Meine Nachbarschaft: Teplitz-Schönauer-Straße
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Vorlagen
Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 14.05.2022 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Quelle: privat Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2310 entstanden aus Vorlage: OF 452/5 vom 14.05.2022 Betreff: Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an dem kleinen Platz vor dem Konrad-von-Preysing-Haus an der Teplitz-Schönauer-Straße/Ecke Ziegelhüttenweg Abfalleimer an den vorhandenen Bänken aufzustellen Begründung: Auf dem Ortstermin mit der Politik AG der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses der Caritas wurde darum gebeten, an den Bänken Abfalleimer aufzustellen. Es sei schön, auf dem Platz unter dem Baum auf den Bänken zu sitzen und einen kleinen Snack zu essen. Allerdings gibt es keine Entsorgungsmöglichkeit für den Abfall. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1956 Aktenzeichen: 67 0
Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 451/5 vom 14.05.2022 Betreff: Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Stresemannallee südlich des Kreisels an der Mörfelder Landstraße vor dem Zebrastreifen zur Haltestelle der Straßenbahnlinie 17 eine Aufpflasterung für die von Süden kommenden Autos anzubringen, damit eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist. Begründung: Wenn die Straßenbahn zur Haltestelle einfährt, überqueren viele Menschen den Zebrastreifen in Richtung Haltestelle in aller Eile - oft ohne nach Autos zu schauen, um noch rechtzeitig die Straßenbahn zu erwischen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses müssen diese Straße überqueren, um zu ihren Wohnungen in der Heimatsiedlung zu gelangen. Beim Ortstermin des Konrad-von-Preysing-Hauses wurde berichtet, dass viele Autos mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Zebrastreifen fahren. Wegen der parkenden Autos sind dann Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig zu sehen. Nur ein Parkplatz wurde bislang zur besseren Sichtbarkeit der Fußgängerinnen und Fußgänger abgepollert. Um die Parkplätze für Anwohner zu erhalten, sollte zur Sicherheit des Fußverkehrs zumindest dafür gesorgt werden, dass die Autofahrer an den Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2242 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1702 entstanden aus Vorlage: OF 292/5 vom 03.01.2022 Betreff: Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, zumindest so lange die Baustelle im Ziegelhüttenweg existiert, die Parkordnung so anzupassen, dass möglichst viel Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen wird. Begründung: Durch die bestehende Baustelle im südlichen Bereich des Ziegelhüttenwegs steht derzeit weniger Parkraum für die Bevölkerung zur Verfügung als üblich. Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Familien, klagen vor Ort über mangelnden Parkmöglichkeiten. Eine optimierte Anpassung der Parkordnung soll zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1431 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1707 entstanden aus Vorlage: OF 318/5 vom 29.01.2022 Betreff: Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137 Der Magistrat wird gebeten, mindestens fünf weitere Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI im Ziegelhüttenweg 133 bis 137 zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zum Einkaufen in den Ziegelhüttenweg 133 bis 137 (gegenüber Hit/OBI) mit Fahrrädern, sodass die bestehenden Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Das führt dazu, dass die Fahrräder kreuz und quer aufgestellt werden (siehe Bild 1). Bild 1 - Foto: Cary Drud Bild 2 - Quelle: Google Maps (Pfeil: hier sollen weitere Fahrradbügel installiert werden) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1435 Aktenzeichen: 66 2
Situation am S-Bahnhof „Stresemannallee“
Antrag vom 03.01.2022, OF 287/5 Betreff: Situation am S-Bahnhof "Stresemannallee" Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm im Bereich des S-Bahnhofs Stresemannallee vermehrt Beschwerden über Müllablagerungen und verbotswidriges Taubenfüttern zugetragen worden sind und wenn ja, welche Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Diese klagen über regelmäßige Müllablagerungen und verbotswidriges Taubenfüttern. Es ist im Sinne der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger, die Entwicklung im Bereich des S-Bahnhofs Stresemannallee positiv zu begleiten und Missstände zu beseitigen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 301 2022 Die Vorlage OF 287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkordnung Ziegelhüttenweg
Antrag vom 08.11.2021, OF 235/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 950 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 19.09.2021 Betreff: Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, an der Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee der Bürgersteig zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu halten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass der Bürgersteig regelmäßig zugestellt wird. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen oder das Setzen von Fahrradbügeln und Pollern sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 195/5 vom 10.09.2021 Betreff: Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Vorgang: OM 6848/20 OBR 5; ST 518/21 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße dem Ortsbeirat 5 zugänglich zu machen und diese dem Ortsbeirat 5 sowie interessierten Bürgerinn en und Bürgern vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 26.02.2021, ST 518, dem Ortsbeirat zugesagt, die Planung für den genannten Bereich vorzustellen. Der Ortsbeirat 5 hat großes Interesse daran, dass das Gelände zeitnah aufgewertet wird. Daher bittet er den Magistrat um Vorstellung der Planung und Fortgang des Verfahrens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Fußweg am Luderbach
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 116/5 vom 12.06.2021 Betreff: Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen Vorgang: OM 6857/20 OBR 12; ST 473/21 Der Magistrat wird gebeten , ein sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs sicherzustellen und von einer Entfernung des Fußgängerüberwegs abzusehen bzw. den Fußgängerüberweg wieder zu errichten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat in der Stellungnahme ST 473 deutlich gemacht, dass es den Fußgängerüberweg auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 für entbehrlich hält. Der Ortsbeirat hält den Überweg nicht für entbehrlich. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und deren Kinder ist der Fußgängerüberweg für ein sicheres Überqueren der Straße nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 21/5 vom 26.05.2021 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Magistrat wird gebeten, mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern. Begründung: Die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v. a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher, die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1720 Aktenzeichen: 79 1
Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg
Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 111 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 21.04.2021 Betreff: Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung wie der illegalen Entsorgung von Hausmüll und Sperrmüll im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere die regelmäßige Kontrolle sowie das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" in Betracht. Gegen die Müllverursacher sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in dem genannten Bereich regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Hinzu kommt das Abstellen von Lastwagen und Wohnwagen, in denen Leute übernachten, die ihren Müll ebenfalls dort entsorgen. Da Müll bekanntermaßen weitere Müllabladungen anzieht, ist hier zügig Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1417 Aktenzeichen: 79 4
Die Beleuchtung im ZiegelhĂĽttenweg zwischen Wormser StraĂźe und ALDI sowie in der Niersteiner StraĂźe und Wormser StraĂźe verbessern
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7331 entstanden aus Vorlage: OF 1871/5 vom 07.01.2021 Betreff: Die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße zu verbessern. Begründung: Die benannten Straßen werden ausschließlich durch alte Straßenlaternen beleuchtet, die zwar sehr schön sind, aber kaum Licht geben. Bewohner beschweren sich des Öfteren, dass sie befürchten, sich einer Gefahr auszusetzen, wenn sie die Straßen nach dem Dunkelwerden benutzen müssen. Auch in den Wintermonaten müssen Berufstätige noch ihre Einkäufe bei ALDI erledigen bzw. Anwohner ihre Wohnungen erreichen. Deshalb sollte die Beleuchtung der Laternen verbessert werden, damit Passanten gefahrlos ihr Ziel erreichen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1199 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1867/5 vom 29.12.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um den auf Höhe der Esso-Tankstelle an der Stresemannallee stadtauswärts entlang des Gehwegs verlaufenden Fahrradweg besser zu kennzeichnen, so dass er für in die Tankstelle ein- sowie ausfahrende Autos besser zu erkennen ist. Begründung: Es kommt immer wieder zu bedrohlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger, weil Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn direkt in die Esso-Tankstelle einfahren. Dabei ist die Sicht bereits durch die dort dicht stehenden Bäume stark eingeschränkt. Der Fahrradweg auf der Stresemannallee stadtauswärts, zwischen Theodor-Stern-Kai und Paul-Ehrlich-Straße, ist als solcher kaum noch zu erkennen. Insbesondere ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Esso-Tankstelle nehmen den Fahrradweg offensichtlich kaum wahr. Für einfahrende Fahrzeuge ist der Fahrradweg auch durch die dort stehenden Bäume nur zu erahnen, die ausfahrenden Fahrzeuge tasten sich oft in den fließenden Verkehr, wobei sie vorher auf dem Fahrradweg zum Halten kommen und Fahrradfahrer dadurch regelmäßig abrupt anhalten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1140 Aktenzeichen: 66 2
Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“
Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle "Stresemannallee" Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - ob ihm die Fütterung von Tauben im Bereich der S-Bahnhaltestelle durch Intensivtäter bekannt ist, - ob und mit welchen Maßnahmen er gegen solche Intensivtäter vorgeht, - ob er kurzfristig Sonderreinigungen vornehmen kann, wenn die großflächige Ausbringung von Abfällen bekannt werden, die Tauben oder Ratten als Nahrung dienen. Begründung: Der Ortsbeirat ist durch einen Zeitungsbericht darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der S-Bahnstation durch mindestens einen Intensivtäter immer wieder große Mengen Abfälle ausgebracht werden, die Tauben und Ratten als Nahrung dienen und zu einem deutlichen Populationsanstieg geführt haben. Schon die gelegentliche Fütterung von Tauben ist ein großes Ärgernis und selbstverständlich verboten. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist sehr aufwändig und meist nicht sehr wirksam. Wenn jedoch säckeweise Nahrungsabfälle ausgelegt werden, müssen diese Intensivtäter ausfindig gemacht, belehrt und verwarnt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee
Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Finanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad
Antrag vom 12.12.2020, OF 1877/5 Betreff: Finanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird aufgefordert, einen "Runden Tisch" mit der Projektleiterin des Taubenprojektes in Oberrad einzuberufen und mit ihr zusammen einen detaillierten Kostenplan aufzustellen, der die von ihr benötigten Hilfskräfte mit einbezieht. Zielstellung ist es, dass sie ihre Aufgaben zukünftig problemlos hinsichtlich Kosten- und Personalaufwand erledigen kann. Hierzu gehören ebenfalls die erforderlichen Sachleistungen (z.B. besondere Leitern), Futtermittel, Taubenhäuser etc. um an dieser Stelle nur einiges zu nennen. Zu diesem Gespräch sind Ortsbeiratsmitglieder mit einzuladen. Begründung: Die Projektleiterin wird immer mehr für die Problematik der gesamten Taubenpopulation in Frankfurt herangezogen. Bislang hat Sie ihre Tätigkeit gerne getan, hat aber ständig finanzielle Sorgen für das laufende Projekt. Das ist nicht tragbar. Die Stadt braucht dieses Projekt dringend um die Stadt Frankfurt sauber und die Wege und Straßen weitgehend im hygienischen Zustand zu halten. Insbesondere in den anhaltenden Coronazeiten ist das wichtiger als je zuvor. Zusammen mit diesem Antrag wurde gerade der Antrag des Ortsbeirates 5 eingereicht: "Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee". Hierbei geht es um etwa 600 Tauben, die Straßen, Gehwege und Grünanlagen mit ihren Exkrementen versehen. Auch dieses Problem wird - wie immer - in die Hände der Taubenprojektleiterin gelegt werden. Wie hieran zu sehen ist, ist für das Taubenprojekt eine kontinuierliche finanzielle und personelle Vorsorge zu schaffen, die die Projektleiterin von finanziellen Sorgen und Nöten für ihr Projekt befreit. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 1806/5 vom 12.10.2020 Betreff: Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Planung für eine Neuordnung der Verkehrsfläche auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße wird derzeit wild geparkt. Zusätzlich verdreckt dieser Mittelstreifen zusehends und dienst als Abstellfläche nicht unbedingt verkehrstauglicher Automobile. Dieser Zustand ist so nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, den Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu überplanen. Aufgrund des Parkdrucks sollen dort Parkplätze, aber auch Fahrradbügel und Bäume berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Antrag vom 10.09.2021, OF 195/5 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1820/5 vom 15.10.2020 Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Straßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 25.02.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich, ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Lückenschluss für die S-Bahn
Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1578/5 vom 26.01.2020 Betreff: Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünschaltung der Fußgängerampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen zu verzögern; 2. Warnschilder aufzustellen, um die Autofahrer auf die Schulkinder aufmerksam zu machen; 3. eine Tempo-30-Zone in dem oben genannten Bereich einzurichten; 4. seitliche Ausbuchtungen einzurichten, die umfahren werden müssen und verhindern, dass eine kerzengerade Straße entsteht und der Blick der Autofahrerinnen und Autofahrer nur auf die weiter hinten liegenden Ampeln gerichtet wird; 5. für mehr verkehrspolizeiliche Kontrolle der Rotschaltung (Blitzer) im oben genannten Bereich zu sorgen . Begründung: Es handelt sich um zwei Ampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen. Anwohnerinnen und Anwohner berichten dem Ortsbeirat, sie haben unzählige Male erlebt, dass Autos über Rot fuhren, während die Fußgängerampel Grün war. Die Fußgängerampel in dem oben genannten Bereich schaltet nur mit minimaler Zeitverzögerung auf Grün nachdem die Autofahrerampel auf Rot schaltet, sodass immer wieder Autos gerade noch über die Kreuzung fahren, wenn die Fußgängerampel schon Grün anzeigt und sich die Schulkinder deshalb schon auf der Straße befinden. Einige wenige Male konnten Eltern sogar beobachten, dass Autofahrer die bereits roten Ampeln komplett übersehen, möglicherweise weil die Straße sehr lang und gerade ist und Autofahrer nur auf weiter hinten liegende Ampeln achten. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um (tödliche) Unfälle zu vermeiden und um die Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 988 Aktenzeichen: 61 1
Verbesserte Verkehrsüberwachung
Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (3)
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 21.01.2020 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (3) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19; OM 4995/19 OBR 5; ST 2394/19 Der Magistrat wird gebeten, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussinger Straße im Norden einzuzäunen und somit die Nutzung dieses Areals durch nicht sesshafte Personen dauerhaft zu unterbinden. Begründung: Die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats (ST 831 sowie ST 2394) in dieser Angelegenheit sind nicht zufriedenstellend. Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die Nutzung dieses Geländes durch nicht sesshafte Personen zu unterbinden. Insbesondere wenn der Magistrat in der Stellungnahme ST 2394 ausführt, dass eine "Einzäunung aller vergleichbarer Flächen im Stadtgebiet (...) wirtschaftlich nicht darstellbar (sei)", geht dies an der spezifischen Problematik dieses Geländes vorbei. Zum einem hat der Ortsbeirat 5 nie gefordert, "alle vergleichbaren Flächen im Stadtgebiet" einzuzäunen, und zum zweiten sei daran erinnert, dass sich in unmittelbarer Nähe dieses Geländes ein Kinderspielplatz befindet, der von dort aus bislang frei zugänglich ist. Hinsichtlich der immer wiederkehrenden Müllproblematik ist dieser Zustand im Sinne des Kindeswohls nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 915 Aktenzeichen: 23 20
Parkordnung Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5391 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5294 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 07.10.2019 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamtprotokolle vom 30.08.2019 und 31.08.2019). Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxidbelastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage, allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt, zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern) ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0
Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 1434/5 vom 07.10.2019 Betreff: Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein Forum zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt hinsichtlich der Gestaltung des o. g. Bereichs an den Magistrat gewandt, ohne dass dies - bislang - nennenswerte Ergebnisse erbracht hat. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Gestaltung des Kreuzungsbereichs des sog. "Riedhofkreisels" von erheblicher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Sachsenhausens ist, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen wie z. B. Aufenthaltsqualität und Verkehrssituation. Damit die vielen guten bislang geäußerten Vorschläge und Ideen in die Überlegungen des Ortsbeirates 5 und des Magistrats einfließen können, ist die Einrichtung eines solchen Forums eine sinnvolle Maßnahme, auch um die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 302 Antrag vom 24.02.2022, OF 382/5 Etatanregung vom 25.03.2022, EA 210 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 174 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 183 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78
Antrag vom 07.10.2019, OF 1466/5 Betreff: Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass das Gebäude Stresemannallee 78 in Sachsenhausen demnächst vollständig abgerissen werden soll? 2. Wenn ja, gibt es konkrete Pläne hinsichtlich eines Neubaus an dieser Stelle? 2.1 Wird es auch weiterhin dort einen Supermarkt geben? 2.2 Ist darüber hinaus an den Neubau von Wohnungen im unteren und mittleren Mietsegment gedacht? 3. Besteht die Möglichkeit, im Zuge eines etwaigen Neubaus eine Quartiersgarage für die Heimat- und die Fritz-Kissel-Siedlung als Tiefgarage unter dem Grundstück Stresemannallee 78 zu errichten? Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Klärung entsprechender Mutmaßungen und Gerüchte hinsichtlich der Stresemannallee 78. Derzeit steht dort ein einstöckiges Gebäude, in dem ein Supermarkt untergebracht ist. Sollte es zutreffend sein, dass das Gebäude abgerissen und neu errichtet wird, so sollte dies als Gelegenheit genutzt werden, die soziale und verkehrstechnische Infrastruktur des gesamten Viertels zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1480 2019 Die Vorlage OF 1466/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Poller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5191 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 01.09.2019 Betreff: Poller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Poller aufzustellen, die das Zuparken des Radwegs von der Haltestelle "Louisa" zum Main verhindern. Begründung: Anwohner schildern, dass im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/ Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße täglich und immer wieder der Radweg von der Haltestelle "Louisa" an den Main von parkenden Autos blockiert wird. Radfahrer müssen auf den Gehweg ausweichen und Fußgänger werden behindert und gefährdet. Der Weg ist als offizieller Schulweg zur Riedhofschule ausgewiesen. Das Aufstellen von Pollern an der entsprechenden Stelle könnte dem widerrechtlichen Parken dort wirksam entgegenwirken. Anwohner, die diesbezüglich initiativ geworden sind, berichten davon, dass sie trotz schriftlicher Zusage der Behörden immer wieder vertröstet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2305 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0
Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4996 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 30.07.2019 Betreff: Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken Der Magistrat wird aufgefordert, die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels rund um den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße/Stresemannallee (Riedhofkreisel) zu bewahren und zu stärken, und nicht etwa durch die Ausweitung der Kapazitäten in der weiteren Nachbarschaft zu schwächen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, im noch zu beschließenden neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Funktion dieses und ähnlicher Nahversorgungsbereiche für den sozialen Zusammenhalt der benachbarten Wohnsiedlungen anzuerkennen und durch geeignete Maßnahmen der Wirtschafts- und Standortförderung proaktiv zu stärken. Begründung: Ende 2016 wurden dem Ortsbeirat 5 vom beauftragten Gutachterbüro Junker + Kruse die gemeinsam mit Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung erarbeiteten Vorschläge für die Weiterentwicklung des Frankfurter Einzelhandelskonzepts vorgestellt. Bislang ist ein solches Konzept jedoch nicht vom Magistrat oder vom Stadtparlament diskutiert bzw. abgestimmt worden. Schon damals wurde im Ortsbeirat 5 moniert, dass eine einseitige, von großen Lebensmittelmärkten und Einkaufszentren geprägte Einzelhandelsstruktur dem kleinen und spezialisierten Einzelhandel wenig zuträglich ist. In Zeiten des ausufernden Internethandels und den damit einhergehenden schädlichen Folgen für das Klima durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sind derartige kleinteilige, für mehrere Tausend Bewohner fußläufig gut zu erreichende Einzelhandelsstrukturen, wie sie am Riedhofkreisel durchaus noch vorzufinden sind, von großer Bedeutung, weit über den wirtschaftlichen Aspekt hinaus. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass ein umfassendes Nahversorgungsangebot in unmittelbarer Nachbarschaft den sozialen Zusammenhalt im direkten Wohnumfeld zu stärken vermag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1336/5 vom 08.08.2019 Betreff: Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, die Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg gegenüber Hausnummer 50, die nicht zur Gaststätte gehören, auszutauschen oder auszubessern. Begründung: Das Gelände der Kleingärtenanlage gehört der Stadt Frankfurt. Die Wege zwischen den Gärten werden gerne von Passanten, die die Gaststätte nicht aufsuchen, zum Spazierengehen genutzt. An dem Platz gegenüber und am Weg neben der Gaststätte befinden sich Bänke, die gerne nach dem Spaziergang zum Ausruhen einladen. Sie sind jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Ein Austausch bzw. die Instandsetzung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2137 Aktenzeichen: 67 0
Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 1326/5 vom 06.08.2019 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges den Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg zumindest teilweise zu entsiegeln, die Baumscheiben zu vergrößern und, wo immer möglich, neue Bäume zu pflanzen. Begründung: Der Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg ist abschnittsweise recht unansehnlich. Es gibt Absperrgitter, zugewachsene ehemalige Baumscheiben und teilweise aufgebrochene Asphaltflächen. Die Baumscheiben könnten verlängert werden, ohne in die Verkehrsflächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Überflüssige Drängel- und Schutzgitter im Ziegelhüttenweg: Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2299 Aktenzeichen: 66 0
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (2)
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 entstanden aus Vorlage: OF 1320/5 vom 29.07.2019 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (2) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19 Der Magistrat wird aufgefordert, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussiger Straße im Norden häufiger als bisher durch das zuständige Fachamt gärtnerisch pflegen zu lassen und hierbei insbesondere im Sommer regelmäßig die Büsche zurückzuschneiden, damit das Gelände insgesamt offener und von außen besser einsehbar wird. Begründung: Mit der Anregung vom 10.08.2018, OM 3480, hat sich der Ortsbeirat 5 dafür ausgesprochen, das o. g. Gelände zu reinigen und durch eine Absperrung zukünftig zu verhindern, dass obdachlose Personen dort wild campieren. Mit der Stellungnahme ST 831 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das betreffende Gelände hat reinigen lassen, was Anwohner bestätigen. Allerdings sähe er bezüglich wild campierender Personen, vor allem hinsichtlich des benachbarten Kinderspielplatzes, keinen weiteren Handlungsbedarf. Dennoch sollte dem Sicherheitsgefühl der Anwohner und deren spielender Kinder sowie deren allgemeine Aufenthaltsqualität durch eine entsprechende Gestaltung der Grünfläche Rechnung getragen werden. Dieses Gelände ist schon aufgrund fehlender sanitärer Einrichtungen für eine dauerhafte Nutzung als Campingplatz ungeeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 Aktenzeichen: 67 0
Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5002 entstanden aus Vorlage: OF 1328/5 vom 01.08.2019 Betreff: Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Begründung: Die obige Fläche ist völlig verwahrlost und verunkrautet. Des Weiteren befinden sich dort Müllablagerungen. Insgesamt bietet sich ein unansehnlicher Anblick, der beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Sachsenhausen: Baumscheiben in der Kennedyallee
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5001 entstanden aus Vorlage: OF 1327/5 vom 06.08.2019 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben in der Kennedyallee Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben in der Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz zu überarbeiten und gegebenenfalls zu vergrößern. Vor der Kennedyallee 46 ist der fehlende Baum zu ersetzen. Begründung: In der Kennedyallee sind einige Baumscheiben ausreichend groß, die meisten aber eindeutig zu klein. Sie könnten vergrößert werden, ohne in die Flächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Vor dem Haus Kennedyallee 46 ist ein Baum gefällt, aber bisher nicht nachgepflanzt worden. Winzige Baumscheibe in der Kennedyallee: Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Neuordnung der Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft Stresemannallee 71
Antrag vom 05.08.2019, OF 1310/5 Betreff: Neuordnung der Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft Stresemannallee 71 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft "Stresemannallee 71" neu zu ordnen. Hierbei sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Ersetzen der Platten des Weges parallel zur Liegenschaft "Stresemannallee 71" durch eine wassergebundene Wegedecke 2. Abbau der beiden Bänke und der Papierkörbe an dem Weg parallel zur Liegenschaft "Stresemannallee 71" 3. Aufstellen einer Bank und eines Papierkorbes vor dem Tennisplatz des Tennisclubs Schwarz-Weiß 4. Aufstellen eines Papierkorbes vor dem Eingang des ASP Wildgarten Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft "Stresemannallee 71" bedarf einer Überarbeitung. Der Ortsbeirat unterstützt den vom Grünflächenamt erarbeiteten Vorschlag. Quelle: Grünflächenamt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 340 2019 Die Vorlage OF 1310/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4. des Tenors nach dem Wort "Aufstellen" die Worte "zweier Bänke und" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung
Antrag vom 30.07.2019, OF 1319/5 Betreff: Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum? 2. Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf. nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird es hierfür eine angemessene Mietminderung geben? 3. Die Nassauische Heimstätte hat ihren Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen Wohneinheiten? 4. Zugesichert wurde in diesem Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten adäquat ersetzt werden? 5. In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom 04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte: Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird? 6. Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet, dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um deren Beantwortung jetzt gebeten wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1398 2019 Die Vorlage OF 1319/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 1289/5 vom 23.05.2019 Betreff: Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Bordsteins an der Stresemannallee zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße eine Abgrenzung, z. B. durch Poller, errichten zu lassen, sodass die auf der Stresemannallee gegenüber der S-Bahn-Haltestelle parkenden Autos nicht mehr zum Teil auf dem Radweg parken können. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass in diesem Abschnitt der Stresemannallee, der auch Schulweg für Kinder der Riedhofschule ist, Autos zum Teil auf dem Radweg parken und Radfahrer dann auf den Gehweg ausweichen müssen. Dies gefährdet dann die dort laufenden Fußgänger und führt zu Streitigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1832 Aktenzeichen: 66 2
Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 1292/5 vom 21.05.2019 Betreff: Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71 Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um auf dem Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71 zukünftig für mehr Ruhe und Sauberkeit zu sorgen und das Gelände insgesamt aufzuwerten. Hierbei sind das städtische Ordnungsamt, die zuständige Dienststelle der Landespolizei, die Sozialbehörde vor Ort und das Grünflächenamt mit einzubeziehen. Ziel ist es, die Grünfläche als Erholungsmöglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere der nahe gelegenen Altenwohnanla ge, zu erhalten bzw. wieder nutzbar zu machen. Von daher ist auf die Beibehaltung ausreichender, fest installierter Sitzgelegenheiten zu achten. Begründung: Aus der Nachbarschaft heraus hat es massive Beschwerden gegeben, dass diese Grünfläche mit einem Baum in der Mitte und drei Bänken an der Seite am Haus Stresemannallee 71 zunehmend verwahrlost, unangemessen genutzt wird und es zu massiver Lärmbelästigung sowie zur Vermüllung des Geländes kommt. Dies ist sowohl für die Anwohner als auch für die jugendlichen Besucher des Abenteuerspielplatzes und die Kinder der Osterkindertagesstätte der Maria-Magdalena-Gemeinde unzumutbar. Eine Grundschule sowie die Altenwohnanlage des Frankfurter Verbandes liegen ebenso in unmittelbarer Nähe. Das Grünflächenamt hat auf Anregung von betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern einen Plan zur Umgestaltung des Geländes angefertigt, um dieses aufzuwerten (siehe Bild). Diese Planung kann jedoch nicht mehr als eine erste Arbeitsgrundlage sein, da die in den Bürgerbeschwerden angesprochenen dissozialen Verhaltensweisen viele weitere Schritte im ordnungspolizeilichen und sozialen Bereich nötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1896 Aktenzeichen: 67 0
Bahnübergang Welscher Weg
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 21.05.2019 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Schließzeiten der geplanten Schrankenanlage sich an den Schließzeiten des Bahnübergangs über den Ziegelhüttenweg auf dieser Strecke orientieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat endlich diese wichtige Maßnahme zum Lärmschutz und zur Verkehrssicherheit in Angriff nimmt. Im Zuge der jahrelangen Untersuchungen wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, dass die geplante Schranke täglich über viele Stunden geschlossen bleiben müsse, wenn nämlich keine eigene Signaltechnik für die Anlage installiert würde. Der Ortsbeirat erwartet angemessene Schließzeiten. Sonst hätte die Anlage nur Alibicharakter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1834 Aktenzeichen: 66 6
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