Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM
456 entstanden aus
Vorlage: OF 154/6 vom
05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile
darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und
Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den
Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis
Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die
Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der
Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine
Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht
ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den
Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer
Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer
zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der
Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative
Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor
gegeben. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261
Aktenzeichen: 32 1