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Vorlagen
Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee
Antrag vom 05.06.2015, OF 716/2 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie lautet das Gerichtsurteil zu dem Umfall im Umfeld der Rollschuhbahn Zeppelinallee, auf dessen Basis die Stadt Frankfurt die Nutzung der Anlage für Rollhockey sperren möchte? 2. Gibt es aus Sicht des Magistrats anderweitige Möglichkeiten in Bockenheim bzw. in Frankfurt, bestehende Sportanlagen für Rollhockey zu nutzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2015 Die Vorlage OF 716/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Welche sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage kommen im Hinblick auf das Gerichtsurteil künftig in Betracht?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00
Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord
Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8
Antrag vom 22.01.2015, OF 631/2 Betreff: Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8 Vorgang: V 1228/15 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Ergänzung der V 1228 vom 19.01.2015 wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Baumfällungen auf den o.g. Grundstücken erfolgten. Begründung: Laut Anwohnern wurden mehrere große Bäume gefällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2015, V 1228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1247 2015 Die Vorlage OF 631/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bewohnerparken Bockenheim
Antrag vom 21.01.2015, OF 628/2 Betreff: Bewohnerparken Bockenheim Vorgang: V 881/13 OBR 2; ST 187/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine in der ST 187 getroffene Feststellung, dass vor der Einrichtung von Bewohnerparken in Bockenheim die Beordnung des Parkraumes im sogenannten Kulturcampus klargestellt sein müsse, zu präzisieren und genau zu erklären, unter Berücksichtigung folgender Punkte: 1. Im Kulturcampus werden, wenn überhaupt, so gut wie keine öffentlichen Parkplätze entstehen. Hat sich an dieser Auffassung des Magistrats etwas geändert? Falls ja, wo sollen diese öffentlichen Parkplätze angesiedelt werden? 2. Welcher direkte Einfluss besteht zwischen der Beordnung des Parkraumes im Campus und der Einführung von Bewohnerparken z.B. in der Basaltstraße, Marburger Straße, Kurfürstenstraße, Kaufunger Straße, Fritzlarer Straße etc.? Begründung: Weder den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern noch dem Ortsbeirat ist die Begründung zum Aufschieben des Bewohnerparkens in Bockenheim verständlich. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass sämtliche VertreterInnen des Magistrats in jeder Phase der Entwicklung des sogenannten Kulturcampuses (Planungswerkstätten, Bebauungsplan etc.) erklärt haben, dass, wenn überhaupt, nur eine verschwindend geringe Anzahl von öffentlichen Parkplätzen im Campus entstehen werde. Ebenso ist es unverständlich welche Auswirkungen die Beordnung des Parkraumes im Campus auf von diesem in deutlichem Abstand liegenden Straßen haben könnte. Daher ist eine Präzisierung der Aussage erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2013, V 881 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 187 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2015 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord
Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3773 entstanden aus Vorlage: OF 612/2 vom 28.12.2014 Betreff: Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen 1. Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße zu entfernen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob bei entsprechendem Bedarf ein neuer Standort für die Container infrage kommt, beispie lsweise der Platz um die nahestehende Litfaßsäule. Begründung: Die Container wirken direkt neben diesem Ort des Gedenkens befremdlich und unangemessen. In der Nähe befinden sich zudem weitere Glascontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 523 Aktenzeichen: 66 5
Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation Leipziger Straße/Basaltstraße
Antrag vom 15.10.2014, OF 568/2 Betreff: Verkehrssituation Leipziger Straße/Basaltstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit an der Einmündung Leipziger Straße/Basaltstraße verbessert werden kann, beispielsweise durch Aufbringen einer Straßenmarkierung oder eines Schildes an der Leipziger Straße. Begründung: Die Basaltstraße stößt in einem spitzen Winkel auf die Leipziger Straße. Bedingt durch den breiten Gehwegbereich, wird die Einmündung Basaltstraße von vielen Verkehrsteilnehmern nicht als Einmündung wahrgenommen, an der die Vorfahrtsregeln gelten. In der Folge kommt es häufig zur Missachtung der Vorfahrt durch Verkehrsteilnehmer, die entlang der Leipziger Straße fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1145 2014 Die Vorlage OF 568/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße
Antrag vom 12.09.2014, OF 559/2 Betreff: Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Juliusstraße in die Sophienstraße einzurichten. Es dient der Kenntnis: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt liegen seitens des Amtes keine Bedenken vor, vielmehr sind Ampel und Ampelschaltungen auf diese Linksabbiegemöglichkeit vorgerüstet - es bedarf des Entfernens einer Folie in der Ampel, sowie der Ergänzung der Bodenmarkierung. Begründung: schon seit vielen Jahren ist erkennbar, dass hier ein Fahrbedarf besteht. Derzeit belastet der Linksabbieger verkehr entweder die Bernus- und Georg-Speyer-Straße (in Folge der Fahrroute: Franz-Rücker-Allee/ Georg-Speyer-Str/zurück über die Bernus-Straße in die Sophien-Sraße. Hierbei werden Wohnstraßen unnötig belastet. Oder: der entsprechende Verkehr biegt - und das ist fast Regelfall - ordnungswidrig ab, da man erkannt hat, dass die Ampelschaltungen ein gefahrloses Abbiegen ermöglichen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 559/2 wurde zurückgezogen.
Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 546/2 vom 21.08.2014 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee/Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrsmehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1448 Aktenzeichen: 32 1
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee
Antrag vom 16.04.2014, OF 506/2 Betreff: Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand der angedachten Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee ist. Begründung: Nach einer ersten Antragstellung in 2012 und einem Ortstermin auf der Anlage wurde seitens des Magistrats mit ersten Vorplanungen begonnen. Seitdem wurde kein neuer Zwischenstand kommuniziert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2014 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in .Gabriel-Riesser-Allee"
Antrag vom 28.02.2014, OF 471/2 Betreff: Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in "Gabriel-Riesser-Allee" Vorgang: F 37/06 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu veranlassen, die bisher unbenannte Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" zu benennen. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts des Kulturcampus soll die zukünftige Wegeverbindung zwischen Gräfstraße und Sophienstraße in "Gabriel-Riesser-Allee" benannt werden. Dr. Gabriel Riesser (* 2. April 1806 in Hamburg; f 22. April 1863 in Hamburg) - Jurist, Politiker, Vorkämpfer der Emanzipation der Juden in Deutschland, Vizepräsident der Nationalversammlung von 1848 - verfasste ab 1836 an seinem damaligen Wohnsitz in Bockenheim die beiden Ausgaben der Jüdischen Briefe. Abbildung: Gabriel Riesser, um 1848 [Wikimedia Commons; Lizenz: CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 43 2014 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, CDU und fraktionslos
Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 744/5 vom 13.11.2013 Betreff: Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine vertikale fassadengebundene Begrünung für die neu errichtete Palisade am Buchrainplatz realisierbar und mit welchen Kosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Begründung: Die im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Buchrainplatzes entstandene Palisade hat wegen der massiven Dimension und des Materials Kritik im Stadtteil hervorgerufen. Da eine konventionelle erdgebundene Begrünung aufgrund des massiven Betonfundamentes nur mit erheblichem Aufwand zu verwirklichen ist, sollte die Alternative einer fassadengebundenen Begrünung zumindest geprüft werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass auch diese Alternative wegen der Bewässerungsproblematik nicht einfach und kostengünstig zu haben ist. Andererseits wäre dies eine innovative und in Frankfurt bislang erst einmal modellhaft an der Lärmschutzwand des Palmengartens entlang der Zeppelinallee verwirklichte Lösung und eine Attraktion und ein Blickfang für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1279 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 00
Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36
Antrag vom 06.11.2013, OF 414/2 Betreff: Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Gebiet der geplanten Erhaltungssatzung, d.h. für das Kerngebiet Bockenheims ( Grenze: Varrentappstraße bis Emserstraße, Bahnlinie über Westbahnhof bis Verlängerung der Sophienstraße, Sophienstraße bis Gräfstraße, Gräfstraße bis Adornoplatz, Adornoplatz bis Varrentrappstraße ), wird ein Bebauungsplan erlassen, in dem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros verboten sind. Begründung: Kurz nach dem Inkrafttreten der Änderung der Bebauungspläne für Rödelheim am 2.07.2013, in denen Vergnügungsstätten verboten sind , wie in vielen anderen Stadtteilen Frankfurts z.B. Höchst und anderen Stadtteilen, wurde in Bockenheim am Schönhof, keine 300 Meter entfernt von der Spielhalle in der Ginnheimer Straße eine neue Spielhalle eröffnet. Außerdem gibt es jetzt im Hinterhof der Leipziger Straße 36, Gaumer Areal, neben einem Casino noch eine sogenannte Sportsbar, welche im 23 Stunden Betrieb geöffnet hat, wo man endlich rund um die Uhr seiner Spielsucht nachgehen kann, mitten im Wohngebiet. Dies ist der Beweis. dafür dass die Spielhallenverordnung der hessischen Landesregierung nicht greift. Soll Bockenheim nun alle in anderen Stadtteilen Frankfurts nicht mehr zulässigen Spielhallen und Wettbüros aufnehmen? Bockenheim braucht den gleichen Schutz vor Vergnügungsstätten durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan wie Rödelheim, Höchst und andere Stadtteile. Oder soll Bockenheim zukünftig umbenannt werden in SPIELHALLENHEIM? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 414/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen LINKE. (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Benutzer der Straßenbahnlinie 16 an der Haltestelle .Frauenfriedenskirche. durch eine zusätzliche Ampel vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen während des Haltens an der Haltestelle schützen
Antrag vom 09.10.2013, OF 389/2 Betreff: Benutzer der Straßenbahnlinie 16 an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" durch eine zusätzliche Ampel vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen während des Haltens an der Haltestelle schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 Frauenfriedenskirche sollen die Fahrgäste durch eine Ampel, welche die nachfolgenden Kraftfahrzeuge während des Haltens der Straßenbahn an der Haltestelle aufhält, vor Unfallgefahren geschützt werden. Begründung: Laut Beobachtung von Anliegern der Franz-Rücker-Allee kommt es fast täglich bei der Straßenbahnlinie 16 zu gefährlichen Situationen. Insbesondere in Fahrtrichtung Ginnheim fahren die Autos an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" des öfteren noch bei geöffneten Straßenbahntüren durch. Dies häuft sich nach Erfahrung der Anwohner in der letzten Zeit. Insbesondere Kinder sind hier besonders gefährdet, deshalb muss durch eine Ampel für Kraftfahrzeuge vor der Haltestelle Abhilfe geschaffenwerden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 389/2 wurde zurückgezogen.
Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang
Antrag vom 20.06.2013, OF 260/12 Betreff: Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Baugebiet "Niederurseler Hang" bereits begonnen Straßenbenennung nach Architektinnen und Architekten fortzuführen und die noch unbenannten Straßen Nr. 8478, 8485, 8487 und 8489 wie folgt zu benennen: 1. Die unbenannte Straße Nr. 8478 wird nach der Architektin Lucy Hillebrand in "Lucy-Hillebrand-Straße" benannt. Lucy Hillebrand (geboren am 06.03.1906 in Mainz, gestorben am 14.09.1997 in Göttingen) sammelte nach dem Studium der Architektur von 1925 bis 1928 zunächst Erfahrungen im Handwerk und der Innenraumgestaltung. 1928 eröffnete sie in Frankfurt am Main ihr eigenes Architekturatelier im avantgardistisch geprägten Neuen Frankfurt, wo sie auf Ernst May traf. 1929 realisierte sie erste Bauten, u. a. die Dapolin-Tankstelle in Frankfurt am Main und ein Einfamilienhaus mit Praxis in Sprendlingen. 1992 wurde sie in das Lexikon der Weltarchitektur aufgenommen. 2. Die unbenannte Straße Nr. 8485 wird nach dem Architekten Prof. Dr. Walter Gropius in "Walter-Gropius-Straße" benannt. Prof. Dr. Walter Gropius (geboren am 18.05.1883 in Berlin, gestorben am 05.07.1969 in Boston) war Architekt und Gründer des Bauhauses. 1908 trat Gropius in das Büro von Peter Behrens ein. Gropius machte sich 1910 als Industriedesigner und Architekt selbstständig. Seine Art zu bauen war richtungsweisend für die später sogenannte "Moderne Architektur", die in den 1920er-Jahren unter der Bezeichnung "Neues Bauen" bekannt wurde. 1929 bis 1930 entwarf er die Siedlung "Am Lindenbaum" in Frankfurt am Main. 1934 emigrierte Gropius nach Angriffen der Nationalsozialisten auf das Bauhaus als der "Kirche des Marxismus" nach England. 1961 bekam er den Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main. 3. Die unbenannte Straße Nr. 8487 wird nach dem Architekten Hans Herkommer (1887-1956) in "Hans-Herkommer-Ring" benannt. Hans-Herkommer (geboren am 24.05.1887 in Schwäbisch Gmünd, gestorben am 15.11.1956 in Stuttgart) war nach Abschluss seines Architekturstudiums beim Hochbauamt der Stadt Dresden beschäftigt. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er in Stuttgart ein Architekturbüro. Er baute Repräsentativ- und Sakralbauten. Herkommer zählt zu den bekanntesten Architekten des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1925 und 1926 arbeitete er zusammen mit Ernst May für das Bauprogramm des "Neuen Frankfurt". Er baute u. a. die katholische Frauenfriedenskirche in der Zeppelinallee in Frankfurt am Main. 4. Die unbenannte Straße Nr. 8489 wird nach dem Architekten Hermann Mäckler in "Hermann-Mäckler-Ring" benannt. Hermann Mäckler (geboren am 06.04.1910 in Vallendar/Koblenz, gestorben am 24.10.1985 in Frankfurt am Main) war nach Abschluss seines Architekturstudiums zunächst Mitarbeiter des Frankfurter Architekten Martin Weber. 1946 machte er sich im Architekturbüro Giefer und Mäckler selbständig. Ab 1948 leitete er den Wiederaufbau des ausgebrannten Frankfurter Kaiserdoms. In den 1950er und 1960er Jahren zählte das Büro zu den prominenten Entwerfern für katholische Kirchenbauten. So baute Mäcker in Frankfurt am Main u. a. die Kirchen Maria Hilf, St. Elisabeth, Christ König, St. Anna, St. Mattias und die Allerheiligenkirche. Überregionale Bekanntheit erreichte er auch durch Bauten für die Internationale Bauausstellung im Berliner Hansa-Viertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 34 2013 Die Vorlage OF 260/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau- und Planungsmittel für die behindertengerechte Ausstattung der Haltestellen der Linie 16 zwischen Varrentrappstraße und Endhaltestelle
Antrag vom 18.12.2012, OF 282/2 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau- und Planungsmittel für die behindertengerechte Ausstattung der Haltestellen der Linie 16 zwischen Varrentrappstraße und Endhaltestelle Ginnheim bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Haushalt 2013 werden im Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV , in der Produktgruppe16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr., Planungsmittel eingestellt um didie Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 Schloßstraße Adalbertstraße / Bockenheimer Warte / Juliusstraße / Frauenfriedenskirche und Markuskrankenhaus der Linie 16 endlich behindertengerecht auszubauen und mit dynamischen Vorweganzeigern auszustatten. Begründung: Nach der Entscheidung zum endgültigen Erhalt der Straßenbahnlinie 16 sind deren Haltestellen (Adalbertstraße/Schloßstraße/Bockenheimer Warte/Juliusstraße/Frauenfriedenskirche und Markuskrankenhaus) zu modernisieren und mit dynamischen Vorweganzeigern zur Fahrgastinformation auszustatten. Zu einem modernen und leistungsfähigen ÖPNV gehört, dass die Fahrgäste schnell über Verspätungen und Störungen informiert werden können. Weiterhin sind die Haltestellen barrierefrei auszubauen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 17 2013 Die Vorlage OF 282/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2013 werden im Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV, in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr, Planungsmittel eingestellt, um folgende Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 in der folgenden Reihenfolge endlich behindertengerecht auszubauen und mit dynamischen Vorweganzeigern auszustatten: 1. Markus-Krankenhaus, 2. Bockenheimer Warte, 3. Frauenfriedenskirche, 4. Adalbertstraße und Juliusstraße. Begründung: Nach der Entscheidung zum endgültigen Erhalt der Straßenbahnlinie 16 sind deren Haltestellen (Adalbertstraße, Schloßstraße, Bockenheimer Warte, Juliusstraße, Frauenfriedenskirche und Markus-Krankenhaus) zu modernisieren und mit dynamischen Vorweganzeigern zur Fahrgastinformation auszustatten. Zu einem modernen und leistungsfähigen ÖPNV gehört, dass die Fahrgäste schnell über Verspätungen und Störungen informiert werden können. Weiterhin sind die Haltestellen barrierefrei auszubauen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen
Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.
Bewohnerparken in der Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 26.04.2012 Betreff: Bewohnerparken in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Zeppelinallee (abschnittsweise) Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Begründung: Bewohner der Zeppelinallee haben sich beklagt, dass trotz der (vorübergehenden) Auslagerung des türkischen Konsulats der Parkdruck in der Zeppelinallee unvermindert hoch sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1224 Aktenzeichen: 61 1
Rollschuhbahn Zeppelinallee
Antrag vom 09.05.2012, OF 176/2 Betreff: Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob das heute als Rollschuhbahn genutzte ehemalige Wasserbecken aus Sicht des Magistrats auch langfristig für die derzeitige Nutzung zur Verfügung steht oder eine Reaktivierung des Wasserbeckens geplant ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtanlage sowie insbesondere den Bodenbelag unter Beachtung der unterschiedlichen Nutzergruppen aus Sicht des Magistrats geeignet sind; 3. für den Fall, dass im Zuge der Prüfung der o.g. Ziffern 1 und 2 keine Sachverhalte auftreten, die einer Umsetzung entgegenstehen, den bestehenden Bodenbelag der Rollschuhbahn Zeppelinallee kurzfristig zu erneuern. Für die Maßnahme stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 7.500,- zu Verfügung. Begründung: Der Bodenbelag der derzeitigen Rollschuhbahn ist sanierungsbedürftig. Evtl. kurzfristige Sanierungsmaßnahmen sollen in ein Gesamtkonzept für die Anlage eingebunden werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wurde zurückgezogen.
Revision des Mietspiegels für Bockenheim
Antrag vom 12.03.2012, OF 150/2 Betreff: Revision des Mietspiegels für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Mietspiegel zügig zu revidieren und dabei insbesondere den zentralen Bereich Bockenheims zwischen (ungefähr) Bahnlinie, Theodor-Heuss-Allee und Sophienstraße entsprechend der tatsächlich dort vorliegenden Wohnlagenqualität bereichsweise als einfache bis mittlere Wohnlage einzustufen. Begründung: Im Mietspiegel ist der genannte Bereich gleichwertig mit dem Villenviertel des nördlichen Bockenheim (dessen Wohnqualität vom mittlerem Westend zu den besten Lerchesberg lagen reicht) in eine einheitlichen Wohnqualitätszone eingeordnet. Das führt bereits jetzt dazu und wird in Zukunft noch viel stärker dazu führen, dass im zentralen Bockenheim auf breiter Front die Mieten stark erhöht werden, mit der Folge, dass Tausende alteingesessener Mieter vertrieben werden, weil sie die bezogen auf die reale Qualität dann weit erhöhten Mieten nicht mehr zahlen können oder wollen. im Ergebnis werden vorhandene Gebäude luxusrenoviert und von kapitalkräftigeren Bevölkerungsschichten übernommen. Zusätzlich wird im Zuge dieser Gentrifizierung eines ganzen Stadtteils aufgrund der von der zahlungskräftigeren Neu-Klientel erwarteten Wohnumfeldqualität die derzeit stark verdichtete Bauweise aufgelockert. Das widerspricht einerseits dem Wunsch der Stadt, weiter zu verdichten, und führt andererseits dazu, dass der Verdichtungsdruck auf andere Stadtviertel zum Ausgleich zusätzlich erhöht wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2011, OF 101/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 101/2 wird durch die Vorlage OF 150/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 150/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Einrichtung von Schrägparkplätzen auf der Hedwig-Dransfeld-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 956 entstanden aus Vorlage: OF 148/2 vom 22.02.2012 Betreff: Einrichtung von Schrägparkplätzen auf der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hedwig-Dransfeld-Straße von der Sophienstraße kommend auf der rechten Seite Schrägparkplätze eingerichten werden können. Begründung: Die baulichen Gegebenheiten am rechten Straßenrand stellen kein unüberwindbares Hindernis dar, das wilde Parken in der zweiten Reihe würde unterbunden, zusätzliche Stellplätze würden gewonnen und der Publikumsverkehr auf dem Gehweg nicht wesentlich beeinflusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 875 Aktenzeichen: 32 1
Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich ziehen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement dem Beobachter nicht durchgehend optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 110/2 vom 15.12.2011 Betreff: Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die im Betreff angeführte Kreuzung zu sichern: 1. Die Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) ist so auszustatten, dass sie den Überweg sicherer macht. Rechtsabbieger aus der Sophienstraße müssen noch deutlicher gewarnt werden (beispielsweise durch ein größeres rotes Ampelsignal und ein größeres gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Grünphase der Fußgänger). Die recht kurze Grünphase für Fußgänger soll zudem verlängert werden. 2. Die Haltestelle des Busses 34 in Richtung Dornbusch ist so zu sichern, dass der haltende Bus nicht überholt werden kann. Hierzu war bereits eine Verlängerung der Mittelinsel angedacht (entweder Beton oder Poller), die realisiert werden sollte. 3. Es ist zu berichten, inwieweit Tempo 30 in diesem Bereich (Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße) eingehalten und kontrolliert wird. Begründung: An der im Betreff angeführten Kreuzung entstehen aufgrund der Gegebenheiten sowohl für Fußgänger, besonders für Kinder und Fahrradfahrer, als auch für Autofahrer - trotz einer Vielzahl von Schildern - gefahrvolle Situationen. So übersehen an der Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) Rechtsabbieger häufig das Rotlicht und überfahren den Fußgängerüberweg während der Grünphase der Fußgänger. Die Grünphase der Ampel ist zudem für eine Überquerung gerade mit kleinen Kindern, die oft noch einen Roller, ein Laufrad o. ä. dabei haben, zu kurz geschaltet. Darüber hinaus gibt es zwar für den die Kreuzung querenden Bus 34 in Richtung Kirchplatz eine Mittelinsel, die gegenüberliegende Haltestelle der Buslinie 34 in Richtung Dornbusch ist jedoch ungesichert. An dieser Stelle wird der haltende Bus regelmäßig von Autos überholt - obwohl die unterbrochene Linie lediglich den Anliegern die Zufahrt in ihre Einfahrten ermöglichen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Antrag vom 02.04.2015, OF 667/2 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Revision des Mietspiegels für Bockenheim - Keine Flächen-Gentrifizierung und Mietervertreibung!
Antrag vom 11.11.2011, OF 101/2 Betreff: Revision des Mietspiegels für Bockenheim - Keine Flächen-Gentrifizierung und Mietervertreibung! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Mietspiegel zügig zu revidieren und dabei insbesondere den zentralen Bereich Bockenheims zwischen (ungefähr) Bahnlinie, Jordanstraße und Sophienstraße entsprechend der tatsächlich dort vorliegenden Wohnlagenqualität als einfache bis mittlere Wohnlage einzustufen. Begründung: Im Mietspiegel ist der genannte Bereich gleichwertig mit dem südlichen Bockenheim zwischen Jordanstraße und Hamburger Allee (der mit mittleren Westendlagen vergleichbar ist) und dem Villenviertel des nördlichen Bockenheim (dessen Wohnqualität vom mittlerem Westend zu den besten Lerchesberglagen reicht) in eine einheitlichen Wohnqualitätszone eingeordnet. Das führt bereits jetzt dazu und wird in Zukunft noch viel stärker dazu führen, daß im zentralen Bockenheim auf breiter Front die Mieten stark erhöht werden, mit der Folge, daß Tausende alteingesessener Mieter vertrieben werden, weil sie die bezogen auf die reale Qualität dann weit erhöhten Mieten nicht mehr zahlen können oder wollen. Im Ergebnis werden vorhandene Gebäude luxusrenoviert und von kapitalkräftigeren Bevölkerungsschichten übernommen. Zusätzlich wird im Zuge dieser Gentrifizierung eines ganzen Stadtteils aufgrund der von der zahlungskräftigeren Neu-Klientel erwarteten Wohnumfeldqualität die derzeit stark verdichtete Bauweise aufgelockert. Das widerspricht einerseits dem Wunsch der Stadt, weiter zu verdichten, und führt andererseits dazu, daß der Verdichtungsdruck auf andere Stadtviertel zum Ausgleich zusätzlich erhöht wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2012, OF 150/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 101/2 wird durch die Vorlage OF 150/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 150/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Areal Eingangsbereich .Buga-Gelände.
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 18.07.2011 Betreff: Areal Eingangsbereich "Buga-Gelände" Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des ehemaligen Bundesgartenschaugeländes (Zugang: Ginnheimer Straße/Sophienstraße, an der "Sportfabrik FTG Frankfurt" vorbei, nach der Brücke über den Ochsengraben) einer klareren Nutzung zuzuführen: 1. Hierzu ist der Fahrrad- und Fußgängerweg um den Platz herum deutlich zu kennzeichnen. 2. Darüber hinaus ist bei einem gemeinsamen Termin mit dem Ortsbeirat zu erörtern, wie das Areal durch geeignete Maßnahmen künftig besser zu nutzen ist. Begründung: Die bezeichnete städtische Freifläche bildet den Eingang zum Buga-Gelände. Ein veraltetes Schild weist noch auf die Nutzung als Sportplatz hin. Daneben hat sich der Wunsch der Fahrradfahrer nach einer Abkürzung des Weges in einem Trampelpfad manifestiert, der quer über den Platz und direkt an einem der beiden Tore vorbeiführt. Das Tor wird jedoch auch von Fußball spielenden Kleinkindern mit ihren Eltern genutzt. Hier kommt es immer wieder zu gefahrvollen Situationen. Gerade als Eingangsbereich verdient das Areal eine bessere Integration in das im weiteren Verlauf vielfältig genutzte und von der Bevölkerung geschätzte Naherholungsgebiet GrünGürtel. So ist beispielsweise eine Nutzung gerade für kleinere Kinder (unter 12 Jahren) denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 222 Aktenzeichen: 52 2
Fortgang Leipziger Straße
Antrag vom 26.08.2011, OF 66/2 Betreff: Fortgang Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den vielfältigen Anregungen des Ortsberiates 2 1) ein Verkehrskonzept zur Beruhigung der Leipzigerstraße vorzulegen, 2) ein Gestaltungskonzept vorzulegen, welches auf der Grundlage gleichrangiger Verkehrsteilnehmer basiert, 3) die Straßenoberfläche zumindest im Abschnitte zwischen Kurfürstenstraße und Basaltstraße in gehabter Weise instand zu setzen, 4) den verbreiterten Bürgersteigbereich entlang der Leipzigerstraße zwischen Weingarten und Kurfürstenstrasse, dahin gehend zu bereinigen, dass die Gegenstände der Platzmöbelierung (Telefonzellen, Hinweisschilder, Glascontainer etc) soweit entfernt oder versetzt werden, dass eine zusammenhängend nutzbare Platzfläche entsteht. Soweit hierzu Handlungen andere (z.B. Telekom) notwendig sind, sollen mit diesen Einigungen herbeigeführt werden. Begründung: zu 1) entsprechend Voranträgen zu 2) entsprechend Voranträgen zu 3) entsprechend Voranträgen, die Straßenoberfläche ist überdies an vielen Stellen desolat und gefährend zu 4) die derzeitige Bereichsmöbelierung verstellt die Platzfläche, schafft Barrieren entlang der Straße eher den Übergangszonen und verhindert einem Platz angemessene Nutzbarkeit der Fläche. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 66/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 66/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 82/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gehwege schützen: Barrierefreiheit auch für Fußgänger hier: Markgrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 546/2 vom 08.11.2010 Betreff: Gehwege schützen: Barrierefreiheit auch für Fußgänger hier: Markgrafenstraße Vorgang: OM 712/06 OBR 2; ST 411/07 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in der Markgrafenstraße neu zu markieren und eindeutig durch Verkehrsschilder die zulässigen Parkmöglichkeiten anzuzeigen - und zwar so, wie sie durch die nicht mehr genau erkennbaren Markierungen festgelegt worden sind. Diese Maßnahme dient dazu, die Benutzbarkeit der Gehwege für Fußgänger, Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und deren Sicherheit zu erhöhen. Hierbei soll folgendermaßen vorgegangen werden: 1. Gerade Hausnummern: a) Von der Kreuzung Leipziger Straße bis Beginn der Parkbucht nach der Litfaßsäule: absolutes Halteverbot; b) Ab Beginn der Parkbucht bis Einfahrt Leipziger Straße 60/Markgrafenstraße 4 sowie von der Einfahrt Markgrafenstraße 4 bis zur Kreuzung Wurmbachstraße: Schrägparken. 2. Ungerade Hausnummern: a) Ab der Kreuzung Leipziger Straße/Markgrafenstraße bis zur Einfahrt des Hauses mit der Hausnummer 3: absolutes Halteverbot; b) Von der Einfahrt des Hauses Nummer 3 bis zur Einfahrt des Hauses mit der Hausnummer 7: Längsparken; c) Ab der Einfahrt des Hauses Nummer 7 bis zur Kreuzung Markgrafenstraße/Juliusstraße: Schrägparken. 3. Die Einfahrten und Fußwegübergänge werden eindeutig als absolutes Halteverbot markiert. Es wird, wie im Gesamtverkehrsplan empfohlen, eine Gehwegbreite von 1,50 m gewährleistet. Die bestehenden legalen Parkplätze, die Fußgänger nicht behindern, werden nicht entfernt. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass Fahrzeuge nicht mehr ordnungswidrig und behindernd auf dem Gehweg abgestellt werden. Begründung: In der Markgrafenstraße werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass Personen mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, die den Gehweg benutzen wollen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen, da sie durch die enge Lücke nicht mehr hindurch kommen. Sie werden dadurch gefährdet. Von der im Gesamtverkehrsplan unter Nr. 6 - Maßnahmen für den Fußgängerverkehr - auf Seite 22, letzter Absatz, zugesicherten Gehwegbreite von 1,50 m kann man hier nur träumen. Obwohl in der Stellungnahme vom 05.03.2007 dem Ortsbeirat 2 berichtet wurde, dass die beschlossenen Maßnahmen durchgeführt werden, ist bis heute, drei Jahre danach, noch nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 424 Aktenzeichen: 66 7
Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4814 entstanden aus Vorlage: OF 552/2 vom 12.11.2010 Betreff: Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Rücknahme einer der beiden Linksabbiegerspuren im Bereich von der Zeppelinallee in die Sophienstraße sowie die Umwidmung und Zuschlagung des Bereiches zu dem begrünten Mittelstreifen, mit dem Ziel, den begrünten Mittelstreifen der Senckenberganlage bis zur Kreuzung Zeppelinallee/Sophienstraße fortzusetzen, möglich ist. Begründung: Regelmäßige Beobachtungen zu unterschiedlichen Verkehrszeiten und unterschiedlichem Verkehrsaufkommen führen zu der Erkenntnis, dass zwei Abbiegespuren aus der Zeppelinallee in die Sophienstraße nicht benötigt werden. Hier entstehen im Gegenteil Gefährdungen durch Fahrzeuge, die die linke Abbiegespur, die eigentlich nur in die Gräfstraße führt, gewählt haben, sich dann doch in die rechte Spur "einfädeln", um die Fahrtrichtung Sophienstraße nach Norden fortsetzen zu können. Für die jetzige Auslegung der Spuren wurde der Grünstreifen, der in der Senckenberganlage durchgängig vorhanden ist, auf einen sehr schmalen kleinen und den Abbiegespuren gehörenden Streifen reduziert. Dies ist stadtplanerisch unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 654 Aktenzeichen: 32 1
Beseitigung der Altglascontainer auf der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 08.10.2010 Betreff: Beseitigung der Altglascontainer auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer auf der Leipziger Straße zwischen der Markgrafenstraße und der Straße Am Weingarten ersatzlos zu beseitigen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist der einzige der Leipziger Straße, in der diese Platzcharakter hat. Deshalb ist er weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind Altglascontainer in diesem Bereich ungeeignet. Der Standort stimmt nicht mit den Anliegerinteressen überein. Darüber hinaus gibt es in nächster Nähe (Sophienstraße, Juliusstraße/Ecke Markgrafenstraße, Rohmerstraße, Kurfürstenplatz etc.) eine ausreichende Anzahl an Altglascontainern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 226 Aktenzeichen: 66 5
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim
Anregung vom 25.10.2010, OA 1214 entstanden aus Vorlage: OF 526/2 vom 13.09.2010 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung), - Gräfstraße, - Hamburger Allee, - Varrentrappstraße, - Hermann-Wendel-Straße, - Emser Straße, - Kasseler Straße, - Salvador-Allende-Straße, - An den Bangerten - Fritzlarer Straße (einschließlich der nördlichen Wohnbebauung) Begründung: Bockenheim ist ein sozial stark durchmischter Stadtteil. Insbesondere innerhalb des dargelegten Satzungsgebietes gibt es noch viele preisgünstige Wohnungen. Es ist aber davon auszugehen, dass der starke Veränderungsdruck, der auf innerstädtischen Stadtteilen wie beispielsweise dem Westend und dem Nordend lastet, in den nächsten Jahren auch in Bockenheim immer stärker zu spüren sein wird. Um einer möglichen Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus Bockenheim entgegenzuwirken, soll eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufgestellt werden. Gleichzeitig soll auch die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB geschützt werden, da in dem benannten Bereich von Bockenheim trotz der zahlreichen Abrissmaßnahmen im Zuge der Sanierungsprojekte in den Achtzigerjahren noch viel erhaltswerte historische Bausubstanz vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Anregung vom 11.06.2012, OA 216 Antrag vom 14.11.2014, OF 590/2 Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 211 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 50 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA 1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9203, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00
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