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Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 7

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße).

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 12
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.