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Meine Nachbarschaft: Über den Gartenwiesen

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd

12.01.2014 · Aktualisiert: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2014, OF 321/12 Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstückes zwischen dem Spielplatz "Am Hasensprung" und der Straße "Am Höllenberg" im Bebauungsplanbereich 688 Kalbach-Süd vorstellt. Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertig gestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs von u. a. Brombeeren eine Verwilderung eingetreten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2014 Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern

29.11.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tiefgaragenausfahrt der Häuser .An der Bergstraße. sowie .Am Hasensprung. in die Straße .Am Hasensprung.

15.11.2013 · Aktualisiert: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 307/12 Betreff: Tiefgaragenausfahrt der Häuser "An der Bergstraße" sowie "Am Hasensprung" in die Straße "Am Hasensprung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Tiefgarage "Am Hasensprung" immer möglich ist und nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Begründung: Mit der weiteren Bebauung des oberen Teils der Straße "Am Hasensprung" hat sich die Parkplatzsituation stark verschärft. Dies führt nunmehr dazu, dass die Fahrzeugführer jede Lücke nutzen, um ihre Fahrzeuge zu parken. Dies erfolgt häufig auch widerrechtlich im Zufahrtsbereich der Tiefgarage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8

18.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 295/12 Betreff: Umbau der Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8 Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Baumaßnahmen an der Kita Krambambuli entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan verlaufen und der Fertigstellungstermin eingehalten werden kann, oder ob die Bauarbeiten länger unterbrochen wurden und weiterhin Schwierigkeiten bestehen den Bauablauf wie geplant zu verwirklichen. Begründung: Mit Nachricht vom 28.8.2013 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen Mitte September wieder aufgenommen werden. Zur Zeit sind jedoch nur zeitweise geringe Aktivitäten feststellbar. Die Bürger des Stadtteils und der Ortsbeirat befürchten, in Erinnerung an die fast um ein Jahr verzögerte Fertigstellung des Schulhofs der Grundschule Kalbach, dass evtl. auch bei dem Bau der Kita mit längeren Verzögerungen zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 877 2013 Die Vorlage OF 295/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung

27.09.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 280/12 vom 14.09.2013 Betreff: Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die wegen einer aktuellen Wohnungsbaumaßnahme auf längere Zeit gesperrten Tiefgaragenstellplätze für die Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 (circa 26 Wohneinheiten) wieder nutzbar gemacht werden und keinesfalls für mehrere Monate nicht zugänglich sind. Außerdem wird gebeten, durch entsprechende Abpollerungen zu verhindern, dass öffentliche Grünflächen und rückwärtige Feldwege widerrechtlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Begründung: Durch eine ungeschickte Baustellenorganisation sind die Tiefgaragenstellplätze der Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 offensichtlich für die gesamte Bauzeit der jetzt begonnenen Wohnanlage nicht anfahrbar. Die Anwohner weichen zum Teil auf Grünflächen und rückwärtige Feldwege aus. Auch die öffentliche Grünfläche in Verlängerung des Fußwegs Am Schlittenberg, im Übergang zum freien Feld, wird zum Parken genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den Bauträger zu veranlassen, die Baustelle so zu organisieren, dass die Tiefgarage kurzfristig wieder genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1770 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

30.08.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 18.08.2013 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße Zum Bergwerk, die Treppen An der Wellenburg und Am Schlittenberg, der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der Kalbacher Hauptstraße und die Ecke Kalbacher Hauptstraße/Lange Meile genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

24.05.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd

15.03.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen

15.03.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 219/12 vom 01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen

24.08.2012 · Aktualisiert: 04.06.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 156/12 vom 22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012 Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen. Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen

24.08.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 12.08.2012 Betreff: Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße einen Verkehrsspiegel auf stellen, der auf der Straße An der Bergstraße bergab fahrende Fahrzeuge frühzeitig erkennen lässt. Begründung: Das Areal oberhalb der Straße Am Höllenberg ist in den vergangenen Jahren vollständig bebaut worden. Dementsprechend ist auch das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich angestiegen. Die Haltebuchten entlang der Straße An der Bergstraße sind gut frequentiert, was die Einsehbarkeit der Straße stark reduziert. Beim Verlassen der Straße Am Höllenberg müssen sich die Autofahrer sehr weit in die Straße "hineintasten", um freie Sicht bergaufwärts zu haben. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1772 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen

10.08.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2012, OF 142/12 Betreff: Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Straßenverkehrsamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat bittet die niveaugleich ausgebaute Straße Am Höllenberg, zwischen den Straßen Am Hasensprung und An der Wellenburg als verkehrsberuhigten Bereich gem. VZ 325 StVO geordnet zu beschildern. Zur Zeit gibt es lediglich ein Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" an der Einmündung zur Straße Am Hasensprung. Entsprechend Ihrer Zusicherung an Anwohner sollte diese vor zwei Monaten in Aussicht gestellte Beschilderung nun zeitnah erfolgen, um für parkende Autos eine klare Regelung zu treffen und den seit Oktober 2010 erfolgenden Bemühungen einiger Anwohner zu entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 142/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Hierdurch sollen aber keine der bestehenden Parkmöglichkeiten entfallen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad bis zur A 661

20.04.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1110 entstanden aus Vorlage: OF 111/12 vom 07.04.2012 Betreff: Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad bis zur A 661 Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad kommend über den Kätcheslachweg und die Alte Riedbergstraße bis zur A 661 so instand zu setzen, dass dieser wieder von Fußgängern, Inline- und Rollerfahrern gefahrenfrei genutzt werden kann. Weiterhin ist die Senke auf dem Weg direkt hinter den ausgelagerten Schulcontainern zu beseitigen, die sich im Bereich der Bänke auf der kleinen Anhöhe befindet. Begründung: Durch Baumaßnahmen, regelmäßiges Befahren mit schweren Fahrzeugen und die sonstige starke Nutzung ist der Zustand des Feldweges schlecht. Da diese Strecke aufgrund der geringen Steigung und des Gefälles besonders gut für Inlinefahrer zu nutzen ist, besteht hier eine hohe Unfallgefahr. Auch für Spaziergänger sowie Radfahrer und die vielen Kinder, die dort das Rad- und Rollerfahren lernen, ist eine Verbesserung des Belages wünschenswert. Es sind geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1185 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen

20.04.2012 · Aktualisiert: 04.03.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 108/12 vom 09.04.2012 Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Die Straße Am Hasensprung ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße An der Bergstraße, ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen den Kreuzungen An der Bergstraße und Am Schlittenberg die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges Am Schlittenberg die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges Am Schlittenberg ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. entsprechende Piktogramme angebracht werden können . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 367

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte „Krambambuli“ Rechnung tragen

23.03.2012 · Aktualisiert: 12.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1052 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 11.03.2012 Betreff: Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte "Krambambuli" Rechnung tragen Vorgang: B 64/12 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der evangelischen Kindertagesstätte "Krambambuli" im Ausweichquartier im Kalbacher Stadtpfad in der bis zu 18-monatigen Umbauphase ein Mehrzweckraum zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren sind im Außenbereich altersgerechte Spielgeräte und Möglichkeiten zur Beschattung zu ergänzen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Teile der geteerten Hoffläche durch geeignete Spielflächen (z. B. Wiese) ersetzt werden können. Begründung: Die aktuelle Planung für das Ausweichquartier der evangelischen Kindertagesstätte "Krambambuli" in Kalbach sieht für die drei Kindergartengruppen à 20 Kinder und zwei Hortgruppen à 20 Kinder fünf Gruppenräume vor. Ein Mehrzweckraum, z. B. für Turn- und Rhythmikangebote, oder ein Vorlese- und Ruheraum sind jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle Planung für den Außenbereich sieht bisher lediglich einen Sandkasten als Spielmöglichkeit vor. Gemäß den Empfehlungen für die räumlichen Rahmenbedingungen für Frankfurter Kindertagesstätten (siehe "Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt") wird ein Mehrzweckraum mit einer Größe von 60 qm für Einrichtungen ab drei Gruppen empfohlen. Diese Rahmenbedingungen sollten auch für das Auweichquartier Maßstab sein, zumal bei einem geplanten Betrieb von rund 18 Monaten zumindest ein kompletter Winter in der Anlage verbracht wird und dem Bewegungs- und Ruhebedürfnis der Kinder auch im Inneren des Gebäudes Rechnung getragen werden muss. Sowohl die Grundstücksfläche als auch die jetzige Containerzahl gestatten die Nutzung mindestens eines weiteren Pavillons als Mehrzweckraum. Um den Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder im Außenbereich zu fördern, sind unterschiedliche, altersgerechte Spielgeräte zur Verfügung zu stellen, die nach der Umbauphase durchaus an anderer Stelle wieder zum Einsatz kommen können. Da es auf dem asphaltierten Außengelände keine natürlichen Beschattungsmöglichkeiten gibt, sich die Kindergartenkinder im Sommer aber überwiegend draußen aufhalten, ist zum Schutz der Kleinsten für eine ausreichende Beschattung einzelner Bereiche, beispielsweise durch Sonnenschirme oder Sonnensegel, zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 796 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 89/12 vom 20.01.2012 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülern auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten - Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Anlage 1 (ca. 82 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 571 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Verlangsamungssperre“ am Kalbacher Stadtpfad

02.12.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 704 entstanden aus Vorlage: OF 65/12 vom 19.11.2011 Betreff: "Verlangsamungssperre" am Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unterhalb des neuangelegten Verbindungsfußweges zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad am Ende eine sogenannte Verlangsamungssperre aufgestellt werden kann. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass der Fußweg zwischen den beiden Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad nun endlich angelegt wurde. Allerdings ist zu beobachten, dass Kinder, jugendliche Radfahrer und Skateboarder, ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen, teilweise mit unvorhersehbarer Geschwindigkeit auf die Straße Kalbacher Stadtpfad fahren. Um auf die angrenzende Parkfläche mit Spielstelle in der Mitte zu gelangen, kreuzen die Kinder und Jugendlichen meist mit hohem Tempo die Fahrbahn. Die "Verlangsamungssperre" kann hier Abhilfe schaffen und zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 255 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglassammelcontainer in Kalbach häufiger leeren

02.12.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 76/12 vom 20.11.2011 Betreff: Altglassammelcontainer in Kalbach häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH aufzufordern, die Altglassammelcontainer in Kalbach häufiger zu leeren. Begründung: Die Altglassammelcontainer in Kalbach sind regelmäßig überfüllt. Nicht selten stellt sich die Situation wie auf dem beigefügten Foto dar. Dies ist eine optische Beeinträchtigung des Straßenbildes und animiert nicht unbedingt dazu, den Glasmüll - wie gewünscht - getrennt zu entsorgen. Altglassammelcontainer auf dem Parkplatz am "Kalbacher Stadtpfad", aufgenommen am 19. November 2011. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 331 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus

28.10.2011 · Aktualisiert: 21.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2011, OA 93 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 28.10.2011 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8 zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldependance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen, da diese Pavillons räumlich und bautechnisch, ohne größere Erweiterung und Umbauten, nicht für die Kita-Auslagerung genutzt werden können. Begründung: Die in der Talstraße stehenden fünf Pavillons müssten durch weitere Pavillons ergänzt werden, um die fünf Gruppen des Kindergartens, die Küche, ein Mitarbeiterzimmer und ein Büro aufzunehmen. Dafür ist auf dem Gelände kein Platz vorhanden, es sei denn, die kleine Hoffläche wird vollständig aufgegeben. Die Pavillons verfügen derzeit nur über Außentoiletten. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssten in der kalten Jahreszeit für jeden Toilettengang vollständig angekleidet werden. Wie der Magistrat in seinem Bericht B 422 vom 24.10.2011 berichtet, entsprechen die Pavillons in der Talstraße wärmetechnisch als auch baulich nicht den aktuellen Bestimmungen. Somit sind für die temporäre Kindergartennutzung Umbauten erforderlich. Zusätzlich ist eine Einhausung des Verbindungsgangs notwendig, um einen geschützten und temperierten Zugang zu den Toiletten zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet, die bisherige Planung des Ausweichstandorts zu überdenken, zumal sich der Baubeginn des Kita-Umbaus vom Herbst 2011 auf den Frühsommer 2012 verschiebt und damit einer Inanspruchnahme der Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad zeitlich nichts im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 93 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 93 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.12.2011 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung des Kalbacher Stadtpfades bei Kerbeveranstaltungen

28.10.2011 · Aktualisiert: 07.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 15.10.2011 Betreff: Sperrung des Kalbacher Stadtpfades bei Kerbeveranstaltungen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass während des verlängerten Kerbewochenendes im August die Straße Kalbacher Stadtpfad für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, um gefährliche Verkehrssituationen für Kerbebesucher und Kinder der Tagesstätte zu unterbinden. Dabei sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Begründung: Die diesjährige Kerbeveranstaltung zeigte, dass ein Verzicht auf die Fahrbahnsperrung zu gefährlichen Situationen für die Kerbebesucher (vorwiegend Kinder und Jugendliche) und für die Kinder der Tagesstätte führte. Die direkt vor dem Autoscooter liegende Fahrbahn wird als Aufenthaltsfläche von den Besuchern genutzt. Hortkinder, die zwischen der Kindertagesstätte und der Kerbeeinrichtungen hin und her laufen, achten wegen dem Kerbegeschehen nicht ausreichend auf den Verkehr. Durchfahrende Fahrzeuge und die leider nicht zu unterbindende An- und Abfahrt von Eltern, die ihre Kinder in der Kindertagesstätte abholen, haben zu unübersichtlichen Verkehrssituationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 225

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus

19.08.2011 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 06.08.2011 Betreff: Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Eigentümer des seit 2001 leerstehenden Mehrfamilienwohnhauses seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das verwilderte Grundstück und die ungenutzten drei Wohnungen in Stand zu setzen und wieder zur Wohnnutzung freizugeben. Angesichts der Nachfrage nach Wohnraum sollte geklärt werden, ob die Entwicklung des Wohngrundstücks zur Schrottimmobilie durch behördliches Eingreifen unterbunden werden kann. Begründung: Das Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen verwahrlost immer mehr. Seit 21 Jahren ist die Erdgeschosswohnung unbewohnt. Die Dachgeschosswohnung steht seit 12 Jahren leer und die Mieter im 1. Obergeschoss wurden 2001 vertrieben, nachdem die Heizungsanlage vom Vermieter nicht mehr funktionsfähig erhalten wurde. Das Haus wird offensichtlich dem Verfall preisgegeben. Das Grundstück verwildert und verdreckt immer mehr. Der unansehnliche Anblick beeinträchtigt die Wohnsituation der Nachbarn. Eine Gefährdung der Öffentlichkeit ist nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Antrag vom 27.07.2018, OF 328/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg

06.05.2011 · Aktualisiert: 21.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2011, OA 6 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 25.04.2011 Betreff: Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.11.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwischen Kalbach und Riedberg einen möglichst attraktiven Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen, der ganzjährig nutzbar und beleuchtet ist. Begründung: Die Stadtteile wachsen immer mehr zusammen, und nicht zuletzt durch die Eröffnung der neuen Stadtbahnlinie und die Gründung des Gymnasiums Riedberg wird der Weg über die Feldwege und den Kätcheslachpark regelmäßig genutzt, um zur Arbeit oder der Schule zu kommen. Viele Berufstätige und Schüler laufen inzwischen lieber zu Fuß zur U-Bahnhaltestelle Riedberg als mit dem Bus zur U-Bahnhaltestelle Kalbach zu fahren. Die Schüler des Gymnasiums Riedberg fahren in großer Zahl mit dem Fahrrad zur Schule. Allerdings war im Winter und nach der Umstellung auf die Sommerzeit der Weg häufig sehr dunkel und nur mit Taschenlampe zu bewältigen. Eine Beleuchtung soll hier Abhilfe schaffen. Der Weg kann über den Fußweg der Verlängerung "Am Schlittenberg" Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke "Alte Riedbergstraße"/"Riedbergallee" bis zur U-Bahn bzw. zur Pavillon-Anlage des Gymnasiums führen. Der Weg ist ab der Ecke Riedbergallee bereits jetzt beleuchtet. Ein Weg zum Neubau des Gymnasiums kann oberhalb des Parks Richtung "Am Himmerich" führen (siehe Skizze). Anlage 1 (ca. 301 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 6 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass eine Wegeverbindung zu finden ist, die eine möglichst kurze Wegstrecke mit der Umsetzbarkeit einer Beleuchtung verbindet. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 6 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass eine Wegeverbindung zu finden ist, die eine möglichst kurze Wegstrecke mit der Umsetzbarkeit einer Beleuchtung verbindet. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 6 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 357, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 § 560, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 § 1096, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2012 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule

17.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 392/12 vom 05.09.2010 Betreff: Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen - gegebenenfalls baulichen - Maßnahmen, wie z.B. Beispiel Aufstellen von Pollern, zu ergreifen, um das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad zu verhindern. Begründung: Bedauerlicherweise wird an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad in rechtswidriger Weise im Kreuzungsbereich und/oder auf den angrenzenden Bürgersteigen geparkt. Gerade im Hinblick darauf, dass hierdurch die Schulkinder auf dem Weg von bzw. zur Schule unnötig gefährdet werden, ist sicherzustellen, dass ein solches Parken zukünftig unterbleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2010, ST 1553 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulhof

07.05.2010 · Aktualisiert: 13.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 365/12 vom 06.05.2010 Betreff: Schulhof Vorgang: OM 3969/10 OBR 12; ST 479/10 Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24. März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamtes am 5. Mai 2010 telefonisch bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits notariell protokolliert worden und es steht - möglicherweise - lediglich die grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden. Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof erweitert werden könnte. Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück beschränkt, und es wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht gekommen. Hinsichtlich der in der Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung vom 19.02.2010, OM 3969, Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulhof

19.02.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 337/12 vom 08.02.2010 Betreff: Schulhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-)Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z. B. durch Einrichtung der geschotterten Flächen an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Begründung: Als Bewegungs-, Aufenthalts- und Erholungsraum für Kinder ist der Pausenhof sicherlich ein ganz wesentlicher Bestandteil jeder Schule. Sofern dies überhaupt noch besonders erläuterungsbedürftig sein sollte, sei darauf verwiesen, dass Grundschüler sich circa 150 bis 300 Minuten pro Woche auf dem Schulhof aufhalten. Dieser besonderen Bedeutung wird der gegenwärtige Schulhof des Provisoriums nicht gerecht. Da ferner die Containeranlage noch einige Jahre genutzt werden muss, sollte soweit wie möglich der Schulhof erweitert werden. Vorsorglich sei noch angemerkt, dass eine Erweiterung des Schulhofs dringlicher ist als die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen für Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen. Wegen des in der Nähe befindlichen Parkplatzes (Kalbacher Stadtpfad) kann hierauf zugunsten der Erweiterung des Schulhofes verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 479 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen

19.02.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3968 entstanden aus Vorlage: OF 335/12 vom 18.01.2010 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach, d. h. an der Kreuzung der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad, schnellstmöglich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollte 1. das bei dem vorangegangenen Ortstermin zum Thema Schulwegsicherheit bereits geforderte Piktogramm möglichst bald in dem o. g. Kreuzungsbereich aufgebracht werden, 2. die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung auf der Straße Kalbacher Stadtpfad in den Morgenstunden, insbesondere in der Zeit des Schulbeginns, durch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig kontrolliert werden, 3. bei der Verkehrswacht oder einer vergleichbaren Institution angefragt werden, ob durch Schilder oder Transparente (wie z. B. "Vorsicht, Schule hat begonnen), auf den neuen, im Stadtteil noch weitgehend unbekannten Schulstandort hingewiesen werden kann. Begründung: Nach den vergangenen Winterferien hat die Grundschule Kalbach ihren Betrieb in dem o. g. Provisorium aufgenommen. Leider spielen sich in den Morgenstunden zum Teil chaotische Szenen ab, wenn die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Weniger vernünftige Eltern befahren der Einfachheit halber die Straße Kalbacher Stadtpfad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, halten mitten im Kreuzungsbereich oder blockieren mit ihren Fahrzeugen die Fußwege rund um das Grundschulprovisorium. Daher müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Missstände abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 688 Aktenzeichen: 40 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach

26.06.2009 · Aktualisiert: 23.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2009, OA 938 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 26.06.2009 Betreff: Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern im Bereich des Ortsteils Kalbach des Ortsbezirks Kalbach/Riedberg Flächen für die Einrichtung eines Bolzplatzes zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern derartige Flächen 1. im Kalbacher Freizeitpark bzw. in dessen unmittelbarer Nähe oder 2. auf dem als Sonderfläche vorgesehenen Gelände an der Ecke "Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad" bereitgestellt werden können. Begründung: Kalbach gehört zu den wenigen Stadtteilen, in denen für die Kinder kein Bolzplatz zur Verfügung steht. Die Kinder sind somit auf die nicht wünschenswerte Nutzung von verkehrsberuhigten Straßen und Plätzen sowie auf private Gärten angewiesen. Die Bezirkssportanlage, deren freie Nutzung ohnehin nicht möglich wäre, liegt deutlich außerhalb des Ortsbereiches. Mit der Errichtung eines Bolzplatzes käme die Stadt dem dringenden Wunsch zahlreicher Eltern und Jugendlicher nach. Überdies würde damit eine bestehende Lücke im Freizeitangebot für Jugendliche geschlossen. Eine Fläche in der Nähe bzw. im Bereich des Kalbacher Freizeitparks wäre wegen seiner zentralen Lage im Ort und der bereits vorhandenen Freizeitnutzung vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1000 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 100 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6725, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg entlang der östlichen Grundstücksgrenze an der evangelischen Kindertagesstätte zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen

13.03.2009 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2009, OM 3085 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 27.02.2009 Betreff: Fußweg entlang der östlichen Grundstücksgrenze an der evangelischen Kindertagesstätte zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen Der Magistrat wird gebeten, mit Abschluss der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Kalbach-Süd die letzte unbefestigte Wegefläche im Zuge der Erschließungsachse Freizeitpark Kalbach und Am Schlittenberg gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 688 Kalbach-Süd nach den Ausbauregeln im Baugebiet herzurichten. Begründung: Mit der Aufwertung der Fußwegachse zwischen dem Kalbacher Ortskern - über das Baugebiet Kalbach-Süd mit der neuen Verbindung - bis zum Kätcheslachweiher ist eine gut benutzte Spaziergängerroute entstanden. Lediglich das kurze Teilstück von 70 m neben der evangelischen Kindertagesstätte ist noch ohne technischen Ausbau und sollte zeitnah im Rahmen der Straßenunterhaltung hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 773 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen

05.05.2006 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1

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