwege in beiden Richtungen - durchgehend auch in den Kreuzungsbereichen - ständig benutzbar sind und nicht durch Parken oder Halten von Pkws oder Lieferfahrzeugen zugestellt werden können. 2. Im nördlichen Bereich muss ab dem Friedberger Tor im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat ein Anschluss an das weiterführende Radwegenetz hergestellt werden. 3. Es ist zu prüfen, ob die Wartebereiche der stark frequentierten Straßenbahnhaltestelle im Zuge der Neuaufteilung des Straßenraums verbreitert werden können. 4. Es ist zu prüfen, ob die signalgesteuerten Querungshilfen ("Fußgängerampeln") für zu Fuß Gehende entfallen und durch sog. Zebrastreifen ersetzt werden können. Begründung: 1. Das bloße Einrichten von Radwegen nutzt angesichts der Untätigkeit der Verkehrsüberwachung erfahrungsgemäß nur wenig. Daher sind die Radwege so anzulegen, dass das Zustellen bzw. Zuparken gar nicht möglich ist. 2. Plötzlich endende Radwege sind besonders gefährliche Bereiche, daher muss der Radweg auch außerhalb des Ortsbezirks 1 fortgeführt werden. 3. Die Wartebereiche der Haltestelle sind schon heute viel zu knapp bemessen. Der durch eine Neuaufteilung gewonnene Raum kann der Allgemeinheit auf diese Weise sinnvoller zur Verfügung gestellt werden. 4. Diese Ampeln stellen ein ständiges Hindernis für die zu Fuß Gehenden dar, waren aber wegen der Zweispurigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung als Querungshilfe notwendig. Wird die Straße nur noch mit einer Fahrspur befahrbar, ist die Errichtung eines kostensparenden sogenannten Zebrastreifens wieder möglich. Der Gewinn an Sicherheit wäre enorm. Dem ständig anwachsenden Radverkehr müssen vernünftige Routen angeboten werden. Daran fehlt es - gerade in der Innenstadt - noch viel zu oft. Mit Verbesserung der Radfahrbedingungen in diesem Bereich kann eine noch stärkere Entlastung der Zeil vom dort unerwünschten Radverkehr erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 428 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 115 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4502, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser für Fahrradspuren

14.06.2018 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355 entstanden aus Vorlage: OF 448/3 vom 15.03.2018 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an unübersichtlichen Kreuzungen wie z. B. jene am Eschernheimer Tor oder an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Bleichstraße/Seilerstraße zusätzliche Wegweiser zu weiterführenden Fahrradspuren installiert werden können. Sie sollen den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern die vorgesehene Wegführung anzeigen und hierdurch eine Hilfestellung geben, um die richtige und vorgesehene Wegführung wählen zu können . Diese ist oft situativ nicht erfassbar. Begründung: Fahrspuren für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verloren auf der Kreuzung stehen, weil es ihnen kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatzinitiative „Roter Platz“ mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen

14.05.2018 · Aktualisiert: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2018, OF 619/1 Betreff: Spielplatzinitiative "Roter Platz" mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Des Ortsbeirats unterstützt aus seinem Budget die Spielplatzinitiative "Roter Platz" bei der Anschaffung eines dringend benötigten Containers. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzinitiative "Roter Platz" besteht aus Kinder- & Familienzentrum Innenstadt (Diakonisches Werk Frankfurt e.V.), Kinderzentrum Bleichstraße (Kita Frankfurt), Kita Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.) und ESB Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.). Diese Initiative möchte einen Container in der Eschenheimer Anlage aufstellen, um Familien das Ausleihen von Spielgeräten und Biertischgarnituren, sowie allen Einrichtungen das Lagern von Gerätschaften für die Gartenarbeit zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten ist die Initiative im Stadtteil engagiert und belebt die Eschenheimer Anlage mit den vielfältigsten Aktionen und Festen für alle, auch dafür ist ein Container vor Ort hilfreich. Der Gestattungsvertrag vom Grünflächenamt wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes für Frankfurt gegengezeichnet. Die Kosten für den Container belaufen sich auf ca. 1500,00 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2018 Die Vorlage OF 619/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3130 entstanden aus Vorlage: OF 602/1 vom 22.04.2018 Betreff: Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, auf der gesamten Länge der Bleichstraße Tempo 30 auszuweisen und den Autoverkehr an der signalgesteuerten Querungshilfe für zu Fuß Gehende in Höhe der Peterskirche dauerhaft technisch zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, gut ausgebaute Radwege in beiden Richtungen anzulegen und auf beiden Straßenseiten die Gehwege auf mindestens zwei Meter zu verbreitern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und wo Bäume angepflanzt werden können. Begründung: Seit Jahrzehnten fordern Anwohner, Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Bildungseinrichtungen, aber auch Gewerbetreibende aus der Umgebung, das Tempo in der stark bewohnten Bleichstraße nachhaltig zu reduzieren. Geschehen ist bislang nichts, dabei ist es täglich das gleiche Drama: Missachtung der roten Ampel und Gefährdung von zu Fuß Gehenden, kollektive Raserei und aufheulende Motoren, um wenige Meter voranzukommen. Rücksichtsvolle, mit angepasster Geschwindigkeit fahrende Autofahrerinnen und Autofahrer werden angehupt und bedrängt. Die Straße mit ihren teilweise vier Fahrspuren scheint eines der letzten Relikte der falschen Verkehrspolitik der 70er-Jahre zu sein und verleitet außerordentlich einladend zum Rasen, obwohl sich in dem Bereich zahllose Wohnungen befinden und Kinder dort zur Kita oder zur Grundschule gehen. Der Spielplatz Drachenburg in den Wallanalagen wird von vielen Kindern aus der Innenstadt besucht. Auch sie müssen die überflüssig gefährliche Straße queren. Da sich der Verkehr in den Folgestraßen ohnehin wieder staut, macht die Aufrechterhaltung mehrerer Fahrspuren in der Bleichstraße verkehrlich keinen Sinn, ein langsameres und gleichmäßigeres Fahren wegen der größeren Sicherheit und des geringeren Lärms aus Sicht der Anwohnerschaft aber umso mehr. Mit dem Anlegen von Radwegen wird dem stark gestiegenen Fahrradaufkommen Rechnung getragen und der Radverkehr weiter gestärkt. Durch die zurzeit sehr schlechten Gehwege wird der Fußverkehr stark behindert. Zusätzliche Bäume können der sommerlichen Erwärmung vorbeugen, das Kleinklima verbessern und Staub binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 36 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse

10.04.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 534/1 vom 25.02.2018 Betreff: Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse Der Magistrat wird gebeten, die Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse folgendermaßen umzugestalten: Beim Übergang zwischen den beiden Fahrspuren der Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse wird der abgesenkte Bordstein auf beiden Seiten entfernt, sodass eine durchgängige Asphaltdecke entsteht. Das blaue Verkehrsschild, Zeichen 222 (Blaues Schild mit Pfeil "rechts vorbei"), wird ersetzt durch ein Schild, das deutlich macht, dass geradeaus und links abgebogen werden kann. Insbesondere muss auf dem Schild dargestellt werden, dass Autos, die in Richtung Konrad-Adenauer-Straße/Sachsenhausen/Frankfurt-Süd fahren wollen, dort links abbiegen können und sollen, das heißt einen U-Turn machen können. Begründung: Die Belastung der Alten Gasse ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen zurzeit sehr stark. Dies liegt auch daran, dass viele Autofahrer, die aus dem Parkhaus "Konrad-Adenauer-Straße" fahren, nicht sehen, dass man unmittelbar nach dem Befahren der Vilbeler Straße links abbiegen kann, um auf die Konrad-Adenauer-Straße in südlicher Richtung zu gelangen. Viele Autofahrer nehmen dann den Umweg über die Alte Gasse und die Bleichstraße. Durch das Verkehrszeichen 222 und den abgesenkten Bordstein wird dem Autofahrer suggeriert, man könne nur geradeaus fahren. Hier müssen deshalb die Verkehrsschilder und die Asphaltdecke so umgestaltet werden, dass jedem Autofahrer klar wird, dass er durch einen U-Turn an besagter Stelle schneller auf die Konrad-Adenauer-Straße gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1277 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 184 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße

13.03.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 536/1 vom 25.02.2018 Betreff: Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße Vorgang: OM 1709/17 OBR 1; ST 1761/17 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung dahin gehend überarbeiten zu lassen, dass die Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße erheblich erhöht wird. Es handelt sich hier um die Querung/Fußgängerübergang der Petersstraße von Ost nach West. Zu prüfen wäre, ob die vierte nach links abbiegende Fahrspur auf der Bleichstraße geschlossen werden sollte, um die Autofahrer dazu zu bringen, in einem größeren Radius nach links abzubiegen. Denkbar wäre auch eine Markierung auf der Fahrbahn, die den Autofahrern zeigt, in welchem Radius sie abbiegen müssen oder ein größerer Warnhinweis auf der Linkabbiegerspur: "Achtung Fußgänger". Weitere Alternativen sind zu prüfen. Begründung: Auf eine Anregung vom 23.05.2017 des Ortsbeirates 1 (OM 1709) antwortete der Magistrat in der Stellungnahme ST 1761, dass durch die gelben Blinklichter und den Zeitvorsprung von drei Sekunden, den die Fußgänger haben, die Sicherheit in diesem Bereich gewährleistet sei. Verkehrsteilnehmer seien "eindeutig erkennbar". Dies ist eindeutig nicht der Fall! Die Gefahr für Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün von Ost nach West überqueren wollen, ist immer noch extrem hoch. So berichten es Anwohner und Gewerbetreibende. Die Presse berichtete auch darüber. Die wartenden Fußgänger, zu denen oft auch Kinder der Kindertagesstätte in der Bleichstraße 25 und Schüler gehören, werden durch das Haus Bleichstraße 28 verdeckt, sodass diese von Autofahrern erst im letzten Moment gesehen werden. Die Autofahrer werden durch die Verkehrsführung auf der Linksabbiegerspur dazu veranlasst, in einem fast rechten Winkel links abzubiegen. Dadurch gefährden sie die Fußgänger und landen fast auf der zweispurigen Fahrbahn des Gegenverkehrs in der Petersstraße. Viele Autos kommen mit relativ hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren und biegen zügig links ab. Die Situation an besagter Stelle muss endlich verbessert werden, bevor etwas Schlimmeres passiert. (Bild 1: Quelle Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1062 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse

23.01.2018 · Aktualisiert: 05.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 entstanden aus Vorlage: OF 497/1 vom 21.01.2018 Betreff: Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Alte Gasse ähnlich wie die Große Friedberger Straße oder die Schäfergasse durch Begrünung und Neuaufteilung des Straßenraums sowie die folgenden Maßnahmen städtebaulich aufzuwerten: 1. Die Einrichtung von 30 Fahrradbügeln verteilt auf die Länge der Alten Gasse; 2. das Aufstellen von vier zusätzlichen Mülleimern, gleichmäßig verteilt auf beide Straßenseiten; 3. das Aufstellen und Betreuen von je einem großen Pflanzkübel auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71) und Alte Gasse/Ecke Rosenbergerstraße oder wenn möglich die Pflanzung von Bäumen. Bei der Bepflanzung wird der Magistrat gebeten, besonders effiziente Arten hinsichtlich der Luftfilterung auszuwählen; 4. in Absprache mit den ansässigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Vermieterinnen und Vermietern soll, sofern möglich, zudem eine Begrünung der Häuser veranlasst werden; 5. die Aufstellung einer Parkbank auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71); 6. Durchführung von Verkehrskontrollen, um die Einhaltung des geltenden Verkehrsrechts zu gewährleisten. 7. Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen, die 24 Stunden zu nutzen sind. Begründung: Mehrere Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Geschäftstreibende haben mit einer Unterschriftensammlung mitgeteilt, dass die Alte Gasse deutlich hinter der Attraktivität und Aufenthaltsqualität anderer Geschäftsstraßen zurückfällt, obwohl sie sogar zur Innenstadt zählt. Pflanzen und Begrünung gibt es überhaupt nicht. So, wie die Straße derzeit gestaltet ist, wird sie ihrer Brückenfunktion von der Innenstadt ins Nordend nicht gerecht. Es gibt kaum Mülleimer, kaum Fahrradbügel, keine Begrünung und keine Bänke. Das Fehlen von Pflanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der starken Verkehrsauslastung bedenklich. Die Schadstoffe, die durch den Verkehr entstehen, werden vor Ort nicht gefiltert. Außerdem verbessert eine Begrünung die Aufenthaltsqualität. Viele Kunden der Geschäftsanlieger nutzen das Fahrrad, zum Abstellen dieser fehlen Fahrradbügel. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten zudem, dass häufig zu schnell gefahren wird. Das stellt neben einer Gefährdung auch eine Lärmbelastung dar. Die Maßnahmen scheinen auch im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule dringend erforderlich zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Antrag vom 26.02.2019, OF 893/1 Antrag vom 03.03.2019, OF 892/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schadstoffbelastung Bleichstraße/Alte Gasse

27.12.2017 · Aktualisiert: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2017, OF 489/1 Betreff: Schadstoffbelastung Bleichstraße/Alte Gasse Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, den Magistrat um Beantwortung folgender fragen zu bitten: 1. Gibt es Messungen über Schadstoffwerte in den bewohnten Bereichen Bleichstraße und Alte Gasse? 2. Wenn ja, wann wurden diese erstellt und welche Werte wurden ermittelt? 3. Wenn nein, warum wurde in diesen Wohnstraßen bislang keine Werte ermittelt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 730 2018 Die Vorlage OF 489/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feste Blitzanlage an der Ampel Bleichstraße in Höhe Peterskirche

20.11.2017 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 392/3 Betreff: Feste Blitzanlage an der Ampel Bleichstraße in Höhe Peterskirche Der Ortsbeirat möge beschließen, dem OBR 1 zu empfehlen, den Magistrat aufzufordern, auf der Bleichstraße zwischen Eschenheimer Tor und Alte Gasse eine 30-Zone einzurichten sowie eine fest installierte Blitzanlage an der Fußgängerampel in Höhe der Peterkirche. Dabei handelt es sich um einen Schulweg, der vornehmlich von Kindern des Nordends genutzt wird. Begründung: Es handelt sich bei der Fußgängerampel an der Bleichstraße um einen Teil des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Liebfrauenschule sowie für Kinder, die die Kindertagesstätten an der Bleichstraße besuchen. Es ist in der letzten Zeit immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, weil die Autos auf der Bleichstraße zu schnell fahren und die Ampel übersehen, dies vor allem auch zu den Hauptverkehrszeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler zur Schule oder nach Hause gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 716/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 392/3 tätig zu werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel am Eschenheimer Turm

19.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 406/1 vom 03.09.2017 Betreff: Fahrradbügel am Eschenheimer Turm Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass östlich des Eschenheimer Turms, an der Ecke Eschenheimer Tor/Bleichstraße, zahlreiche neue Fahrradbügel aufgestellt werden. Insbesondere an der Ecke des Hotels Fleming's (Eschenheimer Tor/Bleichstraße) werden Abstellmöglichkeiten benötigt. So eignet sich die relativ große Fläche zwischen dem Taxistand und dem Hotel in der Bleichstraße beispielsweise dafür (siehe Bilder). Begründung: Im Bereich des Eschenheimer Turms befinden sich zahlreiche gastronomische Betriebe, die auch gerne mit dem Rad angefahren werden. Die vorhandenen Fahrradbügel, beispielsweise vor dem Kino Metropolis, reichen schon lange nicht mehr aus, sodass mittlerweile jedes Verkehrsschild und jeder Baum genutzt werden muss, um das Fahrrad sicher abstellen zu können. Es werden daher dringend neue Fahrradbügel in diesem Bereich benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2413 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Krögerstraße

22.08.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 01.06.2017 Betreff: Parksituation Krögerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Einhaltung des Haltverbots im Einmündungsbereich der Krögerstraße und der Bleichstraße häufiger als bisher kontrolliert wird; 2. die Ordnungsmäßigkeit der Beparkung der Krögerstraße auf beiden Straßenseiten im Bereich der Hofeinfahrt der Liegenschaft Krögerstraße 2 und der Zufahrt zu der Liegenschaft Bleichstraße 60-62 häufiger kontrolliert wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Maßnahmen in Betracht kommen, um sicherzustellen, dass die vorbezeichneten Einfahrtsbereiche nicht so beparkt werden, dass dort Zu- und Ausfahrten behindert werden. Begründung: Der vorbezeichnete Bereich wird häufig so beparkt, dass Verkehrsteilnehmer erhebliche Schwierigkeiten haben, die beiden Einfahrten zu nutzen, insbesondere diejenige zum Hof der Liegenschaft Krögerstraße 2 (siehe Fotos). Diese Situation ist untragbar. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2209 Antrag vom 14.11.2018, OF 820/1 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4175 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße - Fußgänger vor Linksabbiegern schützen!

23.05.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 08.05.2017 Betreff: Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße - Fußgänger vor Linksabbiegern schützen! Der Magistrat wird aufgefordert, weitere sichernde bzw. warnende Elemente für Linksabbieger an der Kreuzung Bleichstraße/Peters straße anzubringen. Begründung: Aufgrund der unübersichtlichen Situation für linksabbiegende Autos werden Fußgänger unnötigen Gefahren ausgesetzt. Linksabbiegende Autos aus der Bleichstraße in die Petersstraße übersehen häufig Fußgänger, die den Fußgängerüberweg überqueren, vor allem, wenn es sich um Schulkinder handelt. Die Kreuzung ist für Linksabbieger, die vor der Ampel warten, nicht gut einsehbar, weil das Eckhaus den Blick versperrt (Bürgersteig ist sehr eng). Vor allem für ortsfremde Autofahrer, die auf den Anlagenring wollen, ist die Situation sehr unübersichtlich. Die Ampelquerung für Fußgänger ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem westlichen Nordend, die auf die Liebfrauenschule gehen. Schon häufiger sind Unfälle nur knapp verhindert worden, weil Linksabbieger die Kinder erst im letzten Moment gesehen haben. Zusätzliche sichernde bzw. schützende Maßnahmen sollten dort installiert werden, damit Autofahrer vor dem Abbiegen auf die Fußgänger aufmerksam gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1761 Antrag vom 25.02.2018, OF 536/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2887 Antrag vom 29.05.2019, OF 716/3 Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unübersichtliche Lichtzeichenanlage Petersstraße/Bleichstraße

07.06.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 37/1 vom 22.05.2016 Betreff: Unübersichtliche Lichtzeichenanlage Petersstraße/Bleichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Trennung der Grünphasen für den aus der Petersstraße ausfahrenden linksabbiegenden und den geradeaus fahrenden Verkehr aufzuheben und stattdessen beiden Verkehren die Ausfahrt aus der Petersstraße nur noch zur gleich en Zeit zu gestatten. Begründung: Für den nach links abbiegenden Verkehr ist die entsprechende Ampel nur schwer einzusehen und wird daher häufig missachtet. Nach Beobachtungen von Anwohnern und in der Folge von Ortsbeiratsmitgliedern passiert dies ständig. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der die Bleichstraße querenden zu Fuß Gehenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1103 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger Tor

09.04.2015 · Aktualisiert: 25.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2015, OF 782/3 Betreff: Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger Tor Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, ob er die Meinung teilt, dass die Grünanlage entlang der Eschenheimer Anlage zum Friedberger Tor (parallel zum Tunnelmund Ein-/Ausfahrt U5) nach der Nutzung als Baustellenzufahrt nur notdürftig und lieblos wieder hergestellt worden ist. Ist der Magistrat gegebenenfalls bereit hier noch nachzubessern, bzw. die Arbeiten so nicht von den beteiligten Firmen abzunehmen? Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass solche Sondernutzungen von Grünflächen (hier die Genehmigung als Baustellenzufahrt) möglichst nicht erteilt werden sollen und dass insbesondere keine wichtigen Fuß- und Radwegbeziehungen ersatzlos abgesperrt werden, wie es hier am Anfang geschehen war. Begründung: Der genannte Beriech wurde über längere Zeit als Baustellenzufahrt genutzt und ist nun wieder hergestellt worden. Der neu angelegte Abschnitt des Weges ist bereits jetzt holprig. Es scheinen nur die nötigsten Rückbauten erfolgt zu sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1451 2015 Die Vorlage OF 782/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung nicht teil, der Vertreter der FDP ist nicht anwesend. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die CDU-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die CDU nimmt an der Abstimmung nicht teil, weil das Gebiet des Antrages nicht im Ortsbezirk 3 liegt."

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohner über die geplante Auslagerung der Merianschule informieren, Abwägungsentscheidung begründen

10.07.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.07.2014, OF 641/3 Betreff: Anwohner über die geplante Auslagerung der Merianschule informieren, Abwägungsentscheidung begründen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit dem Stadtschulamt einen Informationstermin zu vereinbaren, zu dem die von der Auslagerung der Merianschule betroffenen Anwohner/Innen der oberen Günthersburgallee und der oberen Martin-Luther-Straße eingeladen werden. Hier sollte die geplante Baumaßnahme an der Merianschule nochmals kurz erläutert werden und insbes. auf die geplante Bauzeit von 3 Jahren eingegangen werden. Hier sollten vorgestellt werden: - Lagepläne und Querschnitte der geplanten Containeranlage mit genauen Abmessungen und einer graphischen Darstellung des Straßenbildes - Wo wird ein Freigelände entstehen, in dem die Kinder ihre Pause verbringen - Weitere geplante Maßnahmen im Umfeld wie Verkehrsführungsänderungen (sollen Parkplätze wegfallen, wie wird eingezäunt, etc.) - Notfallpläne (Krankenwagen und Feuerwehrzufahrten) - Welche Pflanzungen müssen weichen, wie werden sie nach der Baumaßnahme ersetzt? - Sieht der Magistrat Auswirkungen in der Frischluftzufuhr der Stadt durch die knapp 8m hohen Container in dieser von städtischer Seite als "Frischluftschneise" ausgewiesenen Allee? - etc. Gleichzeitig sollte seitens des Stadtschulamtes detailliert das Ergebnis der Abwägungsentscheidung vorgestellt und begründet werden, u.a. welche alternativen Standorte wurden geprüft und warum hat man sich gegen sie entschieden (z.B. Alternativstandorte wie das Betriebsgelände des Grünflächenamtes am Günthersburgpark, eine seit Jahren leerstehende Schule Seilerstr. Ecke Friedberger Tor, etc.)? Begründung: Die Auslagerung der ganzen Schule verlangt von allen Seiten eine hohe Kompromißbereitschaft. Insbesondere die Dauer von 3 Jahren weckt Ängste und bedarf der Erläuterung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig möglichst frühzeitig den Dialog mit allen Betroffenen zu suchen und ihre Bedenken ernst zu nehmen. Die Prüfung von Alternativstandorten nimmt einen wichtigen Stellenwert in der derzeitigen Diskussion ein. Das Stadtschulamt muß deutlich machen, daß nach Abwägung vieler verschiedener Möglichkeiten dieser Standort der einzig mögliche ist. Nur dann können wir die Akzeptanz aller Betroffenen erwarten. Nur dann kann auch der Ortsbeirat 3 - Nordend diese Entscheidung mittragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 18 Der Vertreter der LINKE. ist während der Abstimmung nicht anwesend. Beschluss: Die Vorlage OF 641/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass diese dem Einladungsschreiben an die Dezernentin zur Vorbereitung auf den Bericht in der Ortsbeiratssitzung am 11.09.2014 als Anlage beigefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachfrage: Fahrradspur verliert sich auf dem Bürgersteig

23.04.2014 · Aktualisiert: 11.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2014, OF 574/3 Betreff: Nachfrage: Fahrradspur verliert sich auf dem Bürgersteig Vorgang: ST 268/14 In der ST vom 17.02.2014 wird erläutert, dass auf der Ostseite des Friedberger Tors "ein vorhandener, rund 2,65 m breiter Fußweg künftig als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzt" wird. Dies sei mit § 6063 in der Bau- und Finanzierungsvorlage vom 04.06.2009 von der Stadtverordnetenversammlung so beschlossen worden. Derzeit wird dieses Teilstück bereits entsprechend genutzt und zwar in beide Richtungen, auch ohne dass es die dringend nötige Beschilderung gibt. Auch im weiteren Verlauf der Friedberger Landstraße stadtauswärts Richtung Nordend (am Bethmannpark entlang) und weiterführend, wird der schmale Fußweg ebenfalls von Radfahrern und Fußgängern in beiden Richtungen genutzt. (Dies gibt u.a. auch für die andere Straßenseite) Die Situation ist deshalb weiterhin unübersichtlich und schwierig, z.T. auch gefährlich besonders für mobilitätseingeschränkte oder ältere Fußgänger. Deshalb möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu fragen, wie die weitere Planung und Umsetzung der Fahrradwege in Richtung Nordend bzw. aus Richtung Nordend kommend auf der Friedberger Landstraße aussieht bzw. wie eine Lösung gefunden werden kann, die mehr Sicherheit für die beteiligten Verkehrsteilnehmer bringt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 574/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1043 2014 Die Vorlage OF 574/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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