Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM
73 entstanden aus Vorlage:
OF 40/5 vom 05.05.2011
Betreff: Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das
Schrägparken auf dem südlichen Teil des Goldbergwegs, zwischen der Liegenschaft
Goldbergweg 33 und der Einmündung Mathildenstraße, unter der Berücksichtigung,
dass eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt, angeordnet werden kann.
Die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter ist gegebenenfalls durch
Drängelgitter abzusichern. Begründung: Im Goldbergweg und in den davon abgehenden Straßen
herrscht zum Teil Parkplatzmangel. Durch das Anordnen von Schrägparken in dem
im Antragstenor angegebenen Abschnitt könnten Parkplätze hinzugewonnen werden.
Weiter würde durch diese Maßnahme der Straßenquerschnitt verringert, was einem
Übertreten der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h entgegenwirken
würde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2011, ST 968
Aktenzeichen: 32 1