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Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 08.06.2015 Betreff: Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer Der Magistrat wird aufgefordert, im Fritz-Schubert-Ring, etwa im Bereich der Straße An der Pfaffenmauer, der dem Schulweg zur Schule am Hang zuzurechnen ist, einen Fußgängerüberweg anzulegen, um gefahrloses Queren an dieser unübersichtlichen Stelle zu ermöglichen und weiteren Anreiz dafür zu geben, die Tempobeschränkung von 40 km/h einzuhalten. Vorhandene Querungshilfen sind einzubeziehen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring ist aufgrund guten Ausbaus bei starkem Gefälle eine Straße, die zu schnellerem Befahren als erlaubt verführt. Dies hat verschiedentlich bereits zu schweren Unfällen, teilweise mit Todesfolge, geführt. Seit Jahren bemüht sich daher auch der Ortsbeirat, mittels geeigneter Maßnahmen die Einhaltung von Tempo 40 zu begünstigen. Unabhängig davon, dass es Sinn macht, Schulwege bestmöglich abzusichern und dabei der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Schulkinder - gerade am Hang - keine langwierigen Umwege zur Straßenquerung in Kauf nehmen, käme das Anlegen eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle den Bemühungen des Ortsbeirats zur Einhaltung des Tempolimits sehr entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1355 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1774 Aktenzeichen: 32 1