Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten:
- Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig?
- Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert?
- Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des
- Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind?
- Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlichkeiten möglich?
- Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt?
- Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen?
- Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen?
- Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglicherweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte?
- Ist die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen?
- Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen?
- Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht?
Begründung
für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten:
- Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig?
- Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert?
- Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des
- Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind?
- Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlich-keiten möglich?
- Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt?
- Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen?
- Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen?
- Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglichweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte?
- Ist die Beautragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen?
- Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen?
- Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht?
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL