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Meine Nachbarschaft: Bachrain

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung Bushaltestelle Ostseite Fritz-Schubert-Ring/Heinrich Bingemer-Weg vor die Grünanlage Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg

15.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2016, OF 353/16 Betreff: Verlegung Bushaltestelle Ostseite Fritz-Schubert-Ring/Heinrich Bingemer-Weg vor die Grünanlage Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten Die Bushaltestelle Fritz-Schubert-Ring/Heinrich-Bingemer-Weg Richtung Bergen vor die Grünanlage Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg zu verlegen. Begründung: Der Abstand zwischen der Bushaltestelle am Riedbad und dem Heinrich-Bingemerweg ist ungefähr doppelt so lang, wie der Abstand zwischen Heinrich-Bingemerweg und evangelischer Kirche/Im Sperber. Da die Strecke bis zum Speierlingweg das stärkste Gefälle hat, ist diese Strecke für Passanten die beschwerlichste, zumal inzwischen sehr viele Senioren hier wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 353/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

30 Km-Geschwindigkeitsbegrenzung am Fritz-Schubert-Ring

02.10.2015 · Aktualisiert: 12.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2015, OF 338/16 Betreff: 30 Km-Geschwindigkeitsbegrenzung am Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, nachdem der Fritz-Schubert-Ring als einzige verbliebene "innerörtliche Rennstrecke" mit Tempo 40 talwärts und Tempo 50 bergwärts zwischen Enkheim und Bergen übrigblieben ist, wird diese Möglichkeit auch gerne genutzt. Der Magistrat wird deshalb gebeten: 1. Berg- und talwärts Tempo 30 anzuordnen 2. Eine stationäre Lichtzeichenanlage "Langsam fahren" nach der Einmündung der Pfaffenmauer in den Fritz-Schubert-Ring Richtung Süden zu setzen und 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch regelmäßig mit Radar zu kontrollieren. Begründung: Mit der Verdichtung im Baubestand sind immer mehr auch kleine Kinder auf dem Fritz-Schubert-Ring Richtung Schule am Hang unterwegs. Viele ältere Spaziergänger und Jogger kreuzen die Straße Richtung Landschafts- schutzgebiet und das Ausfahren aus Garagen und Parkplätzen in der schlecht einsehbaren Kurve ab Pfaffenmauer war schon immer sehr gefährlich. In dieser Kurve sind jetzt zwei weitere Ausfahrten, die zu schnell talwärts fahrende Verkehrsteilnehmer erst sehen, wenn sie kaum noch bremsen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 338/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 2 GRÜNE, WBE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer

30.06.2015 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 08.06.2015 Betreff: Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer Der Magistrat wird aufgefordert, im Fritz-Schubert-Ring, etwa im Bereich der Straße An der Pfaffenmauer, der dem Schulweg zur Schule am Hang zuzurechnen ist, einen Fußgängerüberweg anzulegen, um gefahrloses Queren an dieser unübersichtlichen Stelle zu ermöglichen und weiteren Anreiz dafür zu geben, die Tempobeschränkung von 40 km/h einzuhalten. Vorhandene Querungshilfen sind einzubeziehen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring ist aufgrund guten Ausbaus bei starkem Gefälle eine Straße, die zu schnellerem Befahren als erlaubt verführt. Dies hat verschiedentlich bereits zu schweren Unfällen, teilweise mit Todesfolge, geführt. Seit Jahren bemüht sich daher auch der Ortsbeirat, mittels geeigneter Maßnahmen die Einhaltung von Tempo 40 zu begünstigen. Unabhängig davon, dass es Sinn macht, Schulwege bestmöglich abzusichern und dabei der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Schulkinder - gerade am Hang - keine langwierigen Umwege zur Straßenquerung in Kauf nehmen, käme das Anlegen eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle den Bemühungen des Ortsbeirats zur Einhaltung des Tempolimits sehr entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1355 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1774 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung des Fritz-Schubert-Ringes unterhalb des Speierlingweges

25.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2014, OF 261/16 Betreff: Instandsetzung des Fritz-Schubert-Ringes unterhalb des Speierlingweges Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor Einbruch des Winters die beiden unterhalb der Mittelinsel nach dem Speierlingweg entstandenen Risse in der Fahrbahn, die parallel zum Hang zwischen den Bürgersteigen verlaufen, so zu verschließen, daß keine Frostaufbrüche auf dieser durch den Busverkehr stark beiasteten Straße entstehen. Begründung: Nachdem beide Risse bereits provisorisch repariert wurden, ist die Straße, da der Hang offensichtlich hier schiebt, wieder am Reissen. Diese Risse sollten schnell geschlossen werden, damit größere Frostaufbrüche erst gar nicht entstehen können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 261/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung eines Grundstücks für einen Senioren-.Spielplatz.

23.06.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 254/16 Betreff: Prüfung eines Grundstücks für einen Senioren-"Spielplatz" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit Grünflächenamt und Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main die Verfügbarkeit und Geeignetheit des Grundstücks im Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Hausnummer 68 und der Winzersteige mit Blick auf die Einrichtung eines Senioren-"Spielplatzes" oder -Fitnessparcours zu prüfen. Begründung: Das genannte Grundstück steht nach Wissensstand des Antragstellers im Eigentum der Stadt und wird zum gedachten Zweck (ggfs. Ausbau der Winzersteige zur vollwertigen Straße) nicht benötigt. Die leichte Hanglage könnte zum Ausbau eines reizvollen Geländes gerade von Vorteil sein. Eine gute Erreichbarkeit ist über die Winzersteige (in Fortsetzung des Fitnessprogramms) oder über die Haltestelle der Linie 42 gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3

06.05.2014 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3076 entstanden aus Vorlage: OF 239/16 vom 09.04.2014 Betreff: Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3 seit mehr als 50 Jahren befindliche, mit einer Platte abgedeckte Brunnenschacht noch Wasser führt und ob bei den anstehenden Baumaßnahmen zu befürchten ist, dass die diesen Brunnen früher speisenden wasserführenden Schichten am geologisch instabilen Berger Hang bei den notwendigen Aushubarbeiten angeschnitten werden. Die Angebotsunterlagen eines Bauträgers gehen von einem ebenen Gelände aus, was aber nicht der Fall ist. Das Baugrundstück hat ein erhebliches Gefälle nach Süden und Westen. Begründung: Da vor einigen Jahren beim Aushub eines Neubaus eine Straße höher, an der Ecke der Straße An der Pfaffenmauer/Fritz-Schubert-Ring, der Fritz-Schubert-Ring und ein Haus oberhalb in die ausgehobene Baugrube zu rutschen drohten, waren langwierige Sicherungsmaßnahmen notwendig, die zu einer fast einjährigen Sperrung des Fritz-Schubert-Ringes führten. Dies muss sich nicht wiederholen. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Anlage 2 (ca. 3,4 MB) Anlage 3 (ca. 1,6 MB) Anlage 4 (ca. 1,6 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1004 Aktenzeichen: 79 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 242/16 Betreff: Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit dem Grünfiächenamt und der FES zu vereinbaren, dass in folgenden Straßen Papierkörbe aufgestellt werden: Nordring/Haingasse, Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg, Marktplatz, Leuchte 50, Leuchte 35 und Jean-Kempf-Weg/Eingang zur Kleingartenanlage Pfingstweide. Hinweis: An der Stadtmauer/Fritz-Schubert-Ring stehen mit dem Papierkorb an der Haltestelle derVGF 5 Papierkörbe auf ca. 60 Meter Gehweg. Drei Papierkörbe könnten ohne weiteres in den o. g. Standorten eingesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 242/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried

14.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 205/16 Betreff: Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Laufnähe bis zu 250 Meter im Umkreis der Schule am Landgraben und der Schule am Hang sogenannte Hol- und Bringzonen für SchülerInnen der betroffenen Schulen einzurichten, um damit das tägliche Sicherheitsrisiko vor den Schulen durch kreuz- und quergeparkte "Eltern-Taxis" zu verhindern und den SchülerInnen zumindest ein Minimum an Bewegung zuzumuten. Auch in der weiterführenden Schule am Ried sollte die Situation nach Möglichkeit optimiert werden. Der Magistrat wird auch um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Schulen gibt, nach Einrichtung solcher Zonen die unmittelbare Andienung bis ans Schultor wirkungsvoll zu untersagen. Begründung: Im aktuellen Heft der ADAC-Motorwelt (siehe Anhang) wird im Zusammenhang mit der kritisch gesehenen Praxis der "Eltern-Taxis" vor den Schulen oben skizziertes vorgeschlagen. Auch unermüdliches Einwirken der Schulen auf Teile der Elternschaft führt offenbar nicht dazu, dass auch diese ihren Kindern den täglichen Schulweg zutraut und das damit zusammenhängende Lernen ermöglicht. Die Verkehrssituation morgens und mittags vor den Schulen bleibt abenteuerlich und eine Gefährdung für alle Kinder. Innerhalb des Radius von 250 Metern und durch Zebrastreifen besichert befindet sich bei der Schule am Landgraben etwa der Bereich des oberen Landgrabens zwischen Nordring und Turnhalle oder bei der Schule am Hang der Fritz-Schubert-Ring unterhalb des Heinrich-Bingemer-Weges, die sich möglicherweise zur Einrichtung solcher Zonen nutzen ließen. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 205/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauung des Neubaugebietes Leuchte

24.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzungsarbeiten nach dem langen, harten Winter am Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Am Wickengarten

28.04.2013 · Aktualisiert: 23.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2013, OF 180/16 Betreff: Instandsetzungsarbeiten nach dem langen, harten Winter am Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Am Wickengarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1.den westlichen Straßenrand der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring mit Linienbusverkehr zwischen Speierlingweg und Am Wickengarten, dessen Rinnsteinplatten insbesondere im oberen Teil unterspült und abgesackt sind, und durch den Linienbus zum Teil beim Befahren zerstört wurden, wieder instand zu setzen, da der jetzt freiliegend Asphalt- Fahrbahnrand sonst ebenfalls beschädigt wird und in die Unterspülung abbricht. 2. Auf der Fahrbahn unterhalb der Mittelinsel am Speierlingweg haben sich wieder 2 Querrisse über die ganze Fahrbahnbreite gebildet, die überprüft und ggf. geschlossen werden müssen, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Ebenfalls zwischen den Häusern Fritz-Schubert-Ring 47und 18 hat sich ein Riss über die halbe Fahrbahn gebildet. 3. Vor der Einfahrt zum Parkplatz des Hallenschwimmbades ist ein großes Loch in der Fahrbahn mit weiteren Läsionen der Fahrbahn, die geschlossen werden müssen. Begründung: Diese Winterschäden sind so erheblich, dass sie umgehend behoben werden müssen, weil durch den Linienbus die Schäden sonst noch größer werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 180/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.

22.04.2013 · Aktualisiert: 23.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße

24.10.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grünanlagen unter und über der Talbrücke Fritz-Schubert-Ring

25.07.2011 · Aktualisiert: 18.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2011, OF 25/16 Betreff: Grünanlagen unter und über der Talbrücke Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünanlagen um die Wäschbachquelle und am Hang unterhalb der Stadtmauer von Unkraut, Schlingpflanzen und Altholz zu befreien und in einen ansehnlich Zustand zu bringen. 2. Der Teich der durch die Wäschbachquelle gespeist wird, ist total zugewuchert und scheint trotz erheblicher Regenfälle kaum Wasser zu führen. Wird das Teichwasser inzwischen in den Kanal geleitet oder versickert es? Wenn nein, wo bleibt es? Begründung: Die Grünanlagen sind total verwuchert und am Hang oberhalb der Brücke ragen tote Äste aus einem Pflaumenbaum. Diese Anlage ist keine Zierde für Bergen-Enkheim. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 09.08.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 25/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Tempo-30- Zone von der Straße Im Sperber bis zum südlichen Ende der Hangbrücke Fritz-Schubert-Ring

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4800 entstanden aus Vorlage: OF 699/16 vom 12.11.2010 Betreff: Verlängerung der Tempo-30- Zone von der Straße Im Sperber bis zum südlichen Ende der Hangbrücke Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone "Im Sperber" in den Fritz-Schubert-Ring bis zum südlichen Ende der Hangbrücke/Ecke Winzersteige zu verlängern und dies zusätzlich auch mit einem Schild an der Einmündung vom "Am Königshof" auf die Hangbrücke gut sichtbar auszuschildern. Begründung: Am westlichen Ende der Hangbrücke ist ein Zebrastreifen, da diese Querung zum offiziellen Schulweg der Kinder der Schule am Hang gehört. Außerdem befinden sich im evangelischen Gemeindesaal und im Sperber zwei Kindergärten. Auch diese Kinder nutzen den Zebrastreifen, der oft schlecht einzusehen ist, weil verbotswidrig bis kurz davor geparkt wird. Da im Fritz-Schubert-Ring bergauf 50 km/h erlaubt sind, fahren viele Fahrzeuge auf der Brücke zu schnell. Weil die Tempo-30-Zone erst nach dem Zebrastreifen beginnt, ist dies eine gefährliche Stelle, da Kinder wegen der geparkten Wagen erst spät zu sehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-Wegs

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 701/16 vom 14.11.2010 Betreff: Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-Wegs Der Magistrat wird gebeten, im Straßenabschnitt Heinrich-Bingemer-Weg ab der Straße "Am Bächelchen" bis zum Fritz-Schubert-Ring auf der Seite von Hausnummer 63 fortfolgende eine Erneuerung des Bürgersteigbelags vorzunehmen. Begründung: Teile des Bürgersteigbelags geraten durch lockere, zerbrochene oder unebene Platten zu Stolperfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 572 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Briefkastens

13.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 590/16 vom 16.03.2010 Betreff: Verlegung eines Briefkastens Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der bisherige Standort des Briefkastens im Fritz-Schubert-Ring an der Einmündung zur Straße "An der Pfaffenmauer" in den Kreuzungsbereich der Straßen "Heinrich-Bingemer-Weg" und "Röhrborngasse" verlegt wird. Begründung: Im Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.09.2009 teilt diese mit, dass im Gebiet des Stadtteils Bergen-Enkheim die Briefkastendichte nach den gesetzlichen Vorschriften voll erfüllt ist. Diese Vorschrift sagt aus, dass in zusammenhängenden Wohngebieten der Abstand zwischen den Briefkästen nicht mehr als 1.000 m betragen darf. Allerdings liegt der Briefkasten im Fritz-Schubert-Ring am äußeren Rand eines Wohngebietes und hat keinen Einzugsbereich in östlicher Richtung. Der gewünschte Standort im Heinrich-Bingemer-Weg liegt dagegen zentral in dem am Hang liegenden Wohngebiet und würde zudem den beschwerlichen Auf- oder Abstieg zu den nächsten Briefkästen auf der Marktstraße oder in der Triebstraße für viele Bürger vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2010, ST 796 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen

13.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Entschleunigung des Verkehrs auf dem Fritz-Schubert-Ring

24.11.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2009, OA 1033 entstanden aus Vorlage: OF 538/16 vom 09.11.2009 Betreff: Entschleunigung des Verkehrs auf dem Fritz-Schubert-Ring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Verkehr auf dem Fritz-Schubert-Ring nachhaltiger entschleunigt werden kann, bevor weitere Menschen sterben müssen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring, eine reine Wohnstraße, ist eine der wenigen Grundnetzstraßen in Bergen-Enkheim, auf der nicht Tempo 30 gilt, obwohl hier mit das stärkste Gefälle ist und die Straße in einer einzigen großen Kurve das ganze Wohngebiet umfasst. Ab der Straße Pfaffenmauer wird der Fritz-Schubert-Ring sehr unübersichtlich, weil die Innenseite der Kurve sehr schlecht einsehbar und hier das stärkste Gefälle ist, was regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch durch VGF-Busse der Linie 42, führt. In 37 Jahren haben auf dieser Straße fünf Menschen ihr Leben verloren. Es gab mehrere Schwerstverletzte zu beklagen und mindestens 30 weitere Unfälle mit zum Teil erheblichen Sachschäden. Es gibt keine innerörtliche Straße in Bergen-Enkheim, auf der so viele Menschen durch Verkehrsunfälle in dieser Zeit gestorben sind. Fast alle Mittelinseln zwischen Heinrich-Bingemer-Weg und Schwimmbad, die zur Entschleunigung installiert worden sind, wurden mindestens schon einmal überfahren, was zu weiteren schweren Unfällen beigetragen hat. Immer wieder kommt es vor, dass die Mittelinseln von Rasern auf der Gegenfahrbahn "überholt" werden. Auch das führt zu extrem gefährlichen Situationen. Die inzwischen am Speierlingweg installierte Geschwindigkeitsmessanlage ist mehr defekt als in Betrieb und bisher mehr ein nutzloses Ärgernis, denn eine Hilfe. Der Magistrat ist deshalb verpflichtet, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass der Fritz-Schubert-Ring nachhaltig entschleunigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1079 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 02.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1033 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7419, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2010 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan für den Berger Hang

10.02.2009 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2009, OA 804 entstanden aus Vorlage: OF 405/16 vom 23.01.2009 Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen Neuer Weg im Westen und Fritz-Schubert-Ring im Osten sowie zwischen Heinrich-Bingemer-Weg im Norden und der Riedstraße im Süden, soweit nicht schon vorhanden, einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht wie in der Vergangenheit z. B. durch die Ausführung von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die der umgebenen Häuser erreicht wird. Eine ausufernde Wohnraumverdichtung in dem durch Ein- oder Zweifamilienhäuser geprägten Gebiet sollte verhindert werden. Begründung: Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass einige Bauprojekte genehmigt wurden, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die Möglichkeit zu geben, sich auch baulich zu entwickeln, ist es zwingend notwendig, für weitere Bauvorhaben verbindliche Regeln aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.02.2009 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2009, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 804 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5624, 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.03.2009 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse

21.10.2008 · Aktualisiert: 03.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 751 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 07.10.2008 Betreff: Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit einer geeigneten Beschilderung schon in Enkheim dafür Sorge zu tragen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen und evtl. auch schon darunter, mit Ausnahme des Linienbusverkehrs sowie des Anlieger- und Andienungsverkehrs, nicht mehr über die Leuchte, Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber in die Röhrborngasse einfährt. Am Beginn der Leuchte muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge auf die Marktstraße gibt und Alternativen ausgeschildert werden. 2. geeignete Mittel zu ergreifen, dass in den gängigen Verkehrsleitsystemen die beschlossene Tonnagebegrenzung publik gemacht wird. Begründung: Wie die beigefügten Bilder zeigen, verfahren sich immer wieder Schwerlastfahrzeuge in die enge Altstadtstraße, weil ortsfremde Fahrer von ihren Leitsystemen hierher gelockt werden, aber auch, weil durchaus ortskundige Fahrer zu bequem sind, auf die Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Der fotografierte auswärtige Schwertransporter hat etliche Minuten lang hin- und herrangiert und konnte dann nur Richtung Rathaus abbiegen, weil es für jede andere Richtung zu eng war. Kaum dass sich der Stau Im Sperber aufgelöst hatte, kam ein riesiger Tanklaster einer Mühle, der Minuten nach dem Schwertransporter ebenfalls durch die Röhrborngasse musste. Es gibt in ganz Enkheim keine Bäckerei mehr, die Mehl über solche Tanker beziehen könnte, und damit auch keinen Grund, warum ein solches Fahrzeug durch die enge Altstadtgasse fahren müsste. Auch die riesigen Müllcontainer vom Kleinmüllplatz müssen nicht durch diese Gasse, sondern können über die Leuchte auf die Vilbeler Landstraße und Borsigallee ausfahren, die entschieden breiter sind. Schon der "normale" Verkehr ist in der Röhrborngasse eine Zumutung für die Anwohner und noch mehr für Passanten, die im tosenden Verkehr kaum Platz auf den extrem schmalen Bürgersteigen haben, zumal, wenn die auch nicht gerade kleinen Busse des ÖPNV die gesamte Straße füllen. Anlage 1 (ca. 213 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4974, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008 Aktenzeichen: 32 1

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