Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.10.2020,
OF 1375/6 Betreff: Griesheim/Nied: Beschilderung des
Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang
der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei"
ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng
genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da
der Weg aber sehr breit ist ( 4-5 Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß
unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad/Fußweg mit normaler
Radgeschwindigkeit benutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier
Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem fünf Meter
breiten Weg zwischen Stadtteilen zu Schrittgeschwindigkeit zu zwingen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so
ausgeschildert wie dargestellt? 2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg
zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu beschildern -
das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein? 3. Welche anderen Möglichkeiten
sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein
zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß gehenden aber weiter
geschützt sind?
Begründung: Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In
der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind
dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des
Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses
Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der
gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6
am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/6 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1848 2020
Die Vorlage OF 1375/6 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "vier bis fünf
Meter" durch den Wortlaut "drei Meter" ersetzt wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
43
43. Sitzung OBR 6
TO I
Einstimmige Annahme
44
44. Sitzung OBR 6
TO I
Einstimmige Annahme