Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM
5027 entstanden aus Vorlage:
OF 1612/6 vom
15.02.2016 Betreff: Zusätzliche Plätze für die Betreuung von
Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der
Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten
ab dem kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in
den leer stehenden Räumen im alten Gebäude der Evangelischen
Kindertageseinrichtung "Am Gemeindegarten" in Griesheim ab dem kommenden
Schuljahr Grundschulkinder nachmittags betreut werden können. Die leer
stehenden Räume sind dafür bis zu Beginn des kommenden Schuljahres zu
renovieren bzw. in einen für die neuen Zwecke geeigneten Zustand zu
versetzen. Es sollen so viele Kinder in den zur
Verfügung stehenden Räumen betreut werden, wie es die Fachleute des Trägers und
der zuständigen städtischen Stellen nach Begutachtung der Räume für möglich
erachten. Die Betreuung soll durch Tagesmütter
erfolgen. Mit einem erfahrenen Träger sind hierfür die notwendigen Absprachen,
Vorkehrungen und Vereinbarungen zu treffen. Begründung: In Griesheim ist im Schulbezirk der Boehleschule der
Versorgungsgrad für die Betreuung von Grundschulkindern sehr niedrig und deckt
den Bedarf bei Weitem nicht. Das gesamtstädtische Versorgungsziel liegt bei
65 Prozent. Derzeit liegt es gesamtstädtisch im Durchschnitt tatsächlich
bei 55 Prozent, im Bezirk der Boehleschule aber nur bei 32 Prozent.
Wenn im Sommer die neuen Container auf dem Gelände der Boehleschule stehen,
wird es dort insg. 16 Plätze mehr geben als bisher (40 Plätze für die
Nachmittagsbetreuung gegenüber bisher 24 in der sog. "Über-Mittag-Betreuung").
Das reicht aber noch längst nicht aus, um den gesamten Bedarf decken zu können.
Viele Eltern erhalten für ihre Kinder weiterhin keinen Platz. Abhilfe wird hier
erst der geplante Anbau an der Boehleschule schaffen, der aber bisher noch
nicht einmal geplant ist. Es werden noch viele Jahre ins Land gehen, bis er zur
Verfügung stehen wird. Deshalb sind Lösungen gefragt, wie bis dahin Abhilfe
geschaffen werden kann. Die Evangelische Kindertageseinrichtung "Am
Gemeindegarten" baut zurzeit in den ihr zur Verfügung stehenden Gebäuden um.
Dabei ergibt sich, dass eine Wohnung in einem dieser Gebäude leer stehen wird
und auch künftig nicht mehr vermietet werden kann. Weil in diesem Gebäude
Krippenkinder betreut werden, ist das nicht mehr zulässig. Aufgrund der
momentanen gesetzlichen Lage ist ein Ausbau der Hortbetreuung für die Kita
nicht möglich. Da keine Förderung für den Ausbau von Hortplätzen besteht,
können die Räume der Kita nicht zur Betreuung von Hortkindern genutzt werden.
Statt diese Räume leer stehen zu lassen, könnten dort Plätze für
Grundschulkinder geschaffen werden, die im Bezirk der Boehleschule fehlen.
Geschätzt können so zehn bis 15 Kinder untergebracht werden. Die Betreuung von Grundschulkindern durch Tagesmütter
ist in anderen Stadtteilen schon erfolgt. Es gibt erfahrene, gut ausgebildete
Tagesmütter und Träger in Frankfurt, die eine solche Betreuung erfolgreich
organisieren. Die Stadt richtet solche Plätze ein, wenn Bedarf besteht, also
wenn in einem Schulbezirk viele Plätze fehlen. Die leer stehende Wohnung befindet sich insgesamt in
einem ordentlichen Zustand, müsste aber renoviert und in einen für die neuen
Zwecke erforderlichen Zustand versetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 930
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6
am 28.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1