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Grünanlage Am Gemeindegarten in Griesheim: Befahren der Randflächen unterbinden
Antrag vom 17.04.2016, OF 9/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten in Griesheim: Befahren der Randflächen unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den Einfassungen der Grünanlage zur Straße Am Gemeindegarten hin mit baulichen Maßnahmen (Findlinge, Steine, etc.) ein Befahren der Randbereiche der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits vor der Erneuerung der Straße Am Gemeindegarten angeregt, dass beim Bau höhere Bordsteine verwendet werden, die ein Befahren der Randflächen der Grünanlage deutlich erschweren. Leider wurde diese Anregung nicht umgesetzt und die neuen Bordsteine sind ähnlich niedrig wie die früheren. Das Ergebnis ist, dass Autos häufig von der Fahrbahn auf die Grünflächen ausweichen und dort Schäden wie Spurrinnen im weichen Boden hervorrufen. Auch sind schon vereinzelt Fahrzeuge direkt durch die Fußwege in der Grünanlage gefahren. Mit einem großen Stein wurde das Durchfahren bereits zumindest erschwert. Leider fehlen aber entlang der Straße an vielen Bereichen noch notwendige Steine. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur Sitzung am 28.06.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wurde zurückgezogen.
Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5027 entstanden aus Vorlage: OF 1612/6 vom 15.02.2016 Betreff: Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in den leer stehenden Räumen im alten Gebäude der Evangelischen Kindertageseinrichtung "Am Gemeindegarten" in Griesheim ab dem kommenden Schuljahr Grundschulkinder nachmittags betreut werden können. Die leer stehenden Räume sind dafür bis zu Beginn des kommenden Schuljahres zu renovieren bzw. in einen für die neuen Zwecke geeigneten Zustand zu versetzen. Es sollen so viele Kinder in den zur Verfügung stehenden Räumen betreut werden, wie es die Fachleute des Trägers und der zuständigen städtischen Stellen nach Begutachtung der Räume für möglich erachten. Die Betreuung soll durch Tagesmütter erfolgen. Mit einem erfahrenen Träger sind hierfür die notwendigen Absprachen, Vorkehrungen und Vereinbarungen zu treffen. Begründung: In Griesheim ist im Schulbezirk der Boehleschule der Versorgungsgrad für die Betreuung von Grundschulkindern sehr niedrig und deckt den Bedarf bei Weitem nicht. Das gesamtstädtische Versorgungsziel liegt bei 65 Prozent. Derzeit liegt es gesamtstädtisch im Durchschnitt tatsächlich bei 55 Prozent, im Bezirk der Boehleschule aber nur bei 32 Prozent. Wenn im Sommer die neuen Container auf dem Gelände der Boehleschule stehen, wird es dort insg. 16 Plätze mehr geben als bisher (40 Plätze für die Nachmittagsbetreuung gegenüber bisher 24 in der sog. "Über-Mittag-Betreuung"). Das reicht aber noch längst nicht aus, um den gesamten Bedarf decken zu können. Viele Eltern erhalten für ihre Kinder weiterhin keinen Platz. Abhilfe wird hier erst der geplante Anbau an der Boehleschule schaffen, der aber bisher noch nicht einmal geplant ist. Es werden noch viele Jahre ins Land gehen, bis er zur Verfügung stehen wird. Deshalb sind Lösungen gefragt, wie bis dahin Abhilfe geschaffen werden kann. Die Evangelische Kindertageseinrichtung "Am Gemeindegarten" baut zurzeit in den ihr zur Verfügung stehenden Gebäuden um. Dabei ergibt sich, dass eine Wohnung in einem dieser Gebäude leer stehen wird und auch künftig nicht mehr vermietet werden kann. Weil in diesem Gebäude Krippenkinder betreut werden, ist das nicht mehr zulässig. Aufgrund der momentanen gesetzlichen Lage ist ein Ausbau der Hortbetreuung für die Kita nicht möglich. Da keine Förderung für den Ausbau von Hortplätzen besteht, können die Räume der Kita nicht zur Betreuung von Hortkindern genutzt werden. Statt diese Räume leer stehen zu lassen, könnten dort Plätze für Grundschulkinder geschaffen werden, die im Bezirk der Boehleschule fehlen. Geschätzt können so zehn bis 15 Kinder untergebracht werden. Die Betreuung von Grundschulkindern durch Tagesmütter ist in anderen Stadtteilen schon erfolgt. Es gibt erfahrene, gut ausgebildete Tagesmütter und Träger in Frankfurt, die eine solche Betreuung erfolgreich organisieren. Die Stadt richtet solche Plätze ein, wenn Bedarf besteht, also wenn in einem Schulbezirk viele Plätze fehlen. Die leer stehende Wohnung befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand, müsste aber renoviert und in einen für die neuen Zwecke erforderlichen Zustand versetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 930 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4581 entstanden aus Vorlage: OF 1481/6 vom 21.09.2015 Betreff: Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Wegweiser im Griesheimer Stadtweg im Bereich der Autobahnbrücke aufzustellen, die auf den Radweg über die Brücke in Richtung Goldstein, Schwanheim und Niederrad verweisen. Begründung: Ortsunkundige übersehen sehr leicht, dass man an dieser Stelle mit dem Fahrrad auf die Brücke fahren und die Stadtteile auf der gegenüberliegenden Mainseite sehr gut erreichen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 55 Aktenzeichen: 66 7
Den im Volksmund „Schwarzer Weg“ genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 14.06.2015 Betreff: Den im Volksmund "Schwarzer Weg" genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der im Betreff genannte Weg unverzüglich einer Reinigung unterzogen wird und ein Grünrückschnitt an dieser wichtigen Wegebeziehung erfolgt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden neben umfangreichen Müllablagerungen auch zahlreiche Tierkadaver (Ratten, Kaninchen) gemeldet. Der Rückschnitt der wuchernden Büsche ist erforderlich, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1500 Aktenzeichen: 66 0
Verbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern
Antrag vom 06.04.2015, OF 1309/6 Betreff: Verbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern Am Gemeindegarten betreibt die ev. Kirchengemeinde seit vielen Jahren einen Kindergarten, der im Zuge von Umbauarbeiten um weitere 20 Kindergartenkinder und weitere 20 Kinder im "Krabbelalter" vergrößert werden soll. Ein gleichzeitiges Spielen aller Kinder auf dem sich durch den Umbau noch verkleinernden Außengelände ist nicht mehr möglich. Direkt nebenan befindet sich jedoch der öffentliche Spielplatz vor dem Bunker. Um diesen sinnvoll und sicher mit einbeziehen zu können, gibt es Überlegungen der Eltern, ob man nicht den dazwischen liegenden Straßenabschnitt entsprechend gestalten kann. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diesen Abschnitt der Straße "Am Gemeindegarten" so zu gestalten, dass eine möglichst gute Verbindung zwischen Spielplatz und Kindergartengelände entsteht? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2015 Die Vorlage OF 1309/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim
Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0
Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 23.06.2014 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten und Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0
Spielplatz Am Gemeindegarten
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1039/6 vom 03.06.2014 Betreff: Spielplatz Am Gemeindegarten Vorgang: OIB 245/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, eine Bank aus der nahe gelegenen Grünanlage auf den Spielplatz Am Gemeindegarten zu verlagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.06.2014, OIB 245 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2014, ST 1164 Aktenzeichen: 67 2
Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße
Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0
Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd
Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs
Anregung vom 12.06.2012, OA 208 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 23.05.2012 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder aber die Deutsche Bahn aufzufordern, die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Diese Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg verläuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im Finsteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 470 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 163 Beschluss: Der Vorlage OA 208 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1938, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2012 Aktenzeichen: 69
Griesheimer Stadtweg
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1193 entstanden aus Vorlage: OF 374/6 vom 29.04.2012 Betreff: Griesheimer Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Griesheimer Stadtweg vor den Einmündungen der Zuwege zu den Häusern Nummern 48 und 50 Sperrflächen abzumarkieren, um zu verhindern, dass diese Einmündungen zugeparkt werden. Begründung: Die genannten Wege bilden nicht nur die Hauptverbindung zur gegenüberliegenden Straßenseite mit Zugang zum Mainufer und zur Bushaltestelle, sie bilden auch im Falle eines Notfalls den einzigen Zugang für die Rettungskräfte. Leider werden sie momentan aber oft so eng zugeparkt, dass kein Zugang mehr möglich ist. Anstelle der Nutzung des betonierten Fußwegs kann man sich manchmal einen Weg über den Grünstreifen durch eine Lücke zwischen den parkenden Autos bahnen. Dies führt aber dazu, dass das Gras auf dem Grünstreifen praktisch kaputt getreten wird. Bei Feuchtigkeit über blanke Erde zu gehen, bedeutet eine zusätzliche Rutschgefahr - auch für Rettungskräfte -, und hat für die Anwohner natürlich auch den ständigen Nachteil der Verschmutzung der Schuhe. Ursächlich hierfür sind die Autos, die genau vor der Mündung des für die Fußgängerinnen und Fußgänger extra gemachten Betonwegs stehen, statt einen Meter davor oder dahinter. Da es ausreichen würde, nur die Breite des Weges, also etwa zwei Meter an jedem der beiden Wege, zu sichern, ist kein nennenswerter Verlust von Parkplätzen zu befürchten. Es geht nur darum, die Ordnung des Parkens den Bedürfnissen der Fußgängerinnen und Fußgänger anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1161 Aktenzeichen: 32 1
Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 783 entstanden aus Vorlage: OF 251/6 vom 17.01.2012 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu erwerben und so zu einem öffentlichen, sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Weg zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit nur eineinhalb Metern zu erweitern. Die bauliche Ausführung des Weges (z. B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen) soll so erfolgen, dass auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u. Ä. eine gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang vom Stadtteil Griesheim zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen "Untere Rützelstraße" und demjenigen entlang des Geländes des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e. V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hatte die Stadt Frankfurt deshalb diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben worden. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten würden vermieden werden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände kauft, auf dem sich der Weg befindet. Die bisher vorgesehene Breite von eineinhalb Metern ist recht schmal, insbesondere weil sich der Weg auf einem größeren Abschnitt zwischen Mauern befindet, sodass der Eindruck eines Kanals entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 597 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 10
Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?
Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4
Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren!
Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3468 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 08.08.2009 Betreff: Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren! Das Kinderhaus Griesheim in der Linkstraße ist seit vielen Jahren eine bewährte und gut funktionierende Einrichtung. Das Kinderhaus leistet gute Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Trotz seiner Lage mitten im Wohngebiet war es dabei nie Auslöser von irgendwelchen Beschwerden. Entsprechend diesem guten Ruf wurde das Kinderhaus Griesheim in den letzten Jahren auch durch etliche Spenden von Institutionen aus dem Stadtteil unterstützt. Es ist bekannt, dass der Magistrat plant, das Kinderhaus zu sanieren. Dies war auch Gegenstand eines umfangreichen Fragenkatalogs seitens des Ortsbeirats an den Magistrat, der in der 34. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 23.06.2009 auf den Weg gebracht wurde. Nun aber wurde bekannt, dass seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt verstärkt an der Konzeption und Planung eines Neubaus gearbeitet wird. Das Gebäude soll nach diesen Überlegungen komplett abgerissen und wesentlich größer und klotziger wieder aufgebaut werden. Dadurch würde die bisherige Konzeption über den Haufen geworfen, viele über Jahre gewachsene Bestandteile, wie Teile des von den Kindern gepflegten Gartens, würden entfallen. Auch zwei sehr große Laubbäume entlang der Linkstraße müssten gefällt werden. Diese Planungen erscheinen höchst problematisch und würden die bewährte Konzeption des Kinderhauses sowie seine Einbindung in die Umgebung des Stadtteils gefährden. Der Magistrat wird gebeten, die anstehenden Entscheidungen über die Sanierung des Kinderhauses Griesheim nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates zu treffen. Begründung: Das Kinderhaus Griesheim - seit 1986 kommunalisiert und seit 1999 in direkter städtischer Trägerschaft - ist derzeit keineswegs in einem schlechten Zustand, im Gegenteil, mit Geldern der Stadt Frankfurt, aber auch mit Spenden aus dem Stadtteil wurde dort in den letzten Jahren viel für die Kinder getan. Verbesserungswürdig ist sicher die Wärmedämmung, insbesondere unter dem Dach. Einer behutsamen Sanierung würde also jeder vernünftige Mensch zustimmen. Es wäre jedoch katastrophal, wenn allein aufgrund der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturprogramm verwenden zu können, über das Ziel hinausgeschossen und ein klotziger Neubau hingestellt werden würde. Ein Kinderhaus mitten in einem Wohngebiet berührt die Belange der Menschen vor Ort in größtem Maße, deswegen sollte der Ortsbeirat unbedingt in die Entscheidungen eingebunden werden, bevor diese unumstößlich feststehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1545 Aktenzeichen: 51
Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V.
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 1219/6 vom 06.06.2009 Betreff: Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. eine bessere Zufahrt zu seinem Gelände geschaffen werden kann. Dabei sind die vom Verein vorgeschlagene Variante einer Zufahrt direkt vom Griesheimer Stadtweg aus und einer Verbreiterung und einem Ausbau des bisherigen Fußweges sowie die Variante über das Mainufer und einem Durchstich im Wendehammer des Griesheimer Ufers mit einzubeziehen. Begründung: Der Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. bietet nicht nur seinen Mitgliedern die Gelegenheit, den Rudersport auszuüben, sondern ist auch in Kooperationen mit Schulen engagiert, wobei Rudern sowohl als Schulsport als auch in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen angeboten wird. Damit ist der Verein besonders in der Jugendarbeit für die Allgemeinheit tätig, wobei viel ehrenamtliche Zeit von Vereinsmitgliedern eingebracht wird. Das Vereinsgelände befindet sich postalisch im Griesheimer Stadtweg 77a, unmittelbar im Osten angrenzend an das Grundstück der Kindertagesstätte 18. Zugang zum Gelände besteht aktuell über einen Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus oder über den Fußweg am Mainufer. In seiner Geschichte hatte der Ruderverein lange Jahre ohne aktiven Rudersport. Daher blieb die Verschlechterung des Zugangs vom Mainufer infolge der Umgestaltung des Ufers lange Zeit ohne Folgen für den Verein. Mit der Reaktivierung des Vereins treten die Schwierigkeiten bei der Zufahrt verstärkt auf. Zurzeit kann der Verein mittels jährlich zu erneuernder Genehmigungen die Fußwege am Mainufer für Kfz-Verkehr benutzen, wobei die Zugänge über die Hafnerstraße oder die Schöffenstraße (Bürgermeister-Schubert-Park) erfolgen. Beide Zugänge sind nur für Pkw und kleine Lkw geeignet. Bootstransporte (Bootsanhänger 20m, Zugfahrzeug 5m, somit Gespannlänge 25m) sind nicht möglich und müssen bis zur Niederräder Eisenbahnbrücke über das Hafengelände zur Gutleutstraße erfolgen. Der Verein schlägt vor, den Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus zu verbreitern und auszubauen. Das benötigte Gelände würde vom Grundstück der Kindertagestätte 18 genommen, die es zurzeit nicht für ihr Außenspielgelände nutze. Mittels einer Auffüllung und einer wegen des abschüssigen Geländes benötigten Rampe würde der Weg über ehemaliges Gelände der Kindertagesstätte 18 seitlich an das Gelände des Rudervereins unmittelbar in Höhe der Bootshallen führen und so einen guten und jederzeit benutzbaren Zugang zum Vereinsgelände schaffen. Eine zu stellende Stützmauer würde auch die neue Grenze zur Kindertagesstätte darstellen. Eine Alternative, die auch in Frage käme, wenn das Gelände der Kindertagesstätte z.B. wegen des Offenhaltens von Bauoptionen für die Zukunft nicht zur Verfügung stünde, wäre eine Durchfahrt aus dem Wendekreis am Ende der Sackgasse Griesheimer Ufer. Zurzeit stehen dort feste Poller und Begrenzungssteine. Mit relativ wenig Aufwand könnten die festen Poller gegen verschließbare Poller getauscht und die Begrenzungssteine abgesenkt oder abgerundet werden. Dann könnten die Bootstransporte über die Straße Griesheimer Ufer und rund 150m über den Fußweg am Mainufer erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1298 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 178 Aktenzeichen: 66 0
Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das .Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft. (ehemals .Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften.)
Anregung vom 23.06.2009, OA 924 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 04.06.2009 Betreff: Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (ehemals "Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften") Vorgang: OA 276/07 OBR 6; B 353/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" zum Januar 2010 aufzunehmen. Begründung: Das Gebiet "Am Schafberg" gehört zu den Gebieten in den westlichen Stadtteilen, die dringend einer Hilfestellung bedürfen, um die gesellschaftliche Balance wieder zu erlangen. Die Fallzahlen des Sozialrathauses Gallus belegen dies eindeutig. Bereits bei der Entscheidung, im Jahr 2006 in Griesheim-Nord ein solches Projekt einzurichten, stand das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd als Alternative zur Abstimmung. Die Stadt entschied sich letztlich für Griesheim-Nord. Die Förderung hat sich in Griesheim-Nord außerordentlich bewährt und ist ein gutes Beispiel, wie positive Kräfte in der Stadtteilgesellschaft zum Wohle aller aktiviert werden können. Eine solche Einrichtung wird von verschiedenen Institutionen im Stadtteil getragen. Der ehemalige Sozialdezernent Uwe Becker hatte sich im Rahmen einer Haushaltsdiskussion im Jahr 2006 für dieses Quartier ausgesprochen, wie auch der Ortsbeirat mit seiner Anregung vom 16.01.2007, OA 276. Der Magistrat hat am 01.06.2007 mit der Vorlage B 353 den Bedarf der Siedlung "Auf dem Schafberg" zwar anerkannt, jedoch wegen der begrenzten Mittel damals nicht berücksichtigt. Da das Programm Griesheim-Nord aller Voraussicht nach in diesem Jahr ausläuft, wäre es gut und sinnvoll, wenn nahtlos ein Folgeprogramm in dem großen Stadtteil Griesheim eingerichtet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 924 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 924 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6720, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 7438, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.01.2010 Aktenzeichen: 92 42
Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel
Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 732/6 vom 28.01.2008 Betreff: Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren. Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen (Schulwegsicherung in Tempo-30-Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun Folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Ca. zwei Jahre nach Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ca. ab Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Straße Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2008, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1
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