Meine Nachbarschaft: Wehrstraße
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Beleuchtung auf dem Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 03.01.2019 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im Dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einer Anregung hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 641 Aktenzeichen: 91 53
Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 02.01.2019 Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen. Begründung: Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nicht vorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II)
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 1082/5 vom 05.11.2018 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II) Vorgang: OM 4991/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 und gegenüber der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze eingerichtet werden können. 1,5 Meter Gehwegbreite sollen gewährleistet bleiben. Begründung: Bereits im Jahre 2016 hatte sich der Ortsbeirat für die Einrichtung von Parkplätzen im o. g. Abschnitt eingesetzt. Dem Ansinnen wurde entsprochen. Mittlerweile werden im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße weitere zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat bittet daher um Prüfung, ob in dem Bereich noch weitere Parkplätze eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 344 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Reinigung der Straßenbahnhaltestelle „Buchrainplatz“
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 05.11.2018 Betreff: Verbesserung der Reinigung der Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" häufiger und besser gereinigt wird als das bisher der Fall ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" im Stadtteil Oberrad einen dreckigen Eindruck macht. Bedauerlicherweise muss konstatiert werden, dass das Erscheinungsbild der Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" immer mehr zu wünschen übrig lässt. Während der Buchrainplatz einer Reinigung unterzogen worden ist, macht die Straßenbahnhaltestelle einen wenig sauberen Eindruck. Wenn man erreichen möchte, dass mehr Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen, sollten auch die Haltestellen entsprechend gepflegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 765 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/5 vom 05.11.2018 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen . Begründung: Beim Einbiegen von der Hoffeldstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 373 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
Antrag vom 05.11.2018, OF 1050/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Nr. 8 und Nr. 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 223 2018 Die Vorlage OF 1050/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Antrag vom 05.11.2018, OF 1049/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 222 2018 Die Vorlage OF 1049/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 17.10.2018 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 643 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3907 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 18.10.2018 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 eine Ladezone, Zeichen 283 - "Absolutes Halteverbot" mit dem Zusatz "Werktags 08:00 Uhr - 19:00 Uhr", einzurichten. Begründung: Durch die Sanierung und den Umbau der Offenbacher Landstraße und dem damit verbundenen Wegfall der Andienungsmöglichkeit auf der nördlichen Seite ist ein entsprechendes Angebot für die Andienung notwendig. Dies kann auch auf der südlichen Seite vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 195
Öffentliches WC an der Endhaltestelle „Rheinlandstraße“ dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 08.10.2018 Betreff: Öffentliches WC an der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" der Straßenbahnlinie 12 dauerhaft zu öffnen und behindertengerecht zu gestalten. Begründung: Die Begründung folgt der Argumentation des Sozialverbandes VdK, der die Notwendigkeit der Einrichtung an die Ortsbeiräte herangetragen hat: Die zurzeit vorhandene Toilette an der Straßenbahnendhaltestelle "Rheinlandstraße" ist nur an bestimmten Tagen geöffnet und nicht barrierefrei zu erreichen. Es wird immer häufiger der Hinweis aus der Schwanheimer Bevölkerung vorgetragen, die Toilette wieder öffentlich und zugleich barrierefrei zu machen, damit auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind, diese Einrichtung ohne Hindernis benutzen können, was leider zurzeit nicht möglich ist. Mit Bedauern muss hier festgestellt werden, dass es bei den Umbauarbeiten versäumt wurde, eine barrierefreie und öffentliche Toilette mit einzuplanen. Hier sollte die städtebauliche Vorlage aus Frankfurt am Main-Oberrad (Buchrainplatz) Vorbild sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1367 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2275 Aktenzeichen: 91 22
Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße
Antrag vom 17.10.2018, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auseichend Mittel in dem Haushalt eingestellt, um die Bahngleise am Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten (ca. 160m) durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Weiterhin werden ausreichend Mittel zur Instandsetzung des vorhandenen Zaunes zur Sicherung der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage eingestellt. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mittgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 239 2018 Die Vorlage OF 1068/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße
Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 26.08.2018 Betreff: Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, die Wasserhofstraße zwischen den Einmündungen in die Wehrstraße und in die Gräfendeichstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizu geben. Begründung: Die Wasserhofstraße ist zwischen der Einmündung in die Wehrstraße und der Einmündung in die Gräfendeichstraße nur in süd-nördliche Richtung freigegeben. Die Beschaffenheit der Straße sowie der Straßenquerschnitt erlauben durchaus das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße. Da dies derzeit vereinzelt auch schon praktiziert wird, bittet der Ortsbeirat nun auch um die offizielle Freigabe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2311
Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 20.08.2018 Betreff: Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Agaplesion Markus Diakonie einen Schaukasten für das Quartiersmanagement am unteren Ende der Fußgängertreppe zwischen der Straße Am Mühlkanal und der Offenbacher Landstraße aufzustellen. Begründung: Die Agaplesion Markus Diakonie betreibt seit Ende 2017 das Quartiersmanagement auf dem Mühlberg. Unter dem Motto "Nachbarn sind wir ALLE" setzt sie verschiedene Projekte um, vernetzt Interessenten oder plant Veranstaltungen. Als Quartierszentrum dient das Oberin-Martha-Keller-Haus in der Dielmannstraße 26. So wurde die Agaplesion Markus Diakonie zum Beispiel bereits für eines ihrer Projekte im Januar 2018 mit der Ehrung "Orte des Respekts - Hessen lebt Respekt" ausgezeichnet. Da ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich weniger digital informieren als analog, ist das Aufstellen eines Schaukastens zum Aushängen der Veranstaltungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2372 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 51
Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5
Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Entfernung des Kaugummiautomaten auf dem Buchrainplatz
Antrag vom 19.07.2018, OF 940/5 Betreff: Entfernung des Kaugummiautomaten auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Kaugummi-Automaten auf dem Buchrainplatz zu entfernen. Der Kaugummi-Automat befindet sich an dem westlichen Pfeiler der Pergola. Begründung: Abgesehen davon, dass ein Kaugummi-Automat nicht mehr zeitgemäß ist, sorgt dieser doch dafür, dass die Kaugummi, die wohl dennoch gezogen werden, auf dem ganzen Buchrainplatz verteilt sind bzw. dort breit getreten werden und beim Kehren nicht entfernt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 940/5 wurde zurückgezogen.
Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3297 entstanden aus Vorlage: OF 869/5 vom 19.05.2018 Betreff: Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Hinweise auf den verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße anzubringen, zum Beispiel - Aufbringen eines Schachbrettmusters am Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches; - Aufbringen eines Piktogramms "Vorsicht Kinder" am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs; - Anbringen eines Zusatzschildes "Schrittgeschwindigkeit". Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die im verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit immer häufiger missachtet wird. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, mittels geeigneter Maßnahmen auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1732 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3089 entstanden aus Vorlage: OF 851/5 vom 14.04.2018 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 mittels Parkwinkeln und/oder Poller derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 ist nicht abgesichert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörenden Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hier Abhilfe zu schaffen. Quelle: R. Müller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1482 Aktenzeichen: 66 2
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II)
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 entstanden aus Vorlage: OF 859/5 vom 17.04.2018 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, die DB Netz AG aufzufordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610, und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726. Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würden die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber des Hofausgangs eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Der Ortsbeirat dankt für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1468 Aktenzeichen: 66 0
Austauschen der Mülleimer an den Straßenbahnhaltestellen in Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 828/5 vom 21.03.2018 Betreff: Austauschen der Mülleimer an den Straßenbahnhaltestellen in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Mülleimer an den Straßenbahnh altestellen im Stadtteil Oberrad durch größere, mit Schwingdeckeln ausgestattete Mülleimer auszutauschen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass an den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Buchrainplatz" die Mülleimer viel zu klein für das dort anfallende Müllaufkommen sind. Zudem ziehen Rabenvögel den Unrat aus den Mülleimern und verteilen ihn in der Umgebung. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1270 Aktenzeichen: 92 13
Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigten Bereich
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 827/5 vom 26.03.2018 Betreff: Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, das Speckgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen Nr. 325.1 StVO - Anlage 3 zu § 42 Absatz 2, Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkws fahren, hält der Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1345 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung auf dem Buchrainplatz (II)
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 777/5 vom 22.02.2018 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz (II) Vorgang: OM 3340/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung der Pergola auf dem Buchrainplatz wieder in einen funktionierenden Zustand versetzt wird. Begründung: Die Beleuchtung an der Pergola funktioniert erneut nicht. Der Ortsvorsteher hatte sich diesbezüglich bereits an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main gewandt (vgl. OM 3340), der eine Reparatur zugesagt und umgesetzt hat. Die Lampen sind jedoch erneut defekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1069 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsüberprüfung im Hansenweg
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2920 entstanden aus Vorlage: OF 780/5 vom 07.11.2017 Betreff: Verkehrsüberprüfung im Hansenweg Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg in Oberrad eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Hansenweg hat sich durch die Umbauarbeiten auf der Offenbacher Landstraße stark erhöht. Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet. Für eine neue Verkehrsregelung nach dem Umbau ist zu befürchten, dass dieser Verkehr dann noch zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1075 Aktenzeichen: 32 4
Unterstützung der Gewerbebetriebe in der Offenbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2918 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 21.02.2018 Betreff: Unterstützung der Gewerbebetriebe in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gewerbetreibenden während des Umbaus und der Sanierung der Offenbacher Landstraße zu unterstützen und 2. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gewerbetreibenden nach Beendigung des Umbaus und der Sanierung der Offenbacher Landstraße zu unterstützen. Begründung: Der Umbau und die Sanierung der Offenbacher Landstraße ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Attraktivität des Stadtteils Oberrad. Durch die Baumaßnahme haben jedoch die dort ansässigen Gewerbebetriebe teilweise erhebliche Einnahmeeinbußen zu verzeichnen. Dies ist zwar einerseits nachvollziehbar, andererseits ist es aber auch wichtig, dass man die Gewerbebetriebe beim Überwinden dieser "Durststrecke" sowie nach Beendigung der Baumaßnahmen beim Ankurbeln der Gewerbe wieder unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1142 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2323
Eine wassergebundene Wegedecke für den Gravensteiner-Platz vor dem Wiesenhüttenstift und den gegenüberliegenden gastronomischen Betrieben
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2867 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 27.02.2018 Betreff: Eine wassergebundene Wegedecke für den Gravensteiner-Platz vor dem Wiesenhüttenstift und den gegenüberliegenden gastronomischen Betrieben Vorgang: OM 2373/17 OBR 10; ST 174/18 Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche auf dem Gravensteiner-Platz vor dem Wiesenhüttenstift und den gegenüberliegenden gastronomischen Betrieben nachträglich mit einer wassergebundenen Wegedecke zu versehen. Diese Fläche unter den japanischen Kirschbäumen soll multifunktional nutzbar sein und durch ein oder zwei Boule-Felder ergänzt werden (Folgeanregung zur OM 2373/ST 174 und gleiche Initiative aus dem Ortsbeirat 5). Begründung: Die Staubentwicklung, welche durch den aktuellen Belag entsteht, ist für die zum Platz hin wohnenden Bürger wie auch für die Gäste auf den Terrassenplätzen eine unzumutbare Situation. Es wird an dieser Stelle dringend eine wassergebundene Wegedecke, wie sie im Rahmen der Neugestaltung des Buchrainplatzes in Oberrad vom dortigen Ortsbeirat beantragt worden ist, auch für den Gravensteiner-Platz benötigt. Die damit mögliche multifunktionale Nutzung der Fläche sollte durch ein bzw. zwei Boule-Felder ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2373 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1017 Aktenzeichen: 66 0
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad (III)
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2730 entstanden aus Vorlage: OF 746/5 vom 28.01.2018 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad (III) Vorgang: M 18/01 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche sich im Stadtteil befindlichen Grundstücke grundsätzlich für die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad geeignet wären. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ist seit Längerem in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die zwischen Oberrad und Sachsenhausen liegende Liegenschaft wurde in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad angemietet. Im Magistratsvortrag vom 19.01.2001, M 18 - "Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Aufstellen einer Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben", heißt es weiter: "Die Mitgliederzahlen beider Wehren [damals waren in der Liegenschaft die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen untergebracht] sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind erschöpft." An dieser Situation hat sich auch seit dem Jahre 2011 nichts geändert. Auch die räumliche Ausstattung entspricht nicht dem Niveau der anderen Freiwilligen Feuerwehren im Ortsbezirk 5. Damals wie heute strebt die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ein stadtteilbezogenes Gerätehaus an. Von daher fordert der Ortsbeirat, dass die Stadt Frankfurt am Main sich nun intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück beschäftigen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1082 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 37 1
Aufstellen des „Grünen Zimmers“ auf dem Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 724/5 vom 22.12.2017 Betreff: Aufstellen des "Grünen Zimmers" auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, das "Grüne Zimmer" in Absprache mit den Marktbetreibern und dem Vereinsring Oberrad auch im Jahre 2018 wieder auf dem Burchrainplatz aufzustellen. Begründung: Im Sommer 2017 wurde das "Grüne Zimmer" auf dem Buchrainplatz aufgestellt. Auf dem Buchrainplatz befindet sich derzeit wenig Grün. Dadurch heizt sich der Platz im Sommer stark auf. Da Wasser, das auf und in den Pflanzen steckt, verdunstet, entsteht die sogenannte Verdunstungskälte, die die nähere Umgebung im Sommer angenehm abkühlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 837 Aktenzeichen: 67 0
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 30.12.2017 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden; 2. Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet; 3. Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht; 4. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm mit mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 Aktenzeichen: 66 0
Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0
Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2626 entstanden aus Vorlage: OF 731/5 vom 30.12.2017 Betreff: Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81 Der Magistrat wird gebeten, die Führung der Kleinbuslinie 81 in Oberrad dahin gehend zu erweitern, dass diese die provisorische Endhaltestelle "Balduinstraße" der Linie 16 in der Offenbacher Landstraße anfährt, um Fahrgäste dort direkt abzuholen. Begründung: Es ist für ältere Oberräder Bürger, insbesondere bei Gehbehinderung, nicht zumutbar, dass diese den relativ steilen Weg von der provisorischen Endhaltestelle der Linie 16 an der Offenbacher Landstraße zur bisherigen Endhaltestelle des Kleinbusses 81 an der Georg-Treser-Straße zu Fuß überwinden. Der Kleinbus sollte deshalb zu der Endhaltestelle weitergeleitet werden, um dort diese Bürger aufzunehmen. Die Haltestelle sollte für die auf den Bus wartenden Bürger mit einer Überdachung und einer Bestuhlung ausgestattet werden. Zu begrüßen wäre darüber hinaus in der Winterzeit, wenn der Bus nicht nur alle halbe Stunde, sondern in einem kürzeren Rhythmus fahren würde, um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 764 Aktenzeichen: 92 13
Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen
Antrag vom 01.01.2018, OF 730/5 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg mindestens zwei Verkehrsschwellen anzubringen, um dort den Verkehr zu beruhigen und damit Einhaltung von Tempo 30 nachhaltig durchzusetzen bzw. zu unterstützen Begründung: Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet in Oberrad. Nach der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße und der Verlegung der Haltestelle für die Straßenbahn hinter den Hansenweg wird dies dazu führen, dass die Autofahrer, die Oberrad nur durchfahren, um in das Umland zu gelangen, gleich in den Hansenweg einbiegen, um sich das Hinterherfahren hinter der Straßenbahn zu ersparen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Antrag vom 20.12.2017, OF 674/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 674/5 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 20 2018 Die Vorlage OF 674/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
Antrag vom 19.12.2017, OF 673/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 673/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der BFF erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 19 2018 Die Vorlage OF 673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 668/5 vom 07.11.2017 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl wäh rend des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Wehrstraße hat sich stark erhöht. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen ist zwar auch, aber nicht ausschließlich durch den momentanen Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße verursacht. Mit dem Umbau des Kaiserleikreisels wird diese Verkehrsbelastung zunehmen, und selbst wenn dieser Umbau abgeschlossen ist, wird sie mit dem Bau der Multifunktionshalle und vor allen Dingen nach deren Inbetriebnahme nochmals größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 450 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Aktenzeichen: 32 1
Wehrstraße hier: Verkehrseinschränkung
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 07.11.2017 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrseinschränkung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen der Verkehr in der Wehrstraße eingeschränkt werden kann bzw. die Beeinträchtigungen für die Anwohner gemindert werden können. Begründung: Da die Wehrstraße die breiteste Straße in Oberrad ist, verleitet dies die Autofahrer zur ständigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 449 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Offenbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2440 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 08.11.2017 Betreff: Parken in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, mit der Wiedereröffnung der westlichen Offenbacher Landstraße 2018 hier Zeitparkplätze mit Parkschein oder befristetem Parken (sogenannte "Brötchentaste") einzurichten, um ein kurzfristiges Parken für Erledigungen aller Art zu ermöglichen. Begründung: Schon lange wird von den Oberräder Bürgern die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen gewünscht (z. B. zum Einkauf beim Bäcker oder in der Apotheke). Dies würde auch das Dauerparken von denjenigen erschweren, die Oberrad als Park-and-ride-Ort benutzen, um dann zum Einkauf oder zur Arbeitsstätte die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr anzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 242 Antrag vom 17.10.2018, OF 1004/5 Auskunftsersuchen vom 02.11.2018, V 1051 Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße
Antrag vom 08.11.2017, OF 665/5 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße / Wasserhofstraße aufzuheben. Begründung: Im Augenblick erfolgt der Baustellenverkehr für einige Bauvorhaben in der Gräfendeichstraße vorwiegend über die Flaschenburgstraße und schon dort gibt es Probleme beim Einbiegen von der Offenbacher Landstraße. Bei der Verwirklichung des Bauvorhabens "Im Wiener" mit der Ludwig-Gallmeyer-Straße als neuer Straße wird der Baustellenverkehr massiv zunehmen. Dann wird die Anfahrt auch über die Erbacher Straße erfolgen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führt - ähnlich dem Baustellenverkehr in der Flaschenburgstraße. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen Gräfendeichstraße und Wasserhofstraße würde die Situation entspannen. Die Einbahnstraßenregelung kann nach Beendigung der Bauarbeiten wieder hergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 665/5 wurde zurückgezogen.
Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad
Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung der Haltestelle „Buchrainplatz“ hier: Haltestelle Richtung Offenbach
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 584/5 vom 13.10.2017 Betreff: Verlegung der Haltestelle "Buchrainplatz" hier: Haltestelle Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die sich vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 362 bis 364 befindliche provisorische Haltestelle "Buchrainplatz" auf die reguläre Haltstelle zu verschieben. Begründung: Wegen der Sanierung der Offenbacher Landstraße wird das östliche Oberrad durch Schienenersatzverkehr angefahren. Während die Haltestelle "Buchrainplatz" für den Schienenersatzverkehr, der stadteinwärts fährt, im Bereich der regulären Haltestelle liegt, befindet sich für den Schienenersatzverkehr, der in Richtung Offenbach fährt, eine provisorische Haltestelle vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 362 bis 364. Die Verlegung an den o. g. Ort hat sich aus Sicht der Ortsbeirates nicht bewährt. Die wartenden Bürgerinnen und Bürger lehnen teilweise an den Glasscheiben der Geschäfte, die Parkbänke dienen als Aufenthaltsort, der Bürgersteig ist mit Kippen übersäht, die Mülleimer quellen über und Bierflaschen stehen unter den Bänken. Dies ist kein adäquates Stadtbild - weder für die Eigentümer, noch die Mieterinnen und Mieter, noch für die Besucherinnen und Besucher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 248 Aktenzeichen: 92 13
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