Meine Nachbarschaft: Bachflussweg
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Vorlagen
Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7222 entstanden aus Vorlage: OF 1458/5 vom 04.06.2025 Betreff: Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" und an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" stadteinwärts jeweils an den Fußgängerampeln zusätzlich Fahrradampeln zu installieren, e benfalls an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" an der Lichtzeichenanlage in Richtung Oberrad. Begründung: Oben genannte Stellen sind stark frequentierte, durch Schülerinnen und Schüler genutzte Überwege. Leider ist es an der Tagesordnung, dass Radfahrer die Lichtzeichenanlage ignorieren, wenn diese Rot anzeigt. Um hier mehr Aufmerksamkeit bei Radfahrerinnen und Radfahrern zu erzeugen, wäre es sinnvoll, an den jeweiligen Fußgängerampeln, wie bereits geschehen an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Wehrstraße in Oberrad, in geeigneter Höhe Fahrradampeln zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 1444/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und durchgesetzt wird. Begründung: Die Gerbermühlstraße ist im genannten Abschnitt durch ein dauerhaft hohes Verkehrsaufkommen und ein hohes Tempodurchschnittsniveau geprägt. Die derzeitige Regelung begünstigt eine schnelle Fahrweise, was das Unfallrisiko erhöht und die Verkehrssituation insgesamt belastet. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h bis zur Stadtgrenze zu Offenbach würde zur Verkehrsberuhigung beitragen, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Besonders problematisch ist die zu kleine Mittelinsel an der Ampelanlage Gerbermühlstraße/Wehrstraße. Radfahrende, Kinder und Personen mit Kinderwagen müssen dort häufig in mehreren Etappen queren. Aufgrund der geringen Fläche der Mittelinsel stehen sie teilweise direkt auf der Fahrbahn - mit kaum Abstand zu vorbeifahrenden Autos, die dort oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Zudem verläuft der Radweg direkt an der Fahrbahn ohne ausreichenden Sicherheits-abstand, was das Risiko für Radfahrende deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche auf dem Weg zu den Sportplätzen regelmäßig die Gerbermühlstraße nutzen. Eine Temporeduzierung würde die Sicherheit der Jugendlichen deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMessung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6859 entstanden aus Vorlage: OF 1370/5 vom 01.04.2025 Betreff: Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Viacount-G eräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1347/5 vom 01.03.2025 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Möglichkeiten - beispielsweise durch Abpollern - zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat 5 erreichten Beschwerden, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen, nicht von der Brunnenstraße in Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881
Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6693 entstanden aus Vorlage: OF 1364/5 vom 18.03.2025 Betreff: Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg eine barrierefreie Erschließung hergestellt werden kann. Der bestehende Schotterweg östlich des Regenrückhaltebeckens ist zu asphaltieren. Daran anschließend ist eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds zum Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs zu erstellen. Es ist ferner zu prüfen, ob ergänzend in die Böschung des Wendeplatzes eine Treppe integriert werden kann. Begründung: Nördlich des Philippine-Schulz-Wegs wurde ein Regenrückhaltebecken gebaut und zwischen diesem Becken und dem angrenzenden Obstgarten ein Revisionsweg eingerichtet. Dieser Weg ist augenblicklich nur mit grobem Schotter bedeckt. Der Weg endet an dem etwa einen Meter höher gelegenen Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs. Sportliche Fußgänger überwinden diesen Höhenunterschied an einer kurzen, steilen gepflasterten Rampe, die offenbar erstellt wurde, um bei Starkregenereignissen das Wasser in das Regenrückhaltebecken abzuleiten. Eine ordentliche Zuwegung zum Philippine-Schulz-Weg wurde leider noch nicht gebaut. Daher sind eine Treppe und eine barrierefreie Verbindung zu errichten. Südlich des Regenrückhaltebeckens befindet sich Brachland, das zu diesem Zweck genutzt werden kann - siehe Foto. Der angrenzende Obstgarten würde durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt. Besonders im Freizeitverkehr wird der Weg trotz des schwierig zu überwindenden Höhenunterschieds intensiv genutzt, weil es dort praktisch keinen Autoverkehr gibt. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnte eine bequeme Zuwegung zu den Freizeitflächen im nördlichen Oberrad eingerichtet werden. Vorgeschlagene Wegeverbindung Philippine-Schulz-Weg Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1328
Anbringen eines Straßenschildes „Gräfendeichstraße“ am Beginn der Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1259/5 Betreff: Anbringen eines Straßenschildes "Gräfendeichstraße" am Beginn der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmündung in die Wasserhofstraße ein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße an dem bereits existierenden Pfosten anzubringen. Begründung: Am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmünnung in die Wasserhofstraße existiert kein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße". Dies führt dazu, dass Ortsunkundige nicht wissen, wo, die Gräfendeichstraße beginnt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenUnerlaubtes Parken auf dem Feldweg neben der Wehrstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5625 entstanden aus Vorlage: OF 1148/5 vom 16.05.2024 Betreff: Unerlaubtes Parken auf dem Feldweg neben der Wehrstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das unerlaubte Parken auf dem Feldweg neben der Wehrstraße bis zum alten Oberräder Bahnhofsgebäude durch Anbringen einer schmalen Sperrfläche mit Findlingen zu unterbinden. Begründung: Jeden Tag wird auf dem Feldweg neben der Wehrstraße unerlaubt geparkt. Die dort parkenden Autos behindern die Gärtner bei ihrer Arbeit, da sie mit ihren Traktoren nicht an den Autos vorbeifahren können. Eine Sperrfläche (siehe markierten Bereich auf dem Bild) mit Findlingen würde das Parken auf dem Feldweg effektiv verhindern und die Zufahrt für die Gärtner gewährleisten. Bild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1806
Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1
Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Bauschutt in den Oberräder Feldern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 874/5 vom 23.08.2023 Betreff: Bauschutt in den Oberräder Feldern Vorgang: V 3/16 OBR 5; ST 986/16; OM 3091/18 OBR 5; ST 1526/18 Der Magistrat wird gebeten, den Bauschutt, der sich in den Oberräder Feldern befindet, in dem Areal links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und in Richtung Autobahn, zu räumen. Eine Fläche direkt neben dem Oberräder Bahnhof ist eingezäunt, obwohl Zäune in den Oberräder Feldern verboten sind. Zwischen dem rechtswidrigen Zaun und dem Bahndamm befinden sich Bauschutt und Baumaterialien. Auf einer zweiten Fläche befindet sich Bauschutt seit 2016. Diese Fläche hat sich mittlerweile zu einem kleinen grünen Biotop entwickelt mit Büschen und Bäumen. Gleichwohl liegt darunter der alte Bauschutt von 2016. Damals hatte jemand Bauschutt dort abgeladen. Auf die Anfrage des Ortsbeirates aus dem Jahr 2016, V 3, antwortete die Stadt, dass der Grundstückseigentümer angehört worden sei und dieser Bauschutt nur zur Zwischenlagerung vorgesehen sei. Die festgesetzte Frist zur Beseitigung sei aber nicht eingehalten und in der 24. Kalenderwoche sei eine Verfügung zur Beseitigung des Aushubs bis Mitte Juli 2016 erlassen worden (ST 986 vom 25.07.2016). Bauaushub 2016 Danach ist ein Teil des Bauaushubs beseitigt worden, vor allem die Plastikrohre waren verschwunden. Dennoch war weiter Bauaushub vorhanden, der mittlerweile aber etwas von Grün zugewachsen war. Im Jahr 2018 wurde erneut nach dem Bauaushub gefragt (OM 3091). In der Stellungnahme des Magistrats, ST 1526, wurde geantwortet, dass gegen den Eigentümer ein Verwaltungsverfahren zur Beseitigung des Bauschutts geführt würde. Bauaushub 2018 Begründung: Der Bauschutt muss schlicht und einfach entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2016, V 3 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 986 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3091 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2426 Aktenzeichen: 79-1
Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 875/5 vom 23.08.2023 Betreff: Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Linienführung der Busslinien 81 und 82 beim nächsten Fahrplanwechsel geändert werden kann. Es wird von der Bevölkerung vorgeschlagen, die Linienführung dahin gehend zu ändern, dass der Bus durch die Wehrstraße fährt mit einem Stopp an dem sog. Rudererdorf, dann über die Osthafenbrücke bis zum Kreisel fährt, dort wendet und die Strecke wieder zurückfährt. Begründung: In Oberrad gibt es nur noch wenige Restaurants, die zudem teilweise auch erst abends öffnen. Am Mainufer, im sog. Rudererdorf, befinden sich jedoch weitere Restaurants, die auch tagsüber geöffnet haben. Da auch in Oberrad eine älter werdende Bevölkerung wohnt, ist der Weg bis zum Main aber ein weiter. Eine Busverbindung in den üblichen Fahrzeiten der Busse 81 und 82 zum Main wäre hier ein Service des ÖPNV, zumal öfter alles zugeparkt ist und die Autos dann in oder nahe der Oberräder Felder abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 224 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-11
Schneiden der Hecken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0
Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 869/5 vom 07.07.2023 Betreff: Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße durch ein oder zwei Poller abzusichern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrzeuge von der Gräfendeichstraße rechts in die Wasserhofstraße einbiegen. Dabei wurden nun zum wiederholten Mal Straßenschilder (Verkehrsberuhigter Bereich - sogenannte "Spielstraße") und Zäune der Anwohnerinnen und Anwohner beschädigt. Durch ein oder zwei Poller kann der Kreuzungsbereich abgesichert werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2377 Aktenzeichen: 32-1
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 815/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße 1. vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 einen Parkplatz zu verfügen und 2. im Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Bachflussweg eine Bremsschwelle anzubringen. Begründung: Die Gräfendeichstraße ist zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgezeichnet (Zeichen 325.1 StVO). Auch wenn hier die Verkehrsregeln nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO gelten und somit dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dienen, sieht sich der Ortsbeirat aufgrund der aktuellen Situation gezwungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße zu fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2016 Aktenzeichen: 32-1
Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 751/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 15.000 Euro einzustellen, um die Pergola auf dem Buchrainplatz zu begrünen und Photovoltaik-Elemente auf das Dach der Pergola zu installieren. Begründung: Der Buchrainplatz hat im Randbereich eine Pergola als Abgrenzung zur Wasserhofstraße. Diese Pergola ist sinnvoll, da sie einen Höhenunterschied abfängt und den Platz einfasst. Aber sie ist gleichzeitig wenig einladend. Kletterpflanzen an der hohen Pergola würden den Buchrainplatz klimafreundlich verschönern. Unter diesem Blätterdach könnten Bänke angeordnet werden, die an Markttagen, aber auch während der Woche zum Plausch und zur Begegnung einladen. Auf dem Dach der Pergola sollen PV-Elemente angebracht werden. Die Pflanzen lassen genug Sonne durch. Firmen mit Expertise mit Photovoltaik-Anlagen weisen darauf hin, dass sich beides positiv beeinflusst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 167 2023 Die Vorlage OF 751/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 664/5 vom 30.01.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellt . Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szenen auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1247 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Aufstellung eines Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3165 entstanden aus Vorlage: OF 600/5 vom 07.11.2022 Betreff: Aufstellung eines Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg Der Magistrat wird gebeten , an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg einen Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer aufstellen zu lassen. Die Betreuung wird von einem Paten übernommen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben vorgeschlagen, an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg einen Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat befürwortet die Aufstellung an der o. g. Örtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 505 Aktenzeichen: 67 0
Gehweg in der Brunnenstraße passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3058 entstanden aus Vorlage: OF 589/5 vom 17.10.2022 Betreff: Gehweg in der Brunnenstraße passierbar machen Der Magistrat wird gebeten , den zugewachsenen Gehweg in der Brunnenstraße wieder für Bürgerinnen und Bürger passierbar zu machen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Gehweg in der Brunnenstraße an einigen Stellen zugewachsen und für Bürgerinnen und Bürger damit nicht mehr passierbar ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig wieder in einen passierbaren Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 541 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 43/5 vom 26.05.2021 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; ST 1124/16; OA 312/18 OBR 5; ST 322/19; OM 6948 OBR 5; ST 797/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Wehrstraße von Kraftfahrzeugen gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Magistrat möge die Anregungen des Ortsbeirats aufgreifen oder eigene Maßnahmen umsetzen. Begründung: Seit vielen Jahren beschweren sich Anwohner der Wehrstraße immer wieder über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße. Die hohe Übertretungsquote hat der Magistrat selbst in seiner Stellungnahme ST 1124 eingeräumt, aber als "gering" eingestuft, jedenfalls als zu gering, um die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Den Vorschlag des Ortsbeirats, durch Ummarkierungen die Wehrstraße optisch einzuengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, hat der Magistrat zwar aufgegriffen. Diese kostengünstige Maßnahme ist nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht realisiert. Der Magistrat hat dafür keinen Termin in Aussicht gestellt. Den Vorschlag des Ortsbeirats, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, hat der Magistrat abgelehnt mit der Begründung, dass eine solche Begrenzung nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen sei. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass solche Maßstäbe nicht durch Kontemplation zu gewinnen sind, sondern durch Überprüfung vor Ort. Hier empfiehlt sich die Messung des Abstands, den Kraftfahrzeuge beim Vorbeifahren an Radfahrenden einhalten. Die hohe Quote der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ein verbreitetes Phänomen und dürfte ein brauchbarer Maßstab für die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung sein. Der Ortsbeirat hat in mehreren Jahren mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Wehrstraße unterbreitet. Der Magistrat sollte nun einen der Vorschläge aufgreifen und zügig umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 255 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 420, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32-1
Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7184 entstanden aus Vorlage: OF 1878/5 vom 06.01.2021 Betreff: Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Fußgängerweg vor der Gräfendeichstraße 55 mittels weniger Poller vor parkenden Fahrzeugen geschützt werden kann. Die vor dem Haus befindlichen beiden Poller, seitlich auf der vorhandenen Straßenschwelle, wurden angefahren und müssen wieder gerichtet bzw. neu einbetoniert werden. Begründung: Der Parkdruck durch die neu errichteten ABG-Wohnungen, die nur 20 Tiefgaragenplätze für 40 Mieter aufweisen, ist stark erhöht. Fahrzeuge parken u. a. direkt vor dem Haus Nummer 55. Hier wird meist mit ganzer Fahrzeugbreite auf dem Bürgersteig geparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da der Bürgersteig aus Sicht des Ortsbeirates ohnehin zu schmal ist, ist es erforderlich, die zu Fuß gehenden Bürger zu schützen. Selbst wenn Fahrzeuge nur zur Hälfte auf dem Bürgersteig parken, bleibt kein Platz mehr für Fußgänger übrig, und erst recht nicht für Behinderte oder Menschen mit Rollator, Gehhilfe und Kinderwagen. Es ist erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1179 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1179) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1
Entfernung von Graffiti in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6581 entstanden aus Vorlage: OF 1753/5 vom 03.09.2020 Betreff: Entfernung von Graffiti in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die in den letzten Tagen in Oberrad auftauchenden frauenverachtenden Graffitis (z. B. an der Außenmauer der Hochschule Sankt Georgen, an der Unterführung der S-Bahn-Station an der Wehrstraße) schnellstmöglich zu übermalen oder zu entfernen. Begründung: Diese Graffitis müssen schnellstmöglich entfernt werden, damit solche ekelhaften Sprüche nicht Schule machen und andere zur Nachahmung animieren oder überhaupt nur alltäglich werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65 2
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6377 entstanden aus Vorlage: OF 1690/5 vom 01.08.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1841 Aktenzeichen: 32 4
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 Aktenzeichen: 66 5
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Unklare Baustellenausschilderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 03.01.2019 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im Dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einer Anregung hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 641 Aktenzeichen: 91 53
Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 02.01.2019 Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen. Begründung: Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nicht vorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 17.10.2018 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 643 Aktenzeichen: 32 1
Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFreigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 26.08.2018 Betreff: Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, die Wasserhofstraße zwischen den Einmündungen in die Wehrstraße und in die Gräfendeichstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizu geben. Begründung: Die Wasserhofstraße ist zwischen der Einmündung in die Wehrstraße und der Einmündung in die Gräfendeichstraße nur in süd-nördliche Richtung freigegeben. Die Beschaffenheit der Straße sowie der Straßenquerschnitt erlauben durchaus das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße. Da dies derzeit vereinzelt auch schon praktiziert wird, bittet der Ortsbeirat nun auch um die offizielle Freigabe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2311
Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Tempo runter, eine sichere Gerbermühlstraße für alle!
Die Gerbermühlstraße ist eine sehr stark und sehr schnell befahrene Straße. Viele Autos fahren hier deutlich schneller als 50 km/h, was die Straße für alle anderen ziemlich gefährlich macht. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h würde helfen, den Verkehr zu beruhigen. Auch das Risiko von Unfällen ist dann deutlich geringer. Das ist nachgewiesen. Gefährliche Situation an der Wehrstraße: Ein besonders kritischer Punkt ist die Ampel an der Kreuzung mit der Wehrstraße. Dort ist die Mittelinsel so klein, dass man mit Kinderwagen, Fahrrad oder als Familie oft keinen Platz findet – man steht dann teilweise auf der Straße. Gleichzeitig rasen Autos mit hohem Tempo und kaum Abstand vorbei. Das ist extrem gefährlich – besonders für Kinder oder ältere Menschen. Egal ob Familien die mit den den Kindern zum Main wollen oder Jugendliche die zum Sportplatz müssen. Diese Kreuzung wird von sehr vielen Menschen genutzt. Gerade deshalb sollte man hier für mehr Sicherheit sorgen. Radweg direkt an der Straße – ohne Schutz: Auch für Radfahrende ist die Situation angespannt. Der Radweg verläuft direkt neben der Fahrbahn, mit viel zu wenig Abstand zu den Autos. Das ist eine große Gefahr – vor allem für weniger geübte Radfahrende. Weniger Tempo = mehr Sicherheit und Lebensqualität Ein Tempolimit von 50 km/h würde: • das Unfallrisiko senken, • das Überqueren der Straße sicherer machen, • den Radverkehr weniger gefährlich gestalten, • sowie Kinder und Jugendliche besser schützen. Unsere Forderung Die aktuelle Situation ist nicht mehr tragbar. Es braucht ein klares Tempolimit von 50 km/h auf der gesamten Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach – für mehr Sicherheit, Rücksicht und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr. Bitte unterstützt diese Petition – für eine sichere Gerbermühlstraße für alle!
Implementierung eines Wendeverbots (Gerbermühlenstr./Wehrstraße)
Seit einigen Jahren sehe ich schon die Wendemöglichkeit an der Verkehrsampel Gerbermühlenstr./Wehrstraße aus Richtung Offenbach als sehr problematisch an. Zum einen ist bei der Wendung an der Ampel (rote Linie) zeitgleich die Rechtsabbieger-Ampel an der Wehrstraße (gelbe Linie) aus Oberrad kommend auf grün und es kam schon häufig zu Unfällen bzw. Beinaheunfällen an dieser Stelle. Des weiteren können bei Wendung der KFZs an dieser Stelle aufgrund des Gegenverkehrs aus Oberrad nur maximal 2-3 Fahrzeuge pro Ampelphase nach Oberrad einfahren. Hier kommt es insbesondere zu Verkehrsstoßzeiten aus Richtung Offenbach kommend zu Rückstaus auf der Linksabbiegerspur welche sich dann sogar auf die mittlerer Spur ausweiten kann. Ein Wendeverbot könnte hier sehr schnell Abhilfe schaffen. Des weiteren existiert eine Ampelkreuzung weiter Gerbermühlenstr./Speckweg die Möglichkeit eines gefahrlosen Wendens.
Wendeverbot Linksabbiegung Kreuzung B43 (Gerbermühle) - Wehrstrasse
In Höhe der der Gerbemühle von Offenbach kommend in Richtung Frankfurt, Linksabbieger an der Ampel B43 in die Wehrstraße kommt es häufig zu Stau und gefählichen Situationen, da etliche Autofahrer die Kreuzung zum Wenden nutzen und aufgrund des rechtsabiegenden Verkehrs aus der Wehrstrasse entweder warten und somit den Abbiegerverkehr aufhalten, oder es u.U. sogar zu gefählichen Situationen bis hin zum Unfall kommen kann. Hier könnte ein Wendeverbot Abhilfe schaffen.
Ampelschaltung
Von der Oberräder Landstraße biegt von Sachsenhausen aus gesehen kurz vor dem Buchrainplatz links die Wehrstraße ab. Für diese Linksabbiegerspur gibt es eine eigene Ampelphase. Es bietet sich an, zur gleichen Zeit für die Rechsabbieger aus der Wehrstraße die Fahrt freizugeben. Zur Zeit gibt es nur eine Ampelphase für Geradeausfahrt und Rechtsabbieger. Dabei kollidieren die Rechtsbbieger mit den Fußgängern, die "Grün" erhalten, um die Oberräder Landstarße zu queren.