Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen?
Begründung
Der Schandfleck spricht für sich und bedarf keiner weiteren Beschreibungen. Zusätzlich kommen Beschwerden aus der Nachbarschaft hinzu: Rattenplage, Vermüllung, unhygienische Nutzung. Und man wundert sich, warum der Magistrat ein ehemaliges Stadtteilzentrum so verkommen lässt. Wer sein Bauland nicht zügig bebaut, soll es verkaufen. Diese Empfehlung hat die Baulandkommission von Horst Seehofer (CSU) in ihrem Abschlussbericht ausgesprochen. Konkret würde eine solche Gesetzesverschärfung bedeuten, dass Kommunen Grundstückseignern eine Frist setzen können, in der diese ihre Grundstücke bebauen müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen Eigentümer an Bauwillige verkaufen. Als letztes Mittel können die Kommunen schließlich ein Enteignungsverfahren einleiten. Damit folgt die Baulandkommission dem Beispiel von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der die Baupflicht schon seit längerem in seiner Stadt umsetzen will und damit eine Kontroverse ausgelöst hat. Dabei stützt sich Palmer - und nun auch die Baulandkommission - auf Paragraph 176 des Baugesetzbuches, welcher ein "Baugebot" vorsieht. Folgt die Gesetzgebung der Empfehlung der Baulandkommission, die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, wird der Druck auf Grundstückseigner wachsen, brachliegende Flächen künftig auch wirklich zu bebauen.
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung CDU