Bebauungsplan für den Berger Hang
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.02.2009, OA 804 entstanden aus Vorlage:
OF 405/16 vom
23.01.2009 Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen
Neuer Weg im Westen und Fritz-Schubert-Ring im Osten sowie zwischen
Heinrich-Bingemer-Weg im Norden und der Riedstraße im Süden, soweit nicht schon
vorhanden, einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht wie in der
Vergangenheit z. B. durch die Ausführung von Pultdächern oder Staffelgeschossen
eine höhere Geschosszahl als die der umgebenen Häuser erreicht wird. Eine
ausufernde Wohnraumverdichtung in dem durch Ein- oder Zweifamilienhäuser
geprägten Gebiet sollte verhindert werden. Begründung: Für das oben genannte Gebiet
gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB
genehmigt. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass einige Bauprojekte
genehmigt wurden, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der
bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die Möglichkeit zu
geben, sich auch baulich zu entwickeln, ist es zwingend notwendig, für weitere
Bauvorhaben verbindliche Regeln aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.05.2009, B 415
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.02.2009 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2009, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 804 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (=
Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5624, 29. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.03.2009 Aktenzeichen: 61 00