Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM
772 entstanden aus
Vorlage: OF 224/6 vom
16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
Der Magistrat wird gebeten, in der
Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot
einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht
wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der
Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch
mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge,
die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als
"Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende
Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die
Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit
Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der
richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos
ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik
zu erkennen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6
am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1