Meine Nachbarschaft: Wiesenhüttenplatz
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Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6664 entstanden aus Vorlage: OF 1559/1 vom 25.02.2025 Betreff: Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten Der Magistrat wird gebeten, auf den Luxemburger Investor First Solid Rock zuzugehen und über den Kauf der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 - bekannt auch unter dem Namen Schindler-Haus - durch eine städtische Gesellschaft zu verhandeln. Mit dem Erwerb soll den verbleibenden Mietern eine dauerhafte Perspektive gegeben werden. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat gerade entschieden, dass die Räumungsklage aufgrund unzureichender Begründung unwirksam sei. Dennoch appellierte Presseberichten zufolge die Richterin eindringlich an die verbliebenen 60 Mieter*innen, sich vergleichsweise mit dem Eigentümer/Vermieter First Solid Rock zu einigen. Da der Wohnungsmarkt für bezahlbare Wohnungen in Frankfurt sehr begrenzt ist, dürfte es den Mietern schwerfallen, sich bezahlbaren Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie sind somit von akuter Obdachlosigkeit bedroht. Die Stadt Frankfurt soll daher alle Möglichkeiten prüfen, das Gebäude zu erwerben und nach einer möglichen Sanierung sozialen Wohnraum zu schaffen. Das Gebäude muss in seiner derzeitigen Form - nach Beseitigung der gravierenden Mängel - erhalten werden, weil es eine erhebliche historische Bedeutung hat. In diesem Haus lebte für viele Jahre Oskar Schindler, der zusammen mit seiner Ehefrau Emilie 1.200 jüdischen Menschen in der Nazidiktatur das Leben rettete. Ein Abriss und Neubau rein nach Profitmaximierungsgesichtspunkten dürfte in keinem Fall dem Gedenken des Ehepaares Schindler gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1572 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen für das „Kaisertor“ vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 1558/1 vom 25.02.2025 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen den Straßen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahrt- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, da nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1315
Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6551 entstanden aus Vorlage: OF 1527/1 vom 28.01.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Wiesenhüttenplatz vor der Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliterschule und Weißfrauenschule unterwegs, deren Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und Schulkinder beitragen. Grafik: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1014 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1483/1 vom 10.12.2024 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat vorsorglich gebeten, 1. sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird; 2. g emeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644
Barrierefreie Zugänge zum Wiesenhüttenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5828 entstanden aus Vorlage: OF 1346/1 vom 13.08.2024 Betreff: Barrierefreie Zugänge zum Wiesenhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, alle Zugänge zum Wiesenhüttenplatz barrierefrei zu gestalten. Insbesondere sollen die noch nicht abgesenkten Wege so umgestaltet werden, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Wegebeziehungen zwischen Hotels und Einrichtungen rund um den Wiesenhüttenplatz. Begründung: Ein barrierefreier Zugang ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadtgestaltung. Obwohl einige Wege bereits barrierefrei angepasst wurden, gibt es noch zahlreiche Bereiche, die unzugänglich sind oder nur teilweise barrierefrei gestaltet wurden. Durch die vollständige Absenkung aller relevanten Zugänge kann sichergestellt werden, dass der Wiesenhüttenplatz für alle Menschen problemlos erreichbar ist. Diese Maßnahmen können kosteneffizient im Rahmen der regulären Instandhaltung durchgeführt werden und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Gutleut und Bahnhofsviertel bei. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1949
Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenUmbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2024, OF 1166/1 Betreff: Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Kenntnisse hat der Magistrat von den angeblichen Plänen des Eigentümers das Gebäude "Am Hauptbahnhof 4" zum Teil mit dem Ziel abzureißen, ein Boardinghaus zu errichten? 2. Wie bewertet der Magistrat die Pläne? 3. Hat der Eigentümer bereits eine Genehmigung zum (teilweisen) Abbruch des Gebäudes beantragt und wurde diese erteilt? 4. Wie bewertet der Magistrat die Umwandlung von Mietwohnungen und -apartments in ein Boardinghaus? Wird er dafür eine Genehmigung erteilen? 5. Hat die Stadt die Möglichkeit eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu verhindern? 6. Erlauben der Bebauungsplan B527 und die Gestaltungssatzung G4 eine Umwandlung des Gebäudes, so wie sie der Eigentümer angeblich vorhat? 7. Hält der Magistrat den Weg der Verwertungskündigung zur Entmietung der Immobilie für rechtlich haltbar? Liegen aus Sicht des Magistrats die dafür notwendigen Voraussetzungen vor? 8. Im Stadtteil gibt es Gerüchte, die Verwertungskündigung der Mieterinnen und Mieter diene nur dazu, die Immobilie zu einem höheren Preis - da dann mieter:innenfrei - verkaufen zu können. Wie bewertet der Magistrat dies? 9. Hat der Magistrat die Möglichkeit die Mieterinnen und Mieter, die eine Kündigung für ihre Wohnung erhalten haben, bei der Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen? 10. Wie bewertet der Magistrat den möglichen Abriss von Oskar Schindlers letzter Wohnung in Frankfurt? Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die am Gebäude angebrachte Gedenktafel erhalten bleibt? 11. Setzt sich der Magistrat für eine weitere gastronomische Nutzung der Erdgeschossebene ein, sollte die beliebte Sportsbar "O'Reilly's Irish Pub" tatsächlich den Plänen des Eigentümers weichen müssen? Begründung: Nach Informationen des Antragsstellers plant der Eigentümer der Immobilie "Am Hauptbahnhof 4" eine Umnutzung des gemischt genutzten Gebäudes mit zahlreichen Mietwohnungen und der Bar "O'Reilly's Irish Pub" hin zu einem Boardinghaus. Über 60 Mieterinnen und Mieter haben eine Verwertungskündigung mit Mietende in diesem Jahr erhalten. Fraglich sind die Position des Magistrats zur Umnutzung des Gebäudes und dessen Möglichkeiten Einfluss auf die Nutzungsänderung zu nehmen. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 889 2024 Die Vorlage OF 1166/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜbergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für zu Fuß Gehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes zu veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für zu Fuß Gehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von den Verkehrsfl uss störenden Gegenständen gehalten werden wie z. B. den historisierenden Verkaufswagen, um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von zu Fuß Gehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der meistfrequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für zu Fuß Gehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass zu Fuß Gehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 24.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße schnellstmöglich zur Fußgängerzone umzuwidmen, für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren und für zu Fuß Gehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten Kaisersack wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendlerinnen und Pendler sowie Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und des Ausgangs Kaisersack zur Fußball-Europameisterschaft 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er-Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2023, OA 418 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024
Lichtsignalanlage Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4583 entstanden aus Vorlage: OF 1018/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lichtsignalanlage Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die Verständlichkeit der Lichtsignalanlage am Linksabbieger Am Hauptbahnhof/Ecke Poststraße für die geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmenden in Richtung Düsseldorfer Straße verständlich und klar zu gestalten und dazu einen sogenannten "Grünpfeil" (Verkehrszeichen 720) oder eine zusätzliche Lichtsignalanlage mit Pfeil geradeaus und "Dauergrün" nachrüsten zu lassen. Begründung: Die Geradeausspuren der Straße Am Hauptbahnhof in Richtung Düsseldorfer Straße sind nicht ampelgeregelt. Die Linksabbiegespuren in Richtung Poststraße und Tiefgarage Hauptbahnhof sind ampelgeregelt. Aufgrund der Einengung der Geradeausspur missverstehen viele Autofahrende die Ampelregelung und halten an, obwohl nur die Linksabbieger "Rot" haben. Das führt regelmäßig zu Beinahe-/Auffahrunfällen, zur Behinderung aller Verkehrsteilnehmenden und störenden Hupkonzerten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3931 entstanden aus Vorlage: OF 801/1 vom 12.04.2023 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Magistrat wird gebeten, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toilette anbieten möchten. Potenzielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gäbe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und Hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potenzielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kundinnen und Kunden, Eltern und Kinder des nahe gelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzerinnen und Benutzer bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav's Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet, bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer Kontrolle Orte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2188 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBahnhofsviertel VIII: Gastronomisches Angebot auf dem Francois-Mitterand-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3579 entstanden aus Vorlage: OF 737/1 vom 03.02.2023 Betreff: Bahnhofsviertel VIII: Gastronomisches Angebot auf dem Francois-Mitterand-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Francois-Mitterand-Platz ein gastronomisches Angebot zu ermöglichen. Dazu sollen mit möglichen Gastronomen und Anrainern sowie mit den wichtigsten Akteuren vor Ort und unter Einbeziehung der Koordinierungsstelle Bahnhofsviertel Gespräche geführt werden, um eine temporäre Nutzung noch diesen Sommer möglich zu machen. Begründung: Der Francois-Mitterand-Platz ist eine Betonwüste und wird derzeit kaum genutzt, da er kahl, seelenlos und ohne Atmosphäre sein Dasein fristet. Anrainer wünschen sich eine Belebung und Aufwertung des Platzes. Ein temporäres, gastronomisches Angebot würde den Platz zu einem lebendigen Treffpunkt für Gäste, Angestellte und Einwohner des Bahnhofsviertels machen. Der Wiesenhüttenplatz kann hier als Best-Practice-Beispiel dienen. Lange lag er dunkel, verdreckt und brach und wurde durch das gastronomische Angebot zu einem beliebten Treffpunkt für Anwohner, Hotelgäste, Touristen und Frankfurter. Eine Verdrängung von bestimmten Gruppen fand hier nicht statt, jedoch fand durchaus eine Durchmischung verschiedener Gruppen statt. Durch die Gastronomie ist der Platz nicht mehr sich selbst und möglicher Verwahrlosung überlassen, sondern hat eine enorme Aufwertung für das Viertel bewirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1603 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2022, OF 595/1 Betreff: Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bislang namenlosen Platz zwischen dem Haupteingang des Hauptbahnhofs und der Straße "Am Hauptbahnhof" in "Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz" zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Volt BFF Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 102 Beschluss: Initiative OI 8 2022 Die Vorlage OF 595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI geben folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 595/1 ab: "Die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI bedauern, dass BFF im Zuge der Erstellung eines möglichst breit getragenen Antrages mit Antragstellende geworden ist. Gerade beim sensiblen Thema des Antrages ist es bedauerlich, dass eine Gruppierung, die rechtsextremes Gedankengut vertritt, mit Antragsteller ist. Mit den Zielen von BFF machen wir uns explizit nicht gemein." ÖkoLinX-ARL gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 595/1 ab: "Mit Gruppen und Personen, die rassistische und antisemitische Meinungen vertreten, wird nicht kooperiert. Deshalb arbeite ich grundsätzlich nicht mit der BFF zusammen, stelle keine gemeinsamen Anträge und stimme ihren Anträgen nicht zu. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass Emilie und Oskar Schindler und deren Widerstand gegen die Nationalsozialist:innen durch die Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof geehrt werden. Die Kooperation der demokratischen Fraktionen mit Mitgliedern der rechtsradikalen BFF ist diesem wichtigen Schritt nicht angemessen und zu verurteilen. Ich fordere eine würdige Ehrung von Emilie und Oskar Schindler und habe in diesem Sinne gegen den Antrag gestimmt."
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF, Die_PARTEI
Weiter lesenUmsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 234 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 06.09.2022 Betreff: Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes Vorgang: OI 8/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einvernehmen über die Benennung mit der Deutschen Bahn AG als Miteigentümerin der Fläche herstellen zu lassen, sofern nicht schon geschehen; 2. die Benennung schnellstmöglich umsetzen zu lassen, damit die letzten Überlebenden der sogenannten "Schindlerjuden" dies entweder noch miterleben können oder zumindest davon erfahren. Die Benennung soll von einer gemeinsam vom Magistrat und der Deutschen Bahn AG ausgerichteten Zeremonie getragen werden; 3. nach der zügigen Benennung einen internationalen künstlerischen Wettbewerb zur sichtbaren Ausgestaltung der Platzbenennung auszurufen und ausreichend finanzieren zu lassen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Emilie und Oskar Schindler dienen als Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Die künstlerische Gestaltung soll dies in würdiger Form eindrücklich vermitteln. b) Die Gestaltung soll jederzeit, auch während der zu erwartenden Bauphasen (Bahnhofshalle, Tramhaltestelle, Fernbahntunnel) als besonderer und würdiger Ort erkennbar sein. c) Historische Fakten zum Leben und Wirken des Ehepaares Schindler sollen der Öffentlichkeit dauerhaft digital bereitgestellt werden. d) Das lange geplante Gastarbeiterdenkmal vor dem Hauptbahnhof wird abgestimmt mit der Ehrung von Emilie und Oskar Schindler realisiert. e) Der Platz wird zugleich seiner herausragenden Funktion als Entree zur Stadt Frankfurt am Main und als Zugang zum Frankfurter Hauptbahnhof gerecht. f) Der Jury sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirats 1, der Deutschen Bahn AG, der VGF, der jüdischen Gemeinde Frankfurt, des Projekts Jüdisches Leben in Frankfurt am Main - Spurensuche, Begegnung, Erinnerung e. V., dem Jüdischen Museum Frankfurt, des Fritz Bauer Instituts sowie weiterer fachkundiger Organisationen angehören. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1.200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.09.2022, OI 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße ,Am Hauptbahnhof' in ,Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße, Am Hauptbahnhof' in, Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2422, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 62 2
Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2213 entstanden aus Vorlage: OF 465/1 vom 03.05.2022 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Planungen gibt es für die mittelfristige Nutzung der Turnhalle der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz? 2. Wann ist geplant, die Turnhalle wieder den Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen? Begründung: Derzeit wird die Turnhalle für einen Kurzaufenthalt ukrainischer Geflüchteter genutzt. Es wäre sehr wichtig, dass diese Turnhalle nach einer Entspannung der Lage wieder ihrem eigentlichen Bestimmungszweck, Kindern und Jugendlichen in der Innenstadt Sportmöglichkeiten zu eröffnen, zugeführt und nicht dauerhaft umgewidmet wird. Diese Turnhalle ist die einzige weit und breit im Bahnhofsviertel. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1355 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2019 entstanden aus Vorlage: OF 422/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren! Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Abbiegespur von der Mannheimer Straße 2. Geradeausspur vom Hauptbahnhof in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hauptbahnhof und Baseler Platz 4. Geradeausspur vom Baseler Platz in Richtung Hauptbahnhof. Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1672
Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als U-Turn genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern sowie mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den U-Turn nicht. Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von Pkw und fördert den Schutz der zu Fuß Gehenden. Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den zu Fuß Gehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen die sommerliche Überhitzung der Stadt. Foto: Petra Thomson Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 934 Aktenzeichen: 66 0
Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 283/1 Betreff: Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten: 1. Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig? 2. Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert? 3. Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des 19. Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind? 4. Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlich-keiten möglich? 5. Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt? 6. Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen? 7. Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen? 8. Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglichweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte? 9. Ist die Beautragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen? 10. Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen? 11. Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 275 2022 Die Vorlage OF 283/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNutzungsvertrag Sommergarten Wiesenhüttenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 206/1 Betreff: Nutzungsvertrag Sommergarten Wiesenhüttenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat stimmt der Ausweitung des Nutzungsvertrages für den Sommergarten am Wiesenhüttenplatz zu. Begründung: Der Betreiber hat angefragt, ob er den Sommergarten das ganze Jahr betreiben kann und nicht nur wie bisher in der Zeit von April bis Oktober. Die Stadt würde dem Antragsteller gerne entgegenkommen und der Ausweitung für die Nutzungszeiten gerne zustimmen, vorbehaltlich der Zustimmung des OBR 1. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z. B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z. B. von der Firma Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 66 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof zwischen Niddastraße und Gutleutstraße sowie der Baseler Straße in Richtung Süden den rechten Fahrstreifen als Radweg rot markieren und beschildern zu lassen. Im Bereich des Hauptbahnhofsvorplatzes wird der Radweg entlang der westlichen Fahrspur geführt. Zu- und Abfahrten für Bus und Taxi sind zu berücksichtigen. Begründung: Seit vielen Jahren fordern die Bürgerinnen und Bürger einen sicheren Radweg entlang des Hauptbahnhofs zwischen Platz der Republik und der Friedensbrücke. Genauso lange wurden die Radfahrenden vertröstet. Begründet wurde die Verzögerung mit baulichen Maßnahmen, unklaren Zuständigkeiten, noch nicht vorliegenden Planungen, z. B. der Neugestaltung des Vorplatzes, und vielem mehr. In der Zwischenzeit hat der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zugenommen und immer mehr Radfahrende wagen die gefährliche Fahrt entlang des Hauptbahnhofs. Seit wenigen Wochen wurde nun ein Fahrstreifen der nördlichen Fahrbahn vom Baseler Platz bis Am Hauptbahnhof als Radweg ausgewiesen und rot markiert, wodurch nur noch ein Fahrstreifen und eine Abbiegespur für motorisierte Fahrzeuge zur Verfügung steht. Begründet wurde das unter anderem wegen der Baustelle am Baseler Platz. Eine Zunahme der Verkehrsstaus ist seitdem nicht zu beobachten. Die westliche Fahrbahn in Richtung Süden weist sogar noch einen Fahrstreifen mehr auf und fächert sich vor dem Hauptbahnhofsvorplatz auf. Es steht also mehr Platz zur Verfügung als auf der östlichen Fahrbahnseite in Richtung Norden. Zwar schränkt die Baustellenfläche den Taxistand räumlich ein, aber die Markierung eines Radwegs auf einer Fahrspur ist problemlos möglich. Lageplan Am Hauptbahnhof mit Markierung der Radwegeführung (Foto: Google Maps) Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Norden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) . Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Süden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) Fotos und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 40 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 309 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 32 Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 282 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des ersten Satzes die Worte "und baulich abzusichern" ergänzt werden) sowie FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 751, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66-2
Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZ
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 125/1 Betreff: Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZ Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Gibt es bereits Pläne, was mit der Liegenschaft Wiesenhüttenplatz 33 geschehen beziehungsweise von wem diese zukünftig genutzt werden soll? 2) Falls darüber noch nicht entschieden ist: Welche zukünftige Nutzung wird dort angestrebt? Warum wurde die Liegenschaft bisher noch nicht vermietet? Gibt es Gründe, die einer zeitnahen Vergabe im Wege stehen? 3) Wann ist mit dem Einzug neuer Mieter/innen zu rechnen? 4) Ist eine Zwischennutzung denkbar, solange noch nicht über die endgültige Vergabe entschieden ist? Begründung: In diesem denkmalgeschützten Haus war viele Jahre lang das Internationale Familienzentrum (IFZ) angesiedelt. Seit dieses im vergangenen Jahr auszog, steht die Liegenschaft nun zumindest in großen Teilen leer. Der Antragstellerin ist bekannt, dass es sehr wohl bereits Interessenten gibt, die dort gerne einziehen würden, über deren Anfragen aber bisher nicht entschieden wurde oder die abgelehnt wurden. Es wäre im Interesse des Stadtteils, dass diese Liegenschaft jetzt nicht jahrelang leer steht; zumal es ja auch Interessenten gibt. Eine ähnliche Nutzung wie die des IFZ in den vergangenen Jahren wäre an diesem Ort bestimmt sinnvoll und vorstellbar. Es wird berichtet, dass die Stadt diese Immobilie vor vielen Jahrzehnten mit der Auflage bekam, sie dürfe ausschließlich nur für soziale Zwecke genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 142 2021 Die Vorlage OF 125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDen mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1545/1 Betreff: Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass der mittlere Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benannt wird. Begründung: Der am 28. April 1908 in Zwittau geborene und am 9. Oktober 1974 verstorbene deutschmährische Unternehmer Oskar Schindler bewahrte - historisch vielfach belegt - während des Zweiten Weltkrieges gemeinsam mit seiner Frau Emilie mit Herz, Mut, List und Chuzpe etwa 1.200 bei ihm angestellte jüdische Zwangsarbeiter vor der sicheren Ermordung in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten. Der Staat Israel erklärte im Jahre 1993 Oskar Schindler für die Rettung der Zwangsarbeiter zum Gerechten unter den Völkern. Im selben Jahr setzte der amerikanische Filmregisseur Steven Spielberg mit seinem Film Schindlers Liste ein filmisches Denkmal. "Wer nur ein einziges Leben rettet, rettet die ganze Welt" - dieser aus dem Talmud stammende Spruch ist eingraviert in den Ring, den die von ihm geretteten Juden Oskar Schindler als Geschenk übergaben. Aus echtem Zahngold gemacht, war der Ring am Kriegsende das Einzige, was sie besaßen, um Schindler zu danken. Zu den von ihm geretteten und oft sogenannten "Schindlerjuden" gehören unter anderem der spätere Richter am Obersten Gerichtshofes Israels Moshe Bejski (verstorben 2007) und die Eltern des Frankfurter Rechtsanwalts, Politikers und Publizisten Michel Friedman, der die Benennung eines Platzes im Zentrum Frankfurts ausdrücklich begrüßt. Genauso wie Ursula Trautwein, die seinerzeit mit ihrem Mann, dem evangelischen Propst Dieter Trautwein, Oskar Schindler in Frankfurt wiederentdeckte und sich dafür einsetzte, sein Wirken bekannt zu machen. Nach ihren eigenen Worten war sie "wohl die Letzte, die Oskar Schindler näher kannte". Schließlich wird die Benennung auch von der Jüdischen Community Frankfurts befürwortet. Der Entwicklungsprozess Oskar Schindlers von einem anfänglichen Mitläufer, der - wie unzählige andere - als Geschäftsmann finanziell und gesellschaftlich vom Holocaust profitieren wollte zum beherzten Retter ("vom Saulus zum Paulus") steht auch als hoffnungsvolles Beispiel dafür, dass es nie zu spät ist, das Richtige zu tun, Zivilcourage zu zeigen, zu handeln und sich einzumischen. Und damit für eine Haltung, die leider heute wieder mehr denn je gefragt ist, im Großen wie im Kleinen. Und nicht zuletzt dafür, dass einzelne Menschen auch gegen Widerstände etwas bewirken können im komplizierten Räderwerk des Großen und Ganzen. Trotz seiner Heldentaten erinnert Frankfurt am Main - wiewohl eine Stadt mit einer langen jüdischen Tradition und einer überaus lebendigen Jüdischen Community - außer mit einer leicht zu übersehenden Bronzetafel am oben genannten letzten Wohnsitz Schindlers "lediglich mit einer Kleinstraße am Ortsrand" an Oskar Schindler. Dies würdigt seine Verdienste nicht annähernd und ist zudem unserer Mainmetropole mit seiner multikulturellen Vielfalt als deutsche "Melting-Pot" und seiner internationalen Tradition, die sich immer wieder darin äußert, dass hier Rassismus und Antisemitismus öffentlich stets mit aller Entschiedenheit entgegen getreten wird (wie etwa die gescheiterte Fragida-Demonstrationen im Jahr 2015 eindrücklich belegen) nicht angemessen. Es ist an der Zeit, dass Oskar Schindler mitsamt seiner zutiefst humanistischen Haltung, mit seiner Mitmenschlichkeit und seinem Mut im zentralen Innenstadtbereich an prominenter Stelle ein Gedenken erhält, das seine hoffnungsvollen und selbstlosen Rettungstaten angemessen würdigt; überdies immer wieder mahnt, dass sich etwas annähernd vergleichbares wie der Holocaust niemals wiederholen darf und schließlich dazu aufruft, jeglichen immer wieder aufkommenden antisemitischen Worten und Taten jederzeit rechtzeitig die Stirn zu bieten. Dies gilt erst recht in diesen Zeiten, in denen sich - vor allem in den letzten Jahren - an mehreren Ereignissen in Deutschland deutlich zeigt, wie antisemitische Gewalt erstarkt, auch weil der Staat allzu oft versagt. [1] Seine letzten Lebensjahre verbrachte Oskar Schindler in eher einfachen Verhältnissen in einer kleinen Wohnung im obersten Stockwerk eines Wohnhauses (Am Hauptbahnhof 4) unmittelbar gegenüber dem Hauptbahnhof, von wo aus er über den Bahnhofsvorplatz blicken konnte. Einen passenderen Ort, um ihn auch in Frankfurt posthum mit einem eigenen zentral gelegenen Platz für seine Verdienste für mehr Humanität zu ehren, gibt es daher nicht. Obgleich der betreffende Platz im Eigentum der Deutschen Bahn steht, sodass letztlich nicht der Ortsbeirat über die Benennung entscheidet, wäre ein eindeutiges Votum des ansonsten für Platzbenennungen im Ortsbezirk zuständigen und demokratisch legitimierten Gremiums ein wichtiges Signal für die daraufhin vom Magistrat zu führenden Gespräche mit der Deutschen Bahn, die dieser Benennung nach Vorgesprächen ebenfalls sehr positiv und aufgeschlossen gegenüber steht. Der neue "Oskar-Schindler-Platz" wäre keine eigene Adresse und somit nicht mit weiteren Kosten verbunden. Die bereits vorhandene oben erwähnte Kleinstraße (Oskar-Schindler-Straße) am Stadtrand in Nieder-Eschbach ist nach der mehrfach geübten Praxis des Stadtvermessungsamtes keinerlei Hinderungsgrund für eine entsprechende Platzbenennung im Zentrum Frankfurts, wie das jüngste Beispiel Bertha Pappenheim zeigt, die nach einem Beschluss dieses Ortsbeirates vom September 2018 sodann im Oktober 2020 mit einem "Bertha-Pappenheim-Platz" vor dem Jüdischen Museum in der Frankfurter Innenstadt geehrt wurde, obwohl bereits am Riedberg ein Bertha-Pappenheim-Weg nach ihr benannt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21:37 Uhr bis 21:47 Uhr. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1545/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1545/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, BFF und U.B. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 1416/1 vom 26.08.2020 Betreff: Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das derzeitige Fahrradparkhaus südlich des Hauptbahnhofs auf kostenlose Unterbringung umgestellt werden kann; 2. wie der Stand des zusätzlich geplanten Fahrradparkhauses nördlich des Hauptbahnhofs ist und ob dieses als "kostenfrei" konzipiert werden kann und wird. Begründung: Derzeit kostet das Abstellen des Fahrrads im Fahrradparkhaus Am Hauptbahnhof einen Euro pro Tag. Dies ist im Vergleich mit anderen Fahrradparkhäusern, bspw. in den Niederlanden, recht teuer, da keine vollständige Videoüberwachung geboten wird und auch keine Informationen zur Belegung abgerufen werden können. In den Niederlanden wäre so ein "allgemeiner Fahrradkeller" kostenlos. Dort sind nur die qualitativ sehr hochwertigen Parkhäuser mit Überwachung und in der Regel auch mit Belegungsanzeige als kostenpflichtige Parkhäuser eingerichtet. Nach Abzug von Verwaltungs-, Personal- und Sachkosten sowie Steuern für die Tagesmieten dürfte nicht mehr allzu viel übrig bleiben, um einen wesentlichen Kostendeckungsbeitrag zu erzielen. Für die Allgemeinheit wäre es daher von Vorteil, die Attraktivität des Fahrradparkhauses durch Kostenfreiheit deutlich zu steigern und auf die nur geringen Einnahmen zu verzichten. Um Dieselfahrverbote und sonstige Beschränkungen abzuwenden, ist die Stadt Frankfurt darum bemüht, den Radverkehr zu fördern. Die vorgeschlagene Maßnahme ist kostengünstig und hat eine nachhaltige Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 343 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 1222/1 vom 18.02.2020 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen noch dem gestiegenen Anteil des Zufußgehens und des Radfahrens am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1200 Aktenzeichen: 32 1
Umrüstung der Fußgängerampel vom Hauptbahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße in eine Countdown-Ampel
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1120/1 Betreff: Umrüstung der Fußgängerampel vom Hauptbahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße in eine Countdown-Ampel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußgängerampel vom Hauptbahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße so umzurüsten, dass sie den Fußgängern anzeigt, wie viele Sekunden die Rotphase noch dauert. Begründung: Bei der Querung der Straße "Am Hauptbahnhof" vom Bahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße missachten Fußgänger besonders häufig rote Ampeln - auch wenn sich Kinder unter den Wartenden befinden. Die Countdown-Ampel ist in anderen Ländern - zum Beispiel in den USA und Dänemark - schon üblich. Auch in der Hamburger Innenstadt existieren bereits heute solche Ampeln, die für die Fußgänger die Sekunden herunterzählen, bis das Licht wieder auf Grün schaltet. Der Hamburger ADAC-Sprecher berichtet, dass sich dadurch die Rotlicht-Verstöße von Fußgängern um ein Drittel reduziert hätten. "Wenn man in Eile ist, weil man zum Beispiel seinen Zug erreichen muss, hat man oft den Eindruck, dass Ampeln ewig lang rot sind", sagt Egon Stephan, Verkehrspsychologe an der Universität Köln und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie. Eine Anzeige, wie lange die Ampel noch rot ist, könne da den Stress reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1120/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenUritrottoirs für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 883/1 vom 28.02.2019 Betreff: Uritrottoirs für das Bahnhofsviertel Vorgang: OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19 Der Magistrat wird aufgefordert, noch im ersten Halbjahr 2019 sogenannte Uritrottoirs im Bahnhofsviertel und am Hauptbahnhof testweise als Pilotprojekt aufzustellen. Geeignete Standorte wären z. B. die Elbestraße, die Niddastraße, der Bahnhofsvorplatz und der Wiesenhüttenplatz. Begründung: Das Wildpinkeln im Bahnhofsviertel und am Hauptbahnhof ist schon seit längerer Zeit ein Problem. Trotz wiederholter Forderungen des Ortsbeirates nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten hat sich die Situation nicht entspannt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3, heißt es, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzeptes beauftragt wurde und mit einer ersten Vorstellung bis zum Jahresende gerechnet wird. Wann und ob tatsächlich öffentliche Toiletten ins Bahnhofsviertel kommen, ist also ungewiss. Eine Entspannung der Geruchssituation wäre aber schon bis zum Beginn des Sommers wünschenswert. Einen Beitrag dazu könnten sogenannte Uritrottoirs leisten. Hier ein Auszug aus dem Artikel "Geschenk für Wildpinkler" der Süddeutschen Zeitung vom 02.02.2017: "Der Uritrottoir ist ein viereckiger, zweistöckiger Container, der sich auf den ersten Blick zwischen den Beton-Blumenkästen am Bürgersteig ziemlich erfolgreich tarnt. Im unteren Teil der Box befinden sich Holzspäne oder Sägemehl, die die Flüssigkeit aufsaugen, wie ein Katzenklo. Der obere Teil ist rot, mit Blumen bepflanzt und hat eine Pissoir-ähnliche Öffnung mit einem Ablauf in die Sägemehltonne. Die Container können regelmäßig ausgeleert und der Inhalt kompostiert werden. Wer denkt, dass sich die Geruchsbelästigung nun eben von Hauswänden auf Blumenkübel verlagert, soll Unrecht behalten - so zumindest der Plan. Das organische Material der Blumen-Pipi-Box hat einen hohen Kohleanteil, der den Geruch reduziert. Außerdem ist in jeder Box ein Sensor vorhanden, der ein Signal schickt, wenn der Kompost gewechselt werden muss. Keine Chance für das Gehweg-Klo, vor sich hinzugammeln." Die Füllkapazität pro Uritrottoir beträgt bis zu 240 Liter, also rund 600 Toilettengänge. Die Anschaffungskosten pro Uritrottoir sollen sich auf 3.000 Euro belaufen. Damit wären sie eine kostengünstige und vor allem sehr schnell realisierbare Alternative zu den öffentlichen Toiletten, die vielleicht irgendwann kommen werden. Ob die Uritrottoirs von den Nutzern angenommen werden, ob die Kapazitäten ausreichen und ob die Geruchsbelästigung tatsächlich, wie von Herstellern versprochen, abnimmt, soll nach der Projektphase evaluiert werden. Uritrottoir-Modell Uritrottoir in Paris Quelle: google.de Quelle: google.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2360 Antrag vom 04.05.2020, OF 1269/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Aktenzeichen: 91 22
Spielplatz am Main - Schaukel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4307 entstanden aus Vorlage: OF 836/1 vom 03.02.2019 Betreff: Spielplatz am Main - Schaukel Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Spielplatz am nördlichen Mainufer auf Höhe des Wiesenhüttenplatzes eine Schaukelanlage mit zwei Schaukeln zu installieren. Zudem gibt es zwischen Spielplatz und Main keine Begrenzung in Form eines Zaunes oder einer Hecke. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine Begrenzung dort möglich ist, sodass gerade kleine Kinder nicht ungehindert vom Spielplatz zum Main laufen können und so die Gefahr besteht, dass sie in den Main fallen, denn auch im Uferbereich befindet sich kein Geländer. Begründung: Im Bahnhofsviertel gibt es für Kinder nicht viele Möglichkeiten zu spielen. Das Mainufer mit seinen Spielplätzen ist deshalb ein beliebter Ort. Der Spielplatz auf Höhe des Wiesenhüttenplatzes besteht zurzeit leider nur aus einem einzigen, großen Klettergerüst. Dieser Spielplatz sollte weiter ausgebaut werden - gewünscht wird von vielen Besuchern eine Schaukel. Da zwischen dem Spielplatz und dem Mainufer keinerlei Geländer, Begrenzung, Bepflanzung o. Ä. vorhanden ist, können Kinder ungehindert vom Spielplatz bis zum Wasser laufen. Die Distanz ist relativ kurz, sodass die Gefahr besteht, dass Kinder ins Wasser fallen, bevor Erwachsene sie aufhalten können. Hier ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Kinder besser zu schützen. Denkbar wäre eine Hecke oder ein niedriger Zaun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1086 Antrag vom 05.10.2019, OF 1084/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2019, OIB 358 Aktenzeichen: 67 2
Nachtmarkt im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 832/1 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 1 die Errichtung eines täglichen Nachtmarktes nach asiatischem Vorbild möglich wäre. Dabei sollen vor allem Aspekte des Lärmschutzes und einer guten ÖPNV-Anbindung berücksichtigt werden. Mögliche Standorte wären z.B. der Wiesenhüttenplatz, die Frankenallee, der Paulsplatz und das Mainufer. Begründung: Eine neue IHK-Studie besagt, dass die Bedeutung von Fußgängerzonen sich mehr von reinem Einkauf hin zum Erlebnis entwickelt. Die große Beliebtheit des Weihnachtsmarkts, und der zahlreichen Straßenfeste und Wochenmärkte belegt diese Entwicklung. In Asien gehören Nachtmärkte zur Tradition und sind täglich stark von Einheimischen und Touristen frequentiert. Wer so einen Nachtmarkt bereits besucht hat, weiß den Mix aus Trubel, Essen und Einkaufsmöglichkeiten zu schätzen. Ein Nachtmarkt in Frankfurt und insbesondere im Ortsbezirk 1 wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Er würde vor allem ein Angebot schaffen für die arbeitende Bevölkerung, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Ein Nachtmarkt würde so die regionalen Produzenten fördern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2019 Die Vorlage OF 832/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Mögliche Standorte wären z. B. der Wiesenhüttenplatz, der Paulsplatz und das Mainufer sowie die Zeil und die Konstablerwache." Abstimmung: 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und 1 U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 U.B.
Partei: FDP
Weiter lesenKindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4171 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 02.01.2019 Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte des Straßenverkehrs im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu treffen: 1. Solche, die das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenstraße verhindern. 2. An der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen. 3. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße sind zu verlängern. 4. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühlstraße und den östlichen Teil der Gutleutstraße sind zu verlängern. 5. An der Kreuzung der Weserstraße und dem östlichen Teil der Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen. 6. An der Bushaltestelle "Hauptbahnhof Südseite" ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern. 7. Der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen "Hauptbahnhof Südseite" zur Münchener Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen. Begründung: Bei einem "RaumpilotInnen"-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennengelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu 1.: Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu 2.: Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über vier Ampeln möglich. Zu 3.: Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu 4.: Das zu Ziffer 3. Gesagte gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühlstraße und dem östlichen Teil der Gutleutstraße. Zu 5.: Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO können hier Abhilfe schaffen. Zu 6.: Kinder, die mit den Bussen 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiterfahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg die Kinder schützen. Zu 7.: Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt. Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 841 Aktenzeichen: 32 4
Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1
Ein Sonnensegel am Bücherschrank Buchgasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 689/1 Betreff: Ein Sonnensegel am Bücherschrank Buchgasse Der Bücherschrank Buchgasse wird stark genutzt und lädt zum Verweilen und Lesen ein. Entsprechend stark ist die Nutzung. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, ein der Bank schattenspendendes Sonnensegel spannen zu lassen und mitzuteilen mit welchen Kosten dies verbunden wäre. Begründung: In der sich erwärmende Stadt können Sonnensegel dazu beitragen, die Hitze erträglicher zu machen. An einem Bücherschrank ist die Verweildauer der Interessierten höher und deshalb macht ein Sonnensegel genau dort auch Sinn. (Ein schönes Sonnensegel am Wiesenhüttenplatz) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 689/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, BFF, PARTEI und U.B. gegen 1 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme); 1 SPD und 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 27.03.2017 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der DB AG - DB Immobilien - darauf hinzuwirken, dass der überflüssige Zu- und Abgang von und zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof 6/Ecke Münchener Straße geschlossen wird, da diese Fläche zurzeit nur von Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird. Begründung: Die Kontrollen in der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den diversen Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell an einem Zugang der B-Ebene der Fall, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im ersten Abschnitt nach unten führt und nach einer Zwischenebene von vier mal vier Metern im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tages- und Nachtzeiten von Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege, die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; ein Treppenaufgang an der Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße auf der rechten Seite und eine feste Treppe, die in der Höhe des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 endet. Die Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der Treppenanlage dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 651 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 14.06.2015 Betreff: Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Vorgang: M 238/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im Rahmen des Magistratsvortrages vom 06.12.2013, M 238, vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff genannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert, eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierun gsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf eine niedrige, fußgängerfreundliche Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u. a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzung von 54 Bäumen soll auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen, angesichts des großen Defizits an Grün in der Taunusstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 238 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 651 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 651 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6224, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 60 10
Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 315/1 vom 09.06.2013 Betreff: Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegsicherung für die Schüler der Karmeliterschule auf dem Schulweg Wiesenhüttenstraße/Gutleutstraße zu verbessern, indem er an der Ecke Wiesenhüttenstraße (westliche Seite)/Gutleutstraße die dortige Sperrfläche und den ersten Parkplatz nach der Sperrfläche mit Pollern versieht, sodass dort keine Kraftfahrzeuge mehr abgestellt werden können. Begründung: Bei einer Schulwegbegehung mit Schulleitung, Eltern, zuständigen Ämtern und Mitgliedern des Ortsbeirates 1 wurde festgestellt, dass die dortige Sperrfläche beständig von Autofahrern rechtswidrig beparkt wird. Um den Kindern eine bessere und sicherere Überquerung der Straße an dieser Stelle zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, die Sperrfläche und den ersten Parkplatz danach nicht mehr mit Autos beparken zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1349 Aktenzeichen: 32 1
Auf der U 4 angemessene und verlässliche Transportqualität bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3056 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 24.02.2009 Betreff: Auf der U 4 angemessene und verlässliche Transportqualität bereitstellen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Fahrplantakt der U-Bahn-Linie U 4 in der Hauptverkehrszeit verdichtet wird. Begründung: Heutige Situation: Es ist erfreulich, dass die U-Bahn-Linie auf allen Abschnitten gut angenommen wird. Gleichzeitig gerät aber die Fahrtzeit vor allem während der morgendlichen Hauptverkehrszeit immer mehr aus den Fugen. Mittlerweile muss der Fahrgast für die Fahrt von Bornheim Mitte bis Hauptbahnhof nicht mehr acht Minuten kalkulieren, wie es der Fahrplan vorsieht, sondern 20. Das ist vergleichbar mit dem Tempo der Straßenbahn in den frühen siebziger Jahren und mit dem heutigen Fahrplan der Linie 12 für dieselbe Verbindung. Eine typische Fahrt: Wie stellt sich das Problem aus Sicht des Fahrgasts dar? Die U-Bahn kommt schon mehrere Minuten hinter dem Plan in Bornheim Mitte an. Der Bahnsteig ist bereits dicht besetzt. Bei Abfahrt stehen die Fahrgäste schon in den Gängen. An der Höhenstraße passen mit Mühe alle rein. Die Türen schließen kaum noch; ggf. tritt schon eine Türstörung auf. Am Merianplatz reicht die Kapazität schon nicht mehr aus. An der Konstablerwache länger dauernder Fahrgastwechsel. Währenddessen zieht eine U 5 vorab in den Tunnel. Wartezeit bis Abfahrt. Im Tunnel bis zum Hauptbahnhof weiteres Anhalten, weil die nächste Station belegt ist. Am Hauptbahnhof -nach 15 Minuten Fahrtzeit- ein prallbesetzter Bahnsteig, so dass sich aus- und einsteigende Fahrgäste gegenseitig behindern. Die Situation tritt so auch bei Vier-Wagen-Zügen auf. Vorgeschichte: A Tunnelkonkurrenz Die Grundproblematik ist seit Jahren bekannt. Seit Ende der neunziger Jahre der Tunnelabschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof zusätzlich mit der U5 belegt wurde, kommt es in der Hauptverkehrszeit bei kleinsten Fahrplanabweichungen zu Stauungen in diesem Tunnelabschnitt. Diese wurden anfangs mit Komplikationen in der Wendeanlage hinter dem Hauptbahnhof erklärt. Verbesserung sei mit Eröffnung des Abschnitts bis zur Bockenheimer Warte zu erwarten. Die Verbesserung ist dann aber nicht eingetreten. Offenkundig - und eigentlich auch logisch - führt das gleichzeitige Eintreffen zweier Züge an der Konstablerwache vor dem gemeinsamen Tunnelabschnitt dazu, dass einer von beiden mindestens zwei Minuten verliert. B Mehr Fahrgäste nach Bockenheim: Die Problematik hat sich durch folgenden Umstand sogar verschärft: Wiederum erfreulicherweise wurde der Abschnitt zur Messe und zur Universität nach und nach immer besser angenommen. Da er aber nur von der U 4 bedient wird, entstehen am Hauptbahnhof für diese längere Fahrgastwechselzeiten, die umso länger werden, je länger kein Zug der U 4 gekommen ist. So führen kleine Störungen zum Aufschaukeln. Am extremsten ist dies im Stoßgeschäft zu Messeterminen. C Neues Terrain Betriebshof und mehr Fahrgäste aus Enkheim und dem Riederwald Nun kam seit dem letzten Sommer ein weiterer Faktor hinzu: Durch die - ebenfalls erfreuliche - Verlängerung nach Enkheim gibt es einerseits mehr Fahrgäste und andererseits offenbar eine höhere Störungsanfälligkeit auf der Strecke durch den Betriebshof und den Riederwald, was den Fahrplan seinerseits durcheinanderbrachte. Ergebnis jetzt jedenfalls: Siehe oben. Konsequenzen: Der Magistrat möge sich bitteschön nicht wieder aufschreiben lassen - wie vor zwei Jahren in einem Brief an die Ortsvorsteherin geschehen -, die Verspätungen betrügen im Durchschnitt nur eine Minute. Jeder weiß, wie Durchschnitte berechnet werden. Es ist zu hoffen, dass die Anfangsprobleme auf dem Abschnitt Richtung Enkheim bald behoben werden. Auf dem Abschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof ist allen Fahrgästen in der Hauptverkehrszeit mehr gedient, wenn eine Linie, die noch dazu über den Hauptbahnhof hinaus fährt, regelmäßiger und in dichterer Taktfolge verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2009, ST 1015 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 92 10
Ideen
Bepflanzung der Beete am Hauptbahnhof
Am Hauptbahnhof Nähe der normalen Städtischen Busstationen, gibt es Richtung Straße einige Blumenbeete. Diese können bepflanzt werden, um dem Hauptbahnhof und dem Vorplatz etwas mehr Farbe zu verleihen. Hier empfehlen sich Pflanzen, welche Sonne und Hitze vertragen.
Härter gegen Müllsünder vorgehen
Frankfurt hat ein echtes Sauberkeitsproblem. In der Stadt gibt es immer mehr egoistische Menschen, die ihren Müll überall hin werfen und erwarten dass es andere wieder wegräumen. Am Hauptbahnhof ist es besonders schlimm. Überall wird hingerotzt, hingepisst, sogar hingeschissen. Es braucht richtig empfindliche Strafen dafür und am Hauptbahnhof mehr Kameras auf dem Vorplatz und in den unterirdischen Geschossen. Am Hauptbahnhof muss echt was passieren beim Thema Sauberkeit. Es wird gefühlt immer schlimmer. Auch muss man Räume und Plätze für Junkies einrichten. Auf den Treppen des Hbf sitzen führt dazu, dass die Leute und Touristen Angst haben, besonders Frauen die abends dort vorbei müssen.
Fehlender Radweg zwischen Platz der Republik und Mainbrücke
Zwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
Fahrradweg zwischen Hauptbahnhof und Friedensbrücke
In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen: a) Unübersichtliche Verkehrslage direkt vor dem Hauptbahnhof b) Enger, zweispuriger und gefährlicher Straßenabschnitt zwischen Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße Lösungsvorschläge: a) Direkt vor dem Hauptbahnhof könnte ein Radweg direkt angrenzend an die Straße Am Hauptbahnhof von der Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über den Bahnhofsvorplatz bis Ecke Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße führen. Alternativ könnte ein Radweg auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen (siehe Punkt b) eingerichtet werden. b) Fortführung des Radwegs im Bereich Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße als Angebotsstreifen (oder Suggestivstreifen) nach Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Dort heißt es: "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrerschutzstreifen.php) Dieser Schutzstreifen hat den Vorteil, dass er von den Autos bei Bedarf überfahren werden darf, dem Autofahrer jedoch gleichzeitig signalisiert, dass an dieser Stelle Fahrradfahrer unterwegs sein könnten und erhöhte Vorsicht geboten ist. Ab Baseler Straße/ Gutleutstraße bis zur Friedensbrücke könnte der Radweg als Angebotsstreifen fortgeführt werden oder auf den Fußgängerweg übergehen, welcher auf Seiten des Baseler Platzes die Möglichkeit einer Erweiterung bietet. Anschließend kann der Weg zu dem Radweg auf der Friedensbrücke überführt werden.
Vorschlag Namensgebung: Der neue Busbahnhof oder doch der Bushof
Am Hauptbahnhof wird jetzt eine neue "Haltestelle" für Fernbusse gebaut. Dabei wird sehr oft dafür der Begriff "Busbahnhof" benutzt. Meiner Ansicht nach ist dies aber nicht der korrekte Begriff und schlage derher als Begriff den "Bushof" vor. Dieser Begriff wird bereits in Aachen verwandt (https://de.wikipedia.org/wiki/Aachen_Bushof). Denn Der Bahnhof ist für die Bahn da. Dort gibt es auch entsprechend auch die Bahnsteige. Folgerichtig ist ein Bushof für die Busse da und verfügt über Bussteige (und nicht über Busbahnsteige) Ich schlage daher vor mit der Logik zu gehen und den Namen Bushof zu verwenden.