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Gehwege schützen: Barrierefreiheit auch für Fußgänger hier: Markgrafenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 546/2 vom 08.11.2010

Betreff: Gehwege schützen: Barrierefreiheit auch für Fußgänger hier: Markgrafenstraße Vorgang: OM 712/06 OBR 2; ST 411/07 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in der Markgrafenstraße neu zu markieren und eindeutig durch Verkehrsschilder die zulässigen Parkmöglichkeiten anzuzeigen - und zwar so, wie sie durch die nicht mehr genau erkennbaren Markierungen festgelegt worden sind. Diese Maßnahme dient dazu, die Benutzbarkeit der Gehwege für Fußgänger, Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und deren Sicherheit zu erhöhen. Hierbei soll folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Gerade Hausnummern:
    • a)Von der Kreuzung Leipziger Straße bis Beginn der Parkbucht nach der Litfaßsäule: absolutes Halteverbot;
    • b)Ab Beginn der Parkbucht bis Einfahrt Leipziger Straße 60/Markgrafenstraße 4 sowie von der Einfahrt Markgrafenstraße 4 bis zur Kreuzung Wurmbachstraße: Schrägparken.

  2. Ungerade Hausnummern:
    • a)Ab der Kreuzung Leipziger Straße/Markgrafenstraße bis zur Einfahrt des Hauses mit der Hausnummer 3: absolutes Halteverbot;
    • b)Von der Einfahrt des Hauses Nummer 3 bis zur Einfahrt des Hauses mit der Hausnummer 7: Längsparken;
    • c)Ab der Einfahrt des Hauses Nummer 7 bis zur Kreuzung Markgrafenstraße/Juliusstraße: Schrägparken.

  3. Die Einfahrten und Fußwegübergänge werden eindeutig als absolutes Halteverbot markiert. Es wird, wie im Gesamtverkehrsplan empfohlen, eine Gehwegbreite von 1,50 m gewährleistet. Die bestehenden legalen Parkplätze, die Fußgänger nicht behindern, werden nicht entfernt. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass Fahrzeuge nicht mehr ordnungswidrig und behindernd auf dem Gehweg abgestellt werden. Begründung: In der Markgrafenstraße werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass Personen mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, die den Gehweg benutzen wollen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen, da sie durch die enge Lücke nicht mehr hindurch kommen. Sie werden dadurch gefährdet. Von der im Gesamtverkehrsplan unter Nr. 6 - Maßnahmen für den Fußgängerverkehr - auf Seite 22, letzter Absatz, zugesicherten Gehwegbreite von 1,50 m kann man hier nur träumen. Obwohl in der Stellungnahme vom 05.03.2007 dem Ortsbeirat 2 berichtet wurde, dass die beschlossenen Maßnahmen durchgeführt werden, ist bis heute, drei Jahre danach, noch nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2