Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen
Vorlagentyp: OF GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
Begründung
Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten:
- Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis
- Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten?
- Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen?
- Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen?
- Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen.
- Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.02.2024,
OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im
Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit
am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt
und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse,
absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen
sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für
die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land
Hessen? 3. Wie groß ist die
Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am
Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die
angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird
benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der
Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft
Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem
Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr.
50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt
es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu
stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft
sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte
Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht
beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022
stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl
hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und
59%. Ab dem Schuljahr 2026/27
soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für
alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden
soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von
Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren
greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend
machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der
städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen
Eltern. Antragsteller:
GRÜNE
die
farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469
Auskunftsersuchen
vom 06.06.2023, V 687
Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7
am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024
Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU