Wartehalle West-Höchster-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2008, OM
2821 entstanden aus Vorlage:
OF 985/6 vom
14.11.2008 Betreff: Wartehalle West-Höchster-Straße
An der
Omnibushaltestelle West-Höchster-Straße/Ecke Annabergstraße Richtung Sindlingen
müssen die wartenden Fahrgäste derzeit noch ohne Wetterschutz bei Wind und
Wetter, Sonne und Regen ausharren. Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei
der VGF Frankfurt am Main geltend zu machen, damit auch an der oben angeführten
Haltestelle eine Kundenwartehalle errichtet wird, denn derzeit müssen die
Fahrgäste der VGF noch ohne Wetterschutz und Sitzgelegenheiten dort
auskommen. Begründung: Diese Haltestelle wird von
Bürgerinnen und Bürgern, welche in Richtung Sindlingen fahren, stark
frequentiert. Bei schlechtem Wetter haben sie keinen Schutz vor Wind, Schnee
und Regen. Dieser Antrag wurde bereits am 29.08.2006, OM 281, gestellt. Gemäß
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2006, ST 1130, heißt es dort: "Für die Ausstattung von Haltestellen mit Wartehallen
gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt und der VGF ein abgestimmtes
Programm. Die hier genannte Bushaltestelle Annabergstraße in Fahrtrichtung
Sindlingen ist nach diesem Programm für das Jahr 2007 vorgesehen." Wir schreiben nun das Jahr 2008. Geschehen ist bis
heute nichts. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2009, ST 706
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6
am 21.04.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 92 13