Parken in der Seeheimer Straße (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM
3619 entstanden aus
Vorlage: OF 898/5 vom
09.09.2009 Betreff: Parken in der Seeheimer Straße (II) Vorgang: V 957/09; ST 847/09 Der Magistrat wird gebeten, das Parken in
der Seeheimer Straße wie folgt zu verfügen: Im Einmündungsbereich der Seeheimer Straße in die
Georg-Treser-Straße ist im rechten Teil der Einmündung eine Grenzmarkierung für
Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und
Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und
Parkverbote, § 41 (3) 8). Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.04.2010, ST 534
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5
am 12.03.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 16.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1