Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6
Betreff: Fahrradschutzstreifen in der
West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung
Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder
einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur
Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser
Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis
zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt
wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen
zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist
deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6
am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF
457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme