Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4350 entstanden aus Vorlage:
OF 318/16 vom
08.06.2015 Betreff: Anbringen eines Fußgängerüberweges im
Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer
Der Magistrat wird
aufgefordert, im Fritz-Schubert-Ring, etwa im Bereich der Straße An der
Pfaffenmauer, der dem Schulweg zur Schule am Hang zuzurechnen ist, einen
Fußgängerüberweg anzulegen, um gefahrloses Queren an dieser unübersichtlichen
Stelle zu ermöglichen und weiteren Anreiz dafür zu geben, die Tempobeschränkung
von 40 km/h einzuhalten. Vorhandene Querungshilfen sind einzubeziehen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring ist aufgrund guten Ausbaus
bei starkem Gefälle eine Straße, die zu schnellerem Befahren als erlaubt
verführt. Dies hat verschiedentlich bereits zu schweren Unfällen, teilweise mit
Todesfolge, geführt. Seit Jahren bemüht sich daher auch der Ortsbeirat, mittels
geeigneter Maßnahmen die Einhaltung von Tempo 40 zu begünstigen. Unabhängig
davon, dass es Sinn macht, Schulwege bestmöglich abzusichern und dabei der
Tatsache Rechnung zu tragen, dass Schulkinder - gerade am Hang - keine
langwierigen Umwege zur Straßenquerung in Kauf nehmen, käme das Anlegen eines
Fußgängerüberweges an dieser Stelle den Bemühungen des Ortsbeirats zur
Einhaltung des Tempolimits sehr entgegen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2015, ST 1355
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2015, ST 1774
Aktenzeichen: 32 1