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Meine Nachbarschaft: An der Hauptwache

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen

24.03.2023 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle

14.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 entstanden aus Vorlage: OF 692/6 vom 04.02.2023 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. haben sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne "Green it-up" beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen, gern weiterverfolgen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt, sollte jedoch als Basis weiterer Überlegungen dienen. Hierfür sollte sie auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. -nutzung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und auf Basis der Konzeptstudie von 2013 zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegern und Vereinen einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste, spezifische Nutzungen von Teilflächen sowie die relevanten Rettungswege sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und das Dach sowie die Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen und Zeilsheimern zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Antrag vom 11.06.2023, OF 809/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender für Zeilsheim

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Klamoddekurier“ der FES

06.03.2023 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 558/10 Betreff: "Klamoddekurier" der FES Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer Sitzung des Ortsbeirates im 3. Quartal 2023 den Klamoddekurier des FES möglichst vorstellen zu lassen. Zeil soll dabei sein, auch in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 die Leistungen des Klamoddekuriers buchbar zu erhalten. Begründung: Bisher sind die Leistungen des Klamoddekuriers leider nur in noch sehr wenigen Stadtteilen Frankfurts als Pilotprojekt buchbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 558/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und AfD gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3587 entstanden aus Vorlage: OF 746/1 vom 01.02.2023 Betreff: Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zur U- und S-Bahn-Haltestelle "Hauptwache" in der Schillerstraße frei zu halten und die Nutzung der Flächen vor dem Treppenabgang durch die Außengastronomie entsprechend einzuschränken. Die Einhaltung der Flächennutzung sollte regelmäßig überwacht werden. Begründung: Der Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße ist regelmäßig durch Zaunelemente einer Außengastronomie erschwert. Die Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums für Außengastronomie sollte entsprechend überarbeitet werden, sodass ein freier Zugang stets möglich ist. Da der Zugang auch als Fluchtweg aus der Hauptwache heraus genutzt werden kann, ist die Freihaltung des Zugangs unbedingt einzuhalten. Quelle: private Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1206 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 744/1 vom 01.02.2023 Betreff: Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche neben der Pauls kirche an der Berliner Straße/Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Dabei sollen die angrenzenden Parkplätze entsiegelt und der Grünfläche zugeführt werden. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden. Begründung: Die Grünfläche neben der Paulskirche, einem der Wahrzeichen Frankfurts, ist in einem sehr traurigen Zustand. Die Fläche wirkt ungepflegt und wenig ansehnlich. Auch kann sie nicht zum Verweilen genutzt werden, da es keine Parkbank gibt. Ein paar Holzpfosten wurden lieblos am Rand der Fläche gesteckt, der Grund dafür erschließt sich einem jedoch nicht, warum dies gemacht wurde. Ebenso führt durch die Grünfläche eine Beetbegrenzung aus Metall, die noch aus der Zeit der alten Straßenführung stammt. Gerade neben einem so würdigen Gebäude wie der Paulskirche sollte mehr Wert auf die Gestaltung dieser Grünfläche gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Antrag vom 17.06.2023, OF 910/1 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte immer informieren

14.02.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 108/13 vom 29.01.2023 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Vorgang: F 1307/22 Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

07.02.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern

07.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Roßmarkt 7

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 712/1 vom 02.01.2023 Betreff: Fahrradständer Roßmarkt 7 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Roßmarkt 7 vor dem Cinéma Filmtheater zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an Verkehrsschildern oder den Baumschützern auf dem Gehweg abgeschlossen. Da viele Filmfreunde anscheinend mit dem Fahrrad kommen, braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1218 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern

17.01.2023 · Aktualisiert: 01.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 667/6 vom 15.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist, wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim, eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen Fahrer von schweren Lkws, Transportern von Paket-/Kurierdiensten, aber auch Fahrer von Pkws den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders auf der Höhe der Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zu gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an den Grundstücken 6 und 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft und berichtet werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und „Green it up“Projekt fördern

30.12.2022 · Aktualisiert: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 650/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und "Green it up"-Projekt fördern Die stadtweite Kampagne Greenit-up fördert Begrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen in den einzelnen Quartieren. Im Rahmen des Projektes wird engagierten Bürger*innen ein Budget für bis zu 250 qm zur Verfügung gestellt, welches mit dem städtischen Klimabonus aufgestockt wird. Eine fachkundige Jury entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt, danach gibt es Aktionen vor Ort und im März eine finale Auswahl. Auch in Frankfurt-Zeilsheim hat sich eine Gruppe aus Bürger*innen aus den Initiativen Ideenschmiede und Kulturforum e.V. zusammen getan, um den Platz um die Zeilsheimer Stadthalle herum "von einem grauen, tristen, ungenutzten und im Sommer viel zu "heißen" Quartiersplatz in einen schattigen, grünen, die Sinne ansprechenden, attraktiven Ort der Begegnung für alle Zeilsheimer Bürger:innen zu verwandeln". Der Ort soll "durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz" verwandelt werden. Fünf in dem Antrag vertretene Personen haben sich zur nachhaltigen Betreuung der Pflanzen und der Begrünung sowie zur Koordination und weiteren Bekanntmachung des Projekts verpflichtet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Anliegen zur Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle aufzunehmen und zu prüfen, bei positiver Annahme durch Green-it zusammen mit allen Projektteilnehmer*innen. Auch wenn der Antrag von Greenit-up nicht angenommen werden sollte, ist eine Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung soll der Ort in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz verwandelt werden. Die Maßnahmen des Antrags im Einzelnen: - Baumbepflanzung systematisch weiterführen (im Moment sind beide Wege, die vom Platz abgehen, nur spärlich und lückenhaft mit Bäumen bepflanzt) - Entsiegelung und Bepflanzung an den Eingangstreppen zum Saalbau sowie rund um die Fassade des Saalbaus herum - eine kreisrunde Entsiegelung auf dem Vorplatz vor dem Saalbau, die den Platz wirksam als grünen, schattigen und lebenswerten Platz ausweist - Entsiegelung und Bepflanzung an den zwei Eingangspunkten auf den Platz, um den Platz optisch vom davor liegenden, grauen Rewe-Parkplatz abzusetzen. - vertikale Begrünung und/oder Dachbegrünung am Saalbau Wichtig wäre in erster Linie, durch größere Pflanzen Beschattungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Menschen zu ermöglichen, sich auf dem Platz aufzuhalten, sich nach dem Einkauf im angrenzenden Rewe kurz hinzusetzen und auszuruhen oder sich die Zeit zwischen schönem Grün zu vertreiben, während das Kind im Saalbau an einer Sportveranstaltung teilnimmt. Dies würde nicht nur das Mikroklima für die vielen Menschen, die sich um den Saalbau herum aufhalten (oft ältere Menschen, die vom Einkaufen kommen und Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Angeboten begleiten) verbessern, ihnen im Sommer eine Möglichkeit geben, im Schatten zu warten, sich auszuruhen oder schlicht Zeit zu verbringen. Es würde auch ein notwendiges grünes "Gegengewicht" gegen die Abgase und Geräusche des in einigen Metern Entfernung liegenden Rewe-Parkplatzes bedeuten. Viele kleine und große Pflanzen könnten so nicht nur für Schatten sorgen, sondern auch CO2 resorbieren. Begründung: Die Wirkung in den öffentlichen Raum wäre wohl an keinem Ort in Zeilsheim so groß wie an diesem, da der Ort tagtäglich hoch frequentiert ist: Von Besucher*innen des Saalbaus ebenso wie von Menschen, die im direkt angrenzenden Rewe einkaufen und von Besucher*innen der kleineren gastronomischen Angebote am Platz. Durch Entsiegelung und durchgehende Begrünung könnte die Fläche zu einem Ort werden, an dem sich Bürger*innen gerne aufhalten, um sich unter einem Baum im Schatten auszuruhen und einander in entspannter, erholsamer Umgebung zu begegnen. Ein Platz, der zum Schlendern, Schauen und Sich-Begegnen einlädt. Mit ihren Ideen wollen Bürger*innen den Platz vor dem Saalbau in ein grünes Kleinod verwandeln, der den Menschen aus Zeilsheim die Möglichkeit gibt, sich zu erholen, sich zu begegnen und ihre Umgebung ästhetisch zu genießen. Der Ortsbeirat unterstützt den Antrag und möchte damit dem westlichsten Stadtteil Frankfurt besondere Aufmerksamkeit widmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 650/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 665/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10

16.12.2022 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 505/10 Betreff: Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und ggfls. wo in den nächsten Jahren Sirenen in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim des Ortsbezirks 10 aufgestellt werden können. Begründung: Bei dem bundesweiten Sirenenwarntag am 8. Dezember 2022 konnte festgestellt werden das es in Frankfurt am Main kein funktionierendes Sirenenwarnsystem mehr gibt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden durch die systematische Vernachlässigung des Katastrophen- und Brandschutzes durch die Stadt Frankfurt am Main fast sämtliche Sirenenwarnanlagen abgebaut. In Frankfurt am Main existieren noch zwei Sirenen-Anlagen: a) Industriepark Höchst (10 Sirenen), mit denen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und die westlichen Teile von Nied und Schwanheim erreicht werden können, b) Fechenheim (4 Sirenen), mit denen die Stadtteile Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald und Seckbach erreicht werden können. Da Apps- und Handy-Warnungen nicht ausreichend sind und nur maximal 50% der Bevölkerung erreichen können, ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufarbeitung der Flutkatastrophe an der Ahr und sonstiger Naturkatastrophen. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2017 geht hervor, dass ca. 150 Sirenen im Stadtgebiet Frankfurt am Main fehlen (Kostenaufwand ca. 3 bis 5 Millionen Euro Investitionskosten, Wartungs- und Betriebskosten etc.). Mit der Installation dieser Sirenen soll vermutlich in den Jahren 2023 bis 2027 begonnen werden; Haushaltsmittel sollen angeblich im Haushalt 2023 erstmals Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen AfD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Zusätzliche Fahrradständer vor der Postfiliale am Goetheplatz

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3249 entstanden aus Vorlage: OF 681/1 vom 15.11.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Zusätzliche Fahrradständer vor der Postfiliale am Goetheplatz Der Magistrat wird gebeten, vor der Postfiliale am Goetheplatz 6 mindestens zehn weitere Fahrradständer anbringen zu lassen. Begründung: Insbesondere zu den Öffnungszeiten der Postfiliale und der angrenzenden Gastronomiebetriebe sowie während Veranstaltungen auf dem benachbarten Roßmarkt sind die vorhandenen Fahrradständer meist belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Pollern, Schilderpfosten oder Laternenmasten angeschlossen und behindern teilweise die zu Fuß Gehenden. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3252 entstanden aus Vorlage: OF 685/1 vom 11.11.2022 Betreff: Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse zu installieren, bevorzugt in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn und S-Bahn. Des Weiteren soll geprüft werden, ob in dem Bereich eine Zone für E-Scooter in der Nähe errichtet werden kann. Begründung: Die Fahrradständer direkt am Abgang an der Kreuzung von Schillerstraße und An der Hauptwache werden gut genutzt, an Markttagen sind sie hoffnungslos überfüllt. Unachtsam aufgestellte E-Scooter verschlimmern die Situation. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 875 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OA (Anregung Ortsbeirat)

Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 285 entstanden aus Vorlage: OF 356/11 vom 15.11.2022 Betreff: Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um die Energiewende voranzutreiben, die Aufheizung der Stadt Frankfurt zu verringern und einen entscheidenden Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, Verpflichtungen zu erlassen, Stellflächen auf Außenparkplätzen für Pkw von 2.000 Quadratmetern oder ab einer Größe von 80 Pkw-Stellplätzen mit Fotovoltaikmodulen zu versehen. Copyright: Stadtwerke Baden-Baden Die Anlagen müssen bei technischen, sicherheitstechnischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Zwängen nicht durchgesetzt werden. Parkplätze mit mehr als 200 Plätzen müssen innerhalb von drei Jahren - fünf Jahre, wenn die Zahl der Parkplätze zwischen 80 und 200 liegt - in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben gebracht werden. Parkplätze in der Nähe von bemerkenswerten Standorten können von der Regelung ausgenommen werden. Begründung: Die französische Regierung hat z. B. mit Weitsicht bereits ein solches Gesetz erlassen. Es wäre wünschenswert, um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Klimaneutralität bis 2035 in Frankfurt zu erreichen, diese Maßnahme zügig in der Stadt Frankfurt umzusetzen. Diese Maßnahme wurde bereits im Koalitionsvertrag (Zeile 226 ff.) festgehalten. Zusätzlich lassen sich die im Koalitionsvertrag (Zeile 489 ff.) festgehaltenen Ziele der "Schwammstadt" ebenfalls bestens umsetzen, da die Dachflächen wie Trichter wirken und die aufgefangenen Wassermengen anderweitig Verwendung finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 727 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2726, 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 610/6 vom 16.10.2022 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch geparktes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spaziergängern geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Begründung: Da es in unmittelbarer Umgebung, u. a. am Parkplatz des Friedhofs, offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 417 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße

13.10.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten

04.10.2022 · Aktualisiert: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2810 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 13.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die derzeit existierenden fünf Fahrspuren sollen auf drei Fahrspuren reduziert werden, die sich wie folgt aufteilen: a) eine Fahrspur aus dem Parkhaus Galeria, die sich in zwei Aufstellspuren in Richtung Stephanstraße erweitert und b) eine Fahrspur aus der Stephanstraße, die sich in Richtung Parkhaus Galeria in zwei Fahrspuren erweitert und deren rechte Fahrspur auch in Richtung Zeil nutzbar ist. 2. Der Parkstreifen in Richtung Zeil wird aufgelöst. 3. Der verbleibende Raum wird entsiegelt, begrünt und wenn möglich mit Bäumen bepflanzt. Der Gehweg wird verbreitert. So entsteht ein attraktiver Fußweg in Richtung Zeil. Begründung: Die überdimensionierten Fahrbahnen sind ein Relikt der autogerechten Stadt und nicht mehr notwendig. Durch den beabsichtigten Umbau der Einmündung Stephanstraße werden Rückstaus vermieden. Parkplätze stehen in dem Parkhaus Galeria Karstadt im Überfluss zur Verfügung, sodass straßenbegleitendes Parken überflüssig geworden ist. Um Regenwasser wirksam versickern lassen zu können, müssen Asphaltflächen großflächig entsiegelt werden. Durch Begrünung der Flächen reduzieren sich die sommerlichen Temperaturen und die Aufenthaltsqualität erhöht sich. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 151 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1921 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2815 entstanden aus Vorlage: OF 616/1 vom 13.09.2022 Betreff: Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm Der Magistrat wird gebeten, in der Schillerstraße im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Rahmhofstraße und Eschenheimer Turm folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erweiterung der Fußgängerzone ab Rahmhofstraße bis Eschenheimer Turm und Änderung der bestehenden Beschilderung. 2. Anlieferzeiten für das Gewerbe zu den gleichen Zeiten wie im bereits bestehenden Abschnitt der Fußgängerzone Richtung Hauptwache. 3. Damit einhergehender Entfall der Parkplätze rechts und links der Fahrspur. Die bestehende Beschilderung wird entfernt. 4. Entsiegelung von mindestens vier Bereichen seitlich der Bänke im mittleren Abschnitt dieses Bereiches und intensive Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, im Sommer zu kühlen und Regenversickerung zu ermöglichen. 5. Ergänzung einer großen Anzahl an Fahrradbügeln insbesondere im Bereich Eschenheimer Tor und Rahmhofstraße, damit Rad fahrende Kundinnen und Kunden des Wochenmarktes und der Geschäfte ihr Fahrrad sicher und bequem parken und abschließen können. Das Anschließen von Lastenrädern soll ermöglicht werden. Begründung: Der verkehrsberuhigte Bereich, umgangssprachlich "Spielstraße" genannt, zeichnet sich derzeit vor allem durch besonders viel ruhenden und fahrenden Pkw-Verkehr aus. Parken und Halten ist nahezu überall rechts und links des Fahrstreifens möglich. Ein verwirrender Schilderwald soll den Verkehr während Tag- und Nachtzeiten sowie an Markttagen regeln; tatsächlich ist jedoch alles ständig zugeparkt. Polizei und Ordnungsdienst sind unterbesetzt und überfordert von der Masse des Pkw-Verkehrs. Eine Fußgängerzone kommt dem Markt und dem Gewerbe zugute, sie erhöht die Verkehrssicherheit und schafft eine deutlich bessere Aufenthaltsqualität. Sommergärten an Stelle der bisherigen Parkplätze werden möglich. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 318 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Eine Ladezone für den Kornmarkt

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2816 entstanden aus Vorlage: OF 617/1 vom 16.09.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Eine Ladezone für den Kornmarkt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Liegenschaft Kornmarkt 9 anstelle der Pkw- Stellplätze eine Ladezone einrichten zu lassen. Begründung: Der regelmäßig von Lieferfahrzeugen zugeparkte Radweg zeigt deutlich den Bedarf nach einer Ladezone. Die dort abgestellten Pkw können problemlos im benachbarten Parkhaus untergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2819 entstanden aus Vorlage: OF 620/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers Der Magistrat wird gebeten, im direkten Umfeld des 1. Polizeireviers mindestens zwölf zusätzliche Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Das 1. Polizeirevier auf der Zeil, Hessens größtes Polizeirevier, hat täglich sehr viel Publikumsverkehr. Viele der Besucherinnen und Besucher kommen mit dem Rad, finden aber keine der polizeilich empfohlenen, sicheren Abstellmöglichkeiten zum Anschließen ihrer Fahrräder vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ein Regionalrat für das „Bermudadreieck“

06.09.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 16.08.2022 Betreff: Ein Regionalrat für das "Bermudadreieck" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb des Präventionsrates einen Regionalrat einzurichten, der sich mit den Bereichen beschäftigt, in denen es in den letzten Monaten Übergriffe auf queere Menschen gegeben hat. Dies betrifft den Bereich Alte Gasse, Elefantengasse, Gelbehirschstraße, Große Friedberger Straße, Kleine Friedberger Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Konstablerwache, Rosenbergers traße, Schäfergasse, Schwedenkronenplatz, Vilbeler Straße und Zeil. Eingeladen und beteiligt werden sollen alle üblichen Personenkreise analog zu anderen Regionalräten sowie die Gewerbetreibenden aus der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie Vertreterinnen und Vertreter der queeren Community. Begründung: So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Es herrschen - insbesondere am Wochenende - Angst und Entsetzen. Die postierten Polizeikräfte zeigen, dass sich queere Menschen derzeit besser unter Polizeischutz bewegen können. Es ist jedoch offensichtlich, dass den Übergriffen allein mit polizeilichen Mitteln nicht erfolgreich entgegnet werden kann. Es sind eine Vielzahl kleiner und koordinierter Maßnahmen erforderlich, die am besten in einem Gremium wie dem Regionalrat abgestimmt und vereinbart werden können. In einem Regionalrat könnte wieder dringend benötigtes Vertrauen zu dem umstrittenen 1. Polizeirevier aufgebaut werden, was der polizeilichen Aufklärungsarbeit sicherlich gut tun würde. Zudem fehlt in diesem Bereich eine angemessene soziale Kontrolle. Diese kann nicht allein durch die Polizei hergestellt werden, sondern es braucht auch eine Allianz aus Gastronomen, Shopbetreibern, Einrichtungen und Anliegenden. Außerdem muss die Szene dafür sensibilisiert werden, schon auf kleinste Vorfälle angemessen zu reagieren. Diese Vernetzungs- und Überzeugungsarbeit kann ein Regionalrat gut leisten, das wurde in zahlreichen anderen Stadtteilen bewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 107 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2421, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Mehr Sitzgelegenheiten an den Bushaltestellen der SBahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2574 entstanden aus Vorlage: OF 552/6 vom 22.08.2022 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Mehr Sitzgelegenheiten an den Bushaltestellen der S-Bahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ aufzufordern, die Bushaltestellen an den S-Bahnhöfen Zeilsheim (Bahnunterführung) und Sindlingen (Richard-Weidlich-Platz) mit weiteren Sitzmöglichkeiten auszustatten. Insbesondere betroffen ist die Bushaltestelle der Linie M55 am Richard-Weidlich-Platz Richtung Zeilsheim, wo sich die Sitzmöglichkeiten nur in zehn Meter Entfernung (!) am Haltepunkt der Linie 57 befinden, nicht jedoch im Einstiegsbereich der Linie M55. Begründung: An den genannten, stark frequentierten Bushaltestellen mit den Linien M55 und 57 gibt es nur Sitzmöglichkeiten für maximal zwei Personen pro Fahrtrichtung, was nicht bedarfsgerecht ist. Der ÖPNV sollte mit der Bereitstellung von ausreichend Sitzmöglichkeiten den Bedürfnissen seiner Fahrgäste entgegenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 559/6 vom 21.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohnerinnen und Anwohnern wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hineingefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempomessanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von der Autobahn oder der Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem, am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2798 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 11.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende Pkw zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (siehe Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies versperrt Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), siehe Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe-Kollwitz-Schule Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Grundreinigung der Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2582 entstanden aus Vorlage: OF 560/6 vom 22.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Grundreinigung der Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs Der Magistrat wird gebeten, für die Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs eine Generalüberholung mit Reinigung zu veranlassen. Begründung: Wie die Organisten bei Trauerfeiern berichten, ist ein ordnungsgemäßes Spielen der Orgel wegen klemmender Tasten und verstopften Pfeifen kaum noch möglich. Da das Orgelspiel oft als Bestandteil einer würdevollen Bestattung gewünscht wird, sollte hier zeitnah gehandelt und Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2650 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 16.08.2022 Betreff: Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich eine städtische Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 zur Beschlussfassung vorzulegen, nach der das Kühlen oder Beheizen und das gleichzeitige Offenstehenlassen von Eingangstüren zu Geschäftsräumen im Bereich des Ortsbezirk es 1 untersagt wird. Begründung: Während die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien hohe Summen investieren, um ihre Gebäude zu dämmen, abzudichten und für die Klimakrise zu rüsten, glauben offensichtlich einige wenige Händlerinnen und Händler, ihren Energieverbrauch trotz Energieknappheit und steigender Kosten in die Höhe treiben zu können. Mit der abstrusen Praxis der offenen Türen bei gleichzeitiger Klimatisierung der Innenräume wird das Vertrauen in alle verantwortungsbewusst handelnden Einzelhändlerinnen und Einzelhändler nachhaltig geschädigt. Dem muss dringend Abhilfe geleistet werden. In diesem Sommer sind einige Abschnitte der Zeil auch an den heißesten Sommertagen in den Außenbereichen extrem stark herunter gekühlt, z. B. vor dem Kaufhaus Peek & Cloppenburg. Solche mit exorbitant hohen Energieaufwand herunter gekühlten Außenflächen sind für die Menschen vor Ort zunächst angenehm. Doch den hohen Preis dieser Energieverschwendung zahlen diejenigen, die sich im kommenden Winter zwangsläufig beim Energieverbrauch einschränken müssen. Sehr viel länger werden diejenigen den Preis zu zahlen haben, die in den nächsten Jahrzehnten mit der Klimakrise zu leben haben. Durch eine entsprechende städtische Satzung kann erreicht werden, dass Klimasünderinnen und Klimasünder keine derartigen wirtschaftlichen Vorteile zulasten der kommenden Generationen erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2720 Aktenzeichen: 791

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 05.06.2022 Betreff: Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben Laut Gefahrenkarte sind der Pfingstborn- und Welschgraben bei Starkregenereignissen besonders von Überschwemmungen betroffen. Durch naturnahe Uferrandstreifen kann man diesen entgegenwirken, da Wasser schon, bevor es nach Zeilsheim gelangt, besser aufgenommen werden kann. Diese dienen zudem dem Erhalt und der Verbesserung der Gewässer. Sie sollen ebenfalls die Gräben vor dem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie vor erosivem Bodenabtrag schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchem Bewuchs Uferrand- und Erosionsschutzstreifen am Pfingstborn- und Welschgraben nördlich der A 66 angelegt werden können. Für die naturnahe Begrünung könnten beispielweise Erlen, Weiden oder Uferstauden in Betracht gezogen werden. Begründung: Die Bäume und Uferstauden am Gewässerrand schützen durch ihr dichtes Wurzelwerk das Ufer vor Erosion und beschatten den Graben. Dadurch wird das Wachstum der Wasserpflanzen reduziert, ein wichtiger Lebensraum für Libellen und Wasserinsekten kann entstehen. Es entsteht ein Laichplatz für Amphibien, und Vögel können den Graben als Tränke nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2206 Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2408 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße in östlicher Fahrtrichtung vor der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße eine rot eingefärbte Aufstellfläche für den Radverkehr einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Battonnstraße wird der Radverkehr derzeit noch seinem Schicksal überlassen. In Kürze wird dort nach dem Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" der Radweg ergänzt. Durch eine Aufstellfläche wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Die Aufstellfläche ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Foto: Seyfeddin Pehlivan, Beispiel Kornmarkt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2481 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Taktung für die Buslinie M55 optimieren

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 04.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Taktung für die Buslinie M55 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Taktung der Buslinie M55 durch eine Umstellung auf einen 15-Minuten-Takt im Zeitraum von Montag bis Samstag ab 21:00 Uhr (Rödelheim ab 21:09 Uhr, Sindlingen ab 21:12 Uhr) und sonntags ab 08:39 Uhr (Rödelheim) bzw. ab 0 8:42 Uhr (Sindlingen) optimiert werden kann. Dabei wird der Magistrat auch gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 53 (Ludwig-Scriba-Straße - Zeilsheim Bahnhof), die den gleichen Linienweg bedient, in diesen Zeiten noch notwendig ist. Sollte es insbesondere sonntags zu einer stärkeren Auslastung der Buslinie M55 kommen, sollten Gelenkbusse statt Solobusse eingesetzt werden. Begründung: Die Buslinie M55 fährt in den beschriebenen Zeiten abwechselnd in einer 10-/20-Minuten-Taktung, die von Nutzern als nicht optimal beschrieben wird - insbesondere wenn der Bus als Anschluss genutzt wird. Sowohl vom Rödelheimer Bahnhof als auch vom Höchster Bahnhof nutzen viele Menschen, die mit der S-Bahn aus der Innenstadt kommen, die Buslinie M55 zur Weiterfahrt. Insbesondere für die Menschen in Sossenheim bietet sich abends oft nur die Buslinie M55 an, um mit dem ÖPNV von der Frankfurter Innenstadt nach Hause zu fahren. Eine Anpassung der Taktung würde die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen und mehr Menschen dazu bewegen, auch abends den ÖPNV zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2497 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2411 entstanden aus Vorlage: OF 482/1 vom 07.06.2022 Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung von Bleidenstraße und Töngesgasse sowie einiger Nebenstraßen zu berücksichtigen, dass auch größere Lkw die Möglichkeit zum Linksabbiegen im Kreuzungsbereich Kleiner Hirschgraben/Ecke Bleidenstraße erhalten und gleichzeitig die Sicherheitsbelange des Radverkehrs gewahrt bleiben. Begründung: Die beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen führen dazu, dass die gesamte Andienung über die Katharinenpforte erfolgen wird. Von hier können größere Fahrzeuge wegen der heute noch notwendigen Verkehrsinsel jedoch nicht in die Bleidenstraße einbiegen. Neben dem Supermarkt in der Töngesgasse sind auch weitere Geschäfte auf die Belieferung durch große Lkw angewiesen. Die Anfahrt erfolgt bislang über den Kornmarkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2599 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 483/1 vom 07.06.2022 Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Fahrbahn im Bereich des Gehweges aufpflastern zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Bordsteine im Schärfengäßchen im Zuge der Umgestaltung zu einem Fußgängerbereich auf beiden Seiten in ganzer Länge abgesenkt werden, um den Bereich für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Begründung: Mit dieser Maßnahme lässt sich der Bereich schnell und günstig für viele urbane Nutzungen öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2663 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt

26.06.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 529/1 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt Vorgang: M 55/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: In der Vorlage M 55 (2022) schreibt der Magistrat unter Punkt C, dass die Innenstadt illuminiert werden soll mit dekorativen und künstlerischen Lichtelementen. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert eine Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt anzuschaffen und diese jährlich zur Adventszeit anbringen zu lassen. Begründung: In der dunklen Jahreszeit macht eine Illumination in der Innenstadt besonders viel Sinn. Der Weihnachtsmarkt erfreut sich jedes Jahr großer Beliebtheit und das Weihnachtsgeschäft ist für den innerstädtischen Einzelhandel extrem wichtig. Gerade in der Adventszeit würde eine Weihnachtsbeleuchtung die Attraktivität der Innenstadt und der Zeil weiter erhöhen. Es ist unverständlich, warum alle Städte in Deutschland ihre Innenstadt mit Lichtelementen zur Adventszeit dekorieren und aufwerten, nur Frankfurt nicht. Durch das Maßnahmenpaket zur Aufwertung der Innenstadt kann hier schnell und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wöchentliche Leerung der Biotonne

03.06.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Kalbach-Riedberg ausgeweitet werden kann. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität begleitet, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen. Begründung: Kalbach-Riedberg hat eine hohe Dichte an Gärten, in denen viel Grünschnitt anfällt. Erfahrungsgemäß ist die zweiwöchige Leerung zu wenig, und es sollte auf einen einwöchigen Turnus umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1965 Aktenzeichen: 79 4

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