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Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1