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Vorlagen
Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 entstanden aus Vorlage: OF 129/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte 1. Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen, mit dem Inhalt, Maßnahmen aufzuzeigen, a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann, und dies zeitnah umzusetzen; b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße/Mainzer Landstraße fährt, und dies zeitnah umzusetzen; c) damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert; d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von Pkw, Sprinter und Lkw genutzt werden, und dies schnellstmöglich umzusetzen; e) wo auf den Straßen in Griesheim-Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können, und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des Weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Verkehrskonzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als mindestens zehn Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die diversen Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum Queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. Lkw bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 60 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 421 entstanden aus Vorlage: OF 44/15 vom 14.06.2021 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche an der Ecke Urseler Weg/Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf, 15.06.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1872
Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 353 entstanden aus Vorlage: OF 79/6 vom 14.06.2021 Betreff: Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim zu veröffentlichen und zu bewerten. Begründung: Mit der neuen Gestaltung des Raumes des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße in die Stroofstraße wurden die Ziele klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes und Reduktion des Tempos verfolgt. Es gab viele Geschwindigkeitskontrollen vor dem Umbau und inzwischen auch eine ausreichende Zahl danach. Um zu zeigen, welche Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sich ergeben hat, werden Messungen aus beiden Zeiträumen berichtet. Zugleich ist eine fachliche Bewertung der Zahlen sinnvoll und im Bedarfsfall auch Vorschläge für weitere Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1964 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 3
Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 39/6 vom 16.05.2021 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße Nähe des Infrasite-Geländes den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u. a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob Kfz-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuerdings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen, und wenn nicht, was dagegen unternommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim-Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 Tonnen) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Hartmannsweilerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende E-Mails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim, die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnstraße/Ecke Alt-Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrszeichen 301 zu demontieren und Haltestreifen (Verkehrszeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt-Schwanheim/Ecke Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung circa 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgerade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen 301 (siehe Seite 2) aufgehoben, weshalb Raserinnen und Raser nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell circa 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten, sondern auch von denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen, hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Absatz 1c StVO. Hier heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 (‚rechts vor links') gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig." Da derzeit vor jeder Kreuzung das Verkehrszeichen 301 aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Verkehrszeichen 301: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1561 Aktenzeichen: 32 1
Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 17/15 Betreff: Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof Vorgang: OIB163/13 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließe: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, zwei weitere Transportwagen incl. Andockstationen für den Nieder-Eschbacher Friedhof (gleiches Modell wie OIB 163 vom 24.5.2013) zur Aufstellung an dem Friedhofseingang "Budapester Straße/Leo-Tolstoj-Straße" bereitzustellen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird ein Betrag von EUR 1.800,00 für die Anschaffung bereitgestellt. Transportwagen mit Aufschrift "Friedhof" Fotos: Beate Lamb Begründung: Um nicht von dem einen Ende des Friedhofs zum anderen Ende laufen zu müssen, wäre es eine Erleichterung, insbesondere für unsere älteren Mitbürger, diese auch an dem Eingang Budapester Straße/ Leo-Tolstoj-Straße bereitzustellen. Die vorhandenen beiden Friedhofswagen werden gerne und oft für den Transport von Blumenerde, Blumenschmuck, Gartengerät, etc. genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.05.2013, OIB 163 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 16 2021 Die Vorlage OF 17/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbegehung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Verkehrsströme Schwanheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 14/6 Betreff: Schwanheim: Verkehrsströme Schwanheimer Bahnstraße Vom 16. November 2020 bis Ende 21.03.2021 war die Schwanheimer Bahnstraße wegen Brückenabrissarbeiten gesperrt. Die Maßnahme wurde anscheinend ohne größere Unmutsäußerungen aus der Bevölkerung durchgeführt. Auch die Presse berichtet von keinen Vorkommnissen. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, 1. ob wegen der veränderten Verkehrsführung Probleme gemeldet wurden? 2. ob festzustellen ist, wie sich während der Sperrung die Verkehrsströme geändert haben? 3. ob man bestätigen kann, dass sich nun nach der Öffnung der Verkehr auf der Schwanheimer Bahnstraße reduziert hat, wie Anwohner berichten? Begründung: Es ist für die weitere Verkehrsplanung in dem Gebiet Schwanheim/Stadtwald von Interesse zu erfahren, wie sich die Verkehrsströme durch die fast viermonatige Sperrung verändert haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 14/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., AfD und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberwege an der U-Bahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7046 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 30.12.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben oder zu reinigen. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt oder gereinigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 749 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1840 Aktenzeichen: 92 10
Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 11.10.2020 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit entlanglaufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1375/6 Betreff: Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist ( 4-5 Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad/Fußweg mit normaler Radgeschwindigkeit benutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem fünf Meter breiten Weg zwischen Stadtteilen zu Schrittgeschwindigkeit zu zwingen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt? 2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu beschildern - das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein? 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß gehenden aber weiter geschützt sind? Begründung: Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1848 2020 Die Vorlage OF 1375/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "vier bis fünf Meter" durch den Wortlaut "drei Meter" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraße Im Weidenfeld: Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 24.08.2020 Betreff: Straße Im Weidenfeld: Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges 1a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über den Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. 1b) Gleiches soll im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg Im Weidenfeld und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradlern auf ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die oft unangemessene, zu schnelle Fahrweise von Freizeitradrennfahrerinnen und Freizeitradrennfahrer, zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn will der Ortsbeirat daher alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zu mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wegen solche Piktogramme bereits angebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6155 entstanden aus Vorlage: OF 1302/6 vom 21.05.2020 Betreff: Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; ST 1192/19; ST 346/20 In Anlehnung an die Vorgänge OF 1109/6 2019, OM 4469 und der Stellungnahmen des Magistrats ST 1192 sowie ST 346 wird der Magistrat gebeten, sich erneut dem Vorschlag zur Prüfung zuzuwenden, geeignete Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung im Frankfurter Westen zu schaffen. Der Magistrat wird um Prüfung der Flächen A und B am Griesheimer Mainufer gebeten. Begründung: Durch die Wandlung des Industrieparks Griesheim ergeben sich auch für die Flächen um den Industriepark neue Nutzungsmöglichkeiten. Gerade bei der Frage nach einem geeigneten Standort für Wohnmobilstellplätze bietet sich nunmehr die Möglichkeit, hier eine touristische Belebung Griesheims zu generieren. In der Variante A böte sich der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen ein bereits erschlossener ehemaliger Mitarbeiterparkplatz in unmittelbarer Nähe der Bebauung Griesheims an. In der Flächenvariante B bietet sich der erschlossene ehemalige Be- und Entladehafen an. Alle Flächen befinden sich an der Stroofstraße und sind durch die Buslinie 54 versorgt. Auch ist ein fußläufiges Erreichen der Griesheimer Geschäftswelt und der S-Bahn-Station zumutbar. Durch eine Wandlung des Industrieparks Griesheim (Gewerbepark Griesheim) sind hier gastronomische Synergien denkbar und könnten dahin gehend auf- und ausgebaut werden. Aus Sicht der Straßenverkehrsanbindung für zu- und abfahrende Wohnmobilisten wären die vorgeschlagenen Flächen ebenfalls sehr gut erreichbar und würden sich auf die Nachbarschaft nicht störend auswirken. Quelle: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1995 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 857 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Parken an der Bezirkssportanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 261/15 vom 30.01.2020 Betreff: Parken an der Bezirkssportanlage Vorgang: EA 11/06 OBR 15; ST 1848/07 Der Magistrat wird gebeten, in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Randstreifen an der Bezirkssportanlage Parkgelegenheiten (Schaffung von ein Meter tiefen Parkbuchten in den nutzbaren Zwischenräumen durch Wegnahme des maroden Drahtzauns) einzurichten. Dazu soll das Gelände hinter dem Zaun einbezogen werden. Bild 1: B. Lamb Bild 2: B. Lamb Blick Richtung Parkplatz am Schwimmbad Blick Richtung Tennisanlage Begründung: Im Sommer 2018 brannte es in der Leo-Tolstoj-Straße. Die Berufsfeuerwehr wollte über die Heinrich-Becker-Straße zufahren. Dies war aber nicht möglich, da im Freibad wie auch auf der Bezirkssportanlage im Sommer Hochbetrieb ist und jedweder Platz zum Parken genutzt wird. Die Randstreifen an der Bezirkssportanlage (Autos parken schräg am Zaun) als auch gegenüber an der Eschbach waren zugeparkt und die Feuerwehr konnte nicht zum Einsatzort gelangen. Dies soll in der Zukunft nicht mehr passieren und Rettungskräfte sollten Einsatzorte ungehindert erreichen können. Bereits am 03.11.2006 wurde hierzu die Vorlage EA 11 beschlossen. Bezüglich der darauf erfolgten Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1848, fast ein Jahr später, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht möglich sei, ist auf Folgendes hinzuweisen: Eine durchgehende Grünfläche mit Bäumen besteht nicht mehr. Es sind nur noch zwei Bäume am Anfang der Bezirkssportanlage vorhanden (Bild 1). Ein erheblicher Eingriff in den Wurzelraum ist also nicht mehr zu befürchten. Man könnte die Parkbuchten so anlegen, dass die Fundamente der Beleuchtungs- und Flutlichtanlage und der Kabeltrasse unberührt bleiben, indem man die Parkbuchten in die Zwischenräume legt. Sofern moniert wird, die Herstellungskosten stünden in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen, ist auszuführen, dass der Nutzen darin bestünde, dass Menschen und Sachgüter durch Einsatzkräfte vor Gefahren geschützt als auch gerettet werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.11.2006, EA 11 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1081 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 320 Aktenzeichen: 66 3
Ortseingang Griesheim Stroofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5432 entstanden aus Vorlage: OF 1161/6 vom 12.11.2019 Betreff: Ortseingang Griesheim Stroofstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Bepflanzung der Flächen auf der Querungshilfe mit höher wachsenden Pflanzen vorzunehmen und eine Blumenwiese anzulegen; 2. Messungen der Geschwindigkeiten vor und nach Errichtung des Bauwerkes zu veröffentlichen; 3. im Fall von zu häufigen Geschwindigkeitsübertretungen, Veränderungen an der Querungshilfe vorzunehmen, damit der Zweck der Anlage, eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, erzielt wird. Begründung: Die Bepflanzung der Querungshilfe in der Art einer Blumenwiese würde eine Verschönerung darstellen, die wenig Pflege bedarf und biologisch sinnvoller als ein Rasen ist. Höhere Pflanzen verringern die Fernsicht und tragen zur Geschwindigkeitsreduktion bei. Die Ansichten, ob und in welchem Maß sich die gefahrenen Geschwindigkeiten verändern, gehen auseinander. Die Messungen vor und nach der Baumaßnahme zeigen eindeutig, welche Effekte die Maßnahme hat und beenden das Mutmaßen. Sollte sich zeigen, dass die Wirkung nicht ausreichend ist, erfolgt eine Anpassung der Querungshilfe und ihres Umfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 513 Aktenzeichen: 66 0
Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenMobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5308 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 02.10.2019 Betreff: Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der Kita Gladiolenstraße in regelmäßigen Zeitabständen eine temporäre Verkehrsüberwachung (wie sie gelegentlich im Urseler Weg aufgestellt wird) einzurichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Gladiolenstraße zu schnell gefahren wird und damit besonders Kinder gefährdet sind. In diesem Bereich bewegen sich Fußgänger und Radfahrer mit kleinen Kindern auf dem Weg zur Kita, allerdings bringen Eltern ihre Kinder auch mit dem Pkw dorthin. Die Installation eines Gerätes zur mobilen Verkehrsüberwachung, das die Autofahrer auf zu schnelles Fahren hinweist bzw. mit "Danke" auf angemessene Geschwindigkeit reagiert, könnte bewusstseinsbildend wirken und zu schnell Fahrende bremsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 313 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 4
Verbindungsweg entlang der UBahnGleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4927 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 31.01.2019 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für den Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg ein Konzept für eine gefahrenminimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahn-Haltestelle laufen. Des Weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 Meter, ist aber wegen herauswachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können maximal zwei Personen nebeneinander herlaufen oder eine Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und den Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist dieser nach Erachtens des Ortsbeirates nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der an dieser Stelle greifenden Verkehrsregeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2039 Aktenzeichen: 66 2
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 28.05.2019 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, künftig den Zugang auch für behinderte Menschen, z. B. durch eine transportable Rampe, zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12 1
Radweg Schwanheimer Bahnstraße/Höhe Kreisel - Zubringer zur B 43
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 1271/5 vom 08.04.2019 Betreff: Radweg Schwanheimer Bahnstraße/Höhe Kreisel - Zubringer zur B 43 Der Magistrat wird gebeten, die Drängelgitter auf dem Radweg an der Schwanheimer Bahnstraße/Höhe Kreisel und am Zubringer zur B 43 so zu versetzen, dass Radfahrerinnen und Radfahrer diese ohne große Mühe passieren können. Begründung: Der zuvor benannte Radweg zwischen Frankfurt und dem Flughafen wird insbesondere in den Sommermonaten verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Derzeit sind die dortigen Drängelgitter so positioniert, dass es für Radfahrerinnen und Radfahrer mit Kinderanhänger und Lastenrädern praktisch unmöglich ist, diese zu passieren. Die Radfahrerinnen und Radfahrer bahnen sich ihren Weg mit Hilfe von Trampelpfaden entlang der Straßen. Es wäre im Sinne der Verkehrssicherheit, hier eine leichte Versetzung der Drängelgitter vorzunehmen, um den Radfahrerinnen und Radfahrern das Passieren zu ermöglichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1710 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 07.01.2019 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich Mainzer Landstraße/Südseite westlich der Elektronstraße bis Höhe Einmündung Eichenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: Soll die aktuelle gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat ggf., hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Nach der schon vor einigen Jahren erfolgten Schließung des Pro-Marktes und der Aufgabe des Standortes eines Lebensmittelmarktes im Jahr 2018 ist es jetzt an der Zeit, sich über die weitere Nutzung Gedanken zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 899/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0
Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 161/15 vom 24.07.2018 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 in 2018 Vertreter der Branddirektion Frankfurt am Main zu entsenden, um Auskunft über den Brandschutz (sowohl vorbeugender Brandschutz als auch Einsatzkonzepte) in Nieder-Eschbach zu erteilen und Fragen der Ortsbeiratsmitglieder und interessierter Bürger in der Bürgerfragestunde zu beantworten. Auch ein leitender Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Eschbach ist zur entsprechenden Sitzung mit einzuladen. Hintergrund ist der Brand eines Wohnhauses in Nieder-Eschbach am 22. Juni 2018, bei dem neben der vollständigen Zerstörung des betroffenen Hauses auch angrenzende Nachbarhäuser zu Schaden gekommen sind. Im Nachgang dessen kam es innerhalb des Stadtteils (sowie im Internet) zu lebhaften Diskussionen, inwieweit die bauliche Situation innerhalb des Stadtteils die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert hätten. In Bezug auf den angesprochenen Wohnhausbrand am 22. Juni 2018 bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der folgenden Fragestellungen: Gemäß Schilderung mehrerer Beobachter wollte ein Feuerwehrfahrzeug zur Anfahrt der Einsatzstelle den Durchgangsweg Alt-Niedereschbach Richtung Leo-Tolstoj-Straße verwenden, konnte aber aufgrund des kürzlich erst angebrachten, nicht umklappbaren Pfostens in der Mitte des Weges diesen nicht passieren. 1. Sieht die Branddirektion Bedarf, diesen Pfosten durch einen durch die Einsatzkräfte umlegbaren Pfosten zu ersetzen? 2. Haben die baulichen Maßnahmen an dieser Stelle die Einsatzkräfte maßgeblich behindert? Nach Schilderung mehrerer Beobachter konnte ein zweites Drehleiterfahrzeug erst spät zur Einsatzstelle hinzustoßen, da aufgrund der baulichen Gegebenheiten (zu kleine/enge Brücke über den Eschbach) bzw. durch die Parksituation (Auf dem Ried) ein Durchkommen zur Einsatzstelle nicht möglich war. 3. Wie beurteilt die Branddirektion vor diesem Hintergrund die Breite der Brücke über den Eschbach in Höhe der Budapester Straße? 4. Wie kann verkehrlich und ggf. baulich (Brücke) sichergestellt werden, dass die Straße Auf dem Ried auch von Drehleiterfahrzeugen passiert werden kann? Sieht die Branddirektion diesbezüglich Anpassungsbedarf bei der Durchsetzung der bestehenden Parkverbote? 5. Es wird berichtet, dass die Berufsfeuerwehr Frankfurt erst spät am Einsatzort eingetroffen ist. Wie steht es um die Einhaltung der Hilfeleistungsfristen im Stadtteil Nieder-Eschbach? Darüber hinaus ergeben sich folgende allgemeine Fragen zum Brandschutz in Nieder-Eschbach: 6. Wie stellt sich das Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt für Nieder-Eschbach im Allgemeinen dar? Was beinhaltet dies im Allgemeinen und speziell für Nieder-Eschbach? 7. Ist Nieder-Eschbach hinsichtlich der Löschwasserversorgung ausreichend aufgestellt? Gibt es Optimierungsbedarf und wenn ja, wo (Straße/Gebiet)? Neben der bereits beschriebenen Parksituation in der Straße Auf dem Ried gibt es noch weitere Straßen in Nieder-Eschbach, bei denen es bei normalen Verkehrsbedingungen unmöglich scheint, dass Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr diese erreichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Straßen Zum Eschbachsteg, Bathgartenweg, Wilhelm-Flögel-Ring sowie Günter-Vogt-Ring. 8. Unternimmt die Feuerwehr Frankfurt auch in Stadtteilen wie Nieder-Eschbach Begehungsfahrten mit den Drehleiterfahrzeugen, wie dies beispielsweise im Innenstadtbereich praktiziert wird? 9. Wenn ja, wie wird die Situation in den angesprochenen Bereichen durch die Branddirektion eingeschätzt? 10. Gibt es aus Sicht der Feuerwehr in Nieder-Eschbach (bauliche) Problemzonen oder Hindernisse, die beseitigt werden sollten? Wo sieht die Feuerwehr in Frankfurt und Nieder-Eschbach generell einen Optimierungsbedarf (Vorschläge, deren Lösung Zug um Zug umgesetzt werden könnten)? Begründung: Die Anregung stellt ausdrücklich keine Kritik seitens des Ortsbeirates am Einsatz der Rettungskräfte im Zuge des beschriebenen Brandereignisses in Nieder-Eschbach dar. Der Berufsfeuerwehr Frankfurt ist es gemeinsam mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus Nieder-Eschbach sowie diverserer weiterer Stadtteile gelungen, dass das Feuer nicht auf umliegende Objekte übergegriffen hat. Nichtsdestotrotz haben sich danach (teilweise heftige) Diskussionen und Behauptungen über den Brandschutz in Nieder-Eschbach ergeben, die nicht unkommentiert stehen bleiben sollten. Unabhängig davon dankt der Ortsbeirat den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste vor Ort für ihren vorbildlichen und stetigen Einsatz für die Allgemeinheit und besonders für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und in Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Aktenzeichen: 37 0
Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 31.12.2017 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung? Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10; EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15; EA 66/17 OBR 6; ST 1658/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Umsetzung der Neugestaltung des westlichen Ortseingangs von Griesheim an der Stroofstraße nun ohne weiteren Verzug durchzuführen; 2. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wieso es zu der erneuten Verzögerung gekommen ist; 3. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, ob die von Bürgerinnen und Bürgern in der Allgemeinen Bürgerfragestunde in der Ortsbeiratssitzung am 06.12.2017 vorgetragene Information, seitens der Stadt Frankfurt sei mitgeteilt worden, dass die Umbauarbeiten nun im Sommer 2018 durchgeführt würden, zutrifft und wieso sie seitens des Magistrats zwar Bürgerinnen/Bürgern mitgeteilt wurde, jede Information des Ortsbeirats durch den Magistrat aber bis heute unterblieben ist. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Bald danach ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat dann in der Vorlage ST 950 angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.03.2015, ST 540. Dies ist erfolgt. In seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1658, erklärte der Magistrat weiter: "Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der o. g. Maßnahme stehen unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen, zur Verfügung." Doch das Jahr 2017 ist nun verstrichen, ohne dass irgendetwas in dieser Sache geschehen ist. Anwohnerinnen/Anwohner berichteten in der Ortsbeiratssitzung am 06.12.2017, ihnen sei seitens der Stadt mitgeteilt worden, es sei nun von einem Baubeginn im Sommer 2018 auszugehen. Der Ortsbeirat wurde bisher vom Magistrat in keiner Weise informiert, was so nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1658 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 693 Aktenzeichen: 61 0
Altvaterstraße zur Einbahnstraße erklären
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 133/15 Betreff: Altvaterstraße zur Einbahnstraße erklären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Altvaterstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Begründung: In der Beantwortung des Magistrates zwecks Errichtung eines Verkehrsspiegels in der Kurve der Altvaterstraße, kam der Hinweis auf Ausweisung der Altvaterstraße zur Einbahnstraße. Die Verkehrsrichtung sollte mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenSchwanheim: Luftmessstation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 521/6 vom 23.10.2017 Betreff: Schwanheim: Luftmessstation Der Magistrat wird gebeten, die vor Kurzem auf der Sportanlage in der Schwanheimer Bahnstraße aufgestellte Luftmessstation in Rücksprache mit den ortsansässigen Vereinen an einen anderen Platz auf dem Gelände zu stellen. Begründung: Die oben genannte Luftmessstation wurde vor Kurzem auf dem Sportgelände in der Schwanheimer Bahnstraße aufgestellt. Der Standort auf dem Gelände ist nicht optimal gewählt, da dieser Teil der Sportanlage, insbesondere in den warmen Monaten, zum Training genutzt wird. Dies ist nun nur noch eingeschränkt möglich. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Antennen durch Bälle beschädigt werden. Deshalb wird der Magistrat gebeten, einen anderen Standort auf dem Gelände zu suchen und die Luftmessstation entsprechend zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 120 Antrag vom 17.04.2023, OF 582/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Aktenzeichen: 79 2
Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der UBahnLinien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station „NiederEschbach“
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 123/15 Betreff: Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der U-Bahn-Linien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF bzw. das für die Unterhaltung der Schienenanlagen für die Strecke der U2 zuständige Tiefbauunternehmen aufzufordern, im Bereich des Teilstückes der U-Bahn-Wendeanlage bis hin zur Station Nieder-Eschbach Aufbauarbeiten zur Verbesserung des Gleisbettes, der Schienen sowie Instandhaltung der Weichen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen sind vermehrt von Anwohnern unweit der Wendeanlage Hinweise auf Lärmbelästigungen beim Ortsbeirat eingegangen, die aus dem Betrieb der Nieder-Eschbacher Wendeanlagen herrühren. Auch in der Bürgerfragestunde der letzten Sitzung haben sich Anwohner über die in Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn ausgehenden Lärmeinflüsse ausgelassen. Vor einigen Jahren sind seinerzeit während des nächtlichen Betriebes der Wendeanlage sowie der U-Bahn-Verkehre in diesem Abschnitt auch erhöhte Lärmbeeinträchtigungen (insbesondere in den Sommermonaten) zu verzeichnen gewesen. Eine anschließend umfangreiche Prüfung und bauliche Verbesserung des Gleisbettes und der Schienenweichen hat vor Jahren dann zu einer spür/bzw. hörbaren Reduzierung der Lärmbelastung geführt. Es scheint daher jetzt wieder an der Zeit zu sein, diesen Streckenabschnitt erneut einer umfangreichen Prüfung und Instandhaltung zuzuführen. Nicht zuletzt weil der nächtliche U-Bahn-Betrieb auch auf Wunsch des Ortsbeirates erweitert wird, beabsichtigt der OBR die Belastungen für die direkten Anwohner mit dieser Bauunterhaltungsmaßnahme zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Partei: CDU
Weiter lesenGanz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 452/6 vom 31.07.2017 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo-30-Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen; 2. die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo-30-Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, auf dem südlichen Abschnitt der Alten Falterstraße gilt jedoch ab der Einmündung mit der Straße Alt-Griesheim Tempo 30 und auch nach der Einmündung mit der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden Fußgängerinnen und Fußgängern Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1. ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße nach der Einmündung mit der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo-30-Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Im Stadtteil Griesheim bietet sich nun der Bereich südlich der Bahnlinie an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in der Alten Falterstraße und der Straße Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und nach fast jeder Seitenstraße ein neues Tempo-30-Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497 Aktenzeichen: 32 1
Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 30.07.2017 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), die Westerbachstraße, die Oeserstraße, die Rheinlandstraße, die Stroofstraße (im Bereich des Tempo 30-Abschnitts) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen durch die neue Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2104
Verkehrsspiegel Altvaterstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1631 entstanden aus Vorlage: OF 99/15 vom 03.05.2017 Betreff: Verkehrsspiegel Altvaterstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenknick der Altvaterstraße , der zum Tannenweg führt, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: An der beschriebenen, unübersichtlichen Stelle kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, zumal die Straße hinter dem Straßenknick über keinen Bürgersteig verfügt. Besonders Fußgänger, Radfahrer und Mütter mit Kinderwagen geraten immer wieder in gefährliche Situationen. Ein Verkehrsspiegel, der Einblick in beide Fahrtrichtungen ermöglicht, könnte die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1783 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 7
Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenZwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 93/15 vom 04.04.2017 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an nachfolgenden Stellen je eine Sitzbank neu aufgestellt wird: 1. An der Grünfläche Urseler Weg/Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle; 2. an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort am Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zugute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Bild: M. Paul 2017 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0
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