Meine Nachbarschaft: Alfred-Delp-Straße
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Vorlagen
Änderung der Schulbezirksgrenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 160/5 vom 09.10.2011 Betreff: Änderung der Schulbezirksgrenzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es vor dem Hintergrund von gestellten Gestattungsanträgen sinnvoll ist, die Alfred-Delp-Straße im Stadtteil Sachsenhausen dem Schulbezirk der Gruneliusschule zuzuordnen. Begründung: Die meisten in der Alfred-Delp-Straße lebenden Kinder besuchen nicht nur die Kindereinrichtungen in Oberrad und gehören zu einer der beiden Kirchengemeinden in Oberrad, sondern besuchen auch die Gruneliusschule. Dies ist nur durch einen Gestattungsantrag möglich. Der Ortsbeirat 5 bittet daher zu prüfen, ob es sinnvoll und zielführend ist, die Schulbezirksgrenzen dahingehend zu ändern, dass die Alfred-Delp-Straße der Gruneliusschule zugeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 89 Aktenzeichen: 40 1
Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 40/5 vom 05.05.2011 Betreff: Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Schrägparken auf dem südlichen Teil des Goldbergwegs, zwischen der Liegenschaft Goldbergweg 33 und der Einmündung Mathildenstraße, unter der Berücksichtigung, dass eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt, angeordnet werden kann. Die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter ist gegebenenfalls durch Drängelgitter abzusichern. Begründung: Im Goldbergweg und in den davon abgehenden Straßen herrscht zum Teil Parkplatzmangel. Durch das Anordnen von Schrägparken in dem im Antragstenor angegebenen Abschnitt könnten Parkplätze hinzugewonnen werden. Weiter würde durch diese Maßnahme der Straßenquerschnitt verringert, was einem Übertreten der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h entgegenwirken würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 968 Aktenzeichen: 32 1
Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4710 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 15.10.2010 Betreff: Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Schild "Spielende Kinder" (136-10) und ein entsprechendes Piktogramm vor dem Kindergarten und der Krabbelstube der AWO in der Georg-Treser-Straße aufgestellt bzw. angebracht wird. Begründung: Trotz Tempo-30-Zone wird an dieser Stelle viel zu schnell gefahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder. Bei Kindergärten lässt sich nie ganz vermeiden, dass Kinder auf die Straße geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 287 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 967 Aktenzeichen: 66 7
Verlegung der Kindertagesstätte 116
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2010, OM 4261 entstanden aus Vorlage: OF 1058/5 vom 24.05.2010 Betreff: Verlegung der Kindertagesstätte 116 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die zur Auslagerung der Kita 116 in der Georg-Treser-Straße benötigten Container, während der Sanierung des Gebäudes, auf der Festwiese bei der Villa Bonn aufgestellt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt die Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte 116 in der Georg-Treser-Straße. Der Ortsbeirat 5 hält die vom Magistrat beabsichtigte Auslagerung auf den der Philosophisch-Theologischen Hochschule gegenüberliegenden Pfaffenacker für nicht sinnvoll, da sich das Gebiet außerhalb des Stadtteils Oberrad befindet und auch kein geeigneter Spielplatz in der Nähe ist. Des Weiteren hält der Ortsbeirat 5 die Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur und an die Kanalisation für ungünstig. Aus den oben genannten Gründen hält der Ortsbeirat 5 die Festwiese an der Villa Bonn für sinnvoller. Auch wenn somit die Wiese nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, ist die Erreichbarkeit für die Kinder und Eltern wesentlich besser. Zudem befindet sich der Spielplatz "Spatzengasse" in unmittelbarer Nähe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1133 Aktenzeichen: 40 4
Falschparker in der Seeheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4156 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 22.04.2010 Betreff: Falschparker in der Seeheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Seeheimer Straße im Einmündungsbereich der Georg-Treser-Straße eine Halteverbotszone durch das Verkehrszeichen 283-10/-30 StVO ausgewiesen wird, wie es in der Stellungnahme ST 534/10 auf die Ortsbeiratsanregung OM 3619/09 OBR 5 vorgeschlagen wurde. Begründung: Falschparker im Einmündungsbereich der Georg-Treser-Straße blockieren häufig städtische Fahrzeuge. Durch die Aufstellung der Verkehrszeichen soll die nötige Rechtssicherheit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1029 Aktenzeichen: 32 4
Radstreifen Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2010, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 1004/5 vom 25.02.2010 Betreff: Radstreifen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radstreifen auf der Offenbacher Landstraße zwischen Breulsweg und Balduinstraße (Richtung Osten) grundlegend saniert wird. Begründung: Der Radfahrstreifen befindet sich in diesem Abschnitt in der gesamten Breite in einem sehr schlechten Zustand. Da sich der Bereich zwischen dem Streifen und den Gleisen in einem wesentlich besseren Zustand befindet, weichen Radfahrer auf dem Weg nach Oberrad dahin aus, was nicht nur andere Verkehrsteilnehmer behindert, sondern auch gefährlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2010, ST 1293 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 17.09.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Verbotswidriges Parken in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2010, OM 4034 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 22.02.2010 Betreff: Verbotswidriges Parken in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob eine Abpollerung des südlichen Teils der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Strahlenberger Weg und Balduinstraße zwischen dem Fußgängerweg und dem Radweg möglich wäre, um das verbotene Parken zu unterbinden. Begründung: Inzwischen kommt es durch zugeparkte Gehwege und Radwege zu immer mehr gefährlichen Situationen. Gehsteige und Radwege werden gnadenlos zugestellt, sodass Mütter mit Kinderwagen und Kindern oder auch Rollstuhlfahrer gezwungen werden, auf den ebenfalls zugeparkten Radweg, und damit fast schon auf die Straße, auszuweichen. Hierbei werden dann die den Fahrradweg benutzenden Radfahrer gefährdet. Dies ist ein Zustand, der so nicht sein sollte. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 695 Aktenzeichen: 32 4
Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2009, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 26.11.2009 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad Vorgang: NR 1629/09 CDU/GRÜNE; ST 875/08; OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die ablehnende Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2008, ST 875, zu überdenken und den zur Vorlage NR 1629/09 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Begründung: In dem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates vom 7. September 2007 wurde der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer neuen Buslinie zu veranlassen. Diese Buslinie sollte die Wohngebiete Wiener Straße, den Friedhof, das Heimatmuseum sowie den Scheerwald mit dem Straßenbahnnetz verbinden. Hierbei wurde als Begründung aufgeführt: "Im Einzugsbereich der Wiener Straße liegen drei Altenheime sowie ein Reha-Zentrum. Für Bewohner/innen und Besucher/innen erweist es sich als äußerst beschwerlich, die nächstgelegene Haltestelle Buchrainplatz zu erreichen. Weiterhin sind Heimatmuseum, Scheerwald und der Friedhof nur durch längere Fußwege von der Straßenbahnhaltestelle aus zu erreichen. Eine neue Buslinie wäre zu begrüßen. Start sollte der Seehofpark (Sachsenhausen) sein, die Linie über Goldbergweg, Hansenweg, Mathildenstraße, Alter Friedhof, Buchrainstraße, Waldfriedhof, Wiener Straße 41-45, Wiener Straße 120-130, Heimatmuseum, Scheerwald und Sportplatz verkehren." Dadurch könnte die Mobilität im südlichen Oberrad, wie vom Ortsbeirat gewünscht, verbessert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 329 Aktenzeichen: 92 11
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2009, NR 1592
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2009, OA 1041 entstanden aus Vorlage: OF 927/5 vom 17.11.2009 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2009, NR 1592 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Die Vorlage NR 1592 wird abgelehnt. II. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße mit hoher Priorität in der aktuellen Fassung vorangetrieben wird; 2. der Flüsterasphalt als integraler Bestandteil der Umgestaltungspläne beibehalten wird; 3. bei kurzfristigen baulichen Maßnahmen eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt ausdrücklich die Pläne zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Wehrstraße und Einmündung Balduinstraße und fordert eine zügige Umsetzung der Planung. Gleichwohl fordert der Ortsbeirat 5, dass das marode Kopfsteinpflaster durch Flüsterasphalt ersetzt wird. Der Ortsbeirat 5 ist bestürzt über den Unfall vom 03.10.2009 und verurteilt das Verhalten und die Trunkenheit am Steuer der Unfallverursacher. Der Ortsbeirat 5 ist jedoch nicht der Meinung, dass der Flüsterasphalt keinen gravierenden Einfluss auf das Fahrverhalten von betrunkenen Fahrzeugführern und Beifahrern hat. Es darf nicht sein, dass viele Anwohner der Offenbacher Landstraße erhöhter Lärmbelastung ausgesetzt sind, weil sich im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer betrunken und rüpelhaft bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2009, NR 1592 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 139 Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 536 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 1041 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP und Freie Wähler (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 1592 = Ablehnung, OA 1041 = Annahme) NPD (NR 1592 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 1041 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (NR 1592 = Annahme, OA 1041 = Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO II, TOP 59 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 1041 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) gegen REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) gegen REP und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, Freie Wähler und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7346, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Seeheimer Straße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 898/5 vom 09.09.2009 Betreff: Parken in der Seeheimer Straße (II) Vorgang: V 957/09; ST 847/09 Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Seeheimer Straße wie folgt zu verfügen: Im Einmündungsbereich der Seeheimer Straße in die Georg-Treser-Straße ist im rechten Teil der Einmündung eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (3) 8). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 12.03.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 16.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Hundetütenautomat in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 05.09.2009 Betreff: Hundetütenautomat in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Einmündung des Goldbergweges in die Alfred-Delp-Straße einen Hundetütenautomat aufzustellen. Der Hundetütenautomat wird von einer Bürgerin betreut. Der Name und die Adresse sind dem zuständigen Amt bekannt. Begründung: Das Thema "Hundetütenautomat" ist ein Dauerbrenner im Ortsbezirk 5 und soll mit diesem Antrag zu einem Pilotprojekt werden. Wie in den meisten Straßen, Anlagen, Parks und Spielplätzen von Frankfurt am Main sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein ewiges Ärgernis. Steuern zu zahlen berechtigt nicht, andere Bürger Ekelattacken auszusetzen. Eine Bürgerin Oberrads hat sich bereit erklärt, für ein halbes Jahr einen Hundetütenautomaten zu betreuen. Somit würde das Argument der entsprechenden Ämter wegfallen, dass kein Personal für die Betreuung der Automaten zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2010, ST 318 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Parken in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 10.08.2009 Betreff: Parken in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, betreffend des Parkens in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg folgendes zu verfügen: I. Westliche Seite der Buchrainstraße, nord-südliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Goldbergweg bis zu Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist das Parken ausschließlich auf der Fahrbahn zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Von der Liegenschaft Buchrainstraße 66 bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 82 ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). Zusätzlich werden entsprechende Beschilderungen angebracht (Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen, § 42 (4) StVO). 3. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. II. Östliche Seite der Buchrainstraße, süd-nördliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Burgenlandweg bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 49 ist das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben, und nur dort, wo die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. 3. Die Schilder, die das Halten im oben angegebenen Bereich untersagen, sind mitsamt den Zusatzschildern wegzuverfügen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in letzter Zeit häufiger über das Parken im südlichen Teil der Buchrainstraße sowie die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschwert. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass das Problem durch die oben angegebene Verfügung entschärft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1462 Aktenzeichen: 32 1
Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen in der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Lettigkautweg und Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2009, OM 3194 entstanden aus Vorlage: OF 770/5 vom 06.04.2009 Betreff: Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen in der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung Lettigkautweg und Balduinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) damit zu beauftragen, für die erste Linkskurve der Offenbacher Landstraße, zwischen den Einmündungen Lettigkautweg und Balduinstraße in Richtung Oberrad, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen, welche zu einer Minimierung des Unfallrisikos beitragen. Als Varianten sind hier u.a. zu prüfen: 1. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (z.B. Beschilderung, Markierung) 2. Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei 3. Zusätzliches Installieren von Signalanlagen Begründung: Innerhalb weniger Wochen ist es in der im Betreff genannten Kurve zu zwei Verkehrsunfällen mit Todesopfern gekommen. Dies sind auf die letzten Jahre gesehen nicht die einzigen Unfälle. Der Ortsbeirat sieht hier unbedingten Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FAG Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2009, ST 870 Aktenzeichen: 32 1
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FAG
Weiter lesenRadfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 602/5 vom 26.07.2008 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat einen Erfahrungsbericht über das Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5 abzugeben. Der Erfahrungsbericht beinhaltet den Zeitraum von der Einführung im jeweiligen Stadtteil bis zum 31.Oktober 2008 und soll unter anderem beinhalten, inwieweit sich die Anzahl der Verkehrsunfälle im entsprechenden Zeitraum im Ortsbezirk 5 im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. 2. Die Verkehrsschilder "Sackgasse" (Zeichen 357, StVO) sind in den Fällen, wo lediglich der Kfz-Verkehr betroffen ist, mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10, StVO) zu kennzeichnen. Exemplarisch ist hier die Beschilderung in der Balduinstraße, Spatzengasse, Gruneliusstraße/Mathildenstraße und Kinzigstraße/Kochstraße zu nennen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, vor allem mit Blick auf den unter Punkt 1. erstellten Erfahrungsbericht, inwieweit weitere Einbahnstraßen für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freigegeben werden können. Exemplarisch sind folgenden Straßen zu nennen: Hirschhornstraße, Speckgasse, nördliche Mathildenstraße (zwischen Offenbacher Landstraße und Einmündung der Straße An der Mannsfaust), de-Neufville-Straße, Bleiweißstraße und die Straße Am Mühlkanal. Begründung: Nachdem im Jahre 2007 bereits im Stadtteil Niederrad das Radfahren gegen die Einbahnstraße eingeführt worden ist, folgten im Sommer 2008 die Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen. Die Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße wurde seinerzeit sehr konträr diskutiert. Während auf der einen Seite die Gefahren für Radfahrer und vor allem kleine Kinder thematisiert wurden, stellte man auf der anderen Seite die Vorteile für die Radfahrer und eine höhere Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer für den Straßenverkehr in den Vordergrund. Anhand des Erfahrungsberichtes und der darin aufgeführten Fakten würde sich der Ortsbeirat nun gerne selbst ein objektives Bild verschaffen. Um den Fahrradfahrern unnötige Umwege zu ersparen, bittet der Ortsbeirat die Beschilderung der Verkehrsschilder "Sackgasse" (Zeichen 357, StVO) durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10, StVO) zu ergänzen. Im Zuge der Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße sind nicht sämtliche Einbahnstraßen für die Radfahrer geöffnet worden. Auch wenn bei manchen der nicht geöffneten Straßen die Bedenken des Verkehrsdezernates nachvollziehbar sind, können die Ausnahmen eine zusätzliche Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Bei einigen der ausgenommenen Einbahnstraßen erschließt sich dem Ortsbeirat die Begründung derselben nicht, zumal die Fahrbahnbreite nicht erheblich oder auch gar nicht von anderen Einbahnstraßen abweicht, die für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben worden sind. Hier zu nennen sind die Speckgasse und die Hirschhornstraße, die adäquaten Ausweichraum für alle Verkehrsteilnehmer bieten und die auch nicht unbedingt breiter sind als Straßen, die für den Zweirichtungsverkehr freigegeben sind. Bei der Straße Am Mühlkanal handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Straße, die gerade und niveaugleich umgebaut wurde und in der ohnehin Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2008, ST 1477 Aktenzeichen: 32 5
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