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Vorlagen
Verlegung der RMV Bushaltestelle „Berger Warte“ Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 06.10.2017 Betreff: Verlegung der RMV Bushaltestelle "Berger Warte" Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551 Der Magistrat wird um Prüfung und Veranlassung gebeten: Die jetzige Haltestelle "Berger Warte" der Buslinie 551 auf der Vilbeler Landstraße ist fußläufig kaum zu erreichen, es sei denn man geht über unbefestigte Feldwege. Die Haltestelle ist in den Bereich des Parkplatzes am Ende des nördlichen Höhenweges zu verlegen, an dem sich auch der alte Berger Jüdische Friedhof befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Wahlbezirke in Bergen-Enkheim
Antrag vom 09.10.2017, OF 144/16 Betreff: Wahlbezirke in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Die Wahlbezirke in Bergen-Enkheim so zuzuordnen das die Bürgerinnen und Bürger den kürzesten Weg in Ihr Wahllokal haben. Begründung: Seit Umstellung bei der letzten Bundestagswahl sind wohl durch Wegfall eines Wahllokales die Bezirke neu eingeteilt worden. Dies hat dazu geführt das Bürger aus dem z. B. ( Florianweg in das Wahllokal am Landgraben) wählen gehen mussten. Da eine hohe Wahlbeteiligung angestrebt wird sollte man den Bürgerinnen und Bürger (auch ältere und behinderte Menschen) den kürzesten Weg ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 144/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 16.08.2017 Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vorha ndenen Ampeln im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blindenampelanlage umrüsten zu lassen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Supermarkt ist die letzte Einkaufsmöglichkeit für Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger, welche oberhalb des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen. Gerade ältere und sehbehinderte Menschen, welche zu Fuß diesen Markt aufsuchen müssen, sind in diesem Kreuzungsbereich den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs extrem ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16
Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1927 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 25.07.2017 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Magistrat wird beauftragt, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich, auch für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen sowie Trolleys, möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und zu den Bushaltestellen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer, aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel häufig umgangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2151 Aktenzeichen: 66 2
Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366
„Grüne Welle“ für Fußgänger
Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.
Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten
Antrag vom 15.07.2017, OF 121/16 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt: Um die Verkehrssituation auf der Straße Leuchte vor Hausnummer 2 vor und nach dem Fußgängerüberweg bis zur Bushaltestelle sicherer zu gestalten, wird der Magistrat gebeten Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig/Fahrradweg ab der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Leuchte. bis zur Bushaltestelle vor Hausnummer 12 unterbindet. Entsprechende Maßnahmen wären bspw. Poller bzw. ein Verkehrszeichen Z286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) Begründung: Auch in der Straße Leuchte macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Bergen-Enkheims herrscht, bemerkbar. Vermehrt parken auch hier Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig/Fahrradweg. Verschärft wird die Situation an dieser Stelle noch durch zwei Pizzeria/Döneria mit Liefer- und Abholservice. Viele Kunden kommen mit dem Auto, um ihre Bestellungen abzuholen und stellen ihr Fahrzeug dann direkt vor den Geschäften auf Fahrradweg und Bürgersteig ab. Dies führt Behinderungen und gefährlichen Situationen für Fußgänger (insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind) mit sich, da diese gezwungen werden, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wurde zurückgezogen.
Stärkung des Einzelhandels im Stadtteil
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1597 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 02.05.2017 Betreff: Stärkung des Einzelhandels im Stadtteil Der Magistrat wird gebeten, die Regelungszeit für Parken mit Parkscheibe in den Straßen Am Landgraben, Marktstraße und Triebstraße und den Platz vor der Schelmenburg auf die Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr auszuweiten. Begründung: Da die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte zum Teil bereits um 07.00 Uhr und auch bis über 19.00 Uhr geöffnet haben, sollte es möglich sein, die Geschäfte in dieser Zeit mit dem Pkw zu erreichen. Dieses würde die Nahversorgung verbessern. Denn ohne die Ausweitung der Parkzeiten und die Möglichkeit in der Nähe der Geschäfte zum Einkaufen zu parken, wird der Einkauf in den Verbrauchermärkten in der Victor-Slotosch-Straße oder an anderer Stelle erledigt. Dieses führt dann zu weiteren Schließungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1530 Aktenzeichen: 92 31
Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern
Antrag vom 07.05.2017, OF 204/11 Betreff: Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Forst des Landes Hessens einzuwirken die dauerhafte Sperrung der Waldwege für Fußgänger im Fechenheimer Wald zu verhindern. Begründung: Das Waldstück dient der Erholung der Menschen im Stadtteil. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Es soll nun für die Bürger geschlossen worden, weil eine Gruppe von 10-15 Fledermäusen auf drängen von Hessen Mobil dorthin umgesiedelt werden sollen. Die anderen Fledermäuse die angelockt werden sollen sind dort z.Zt. überhaupt nicht ansässig. Hessen Mobil befürchtet durch den Bau des Riederwaldtunnels könnten die Tiere zu schaden kommen, wenn sie nicht umgesiedelt werden. Der Wald soll zum Teil gerodet werden für die Fahrbahn der Autobahn und ein ca. 100m x 100m großes Waldstück wird durch die Autobahn abgetrennt. Der Überflug für die ca. 10-15 Fledermäuse über die Autobahn sei lebensgefährlich. Das Vorgehen des Umsiedelns für die Kleingruppe von 10-15 Fledermäuse ist grundsätzlich nicht zu Beanstanden. Allerdings hätte ebenfalls eine Umsiedlung in den 500m entfernten und wesentlich ruhigeren und besser geeigneten Teil des Waldes östlich der Vilbeler Landstraße erfolgen sollen. Dort befinden sich zwei größere Wasserfläche die für Fledermäuse sehr wichtig sind, da die Tiere von Insekten leben und erhebliche Mengen an Nahrung benötigen. Das Waldstück ist quasi menschenleer und ruhig. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, der Autobahnlärm im zukünftig gesperrten Bereich sei nicht störend für die Tiere nur die Nähe der Autobahn sei ein Problem und stelle eine Gefahr für die Fledermäuse dar, weil viele Fledermäuse nur bis 5m hoch fliegen würden. Die LKW könnten die Population reduzieren. Da Fledermäuse nachtaktiv sind, tagsüber in Höhlen in den Wipfeln irgendwo im Wald schlafen, stellen tagsüber ein paar Fußgänger unten auf den Waldwegen keine Störung dar. Die jetzt nur noch verbleibenden zwei Wege für die Bürger führen um das gesperrte Gebiet. Der eine Weg führt direkt an der Autobahn entlang und ist sehr laut. Man kann sich dort nicht unterhalten. Der zweite Weg im Süden ist eine Fahrradroute geworden und wurde neulich als schönste Fahrradstrecke in Frankfurt bezeichnet. Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Hundebesitzern sind vorprogrammiert. Der geplante zu sperrende Hauptweg ist nicht wie vom Forst erwähnt nur ein Trampelpfad sondern ein vollwertiger Weg. Es ist der Grenzweg der beiden Ortsbezirke 11 und 16. Er soll mit kleinen Bäumen bepflanzt und unbegehbar gemacht werden und bald nicht mehr sichtbar sein. Der Ortsbeirat 16 ist über die Maßnahmen nicht informiert worden. Der Wald soll in diesem Bereich nicht mehr bewirtschaftet werden und soll zukünftig sich selbst überlassen werden. Kontrollen sollen dort nicht mehrt stattfinden. Dies ist in Anbetracht der starken Nutzung durch die Bürger sehr gefährlich. Für Kinder besteht ein noch größere Gefahr, weil diese gerade solche Gebiete gerne erkunden. Im Jahr 2016 ist im Riederwald durch eine umfallende Buche ein Hund erschlagen worden, der Hundebesitzer überlebte. Direkt am Waldrand befindet sich die Kindertagesstätte 75 und ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit sehr hohem Kinderanteil. Viele Kinder spielen im Wald. Die sich im Stadtteil befindeten Kindergärten/Schulen/Hort unternehmen regelmäßig Ausflüge in den Wald. Die Kita 75 ist durch den Ortsbeirat bei der damaligen Planung des Gebiets absichtlich wegen des Waldes an diesen Ort gelegt worden und die dort geplante katholische Kirche musste in die Cassella-straße ausweichen. Diesen sich im Stadtteil befindenten Kindergärten/Schulen/Hort nimmt man den Wald "vor der Haustür weg". Es wurde sogar davon gesprochen, in diesem Bereich über den Waldweg von der Kruppstraße kommend Waldparkplätze im Grüngürtel einzurichten und den Bereich für Kraftfahrzeuge befahrbar zu machen. Der zukünftig für Fußgänger gesperrte Steinbruchweg ist angeschlossen an den zukünftig befahrbaren Waldweg. Das würde überhaupt nicht zusammen passen. Es gab einen großen "Aufschrei" aus dem Ortsteil wegen der Sperrung der Waldwege. Warum dort keine Fußgänger mehr durch den Wald laufen dürfen ist für die Bürger nicht vermittelbar. Es wäre sehr sinnvoll diese Entscheidung zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 204/11 wurde zurückgezogen.
Ausstattung der Bushaltestelle „Budge-Altenheim/Lohrberg“ mit Sitzmöglichkeiten
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 01.04.2017 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" mit Sitzmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" der Buslinie 43 auf der Wilhelmshöher Straße in Richtung Vilbeler Landstraße mit Sitzmöglichkeiten (eventuell Klappsitzen) auszustatten. Begründung: In der Vorplanung der betreffenden Bushaltestelle sind Sitzmöglichkeiten nicht vorgesehen. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Bushaltestelle sind allerdings in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der gegenüberliegenden Senioren-Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung. Einer Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sind teilweise in ihrer Beweglichkeit sehr eingeschränkt und benötigen während der Wartezeiten die insbesondere an Wochenenden 20 bis 30 Minuten betragen kann, eine Sitzmöglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13
Befahrbaren Fußweg Beckers Erlen zwischen Triebstraße und Laurentiusstraße sanieren und die Entwässerung besser ausbauen
Antrag vom 13.02.2017, OF 94/16 Betreff: Befahrbaren Fußweg Beckers Erlen zwischen Triebstraße und Laurentiusstraße sanieren und die Entwässerung besser ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den befahrbaren Fußweg Beckers Erlen, der durch die schweren LKW der früher hier ansässigen Poststelle sehr abgesenkt und uneben ist, zu sanieren und auch teilweise Richtung Triebstraße direkt zu entwässern. 2. auch das Gefälle zur Entwässerung der großen versiegelten Fläche in diesem Bereich so zu gestalten, dass nicht bei jedem stärkeren Regen alles Wasser zu den Gullis vor Haus Nr. 3 geleitet wird und dort regelmäßig ein lange stehenbleibender "Stausee entsteht. 3.Dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen Gullis regelmäßig gesäubert und kontrolliert werden. Begründung: Bei Starkregen bildet sich vor dem Haus Nr. 3 regelmäßig ein "Stausee", der für Behinderte kaum ohne nasse Füße zu überqueren ist. Außerdem ist die Fahrbahn insgesamt durch die Post-LKW abgesackt und uneben, so daß sich Stolperfallen für Gehbehinderte gebildet haben und auch RollatorfahrerInnen hängenbleiben. Dies sollte nach der Frostperiode schnellstmöglich in Ordnung gebracht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 94/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1225 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 24.01.2017 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43, in Höhe Vilbeler Landstraße 177, eine Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen einzurichten. Begründung: Ein Überqueren der Fahrbahn durch Fußgängerinnen und Fußgänger, welche die Haltestellen nutzen wollen, ist in diesem Bereich aufgrund der Unübersichtlichkeit und dem hohen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Blinde und sehbehinderte Menschen können die Straße überhaupt nicht überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 145/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 80 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 739 Aktenzeichen: 32 1
Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 984 entstanden aus Vorlage: OF 84/16 vom 24.11.2016 Betreff: Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, an den Bushaltestellen der Linie 43 in Richtung Bergen Ost: "Vilbeler Landsraße", "Marktstraße", "Karl-Wessendorft-Straße"; der Linie 42 Richtung Bergen: "Heinrich-Bingemer-Weg", "Am Bächelchen", "Nordring/Landgraben", "Nordring/Haingasse"; der Linie 42 Richtung Enkheim: "Hohe Straße", "Erlenseer Straße", "Heinrich-Bingemer-Weg", "Riedbad", "Riedschule"; und der Linie 551 Richtung Bad Vilbel: "Triebstraße", jeweils eine Wartehalle für die Fahrgäste zu errichten. Begründung: Um die Fahrgäste vor Schnee, Regen und Wind zu schützen, wird um Aufstellung jeweils einer Wartehalle mit Sitzgelegenheit gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 547 Aktenzeichen: 92 13
Fußgängerweg Bornweidstraße instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 988 entstanden aus Vorlage: OF 83/16 vom 10.11.2016 Betreff: Fußgängerweg Bornweidstraße instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg in der Bornweidstraße gegenüber den Hausnummern 38 bis 40, der durch Wurzelwerk extrem aufgeworfen wurde, instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig ist an dieser Stelle in einem sehr schlechten Zustand, was besonders bei Regen und Eisbildung zutage tritt. Die Pflasterung wird zunehmend durch Baumwurzeln aufgeworfen. Für Menschen mit Gehbehinderung oder gar mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl ist es mittlerweile eine Zumutung, den Weg zu benutzen, da Sturzgefahr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 495 Aktenzeichen: 66 2
Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern
Antrag vom 09.11.2016, OF 80/16 Betreff: Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Philipp-Puth-Straße ab der Auerbachstraße in Richtung Vilbeler Landstraße und die Siedlerstraße von der Leuchte in Richtung Vilbeler Landstraße in eine Einbahnstraße zu ändern. Begründung: Durch die neue Fahrtrichtung der beiden Straßen wird der Verkehr, insbesondere der Pendlerverkehr, auf die größeren Straßen konzentriert und somit also die kleineren Straßen entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 793 entstanden aus Vorlage: OF 42/16 vom 26.07.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1154 Aktenzeichen: 32 1
Fehlender Papierkorb an den Sitzbänken im „kleinen Park“ Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 797 entstanden aus Vorlage: OF 71/16 vom 17.10.2016 Betreff: Fehlender Papierkorb an den Sitzbänken im "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Papierkorb an den Sitzbänken im "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße aufgestellt und auch regelmäßig geleert wird. Begründung: In diesem "kleinen Park" sind vier Sitzbänke aufgestellt, die von Spaziergängern, Hundehaltern und Schülern der Schule am Ried stark frequentiert sind. Allerdings fehlt an der Zweierkombination ein Papierkorb, sodass der anfallende Müll oft einfach in dem Bereich um die Bänke verstreut zurückgelassen wird. Dieses Problem kann durch das Aufstellen von einem entsprechenden Abfallbehälter gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 5 Aktenzeichen: 67 0
Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 60/16 vom 17.09.2016 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestraße vor den Hausnummern 26-28 ein eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe an der Bushaltestelle Vilbeler Landstraße
Antrag vom 12.09.2016, OF 58/16 Betreff: Querungshilfe an der Bushaltestelle Vilbeler Landstraße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den OBR 11 zu bitten, eine Querungshilfe an der Bushaltestelle Vilbeler Landstrasse (Linie 43), ehemalige Endstation der Linie 20, einzurichten. Bedarf besteht hier insbesondere für ältere Fährgäste und alleinfahrende Kinder. Begründung: Älteren Fahrgästen mit Seh- oder Gehbeeinträchtigung und alleinfahrenden Kindern soll eine gefahrlose und einfache Überquerung der verkehrsreichen Straße ermöglicht werden. Die nächste Querungshilfe, gekennzeichnet durch ein Piktogramm auf dem Bodenbelag, liegt in Richtung Bergen an der Kirchgasse, ca. 400m entfernt, was für den o.g. Personenkreis sehr umständlich und bei Fehlverhalten auch sehr gefährlich ist. Auch gibt es für die Anwohner des südlichen Teils der Vilbeler Landstraße keine Anbindung. Auch sie müssten den Weg zur Kirchgasse laufen, um anschließend den kompletten Weg wieder Richtung Enkheim zur Wohnung zulaufen. Das ist äußerst umständlich und mancher nimmt die gefährliche Überquerung der Straße in Kauf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen, wobei die Ortsvorsteherin gebeten wird, im Hinblick auf die Diskussion zur Vorlage OF 63/16 (Tagesordnungspunkt 26.) den Brief an den Ortsbeirat 11 noch zurückzuhalten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 48/16 vom 09.08.2016 Betreff: Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Vilbeler Landstraße in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Bushaltestelle soll ein Zebrastreifen eingerichtet werden, damit ankommende Fahrgäste die Straße gefahrlos überqueren können. Dies gilt insbesondere für Kinder, die alleine unterwegs sind. Es gibt schon eine Verkehrsinsel, die den Verkehr etwas beruhigt, so sollte es kein Problem sein, eine Querungshilfe einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 549 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 29.07.2016 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße in Höhe der Hausnummer 20 eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage, ähnlich der auf der Vilbeler Landstraße, einzurichten. Die Kosten hierfür werden von der Firma Nord Micro übernommen. Die Maßnahme ist mit dem Leiter der Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim abzustimmen. Begründung: Das Gelände der Firma Nord Micro befindet sich auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, sodass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich mehrfach überquert werden muss. An der genannten Stelle wird oft mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage kann hier Abhilfe schaffen und würde in diesem Falle den Steuerzahler nicht belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1760 Aktenzeichen: 32 4
Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße
Antrag vom 15.08.2016, OF 54/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Einrichtung einer von der Firma Nord Micro gesponsorten Geschwindigkeitsmeßanlage in Höhe des Firmengeländes in der stark befahrenen und frequentierten Victor-Slotoschstraße ab der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Im Unterzentrum an der Voltenseestraße mit seinen vielen Supermärkten, Firmen und dem großen Wohngebiet "An der alten Gießerei" queren inzwischen auch viele Fußgänger die viel befahrene Straße. Es wird hier oft zu schnell gefahren, weil die ausgewiesene Tempo-30-Zone viel zu kurz ist. Im Wohngebiet wohnen inzwischen viele Senioren, aber auch viele Kinder müssen im Laufe eines Tages die lange, gerade, zum Rasen einladende Straße queren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 54/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, und LINKE. gegen CDU, GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme)
Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof
Antrag vom 08.08.2016, OF 34/16 Betreff: Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Eine Lichtzeichen-Anlage (Bitte langsam/Danke) wie bereits auf der Vilbeler Landstraße vorhanden im Bereich der Bußhaltestelle Parkplatz Friedhof bis Litfaßsäule im Neuen Weg zu installieren. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage zu erhöhter Geschwindigkeit. Die von einigen geforderte Reduzierung auf 30 Km/h würde das Problem nicht beheben. Eine Kontrolle der vorgegebenen Geschwindigkeit von 40 Km/h ist ausreichend. Eine Lichtzeichen-Anlage würde zur Einhaltung dieser Geschwindigkeit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wurde zurückgezogen.
Bornweidstraße sanieren
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 118 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 12.05.2016 Betreff: Bornweidstraße sanieren Nachdem die Fließwasserverbindung vom Riedteich zum Ostparkweiher anders geführt werden soll, wird der Magistrat aufgefordert, die Bornweidstraße, die sich seit Jahren in einem schlechten Zustand befindet, nunmehr endlich zu sanieren und dabei auch den teilweise nur auf der Nordseite benutzbaren Bürgersteig ebenerdig abzusenken und eventuell farblich und mit einzelnen Pollern von der Fahrbahn abzusetzen. Begründung: Die Bornweidstraße ist seit Jahren sanierungsbedürftig und wurde nur notdürftig instand gehalten, weil die geplante, aber abgesagte Fließwasserverbindung durch diese Straße geführt werden sollte. Der schmale Bürgersteig auf der Nordseite hat ein starkes Gefälle zum Rinnstein und ist unterbrochen durch etliche Einfahrten, die das Begehen und Befahren mit Gefährten für ältere und behinderte Menschen sehr beschwerlich, wenn nicht unmöglich machen, sodass sie auf die Straße ausweichen müssen. Das sollte bei der dringend notwendigen Sanierung der Straße jetzt endlich besser gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1074 Aktenzeichen: 66 5
Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße
Antrag vom 18.04.2016, OF 3/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muß und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muß dieser verkehrsumtoste Kreisel besser für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, daß manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 3/16 wurde zurückgezogen.
Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels
Antrag vom 18.04.2016, OF 4/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass 1. die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. 2. An den Lichtmasten an jedem Zebrastreifen im Bereich des Kreisels das amtliche Richtzeichen 350-10 in gut sichtbarer Höhe anzubringen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muss und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muss dieser verkehrsumtoste Kreisel für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger besser und eindeutig erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, dass manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall an einem Zebrastreifen passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden und oben drüber das amtliche Richtschild 350-10 angebracht werden, denn es gilt hier Menschen zu schützen. Die Stadt Bad Vilbel hält das so an allen Kreiseln im Stadtgebiet und sie haben derer viele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 4/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Gleichzeitig soll ein Ortstermin vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244
Antrag vom 18.01.2016, OF 354/16 Betreff: Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 (das deckt den kompletten Bereich zwischen Heilsberger Straße und Nordring ab) das halbseitige Parken auf der Fahrbahn zu gestatten. Begründung: Auf dem Gehweg, insbesondere unmittelbar vor der Fußgängerampel in der Vilbeler Landstraße kommt es durch parkende Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig der Beschilderung folgend mit beiden Rädern auf dem Gehweg parken dazu, dass der verbleibende Platz für Fußgänger kaum noch ausreicht. Es könnte nun mittels Pollern auf der Länge von mindestens 5 Metern von der Ampel weg eine Fläche zum Parken gesperrt werden. Viel sinnvoller erscheint es jedoch, angesichts der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite und des sich zur Ampel hin ohnehin verschmälernden Fahrweges, unkompliziert das halbseitige Parken zu gestatten, wie es ja auch auf Betreiben des Ortsbeirates in der Vilbeler Landstraße zwischen Hausnr. 231 und dem Klingenweg bereits eingerichtet worden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 354/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung1 GRÜNE und BFF
Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“
Anregung vom 12.01.2016, OA 703 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 07.01.2016 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" einzurichten. Diese Buslinie soll spätestens bis zu den nächsten geplanten Umbauarbeiten an der Wilhelmshöher Straße Mitte 2016 eingeführt werden. Die Verbindung wird durch eine gleichzeitige leichte Reduzierung der Taktung der Buslinie 43 von ein bis zwei Minuten kostenneutral eingerichtet. Durch diese Umlegung wird eine zeitintensive Neuausschreibung vermieden. Folgende Stationen sollen angefahren werden: 1. "Bergen Ost" 2. "Karl-Wessendorft-Straße" 3. "Am Michlersbrunnen" 4. "Marktstraße/Landgraben" 5. "Kirchgasse" 6. "Vilbeler Landstraße" 7. Sozialrathaus Enkheim (müsste neu eingerichtet werden) 8. U-Bahn-Station "Enkheim" Begründung: Alle folgenden Zahlen basieren auf den Angaben von traffiQ aus der Besprechung vom 09.07.2015 beziehungsweise den am 17.12.2015 übermittelten Ergebnissen der Fahrgastzählung und der Verspätungsaufzeichnungen: Ungefähr 25 Prozent der Fahrgäste der Buslinie 43 pendeln zwischen Bergen und der Seckbacher Landstraße, um von dort mit der U-Bahn-Linie U 4 in die Stadt zu fahren. Vor allem im Berufsverkehr ist der lange Fahrweg über Seckbach mit großen Verspätungen verbunden, die die Fahrzeit nach Seckbach sogar verdoppeln können. TraffiQ berichtet, dass die Verspätungen im Durchschnitt im Berufsverkehr sieben Minuten betragen. Dazu kommen längere Wartezeiten auf die U 4, weil kein planmäßiger Anschlusszug genutzt werden kann. Im April 2014 wurde die Buslinie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten Pendlerinnen und Pendler die U-Bahn-Station "Enkheim" innerhalb von sieben Minuten bei nur einer Minute Verzögerung im Berufsverkehr. Die U-Bahn-Station "Enkheim" ist durch die U 4 und U 7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen, deshalb nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner, auch Mitglieder des Ortsbeirats, den Pkw, um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim kann deshalb gleichzeitig die Taktung der Buslinie 43 reduziert werden. Die Buslinie 43 fährt im Berufsverkehr derzeit alle siebeneinhalb Minuten. Diese Taktung kann auf einen Abstand von neun Minuten verlängert werden, um die neue Pendelverbindung kostenneutral mit den freigewordenen Fahrzeugen einzurichten. Weitere Vorteile von der Einrichtung sind die Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bergen, die abhängig von der Tageszeit im Schnitt bis zu sieben Minuten pro Strecke sparen könnten, die Entlastung der Straßen und der Bevölkerung in Seckbach und eine Reduzierung des Parkens von Pendlerinnen und Pendlern in Enkheim. Um die neue Verbindung schnell bekannt zu machen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Empfehlung von traffiQ zu folgen, die neue Verbindung gemeinsam mit den Umbauarbeiten dieses Jahr an der Wilhelmhöher Straße einzurichten, da dann die Buslinie 43 zu dieser Zeit eingestellt/umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 703 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 23.09.2015 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 4212/10 OBR 11; ST 1128/10 Am oberen Ende des Radwegs an der Vilbeler Landstraße kommt es vor allem bei deren Querung immer wieder zu gefährlichen Situationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen vorzuschlagen, wie durch zusätzliche Beschilderung oder eine Verkehrsinsel die Situation verbessert werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich zu erhöhen. Dazu müssen unterstützende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Auf dem ehemaligen Gleisbett der Straßenbahn nach Bergen wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein Radweg angelegt, der gut angenommen und frequentiert wird. Für diesen Bereich wurde mit der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1128, eine Ampelanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175 Aktenzeichen: 32 1
Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße
Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52
Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1
Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee
Antrag vom 15.09.2015, OF 336/16 Betreff: Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - die Parkkapazitäten im Parkhaus in der Borsigallee der gesteigerten Nachfrage anzupassen, und so auszulegen, dass auch ein ausreichendes Kontingent an Parkplätzen für Nicht-Dauerparker zur Verfügung steht. Dies könnte durch Aufstockung und / oder Erweiterung auf einer der benachbarten Flächen geschehen - auf jeden Fall die Zufahrt zum P+R-Parkhaus von der Borsigallee aus zu erhalten, da sonst das gesamte Parkumfeld in den Wohnstraßen um die Endhaltestelle der U4 / U7 und der Erlenbruch mehr noch als bisher im Parkchaos versinken würden. Begründung: Aus den Plänen zur zukünftigen Andienung des P+R-Parkhauses nach Fertigstellung des "Riederwaldtunnels" geht hervor, dass auf die Zu- und Abfahrt in die Borsigallee dann ganz verzichtet werden soll. Die Andienung soll dann ausschließlich direkt von der Autobahn aus erfolgen. Da die Pendler, die in Enkheim die Wohnstraßen zustellen (und mittlerweile ja aufgrund der Vollbelegung des P+R-Parkhauses gar keine Alternative mehr angeboten bekommen), bei Weitem nicht alle über die Autobahn kommen, sondern auch etwa über die Umgehungsstraße in Bergen und die Vilbeler Landstraße, würde ein Wegfall der Zufahrt von der Borsigallee aus Enkheim hart treffen, und vermutlich ebenso den Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Antrag OF 336/16 dem zuständigen Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beratung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel
Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand
Antrag vom 14.09.2015, OF 333/16 Betreff: Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von Spaziergängern gewünschten Bänke so aufzustellen, daß die Erholungsuchenden nicht zwischen den geparkten Autos sitzen, sondern am sonnigen Weg mit Blick in die Gärten Begründung: Die gegenüber der Einfahrt zum Kleingartengelände aufgestellte Bank, wird abgelehnt, da sie meist von parkenden Autos der Kleingärtner und Geflügelzüchter eingerahmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 333/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 61 1
Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße
Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42
Antrag vom 30.06.2015, OF 326/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die VGF muss in der Variante 2 in Richtung U AI U7 folgende Haltestellen neu einrichten bzw.weiterhin bedienen: Leuchte/Barbarossastraße (Riedschule) -neu- Leuchte/Rangenbergstraße (Haltestelle vorhanden) Barbarossastraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Rangenbergstraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Riedstraße -alt- Triebstraße/Florianweg -alt- Triebstraße/Barbarossastraße -alt- Weiterführung zur U 4/ U 7 wie bisher Weiterhin sollte bei einer Neuausrichtung der Linienführung das Sozialrathaus in der Voltenseestraße mit berüc ksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat kein Verständnis dafür, dass der alte Ortskern von Enkheim nicht mehr von der Buslinie 42 bedient werden soll. Die Argumentation: Die Buslinie 551 kann dies übernehmen wäre eine wesentliche Verschlechterung im ÖPN. Die Buslinie 551 bedient die Triebstraße von Montag bis Freitag nur alle 30 Minuten in der Zeit von 05.25 Uhr bis 21.55 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nur alle 60 Minuten. Es kann also nicht sein, dass das Neubaugebiet bevorzugt bedient wird und der alte Ortskern von Enkheim vernachlässigt wird. Zum Sozialrathaus in der Voltenseestraße, die Besucher kommen aus Fechenheim, Seckbach und Riederwald, sollte auch eine akzeptable Lösung gefunden werden. Die Besucher sind in der Regel ältere Personen und alleinerziehende Mütter mit Kleinkinder. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 23.02.2015 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Der Magistrat wird gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18.Polizeirevier s im Florianweg 8 zu sanieren und in einen anständigen und sicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Da jetzt sichergestellt ist, dass das 18. Polizeirevier erhalten bleibt, ist auch die Sicherheit und die Ansehnlichkeit auf dem Gelände/Parkplatz zu gewährleisten. Abgesehen von der Unansehnlichkeit ist das in die Jahre gekommene Gelände durch Wurzelwuchs und Unebenheit zu einer gefährlichen Stolperfalle geworden. Da die Polizei für Sicherheit und Ordnung steht, sollte ihr Erscheinungsbild mit Vorbild vorangehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Auskunftsersuchen vom 30.11.2021, V 244 Aktenzeichen: 23 20
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