Meine Nachbarschaft: Bleichstraße
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Konzept Radspur Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/Egenolffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 540/3 vom 05.02.2014 Betreff: Konzept Radspur Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/Egenolffstraße Der Magistrat wird gebeten, einen oder mehrere Vorschläge auszuarbeiten, wie beidseitig der Friedberger Landstraße im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/Egenolffstraße ein Lückenschluss der Fahrradspuren eingerichtet werden könnte. Dabei sollen die Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer, die Parkplatzsituation und eine eventuelle Behinderung des ÖPNV und der Fußgänger abgeschätzt und durch Zahlen benannt werden. Begründung: Oberhalb und unterhalb des genannten Abschnitts sind inzwischen Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße eingerichtet. Leider ist der Bereich, in dem der Lückenschluss erfolgen müsste, bedingt durch den teilweise geringen Straßenquerschnitt am schwierigsten zu gestalten. Ein Konzept soll trotzdem Vorschläge aufzeigen und deren Auswirkungen, möglichst durch Zahlen untermauert, belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3741 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage OM 2930 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Parksituation für Innenstadtbewohner erträglich gestalten und weite Wege für alle vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1743 entstanden aus Vorlage: OF 240/1 vom 11.11.2012 Betreff: Parksituation für Innenstadtbewohner erträglich gestalten und weite Wege für alle vermeiden Die seit Jahrzehnten etablierte Regelung, Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt zu zwingen, Parkhäuser zu benutzen und im Gegenzug Pendlern das Parken in den innerstädtischen Wohnstraßen zuzugestehen, führt immer wieder zu großem Unmut in der innerstädtischen Bevölkerung. Das Festhalten des Magistrats an einem Relikt aus der Zeit der "autofreundlichen Innenstadt" ist umso unverständlicher, da es zu Nachteilen für alle Seiten führt. Die Parkhäuser sind von den Wohngebieten weit entfernt und die Wohngebiete liegen selten in unmittelbarer Nähe der Arbeits- und Einkaufsstätten. Während die Parkhausplätze für Anwohner hoch subventioniert werden müssen, können Pendler für wenig Geld in den innerstädtischen Wohnstraßen parken. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das sogenannte Anwohnerparken im sogenannten Fischerfeldviertel, im bewohnten Bereich der Bleichstraße, in der unteren Fahrgasse (und Nebenstraßen) sowie im Allerheiligenviertel einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 403 Aktenzeichen: 61 1
Fußgängerüberweg über die Bleichstraße im Bereich Krögerstraße/Katzenpforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1661 entstanden aus Vorlage: OF 226/1 vom 13.10.2012 Betreff: Fußgängerüberweg über die Bleichstraße im Bereich Krögerstraße/Katzenpforte Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Krögerstraße/Katzenpforte eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Bleichstraße einzurichten. Dies kann in zweifacher Weise geschehen: 1. Einrichtung einer "Insel" in der Mitte der Bleichstraße mit ausreichend großer Aufstellfläche für Fußgängerinnen und Fußgänger und Errichtung eines sogenannten Zebrastreifens über beide Fahrbahnen. Vorteil dieser Lösung wäre neben dem Kostenargument, dass durch die Verengung der Fahrbahnen die Geschwindigkeit in der bewohnten und mit Kindereinrichtungen versehenen Bleichstraße erheblich reduziert werden könnte. 2. Errichtung eines signalgesteuerten Fußgängerüberweges. Begründung: Die Klagen über schlechte Wegeverbindungen, Lärm, Raserei und Verkehrsgefährdungen beschäftigen den Ortsbeirat seit Jahrzehnten. Geschehen ist viel zu wenig, obwohl die Straße außerordentlich stark bewohnt ist und sich dort zahlreiche Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden. Der vorgeschlagene - durch eine Mittelinsel getrennte - Zebrastreifen verbessert nicht nur die Wegebeziehungen der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern trägt wesentlich zur Tempo- und Lärmreduzierung bei. Ein signalgesteuerter Überweg unter Beibehaltung der jetzigen Fahrbahnbreiten wäre nicht nur teurer, sondern würde auch weitaus weniger Anwohnern helfen, da sich Lärm und Tempo dadurch nicht reduzieren würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 152 Aktenzeichen: 66 2
Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3?
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3?
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4599 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 06.09.2010 Betreff: Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße In der Ortsbeiratssitzung am 26.08.2010 stellte das Straßenverkehrsamt Detailplanungen für die neue Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße vor. In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat in verschiedenen Anträgen Forderungen im Rahmen der Eröffnung einer neuen Straßenbahnlinie und des Umbaus der Friedberger Landstraße zwischen Nibelungenallee und Hessendenkmal gestellt. Damit diese Forderungen bei der Umgestaltung berücksichtigt werden, wird der Magistrat aufgefordert, die nachfolgenden Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: - Busse und Straßenbahnen erhalten eine eigene Fahrspur zwischen Nibelungenallee und Hessendenkmal, die dann unmittelbar in die Fahrspur zum Börneplatz einmündet; - Busse und Straßenbahnen erhalten eine Vorrangschaltung an den Kreuzungsampeln (Rohrbachstraße, Friedberger Platz, Scheffelstraße, Eschenheimer Anlage, Bleichstraße); - Beim Einfahren in die Haltestellen schalten die Ampeln für den Autoverkehr auf Rot. Sie schalten erst auf Grün, wenn Busse bzw. Straßenbahnen die Haltestelle verlassen (Anmelden/Abmelden). Begründung: Eine eigene Fahrspur für Busse und Straßenbahnen macht diese unabhängig von den oft auftretenden Staus und damit werden sie als alternative, umweltfreundliche Verkehrsmittel attraktiver. Zur Attraktivität des ÖPNV trägt auch eine Vorrangschaltung für Busse und Straßenbahnen bei. Außerdem wäre eine Vorrangschaltung besser zu koordinieren, wenn vor Überquerung des Alleenrings - bei Einspurigkeit - Busse und Straßenbahnen auf einer eigenen Spur geführt werden könnten. Die An- und Abmeldung der Straßenbahnen an den Haltestellen würde zur Sicherheit der Fahrgäste beitragen, da die Autos erst dann weiterfahren dürften, wenn alle Fahrgäste ein- und ausgestiegen sind. Vorprogrammierte Zeitvorgaben können evtl. Verzögerungen durch Autostaus o. Ä. nicht berücksichtigen. In einer Veranstaltung am 27. August 2010 kündigte die Umweltdezernentin, Frau Dr. Manuela Rottmann (Grüne), an, dass zukünftig die Frankfurter "Landstraßen" stadtaus- und stadteinwärts nur eine Fahrspur führen sollen. Dies soll bei der anstehenden Neugestaltung der Friedberger Landstraße umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 52 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92 13
Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 678/1 vom 08.08.2010 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße Vorgang: ST 769/10 Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den in der Stellungnahme ST 769/10 beschriebenen Maßnahmen (zwei statt bisher drei Fahrspuren, Schild "Achtung Kinder") folgende zusätzliche Maßnahmen umsetzen zu lassen: • Eine Rad- und Busspur. • Ausweitung der Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erkannt und beschlossen, dass mehrspurige Straßen in Wohngebieten zu beruhigen und zu entschleunigen sind. Auch die Bleichstraße war in das damals erarbeitete Konzept einbezogen. Die Konzentration von Wohnnutzungen, Kindereinrichtungen, Schulwegen sowie der Jugend-Kultur-Kirche St. Peter in der Bleichstraße erfordert die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in diesem Bereich. Ein erster Schritt dahin wäre die lange fällige Reduzierung auf eine Fahrspur. Denn: Anwohner haben Vorrang vor Durchgangsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 1 am 18.01.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 1 am 15.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2010, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 04.02.2010 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Sicherheit für Kinder im Bereich der Bleichstraße, im Rahmen der Schulwegsicherung, zu überprüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu treffen sind, um eine optimale Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Dabei sollte überprüft werden, ob folgende Maßnahmen zielführend sein könnten: 1. "Achtung Kinder" - Schilder am Straßenrand. 2. Verlängerung der Ampelphasen für Fußgänger. 3. Längerfristige und häufigere Verkehrsüberwachung zur Gefahrenabwehr. 4. Durch Wegnahme einer Fahrspur gegebenenfalls eine Verkehrsberuhigung erreichen. Begründung: Wiederholte Hinweise aus der Bevölkerung und hier federführend die Spielplatzinitiative Roter Platz und Drachenburg, Stadtteilarbeitskreis Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2010, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
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