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Meine Nachbarschaft: Blankenburger Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, im Kurvenbereich des Bückeburger Weges und des Blankenburger Weges Poller aufzustellen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, damit die Garagennutzung des Grundstücks Bitterfelder Weg 2 möglich ist. Begründung: Durch den baulichen Kurvenquerschnitt ist die Garageneinfahrt des Grundstücks leicht schräg versetzt. Bei in der Kurve (verbotswidrig) parkenden Fahrzeugen ist eine Benutzung der Garage kaum möglich. Ansprachen, Kontrollen und stadtpolizeiliche Sanktionen haben keine Wirkung gezeigt. Wie an vielen Stellen im Ortsbezirk kann eine individuelle Maßnahme Abhilfe schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 117 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren

22.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße

01.10.2013 · Aktualisiert: 06.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg

03.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren

16.05.2013 · Aktualisiert: 09.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße

22.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Zeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen

22.01.2013 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze

25.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße

21.08.2012 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 462/6 vom 30.06.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung in der Unterführung der S-Bahn-Station Zeilsheim in der West-Höchster-Straße entfernen zu lassen. Begründung: In der Unterführung der S-Bahn-Station in der West-Höchster Straße ist eine Seite mit Graffiti verschmutzt (siehe Abbildung). . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1693 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße

14.06.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg

23.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 414/6 Betreff: Zeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle rechtlich erforderlichen Schritte dahingehend einzuleiten, damit in der Straße Apoldaer Weg auf den Grundstücken der Eigenheimbesitzer (ungerade Hausnummern) die Erlaubnis zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und die Errichtung von Überdachungen im Garten erteilt wird, um somit die unbefriedigende Parkplatzsituation in der Straße zu bereinigen. Begründung: Die in den 1950iger Jahren für Mitarbeiter der Farbwerke gebauten 4-Familien-Häuser im Apoldaer Weg 1-9 sind inzwischen von privaten Eigentümern aus dem Bestand der Wohnungsbaugesellschaften übernommen und liebevoll energetisch saniert, teils sogar um ein weiteres Stockwerk vergrößert worden. An die Häuser grenzt jeweils eine großzügige Rasenfläche, die bislang nicht zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art genutzt werden durfte. Die neuen Eigentümer möchten gerne ihr Grundstück (nicht den "Vorgarten") dazu nutzen, auf einer Teilfläche eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu schaffen. Zur Zeit der Wohnungsbaugesellschaften waren die Grundstücke faktisch öffentlich zugänglich. Nun sind die Grundstücke entsprechend abgesichert und sind als solche eindeutig als Privat zu erkennen. In Zeilsheim haben die Privathäuser der Kolonie und anderer Siedlungen alle eine Möglichkeit der Garage/Hofeinfahrt, so dass es hier für die Besitzer nicht verständlich ist, entsprechend dies zu gestatten. Waren zu Baubeginn die Anwohner meist Mitarbeiter der Farbwerke, die sicherlich kaum PKWs nötig hatten, sind heute pro Wohneinheit 2 PKWs keine Seltenheit. Die Straße kann diese Menge an Kraftfahrzeugen nicht mehr aufnehmen. Erst recht, wenn die Anwohner vermehrt das Fahrrad für kleinere Wegstrecken nutzen, ist ein entsprechender Abstellplatz notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 414/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau .Klosterhofstraße.

01.04.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2012, OF 357/6 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des an der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes zu verwirklichen ist, statt auf dem angedachten städtischen Grundstück im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita ist problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen, zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1) zu verwirklichen und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierung hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 352 2012 Die Vorlage OF 357/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OM 280/06 und OA 646/08), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist gegeben, alternative Räumlichkeiten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird. Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1005 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße

17.01.2012 · Aktualisiert: 09.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße

16.12.2011 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist. Begründung: An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 10.11.2011 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab der Kreuzung mit der Straße "Neu-Zeilsheim" bis zum Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt neben dem positiven Effekt der Lärmminderung zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen häufig überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen

25.10.2011 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 126 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern

31.05.2011 · Aktualisiert: 16.08.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern

31.05.2011 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 102 entstanden aus Vorlage: OF 51/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern Der Magistrat wird gebeten, die Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 vor wildem Parken zu sichern und als offizielle Feuerwehrzufahrt (mit Beschilderung und Stadtsiegel) auszuweisen. Begründung: Neben dem Textileinkaufsmarkt befindet sich die Zufahrt zu der abseits der Straße liegenden Liegenschaft Annabergstraße 18, die nur durch ein schmales Einfahrtstor zu erkennen ist und auf der sich auch die Parkplätze der Anwohner befinden. Gleichzeitig müssen Feuerwehr- und Rettungsdienste das Tor für die Anfahrt zu den beiden Gebäudeteilen nutzen. Das schmale Tor wird dabei regelmäßig von Kunden des Textilmarktes sowie von Anwohnern so zugeparkt, dass die Einfahrt und die Ausfahrt kaum möglich sind. Die Anwohner haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt und um Abhilfe gebeten. Eine Verbesserung könnte durch eine trichterförmige Markierung oder auch einen Markierungspfosten erreicht werden. In Abstimmung zwischen Amt, Anwohnern und Ortsbeirat 6 sollte die geeignete Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung Zebrastreifen

30.11.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 1646/6 vom 25.10.2010 Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße (an der Sindlinger S-Bahn-Station "Zeilsheim") den ursprünglich vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten. Begründung: Jahrzehntelang befand sich an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße ein Zebrastreifen, um den Fußgängern Richtung Zeilsheim einen gefahrlosen Übergang zu ermöglichen. Im Zuge der Bauarbeiten an der S-Bahn-Station "Zeilsheim" und der Umgestaltung des Einmündungsbereiches wurde dieser Zebrastreifen entfernt, "vergessen" und nicht wieder aufgebracht. Die wachsenden Fußgängerströme zum S-Bahnhof, zu den Bushaltestellen Richtung Zeilsheim und zum Aldi-Markt in der Annabergstraße machen deutlich, wie wichtig ein Zebrastreifen an dieser Stelle war und ist. Anlage 1 (ca. 410 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 386 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!

14.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim

21.04.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wartehalle West-Höchster-Straße

02.12.2008 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2008, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 14.11.2008 Betreff: Wartehalle West-Höchster-Straße An der Omnibushaltestelle West-Höchster-Straße/Ecke Annabergstraße Richtung Sindlingen müssen die wartenden Fahrgäste derzeit noch ohne Wetterschutz bei Wind und Wetter, Sonne und Regen ausharren. Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der VGF Frankfurt am Main geltend zu machen, damit auch an der oben angeführten Haltestelle eine Kundenwartehalle errichtet wird, denn derzeit müssen die Fahrgäste der VGF noch ohne Wetterschutz und Sitzgelegenheiten dort auskommen. Begründung: Diese Haltestelle wird von Bürgerinnen und Bürgern, welche in Richtung Sindlingen fahren, stark frequentiert. Bei schlechtem Wetter haben sie keinen Schutz vor Wind, Schnee und Regen. Dieser Antrag wurde bereits am 29.08.2006, OM 281, gestellt. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2006, ST 1130, heißt es dort: "Für die Ausstattung von Haltestellen mit Wartehallen gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt und der VGF ein abgestimmtes Programm. Die hier genannte Bushaltestelle Annabergstraße in Fahrtrichtung Sindlingen ist nach diesem Programm für das Jahr 2007 vorgesehen." Wir schreiben nun das Jahr 2008. Geschehen ist bis heute nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2009, ST 706 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

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