Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM
3172 entstanden aus Vorlage:
OF 1139/6 vom
30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter
(sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle
Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde
damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst
sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende
Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter
(sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße
fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation,
insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen
Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern
ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu
gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von
Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in
Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich
Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer
Straße. Die schon jetzt aufgestellten
Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in
Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten
möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese
Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von
Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A
66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die
Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt
kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und
Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine
Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der
damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für
Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von
Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend
erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den
Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie
ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.06.2009, ST 923
Aktenzeichen: 32 1