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Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 40/5 vom 05.05.2011 Betreff: Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Schrägparken auf dem südlichen Teil des Goldbergwegs, zwischen der Liegenschaft Goldbergweg 33 und der Einmündung Mathildenstraße, unter der Berücksichtigung, dass eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt, angeordnet werden kann. Die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter ist gegebenenfalls durch Drängelgitter abzusichern. Begründung: Im Goldbergweg und in den davon abgehenden Straßen herrscht zum Teil Parkplatzmangel. Durch das Anordnen von Schrägparken in dem im Antragstenor angegebenen Abschnitt könnten Parkplätze hinzugewonnen werden. Weiter würde durch diese Maßnahme der Straßenquerschnitt verringert, was einem Übertreten der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h entgegenwirken würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 968 Aktenzeichen: 32 1