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Meine Nachbarschaft: Wehrhofstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 565/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Entwicklung und Gestaltung eines Quartiersplatzes in Alt-Rödelheim zur Aufwertung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2026 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger*innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Da die Hochbauarbeiten nun begonnen wurden ist für das Folgejahr ein wesentlicher Baufortschritt zu erwarten. Aus diesem Grund sollen die in den Magistratsstellungnahmen ST 1236 und ST203 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun begonnen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

28.10.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2025, OF 566/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2025 zusätzlich die Summe von 50.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:nnen stattfinden sollte. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun entsteht dort endlich ein Wohnbauprojekt. Nach Fertigstellung der Arbeiten soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neugestaltet werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265 entstanden aus Vorlage: OF 536/7 vom 18.08.2025 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Anwohnende der Wehrhofstraße in Rödelheim berichten davon, dass die Ecken der Wehrhofstraße zur Oelmühlgasse einerseits und zur Straße Am Rödelheimer Wehr andererseits trotz schraffierter Markierungen auf der Straße regelmäßig von Pkw zugeparkt sind, sodass ein Durchkommen für die Müllabfuhr wochenlang nicht möglich ist. Dies allein ist schon ein unmöglicher Zustand, verschärft wird die Situation aber noch dadurch, dass vor Ort in der Wehrhofstraße 4 eine Kita ist, für die - und nicht nur für die - ein Anrücken von Rettungsfahrzeugen im Notfall gewährleistet sein muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die schraffierten Flächen an den genannten beiden Ecken Wehrhofstraße und Am Rödelheimer Wehr sowie Oelmühlgasse zeitnah um Poller und mindestens vier Fahrradbügel zu ergänzen. Hierdurch wird verhindert, dass bereits im Status quo illegal dort abgestellte Pkw im öffentlichen Raum die Arbeit der Müllabfuhr und Rettungsdienste behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7264 entstanden aus Vorlage: OF 535/7 vom 19.08.2025 Betreff: Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat sowie der Öffentlichkeit regelmäßig Bericht über die Baustelle Alt-Rödelheim zu erstatten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Regelmäßige Informationen über den aktuellen Baufortschritt, die geplanten weiteren Maßnahmen sowie den vorgesehenen Zeitplan; 2. Darstellung der Verantwortlichkeiten: Wer ist Bauherr, welche städtischen Ämter sind beteiligt, welche Unternehmen führen die Arbeiten aus? Begründung: Die Baustelle Alt-Rödelheim sorgt seit längerer Zeit für Einschränkungen und Verunsicherung in der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen nach Zweck, Dauer und Verantwortlichkeiten der Maßnahme. Eine regelmäßige, transparente und leicht zugängliche Kommunikation würde die Akzeptanz des Projekts erhöhen, Spekulationen und Missverständnissen vorbeugen und das Vertrauen in Verwaltung und Politik stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim

08.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 501/7 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße - Assenheimer Straße - Breitlacher Straße - Burgfriedenstraße / Ecke Reichsburgstraße - Schenckstraße/ Reifenberger Straße - Thudichumstraße / Ecke Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg diese Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 98 2025 Die Vorlage OF 501/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Zukunft der Rödelheimer Parklöwen

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 28.01.2025 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Die Rödelheimer Parklöwen sind seit jeher am Rödelheimer Parkweg 6 beheimatet und ein wichtiger Teil der Infrastruktur an Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Einrichtung besteht aus einer Krabbelstube sowie einem Kinder- und Schülerladen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein Umzug seitens des Trägers, dem sozialpädagogischen Verein, geplant ist. Begründet liegt dies in der Untätigkeit des Eigentümers, das sanierungsbedürftige Gebäude zu sanieren. In den Verhandlungen zwischen dem Träger und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Nach den vorliegenden Informationen soll es nun zu einer Aufteilung kommen: Der Schülerladen kommt in einer Liegenschaft in der Straße Alt-Rödelheim unter, die übrigen Angebote werden ins Schönhofviertel ziehen. Die Elternschaft wurde bereits über die Pläne des Trägers informiert. Ein Verlust der Einrichtung ist nicht nur für den Stadtteil Rödelheim sehr schmerzhaft, sondern ein Umzug würde auch mit einem Identitätsverlust einhergehen. Im Hinblick auf die Anzahl der Betreuungsplätze gilt es festzuhalten, dass in RödelheimOst schon jetzt eine Unterversorgung besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann ist der Fall bekannt und in welchem Maße war das Stadtschulamt bisher involviert? Wird man auf den Eigentümer zugehen, um die Parklöwen am jetzigen Standort zu erhalten? - Welche Auswirkungen gibt es insbesondere auf die Hort-Betreuungsplätze? Wird mit dem Wechsel der Räumlichkeiten ein Defizit entstehen? Ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin versorgt sind? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich für den Erhalt der Parklöwen am jetzigen Standort einzusetzen und sich um eine Lösung zwischen Eigentümer und Träger zu bemühen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gebäude für den Zweck von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu sichern. Es könnte leer stehend saniert und neu ausgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813

OF (Antrag Ortsbeirat)

Niddabrücken zwischen Friedel-SchomannWeg und Brentanopark

19.08.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 418/7 Betreff: Niddabrücken zwischen Friedel-Schomann-Weg und Brentanopark Die beiden Nidda-Brücken vom Friedel-Schomann-Weg hinein in den Brentanopark sind hoch frequentiert: Erwachsene und Kinder auf Rädern, zu Fuß, mit Hunden oder Kinderwägen nutzen sie, was leider immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Auf Initiative des Ortsbeirats wurden bereits Piktogramme ("Rücksicht macht Wege breit") auf der Straße angebracht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auf den beiden Brücken verbessern könnten. Geprüft werden soll insbesondere: - Weitere Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" auf den Brücken oder Abbildungen, die ähnlich auf gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen; - Schilder bei der Einfahrt oder Ausfahrt in den Park über die Niddainsel; - Trennung der Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrende, z.B. durch eine durchgezogene Linie oder farbliche Markierungen sowie - die Frage, welche baulichen Maßnahmen möglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142

25.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten

20.02.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes AltRödelheim?

20.02.2024 · Aktualisiert: 15.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 entstanden aus Vorlage: OF 365/7 vom 06.02.2024 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt-Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die Bürgerinnen und Bürger Rödelheims, hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren durch die sich hinziehende bauliche Situation behindert, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen

06.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rödelheimer Parkfest langfristig sichern

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 312/7 vom 18.06.2023 Betreff: Rödelheimer Parkfest langfristig sichern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Organisatoren des Rödelheimer Parkfestes und dem Ortsbeirat nach Lösungen zu suchen, die das seit vielen Jahren im Solmspark stattfindende eintägige Fest langfristig sichern. Dabei sollte sowohl eine gute Lösung für das Parkfest als auch für den Schutz des alten Baumbestands gefunden werden. Begründung: Das Rödelheimer Parkfest findet 2023 zum 31. Mal im Solmspark statt. In früheren Jahren wurde dabei auf einer Fläche des Parks gefeiert, die an die Straße Auf der Insel angrenzt. Strengere Auflagen des Grünflächenamts und der Unteren Naturschutzbehörde erfordern erstmals eine Verlegung des Festes auf die sog. Schlosswiese, die etwas weiter im Zentrum des Parks gelegen ist. Dieses Ausweichgelände wird von den Organisatoren als wenig geeignet angesehen. Hauptgrund für die Verlegung ist die befürchtete langfristige Bodenverdichtung im Kronenbereich des alten Baumbestands. Aus Sicht des Ostbeirats gibt es aber ggf. die Möglichkeit, durch Auflagen beim Auf- und Abbau sowie die Platzierung von Bühne und Ständen einen Ausgleich zwischen den Interessen herbeizuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2067 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

30.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen

17.01.2023 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 28.12.2022 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt vier Spielhallen und sechs Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden in der Alexanderstraße/Ecke Lorscher Straße eröffnet in Sichtweite zur knapp 50 Meter entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spielhallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 929 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliches Toiletten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main

28.11.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2022, OF 233/7 Betreff: Öffentliches Toiletten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zur Vorlage M 174 zu beantworten: 1. Die Toilettenanlage "Auf der Insel" soll nach Aussage j. (Seite 3) sowie der Aussage "sind durch die Kioskpächter zu betreiben" (Seite 8) mittels einer Vereinbarung vom Pächterin bzw. der Pächter betrieben werden. Ist diese Vereinbarung zwingend an den Pachtvertrag gebunden? Wie wird mit dem Pachtvertrag umgegangen, wenn die Pächterin bzw. Pächter mit den Konditionen nicht einverstanden ist? 2. Für die Vertragstoiletten "Nette Toilette/Kiosk" werden als laufende Kosten pro Jahr für 15 Vertragstoiletten 121.000 Euro angegeben, d. h. pro Kiosk würden 8.066,66 Euro/Jahr bzw. 672,22 Euro/Monat für den Betrieb, also tägliche Reinigung und Ausstattung mit Sanitärartikeln, veranschlagt. Hält der Magistrat diese Aufwandsentschädigung für realistisch? 3. Im Punkt q (Seite 5) wird festgelegt, dass Toilettenanlagen, die sich auf Waldspielplätzen sowie auf Friedhöfen befinden, durch das Grünflächenamt errichtet, saniert und betrieben werden. Welche zusätzlichen Haushaltstitel werden dafür angesetzt und wie hoch werden die Kosten dafür kalkuliert? Ist die geplante Toilettenanlage am Niddaufer "Blauer Steg" darunter zu fassen? 4. Wurden die Initiativen zur Bereitstellung von Komposttoiletten berücksichtigt und Erfahrungen damit gemacht? Wenn ja, welcher Art sind diese? Begründung: Dass es eine dringende Notwendigkeit gibt, Toilettenanlagen, die im Ortsbezirk vorgesehen sind, zu betreiben, wird vom Ortsbeirat bejaht. Die Vereinbarung mit den Pächtern des Wasserhäuschens "Auf der Insel" sollte so gestaltet werden, dass die Toilettenanlage dauerhaft in einem hygienischen Zustand bleibt, d.h. die soziale Kontrolle ist unabdingbar und sollte auch entsprechend bewertet werden. Auch ist dem Ortsbeirat nicht klar, welche zusätzlichen Mittel das sowieso schon viel zu knappe Budget des Grünflächenamtes erhält. Dazu gibt es in der Vorlage keine Angaben. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 560 2022 1. Der Vorlage M 174 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 233/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 entstanden aus Vorlage: OF 183/7 vom 22.08.2022 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Vorgang: OM 6488/20 OBR 7 Im Zuge der Bürgerinformationsveranstaltung am 12.07.2022 wurden die Pläne für die Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20/Assenheimer Straße 1 seitens des Investors und der Bauaufsicht vorgestellt. Damit ist die Grundlage für die Bebauung gelegt und es geht endlich voran. Gleichzeitig legte der Vertreter des Stadtplanungsamts dar, dass es für die Platzgestaltung noch keine vertiefende Planung gibt. Für den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist diese jedoch von entscheidender Bedeutung. Der Magistrat wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. In die Planung eines Quartiersplatzes "Alt-Rödelheim" wird eingestiegen. 2. Aufbauend auf der Anregung des Ortsbeirates 7, OM 6488, erkennt der Ortsbeirat an, dass mit der Errichtung einer Tiefgarage die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Platzbereich gegeben sind, und der Magistrat wird beauftragt, in die konkretisierende Planung einzusteigen. 3. Hierfür soll ein Runder Tisch mit allen Beteiligten (Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinitiativen, Ortsbeirat, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt etc.) einberufen werden, um sich sowohl über erste schnell umsetzbare, temporäre Maßnahmen zu einigen als auch die langfristige Gestaltung eines klimaresilienten Quartiersplatzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität inmitten des Rödelheimer Ortskerns in den Blickpunkt zu nehmen. 4. Diesbezüglich ist zu prüfen und zu berichten, wie und unter welchen Voraussetzungen der Straßenraum Alt-Rödelheim zwischen der Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6488 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 117 Antrag vom 06.02.2024, OF 365/7 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 203 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1236 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 02.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7

25.04.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Rödelheim umsetzen - „Marktplatz“ Rödelheim aufwerten

06.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 109/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Rödelheim umsetzen - "Marktplatz" Rödelheim aufwerten Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Aus Mitteln der Stadtplanung - z.B. aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" - wird die Umgestaltung und Aufwertung des sog. "Marktplatzes Rödelheim" geplant und nach Abschluss der Bauarbeiten an der Häuserzeile Alt-Rödelheim 12-20 zeitnah umgesetzt. Begründung: Im Rahmen einer Ideenwerkstatt wurde im Jahr 2016 auch verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Straße "Alt-Rödelheim" vorgeschlagen. Nun steht ein größeres Bauvorhaben in der Straße an. Nach bisherigen Informationen steht die Erteilung einer Baugenehmigung bevor. Danach bietet sich die Chance, den sog. "Marktplatz Rödelheim" aufzuwerten und umzugestalten. Mit den Planungen muss jetzt begonnen werden, um nach Abschluss der Bauarbeiten schnell mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 151 2022 Die Vorlage OF 109/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg

18.01.2022 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 93/7 vom 02.01.2022 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, auch wie bei den Neubauten der Seniorenwohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgängerinnen und Fußgänger den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend bei dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Thudichumstraße/Ecke Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrerinnen und Autofahrern suggeriert, dass Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 959 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1166 entstanden aus Vorlage: OF 76/7 vom 15.11.2021 Betreff: Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die drei Altglasbehälter unter dem Platz Alt-Rödelheim zu verbauen. Begründung: Der zentrale Rödelheimer Platz zwischen Alt-Rödelheim und der Thudichumstraße glänzt nicht unbedingt durch Schönheit und Sauberkeit. Die beiden Altglascontainer tun ihr übriges, um zusätzlich die Sicherheit von Kindern zu gefährden. Sobald die Container voll sind, werden die Flaschen und Gläser daneben gestellt. Oftmals ist auch gesplittertes Glas dabei. Für Kinder, die täglich auf dem Schulweg daran vorbei gehen müssen, ist es ein Leichtes, sich an dem Glas zu verletzen. Es gäbe die Möglichkeit, so wie auf dem Arthur-Stern-Platz am Rödelheimer Bahnhof die Altglascontainer unter der Erde zu verbauen. Dies würde ein Schritt in die Richtung "schöneres und sichereres Rödelheim" bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 843 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen?

17.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 59/7 Betreff: Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen? 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Abrissgenehmigung für die Häuserzeile Alt-Rödelheim? Seit wann besteht sie und wann läuft sie aus? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Bauvoranfragen oder möglicher Baugenehmigungen? 3. Wie werden derzeitige Bausicherungen und vor allem Maßnahmen für die Hygiene sichergestellt? 4. Welche zukünftige Nutzung stellt sich der Magistrat für die zu bauenden Gebäude vor? 5. Denkt der Magistrat über das Mittel eines Baugebots für den privaten Eigentümer der Immobilie nach? 6. Welche Pläne gibt es für die Platzgestaltung? Wann gedenkt der Magistrat den OBR über seine Vorstellungen zur Platzgestaltung zu informieren? Begründung: Der Schandfleck spricht für sich und bedarf keiner weiteren Beschreibungen. Zusätzlich kommen Beschwerden aus der Nachbarschaft hinzu: Rattenplage, Vermüllung, unhygienische Nutzung. Und man wundert sich, warum der Magistrat ein ehemaliges Stadtteilzentrum so verkommen lässt. Wer sein Bauland nicht zügig bebaut, soll es verkaufen. Diese Empfehlung hat die Baulandkommission von Horst Seehofer (CSU) in ihrem Abschlussbericht ausgesprochen. Konkret würde eine solche Gesetzesverschärfung bedeuten, dass Kommunen Grundstückseignern eine Frist setzen können, in der diese ihre Grundstücke bebauen müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen Eigentümer an Bauwillige verkaufen. Als letztes Mittel können die Kommunen schließlich ein Enteignungsverfahren einleiten. Damit folgt die Baulandkommission dem Beispiel von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der die Baupflicht schon seit längerem in seiner Stadt umsetzen will und damit eine Kontroverse ausgelöst hat. Dabei stützt sich Palmer - und nun auch die Baulandkommission - auf Paragraph 176 des Baugesetzbuches, welcher ein "Baugebot" vorsieht. Folgt die Gesetzgebung der Empfehlung der Baulandkommission, die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, wird der Druck auf Grundstückseigner wachsen, brachliegende Flächen künftig auch wirklich zu bebauen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 208 2021 Die Vorlage OF 59/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim

24.11.2020 · Aktualisiert: 02.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 544/7 vom 18.11.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim 1. Der Ortsbeirat ist mit der Platzierung der neuen Werbefläche der Firma STRÖER im Ortskern von Rödelheim nicht einverstanden und fordert den Magistrat auf, diese wieder entfernen zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Wie auch schon die Werbefläche am Fischstein, die nach Intervention des Ortsbeirates versetzt wurde, ist der o. g. Ort für die neue Werbefläche auf dem Platz vor dem alten REWE extrem ungünstig gewählt und stellt eine Gefahr für den Verkehr dar. Sie ist ein Hindernis für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Straße Alt-Rödelheim kommen, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erst nach dem Vorfahren auf die Kreuzung wahrnehmen. Außerdem schränkt sie den öffentlich genutzten Raum ein. Das gilt bereits jetzt und umso mehr für die Zeit, wenn sich das Gebäude des alten REWE in neuer Nutzung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 895 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Chance der Gestaltung von Alt-Rödelheim nutzen - Ideenwerkstatt endlich umsetzen

15.09.2020 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6488 entstanden aus Vorlage: OF 476/7 vom 31.05.2020 Betreff: Chance der Gestaltung von Alt-Rödelheim nutzen - Ideenwerkstatt endlich umsetzen Im Rahmen der Ideenwerkstatt wurden 2016 zahlreiche Vorschläge aus der Bürgerschaft diskutiert. Viel guter Wille und Zeit wurden investiert und verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Straße und der Platzsituation "Alt-Rödelheim" vorgeschlagen. Es besteht die Chance, dass Alt-Rödelheim wieder einen Quartiersplatz, eine Mitte bekommt, einen attraktiven Treffpunkt für Jung und Alt. Alle Rödelheimer haben einen solchen Platz verdient und nicht den Zustand der letzten Jahre, der eher einer Müllhalde und einem Rattenparadies glich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Straßenraumzonierung für "Alt-Rödelheim" wie folgt zu planen: - Die Ausbildung einer Mischverkehrsfläche (wie in Punkt 5.4, Variante 2, der Ideenwerkstatt beschrieben, siehe Bild); - Erhalt der Parkplätze rechts und links im südlichen Bereich der Straße Alt-Rödelheim; - der Wegfall der Parkplätze im nördlichen Bereich verbunden mit der Schaffung eines kleinen, aber attraktiven und flexibel nutzbaren Quartiersplatzes; - s ollte sich eine Quartiersgarage doch noch realisieren lassen, ist die Erweiterung des Platzes auf Kosten von weiteren Parkplätzen gewünscht; - die Straße Alt-Rödelheim sollte im Zuge der Umgestaltung unbedingt in einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) umgewandelt werden; - die verbleibenden Parkplätze müssen markiert und der Schulweg zur Michael-Ende-Schule sowie der Zugang zur angrenzenden Kita müssen ersichtlich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 51 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbreite und Fahrradweg Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße

02.08.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 499/7 Betreff: Straßenbreite und Fahrradweg Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße Im Jahr 2014 wurde dem Ortsbeirat die Planung des Neubaus der Brücke über die Nidda vorgestellt, zusammen mit einer Planung für die Reichsburgstraße und der Straße "Auf der Insel". Schon damals gab es Kritik an der Verengung der Straße (wie auf der Brücke schon geschehen) und dem nicht Einbeziehen des vorhandenen Radwegs in die Straßenfläche für Rad- und Autoverkehr. Vor allem der rege Fahrradverkehr bis zum Niddaabzweig und die Buslinien benötigen eine breite und sichere Verkehrsspur. Aktuell können zwei Busse nicht gleichzeitig die Brücke überqueren und müssen zusätzlich auf Fahrradfahrer Rücksicht nehmen, mit denen sie sich die Fahrspur teilen müssen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Wann ist mit der weiteren Erneuerung und Sanierung der Straßen Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße zu rechnen? 2. Warum wurde bei den Planungen 2014 nicht der bestehende Fahrradweg mit einbezogen, um für Fahrradfahrer und Busfahrer eine sichere Straßenbreite zu erreichen? 3. Wäre eine Überarbeitung und Verbreiterung der Verkehrsspur vor einer hoffentlich baldigen Ausführung nicht sinnvoll? 4. Wäre es ggf. wegen der vorhandenen Baumwurzeln sinnvoll, die Fahrbahn insgesamt anzuheben? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1714 2020 Die Vorlage OF 499/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FARBECHTE

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim

16.06.2020 · Aktualisiert: 02.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 475/7 vom 01.06.2020 Betreff: Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim Vorgang: V 1338/19 OBR 7; ST 2032/19, F 2286/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat der Magistrat inzwischen Kenntnis über eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag bezüglich des oben aufgeführten Grundstückes? 2. Wenn Punkt 1. bejaht wird, wird die Erhaltungssatzung bzw. der Punkt zu 6.) der Stellungnahme ST 2032 ("Bestandsnahe Nahverdichtung") für dieses Baugebiet angewandt? 3. Wenn Punkt 1. bejaht wird, sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen mit dem Bauherrn zu treffen? 4. Wenn Punkt 1. bejaht wird, ist es aus Sicht des Magistrates möglich (im Rahmen des Bauantrages), gemeinsam mit dem Eigentümer eine Quartiersgarage unter der Straße Alt-Rödelheim zu planen und zu verwirklichen? 5. Ist dem Magistrat bekannt, wann die Absperrung des Zaunes (welcher die öffentlichen Flächen und Parkplätze minimiert) im Bereich des entsprechenden Grundstückes beseitigt wird? Zudem wird der Magistrat gebeten, alle Bauvorhaben in der Straße Alt-Rödelheim nur im Rahmen der folgenden Priorisierungen zu genehmigen: Für die Bebauung/Ersatzbebauung wird die Variante 1 der "Kubaturstudie Alt-Rödelheim" (5.5.4/Seite 47 der Dokumentation zur Ideenwerkstatt) umgesetzt. Diese sieht eine bestandsnahe Nachverdichtung vor. Die notwendigen Parkplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind tatsächlich nachzuweisen bzw. zu erstellen. Begründung: Zur Anfrage V 1338 erteilte der Magistrat eine entsprechende Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2032. Diese Stellungnahme entspricht nicht der dem Ortsbeirat 7 durch das ehemalige Architektenbüro des Eigentümers spa schmidtploecker planungsgesellschaft mbH, Herr Plöcker, vorgestellten Planung sowie den Aussagen des Eigentümers. Ebenso ist aus der Stellungnahme des Magistrates zur Frage F 2286 vom 05.12.2019 der Stadtverordneten Stephanie Wüst nicht ersichtlich, ob ein Abriss in absehbarer Zeit ansteht bzw. wann die für die anliegenden Geschäftsleute gesperrten Parkplätze wieder freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Frage vom 05.12.2019, F 2286 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1649 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alt-Rödelheim im Sinne der Ideenwerkstatt Rödelheim gestalten

01.06.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 474/7 Betreff: Alt-Rödelheim im Sinne der Ideenwerkstatt Rödelheim gestalten Im Rahmen einer Ideenwerkstatt wurde im Jahr 2016 auch verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Straße "Alt-Rödelheim" vorgeschlagen. Nun steht ein größeres Bauvorhaben in der Straße an. Nach bisherigen Informationen steht eine Baugenehmigung noch aus. Der Magistrat wird daher gebeten, Bauvorhaben in der Straße "Alt-Rödelheim" nur im Rahmen der folgenden Priorisierungen zu genehmigen: Für die Bebauung/Ersatzbebauung wird die Variante 1 der "Kubaturstudie Alt-Rödelheim" (5.5.4/Seite 47 der Dokumentation zur Ideenwerkstatt) umgesetzt. Diese sieht eine bestandsnahe Nachverdichtung vor. Die notwendigen Parkplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind tatsächlich nachzuweisen bzw. zu erstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 474/7 wurde zurückgezogen.

Parteien: SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 für die Thudichumstraße

23.02.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 453/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Begründung: Die Thudichumstraße, beginnend mit der Kreuzung Radilo/Lorscher/Burgfriedenstraße, ist für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Autos unangenehm und gefährlich. Eine Markierung für die Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn beginnt in Richtung Ludwig-Landmann-Straße erst nach der Trümpertstraße - aus gutem Grund. Vorher befindet sich die Markierung "Fahrräder" auf dem Bürgersteig und wird entsprechend auch so genutzt. Im Bereich des neuen Rewe- Marktes geraten dann die Fahrradfahrenden und die Kunden in gegenseitige Bedrängnis. Auch gibt es immer wieder Kollisionen bei den in das Parkdeck abbiegenden Autos. Eine Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs würde die Situation für die Fahrradfahrenden entschärfen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Ideen

Idee
9

Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

Idee
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Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.