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Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenNeuregelung des Verkehrs in der Gräfendeichstraße im Abschnitt Wasserhofstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2012, OF 432/5 Betreff: Neuregelung des Verkehrs in der Gräfendeichstraße im Abschnitt Wasserhofstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Autoverkehr in der Gräfendeichstraße im Abschnitt zwischen Wasserhofstraße und Wehrstraße dahin gehend zu regeln, dass in beide Fahrtrichtungen gefahren werden kann und die Einbahnstraße aufgehoben wird. Begründung: Die jetzige Einbahnstraßenregelung führt zu unnötigem Autoverkehr. Autofahrer, die aus dem östlichen Bereich der Gräfendeichstraße kommen und in die Offenbacher Landstraße einfahren wollen, müssen dies über den Umweg Wasserhofstraße/Wehrstraße tun. Dies führt für die dortigen Anwohner zu einer erheblichen Lärm- und Verkehrsbelastung. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, den vorbezeichneten kurzen Abschnitt für beide Fahrtrichtungen zuzulassen. Der hierfür erforderliche Platz kann durch entsprechende Halteverbote an den Fahrbahnrändern geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 432/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenEntfernen des Pollers in der Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1585 entstanden aus Vorlage: OF 380/5 vom 10.09.2012 Betreff: Entfernen des Pollers in der Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Poller auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Brunnenstraße 1a zu entfernen. Begründung: Der Poller hat nach Ansicht des Ortsbeirates 5 keinerlei Wirkung, sondern verkleinert nur die Gehwegbreite. Er ist daher abkömmlich. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1870 Aktenzeichen: 66 0
Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 10.09.2012 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt geändert wird: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur geführt und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf einer separaten Spur geführt und 2. an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wird ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, sodass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Grünphase für Fußgänger so zu bemessen, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z. B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines "Grünen Pfeils" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und könnte ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimieren. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht werden, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass (eigentlich) keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel, z. B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen, ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn den Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1954
Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2012, OF 307/5 Betreff: Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, an der östlichen Verbindungsstraße zwischen Gräfendeichstraße und nördlichem Ersten Wirtschaftweg eine Bank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Der oben erwähnte Weg ist Teil der Verbindung von Oberrad zur S-Bahn-Station Kaiserlei. Hier laufen aber nicht nur die Oberräderinnen und Oberräder entlang, die diese Abkürzung zur S-Bahn-Station Kaiserlei nehmen möchten, sondern auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in den Gärten spazieren gehen. Vor allem ältere oder gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger sind auf eine Bank angewiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 11.05.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 86 2012 Die Vorlage OF 307/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenLückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 259/5 Betreff: Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichend Haushaltsmittel einzustellen für den Bau eines Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft 507 zur Gräfendeichstraße. Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem schlechten Zustand befindet. Versuche, die fehlende Fläche zu erwerben, sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges neu gebaut werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 259/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAnlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenLückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 221/5 vom 03.02.2012 Betreff: Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft Nr. 507 zur Gräfendeichstraße zu erstellen (siehe Kartenskizze). Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem desolaten Zustand befindet. Versuche, die fehlende Fläche zu erwerben, sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 654 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1724 Aktenzeichen: 66 2
Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 entstanden aus Vorlage: OF 144/5 vom 08.10.2011 Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu beachten: 1. Der auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (Frage F 1255/2011) nicht weiter verfolgt; 2. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist eine Flächenkompensation zugunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben; 3. Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann; 4. Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen Einkommen ein adäquates Angebot bietet; 5. Für die Anlieferung und den Ziel- und Quellverkehr des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu schaffen; 6. Mit dem Investor sind Regelungen dahingehend zu treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses Ersatzwohnungen vermittelt werden; 7. Es soll geprüft werden, ob für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann; 8. Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert werden kann; 9. Der Investor soll für eine Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden; 10. Sobald sich zu den Ziffern 1. - 9. konkrete Aussagen treffen lassen, sind diese Ergebnisse dem Ortsbeirat 5 vorzustellen. Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher Landstraße/Wehrstraße sieht der Ortsbeirat 5 hohes Entwicklungspotential, welches nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des Buchrainplatzes noch zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesenen Fahrradweg aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (siehe Frage zur Fragestunde F 1255/2011) nicht weiterzuverfolgen. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist daher eine Flächenkompensation zugunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen. Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates 5 die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat 5 auf diesem Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen mit sozialer Förderung und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2012, OF 201/5 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 275 Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 259 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 559 Bericht des Magistrats vom 06.12.2013, B 568 Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5 Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Aktenzeichen: 63 0
Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2011, OF 109/5 Betreff: Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Gräfendeichstraße im Berufsverkehr nicht als Abkürzung für den Weg von der Offenbacher Landstraße über den Buchrainplatz zum Sachsenhäuser Ufer missbraucht wird und welche Folgen eine geänderte Verkehrsführung für diesen Bereich hätte. Der Ortsbeirat schlägt vor, die Gräfendeichstraße zwischen Wasserhofstraße und Brunnenstraße in Richtung Osten als Einbahnstraße einzurichten. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gilt es, nach wie vor, die Verkehrsberuhigung voranzutreiben. AnwohnerInnen werden erheblich durch Berufsverkehr, auch kommend aus Offenbach am Main, belastet. Besonders in den Morgenstunden zwischen 6 Uhr und 8 Uhr werden immer wieder Schleichwege genutzt, um der Verkehrsberuhigung am Buchrainplatz zu entgehen. Autofahrer, kommend aus östlicher Richtung, fahren entweder durch die Flaschenburgstraße oder die Erbacher Straße in die Gräfendeichstraße in Richtung Westen, biegen dann Richtung Norden in die Wasserhofstraße und gelangen so schneller an die Uferstraße. Dies bringt eine erhebliche Verkehrsbelastung für die AnwohnerInnen in den umliegenden Wohnstraßen mit sich, die durch die o.g. Maßnahme leicht und kostengünstig minimiert werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 109/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2011 Die Vorlage OF 109/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Situation .Im Wiener.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 105/5 Betreff: Verbesserung der Situation "Im Wiener" Vorgang: ST 34/04 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es mittlerweile gelungen ist, alle Flächen südliche der Gräfendeichstraße (Gewannbezeichnung "Im Wiener") zu erwerben, wenn nein; warum nicht, ob es mittlerweile gelungen ist, eine Neuordnung der angrenzenden Grundstücksflächen durchzuführen, wenn nein; warum nicht, ob mittlerweile ein Umlegungsverfahren eingeleitet worden ist, wenn nein; warum nicht und wie die weiteren Planungsschritte bezüglich der Fläche "Im Wiener" aussehen werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der letzten Bürgersprechstunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 19.08.2011 nach dem Stand der Planungen für die Fläche südlich der Gräfendeichstraße (Gewannbezeichnung "Im Wiener") erkundigt. Da dem Ortsbeirat keine aktuellen Planungen vorliegen, möchte er die Frage an den Magistrat weiterleiten und um Beantwortung der Fragen bitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 126 2011 Die Vorlage OF 105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2011, OA 17 entstanden aus Vorlage: OF 41/5 vom 08.05.2011 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Vorgang: M 18/01 Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.11.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad ein geeignetes Grundstück im Zentrum des Stadtteils Oberrad zu suchen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob eines der unbebauten Grundstücke in der Wehrstraße für einen solchen Neubau infrage kommt. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ist seit Längerem in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die zwischen Oberrad und Sachsenhausen liegende Liegenschaft wurde in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad angemietet. Im Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18, - Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Aufstellen einer Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben - heißt es weiter: "Die Mitgliederzahlen beider Wehren (damals waren in der Liegenschaft die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen untergebracht) sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind erschöpft." An dieser Situation hat sich auch im Jahre 2011 nichts geändert. Auch die räumliche Ausstattung entspricht nicht dem Niveau der anderen Freiwilligen Feuerwehren im Ortsbezirk 5. Damals wie heute strebt die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ein stadtteilbezogenes Gerätehaus an. Von daher fordert der Ortsbeirat 5, dass die Stadt sich nun intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück beschäftigen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2011, B 499 Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 259 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 559 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 273 Bericht des Magistrats vom 06.12.2013, B 568 Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 70 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.08.2011, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage OA 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP Beschlussausfertigung(en): § 562, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 37 1
Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4442 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 30.07.2010 Betreff: Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Vorgang: OM 3867/10 OBR 5; ST 581/10 Der Magistrat wird gebeten, für den Verkehrsfluss an der im Betreff genannten Kreuzung ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten. Insbesondere ist die Ampelschaltung so zu ändern, dass Fußgänger die Gerbermühlstraße in beiden Richtungen in einem Zug überqueren können und Radfahrer ein Grünsignal erhalten, ohne eine Taste drücken zu müssen. Begründung: Für langsame Fußgänger ist es unzumutbar, die Gerbermühlstraße zu überqueren, da die Grünphase nicht ausreicht, um die Kreuzung in einem Zug zu überqueren. Sie müssen dann auf der äußerst schmalen Verkehrsinsel im dröhnenden Kfz-Verkehr auf das erneute Grünsignal warten. Die Insel ist sogar zu schmal, um einem Kinderwagen oder Fahrrad Platz zu bieten. Drückampeln für Radfahrer gehören zum Gruselkabinett der Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, da die Tasten nur für geübte Radfahrer ohne Verrenkungen oder Absteigen bedient werden können. Der verständliche Wunsch, die Kapazität für den Kfz-Verkehr auf der wichtigen Einfallschneise Gerbermühlstraße möglichst hoch zu halten, findet ihre Grenze in der menschenwürdigen Verkehrsführung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 5 hält nach wie vor die Magistratsanregung OM 3867/10 für einen geeigneten Weg, der Probleme an dieser Kreuzung Herr zu werden. Das durch die Stellungnahme ST 581/10 vom Magistrat dargebotene Flickwerk ist gescheitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 02.08.2010 Betreff: Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II) Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße so programmiert wird, dass gegenüberliegende Fußgängerampeln auch gleichzeitig rot bzw. grün werden. Begründung: Bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße ist Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden, nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Um hier einen Unfall zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat 5, diese Ampelanlage neu zu programmieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Durchlässige Sackgassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 27.12.2009 Betreff: Durchlässige Sackgassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sackgassenschilder (Zeichen 357) im Ortsbezirk 5 um die Piktogramme "Fußgänger" oder "Radfahrer" ergänzt werden, soweit die Durchlässigkeit der Sackgassen nicht ohne Weiteres zu erkennen ist. Im Ortsbezirk 5 kommen beispielsweise die Schilder in folgenden Straßen in Frage: Wasserhofstraße/Bachwiesenstraße Grazer Weg/Wiener Straße Wiener Straße 45 Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße Offenbacher Landstraße/GlaserstraßeZiegelhüttenweg/Gablonzer Straße/Schwarzsteinkautweg Mörfelder Landstraße/Riedhofweg Oppenheimer Straße/Dreikönigsstraße Deutschherrnufer/Große Rittergasse Heinrich-Hoffmann-Straße/Deutschordenstraße Schwanheimer Straße/ Trifelsstraße Jugenheimer Straße/ Melibocusstraße Heinrich-Seliger-Straße/Abzweigung Waldfriedstraße Begründung: Die Durchlässigkeit vieler Sackgassen ist für Fußgänger oder Radfahrer häufig nicht ohne Weiteres erkennbar. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt die Ergänzung des Zeichens 357 um Fußgänger- oder Fahrradsymbole. Der Ortsbeirat 5 sieht in dieser Kennzeichnung einen Service, der besonders den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern zugutekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2010, ST 387 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3867 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 07.12.2009 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße derart geändert werden kann, I. dass Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt werden und, II. dass an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht wird, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Begründung: Die Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten gegebenenfalls Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 581 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2009, NR 1592
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2009, OA 1041 entstanden aus Vorlage: OF 927/5 vom 17.11.2009 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2009, NR 1592 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Die Vorlage NR 1592 wird abgelehnt. II. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße mit hoher Priorität in der aktuellen Fassung vorangetrieben wird; 2. der Flüsterasphalt als integraler Bestandteil der Umgestaltungspläne beibehalten wird; 3. bei kurzfristigen baulichen Maßnahmen eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt ausdrücklich die Pläne zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße und fordert eine zügige Umsetzung der Planung. Gleichwohl fordert der Ortsbeirat 5, dass das marode Kopfsteinpflaster durch Flüsterasphalt ersetzt wird. Der Ortsbeirat 5 ist bestürzt über den Unfall vom 03.10.2009 und verurteilt das Verhalten und die Trunkenheit am Steuer der Unfallverursacher. Der Ortsbeirat 5 ist jedoch nicht der Meinung, dass der Flüsterasphalt keinen gravierenden Einfluss auf das Fahrverhalten von betrunkenen Fahrzeugführern und Beifahrern hat. Es darf nicht sein, dass viele Anwohner der Offenbacher Landstraße erhöhter Lärmbelastung ausgesetzt sind, weil sich im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer betrunken und rüpelhaft bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2009, NR 1592 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 139 Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 536 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 1041 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP und Freie Wähler (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 1592 = Ablehnung, OA 1041 = Annahme) NPD (NR 1592 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 1041 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (NR 1592 = Annahme, OA 1041 = Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO II, TOP 59 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 1041 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) gegen REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) gegen REP und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, Freie Wähler und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7346, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 32 1
Kraftfahrzeugverkehr im Grüngürtel Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2008, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 610/5 vom 27.08.2008 Betreff: Kraftfahrzeugverkehr im Grüngürtel Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im Naherholungsgebiet nördlich von Oberrad sicherzustellen, dass die Wege nur von Fußgängern, Radfahrern und im Übrigen nur von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werden. Der Ortsbeirat schlägt vor, im Gebiet östlich der Wehrstraße und nördlich der Gräfendeichstraße einheitlich die Beschilderung "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrräder frei" zu installieren, wie das an der Wehrstraße bereits der Fall ist. In der Gräfendeichstraße sind gegebenenfalls die Schilder einige Meter zu versetzen, um die Zuwegung der Anlieger dieser Straße sicherzustellen. Die Straße Im Bärengarten ist schon ab Speckweg mit dieser Beschilderung zu versehen. Nach diesen Veränderungen ist das Gebiet intensiv zu kontrollieren, um die Autofahrer auf die Veränderungen aufmerksam zu machen. Begründung: Im genannten Bereich kommt es fast täglich, besonders sonntags, zu gefährlichen Begegnungen mit Autofahrern, die sich anscheinend als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gegenüber Fußgängern und Radfahrern wähnen und diesen Weg entsprechend offensiv nutzen. Offensichtlich ist inzwischen allgemein bekannt, dass das Schild "Anlieger frei" faktisch nur Empfehlungscharakter hat. Durch die einheitliche Beschränkung auf den landwirtschaftlichen Verkehr erhofft sich der Ortsbeirat die bessere Durchsetzbarkeit von Bußgeldern gegen die Benutzung verbotener Wege und somit eine höhere abschreckende Wirkung. Anlage 1 (ca. 67 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1628 Aktenzeichen: 32 4
Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.04.2008, OA 636 entstanden aus Vorlage: OF 507/5 vom 26.02.2008 Betreff: Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad ein geeignetes Grundstück im Zentrum des Stadtteils Oberrad zu suchen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob eines der unbebauten Grundstücke in der Wehrstraße für einen solchen Neubau in Frage kommt und 3. für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen ein geeignetes Grundstück im Zentrum Sachsenhausens zu suchen. Begründung: Die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen sind seit 1997 gemeinsam in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die zwischen Oberrad und Sachsenhausen liegende Liegenschaft wurde in Absprache mit beiden Wehren angemietet. Im Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18, Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Aufstellen einer Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben heißt es: "Die Mitgliederzahlen beider Wehren sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind erschöpft. Erweiterungsmöglichkeiten sind im Gebäude selbst nicht vorhanden." An dieser Situation hat sich auch bis heute nichts geändert. Die Mitgliederzahlen beider Wehren sind weiter kontinuierlich gestiegen und die Raumkapazität ist dadurch noch knapper bemessen. Damals wie heute streben beide Wehren stadtteilbezogene Gerätehäuser an. Von daher fordert der Ortsbeirat, dass die Stadt sich nun intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück für beide Wehren beschäftigen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2008, B 510 Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 70 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 986 Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 636 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 21. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.05.2008, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 636 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.05.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 636 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz Beschlussausfertigung(en): § 4027, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2008 Aktenzeichen: 37 1
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