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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach

08.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 619/8 Betreff: Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach Laut Aussagen einiger Grundstücksbesitzer entlang des Urselbachs im Ortsbezirk 8, insbesondere im Abschnitt vom Klärwerk bis zur Seibertsgasse, seien Bachanrainer zu Massnahmen aufgefordert worden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu erläutern, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt Begründung: Der Ortsbeirat steht in seiner Gesamtheit wegen des Hochwassers unter erhöhter Beobachtung durch die Bevölkerung aus Niederursel. Das Thema ist von hohem Interesse aller durch das Hochwasser gefährdeter Anwohner. Um darüber Auskunft geben zu können, welche Maßnahmen im Einzelnen durch die Stadt angedacht und vollzogen werden sollen, ist auch eine regelmäßige Unterrichtung des Ortsbeirates notwendig. Daher bitte wir den Magistrat um eine adäquate Auskunft, um die Bürger entsprechend zu unterrichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 619/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19

06.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 630/8 Betreff: Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass im Objekt Oberurseler Weg 19 Mietern gekündigt wurde bzw. diese gekündigt haben. Hintergrund hierfür sei der Abriss und Neubau der Gebäude. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird; 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist; 3. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um-)Baumaßnahmen ereignen; 4. wie die Andienung der Baustelle geplant ist. Begründung: Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer der Wohn- und Geschäftshäuser Oberurseler Weg 19 Pläne, die Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1302 2025 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Baustelle am Kreuzerhohl

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7458 entstanden aus Vorlage: OF 611/8 vom 19.08.2025 Betreff: Baustelle am Kreuzerhohl Zurzeit ist bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße Kreuzerhohl eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kam die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anregung der Anwohner, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information veröffentlicht wird, umgesetzt werden kann. Das betrifft insbesondere die zu erwartende Dauer der Baumaßnahme. Diese Information könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder eine gut sichtbare Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet. Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind, sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Baustelle Kreuzerhohl

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 593/8 Betreff: Baustelle Kreuzerhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Zurzeit wird bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße "Kreuzerhohl" eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kommt die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Die Anwohner regen an, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information erfolgt, dies betrifft insbesondere den zu erwartenden Zeitraum der Baumaßnahme. Dies könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder ein gut sichtbares Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet, Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind. Sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 593/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Bebauungspläne im Ortsbezirk 8

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 563/8 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1203 2025 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 4. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 3. Der Ziffer 3. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 4. Der Ziffer 4. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1., 2. und 4.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schaltung der Fußgängerampel ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 568/8 Betreff: Schaltung der Fußgängerampel ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel in der Straße Alt-Niederursel so zu schalten, dass sie nicht mehr dauerhaft "grün" leuchtet, sondern nur noch bei Bedarf. Begründung: In der Straße Alt-Niederursel wurden vor einiger Zeit Arbeiten an der Fußgängerampel ausgeführt. Seither leuchtet die Ampel für KFZ und Fahrräder dauerhaft grün außer die Fußgängerampel wird betätigt. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kosten sollte die Ampel - wie vor den durchgeführten Arbeiten - nur bei Bedarf, d.h. wenn ein Fußgänger die Fußgängerampel betätigt, leuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

20.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Vandalismus in Niederursel

03.02.2025 · Aktualisiert: 09.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 525/8 Betreff: Vandalismus in Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die beiden Spiegel am Bahnübergang Krautgartenweg ersetzen. Begründung: Die kürzlich zur Erhöhung der Sicherheit an dem Bahnübergang im Krautgartenweg angebrachten Spiegel wurden mutwillig eingeworfen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?

23.01.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“

06.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten

07.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 21.10.2024 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Der Magistrat wird gebeten, im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufzuheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes. Begründung: Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km/h gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e. V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8

05.09.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt

16.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 447/8 Betreff: Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (zB. im Karl-Kautsky-Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50€ auf rd. 70€ angehoben. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Trifft dies zu? 2. Wenn ja, warum wurde der Mietzins um 40% erhöht? 3. Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgenommen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 983 2024 Die Vorlage OF 447/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen und die restliche Nummerierung entsprechend angepasst wird sowie unter der neuen Ziffer 1. die Worte "Wenn ja" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern

06.06.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs

06.06.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 entstanden aus Vorlage: OF 441/8 vom 22.05.2024 Betreff: Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge am Urselbach zu treffen: 1. Bau eines Rückhaltebeckens vor der A 5-Autobahnbrücke (Urselbachtalbrücke) mit einem geeigneten Fassungsvermögen (mindestens 195.000 Kubikmeter); 2. Schutz der Wohnbebauung im Bereich Dorfwiesenweg/Werner-von-Ursel-Platz durch entsprechende bauliche Maßnahmen mit der Zielsetzung, das Wasser von den Gebäuden wegzuleiten bzw. ausreichend abzuleiten; 3. im Bereich des Mertonviertels Erhöhung der Uferbereiche durch entsprechende Maßnahmen (Wall/Deiche), um eine Überflutung der dortigen Wohngebäude auszuschließen; 4. im Bereich der Sandelmühle schnellstmöglicher Abschluss der Ausgleichsmaßnahmen für die dortigen Bauarbeiten, um eine erneute Überflutung des Gebietes zu verhindern; 5. Ergreifung geeigneter Maßnahmen, damit jede Flächenversieglung im Wassereinzugsgebiet der Nidda unterbleibt, wenn kein geeigneter Schutz gegen Hochwasserbildung getroffen wird; 6. Ersetzung der Brücke oberhalb des Sportplatzes des SV 1919 Niederursel e. V. mit einem größeren Querschnitt und besseren Ablaufmöglichkeiten für das Wasser aus Richtung Untergasse zu den Überflutungsräumen an der Untermühle. Begründung: Das Risiko von Hochwasser ist durch veränderte klimatische Verhältnisse weiter gestiegen. Dies ist durch die Ereignisse der letzten Zeit, die in beiden Fällen zu Überflutungen von Kellern und Wohnungen geführt haben, hinreichend belegt. Bereits sanierte Häuser wurden erneut beschädigt, trotz besserer Sicherheitsmaßnahmen, die durch die Eigentümer getroffen worden waren. Die Überflutungen von Niederursel waren auch Gegenstand von Berichten im Fernsehen. Die Überflutungen fanden auch in Bereichen statt, die eigentlich gewässerfern verortet sind. Die Wasserwelle hatte sich ungebremst aus dem Hochtaunuskreis (Oberursel, Steinbach, Weißkirchen) nach Niederursel und Heddernheim, also quer durch den gesamten Ortsbezirk, ausgebreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kriebelmücken am Urselbach

18.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 02.04.2024 Betreff: Kriebelmücken am Urselbach Der Magistrat wird aufgefordert, die Ursache der Kriebelmückenplage im Bereich des Urselbaches zwischen der Holzbrücke, die den Dorfwiesenweg mit dem Oberurseler Weg verbindet, und der kleinen Brücke über den Urselbach in Höhe der Urselbachtalbrücke zu klären und unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Plage einzuleiten. Begründung: Bürger und Pferdebesitzer haben auf ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an Kriebelmücken am Urselbach aufmerksam gemacht. Menschen und Tiere leiden sehr stark unter den schmerzhaften Bissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1128 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

18.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 entstanden aus Vorlage: OF 396/8 vom 26.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel Vorgang: OA 135/22 OBR 8; § 1350/22; OM 3132/22 OBR 8 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1350, nachzukommen und die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen sowie dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen; 2. zur Anregung vom 10.11.2022, OM 3132, unverzüglich die erforderliche Stellungnahme abzugeben. Begründung: Eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg hat aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche größte Bedeutung für die Anwohner und die Besucher des alten Ortskerns. Die Bürger haben schon im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Rahmenplans Niederursel vor über zehn Jahren diese Maßnahme als vordringlich deklariert. Insgesamt ist aus Sicht des Ortsbeirates zu kritisieren, dass der Magistrat zu den Umsetzungsplanungen hinsichtlich des Rahmenplans eisern schweigt. So steht immer noch die Stellungnahme zur Vorlage OM 3132 aus, die nach den Regularien bereits Ende Februar 2023 hätte vorliegen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2022, OA 135 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 756 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Niederursel hier: Werner-von-Ursel-Platz gestalten

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5298 entstanden aus Vorlage: OF 397/8 vom 27.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Werner-von-Ursel-Platz gestalten Vorgang: M 14/15; Beschl. d. Stv.-V., § 5910/15 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Erneuerungsplanung mit Kosten für den Werner-von-Ursel-Platz vorzulegen. Für diese Planung ist die Variante 1 im Abschlussbericht zum Rahmenplan Alt-Niederursel (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015, § 5910, M 14, Anlage 1, S. 44) unter Berücksichtigung aktueller Klimaschutzziele zugrunde zu legen. Für eine künstlerisch und wertig gestaltete Stele und eine dazugehörige Plakette zur Erinnerung an den Namensgeber des Platzes, die in die Planung integriert werden sollen, stellt der Ortsbeirat eine Summe von bis zu 7.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget in Aussicht. Begründung: Als konkretes Zeichen, dass die Stadt Frankfurt an einer Verwirklichung des Rahmenplans Alt-Niederursel interessiert ist, kann das räumlich sehr kleine Projekt Werner-von-Ursel-Platz vorgezogen werden. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen an der Obermühle ist der Platzbereich bereit für eine Umgestaltung zu einer ansehnlichen Dorfmitte, die es in Niederursel bisher faktisch nicht gibt. Um die geschichtlichen Wurzeln des Dorfes und des heutigen Frankfurter Stadtteils zu verdeutlichen, sind eine Aufwertung des Platzes und die Sichtbarmachung der historischen Ursprünge an der Zeit. Niederursel wurde im Hochmittelalter als Reichslehen von Vögten verwaltet, die sich "Herren von Ursel" nannten. Aus dieser Familie stammte der bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens Werner von Ursel, mit dessen Amtszeit (1324-1330) der Baubeginn des Königsberger Domes, zahlreiche Stadtgründungen in Ermland-Masuren (der heutigen polnischen Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie), frühmoderne zentralstaatliche Verwaltungsmethoden sowie karitative Maßnahmen wie die Gründung von Hospitälern, aber auch diplomatische und militärische Bestrebungen des Ordensstaates zu dessen Konsolidierung verbunden sind. Die 2018 durch das Frankfurter Denkmalamt erfolgte Klärung des Standortes und die Dokumentation der Überreste der mittelalterlichen Niederungsburg der Vögte von Ursel hat für großes Interesse auch über Niederursel hinaus gesorgt. Der Ortsbeirat begleitet die heimatgeschichtlichen Aktivitäten des Bürgervereins und die Forschungen zu Werner von Ursel und den Vögten von Ursel seit der 1200-Jahrfeier 1994 mit aufmerksamem und wohlwollendem Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1862 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischenlagerung von Laub auf zentralen Flächen

15.02.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5151 entstanden aus Vorlage: OF 393/8 vom 31.01.2024 Betreff: Zwischenlagerung von Laub auf zentralen Flächen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verfahren für die Zwischenlagerung von Laub im Ortsbezirk vorgesehen sind. Der Ortsbeirat möchte wissen, an welchen Stellen und wie lange Laub im Ortsbezirk 8 zwischengelagert wird; bekannt sind beispielsweise der Wendehammer Oberurseler Weg und der Parkplatz vor dem Eschersheimer Schwimmbad. Das Laub wird im Herbst dort abgelagert und verbleibt fast den ganzen Herbst und Winter an diesem Ort. Begründung: Der Ortsbeirat bestreitet nicht, dass Laub länger gelagert werden muss, um sich über Monate in nutzbringenden Dünger zu verwandeln, dessen Nährstoffe im Frühjahr wieder dem Boden zurückgegeben werden können. Naturgemäß kommt es aber durch die Verrottung zu Geruchsbelästigungen und zu Verschmutzungen im Bereich des gelagerten Laubes. Besonders der Standpunkt Oberurseler Weg ist fragwürdig. Es handelt sich um einen betonierten Bereich, der Richtung Niederursel abschüssig ist. Die entstehenden Flüssigkeiten, die vermutlich auch mit Schadstoffen kontaminiert sein könnten, fließen in Richtung Niederursel direkt in die Kanalisation ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 719 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Gaukler - Hort an der Mühle

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 entstanden aus Vorlage: OF 365/8 vom 22.11.2023 Betreff: Die Gaukler - Hort an der Mühle Der Magistrat wird aufgefordert, den Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 umgehend in die Schulwegeplanung aufzunehmen und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu ergreifen. Dabei möge der Magistrat folgende Maßnahmen prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d. h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse (z. B. auf Höhe der Brücke über den Mühlgraben) für eine sichere Überquerung der beiden Straßen. Sollten die Zebrastreifen nicht STVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse sowie den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Antrag vom 06.01.2025, OF 510/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

21.09.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung Kreuzung AltNiederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse

21.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4538 entstanden aus Vorlage: OF 346/8 vom 05.09.2023 Betreff: Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse Der Magistrat wird gebeten, an der oben angegebenen Einmündung an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel ein Verkehrszeichen anzubringen, das deutlich macht, dass an dieser Kreuzung rechts vor links gilt. Dies kann z. B. durch das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Verkehrszeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) gewährleistet werden. Begründung: Nachdem vonseiten des Straßenverkehrsamtes an der o. g. Kreuzung in Niederursel der seit vielen Jahren dort hängende Verkehrsspiegel abmontiert wurde, da die Laterne keine genügende Standsicherheit aufweist, kommt es hier immer wieder zu brenzligen Situationen, gelegentlich auch zu leichten Unfällen. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich für Verkehrsteilnehmer, die aus der Spielsgasse kommen, da die gegenüberliegende Schüttgrabenstraße leicht versetzt in die Straße Alt-Niederursel mündet. Die Verkehrssituation wird für Radfahrer erschwert, da die Kreuzung am Ende einer Steigung liegt. An der Einmündung der Schüttgrabenstraße auf die Straße Alt-Niederursel auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung hängt das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), welches vor Radfahrern, die die Straße Alt-Niederursel entgegen der Einbahnstraße nutzen dürfen, warnt. Ein von rechts kommendes Auto ist aufgrund der Einbahnstraßenreglung nicht möglich. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Kreuzung Spielsgasse/Oberurseler Weg verbessern

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4328 entstanden aus Vorlage: OF 323/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Spielsgasse/Oberurseler Weg verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Kreuzung Spielsgasse und Oberurseler Weg in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei ist eine Verengung der Einfahrt in die Spielsgasse aus beiden Richtungen vom Oberurseler Weg kommend durch schraffierte Flächen, Fahrradständer und Poller auf beiden Seiten der Straße zu prüfen. Vergleichbare Maßnahme wurden bereits an der Kreuzung Seibertsgasse/Oberurseler Weg und der Kreuzung Alt-Niederursel/Seibertsgasse umgesetzt. Begründung: Die Spielsgasse und der Oberurseler Weg sind eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr. Die Spielsgasse ist eine Einbahnstraße und darf von Fahrradfahrern gegen die Einbahnstraße befahren werden. Die Einfahrt in die Spielsgasse ist aus beiden Seiten des Oberurseler Wegs kommend sehr breit und daher biegen aus beiden Richtungen des Oberurseler Wegs kommende Verkehrsteilnehmer häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Spielsgasse ab. Die Verkehrssituation an der Kreuzung Spielsgasse und Oberurseler Weg führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Die zusätzlichen Fahrradständer sind für die Anbindung an die U-Bahn sinnvoll, da die vorhandenen Fahrradständer bereits heute zu Spitzenzeiten belegt sind. Darüber hinaus könnten Gäste des Lokals "Lahmer Esel" diese nutzen und müssten Fahrräder nicht mehr an Laternen, Schildern oder dem Geländer zum Urselbach anschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1951 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4330 entstanden aus Vorlage: OF 324/8 vom 25.05.2023 Betreff: Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, beginnend im Martin-Luther-King-Park ab den Ernst-Reuter-Schulen bis zum Walter-Schwagenscheidt-Platz am Nordwestzentrum in regelmäßigen Abständen Bänke aufzustellen. Begründung: Die fußläufige Verbindung vom Gerhart-Hauptmann-Ring und Alt-Niederursel ins Nordwestzentrum (NWZ) führt durch den Martin-Luther-King-Park. Gerade an schönen Tagen wird diese auch von einer Vielzahl von Seniorinnen und Senioren zum Einkaufen, für Arztbesuche oder anderes genutzt. Während im ersten Teil der Route ausreichend Bänke am Weg vorhanden sind, werden diese Richtung NWZ stetig weniger oder befinden sich abseits des Weges. Die Bänke sollten, soweit möglich, an schattigeren Standorten aufgestellt werden oder ggf. mit einer Schatten spendenden Überdachung versehen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2038 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hochwasser und Umspannwerk in der Spielsgasse

27.06.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 311/8 Betreff: Hochwasser und Umspannwerk in der Spielsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat möge endlich geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Umspannwerk gegen Hochwasser zu sichern. Begründung: Begründung: Im Rahmen eines Ortstermines mit den für Hochwasser des Urselbach zuständigen Ämtern wurde von den teilnehmenden Ortsbeiräten darauf hingewiesen, dass das Umspannwerk der Mainova in der Spielsgasse nur unzureichend gegen Hochwasser gesichert sei. (siehe hierzu Foto des Antragstellers) Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/8 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang am Krautgartenweg

04.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3972 entstanden aus Vorlage: OF 286/8 vom 17.04.2023 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Vorgang: OM 2265/22 OBR 8; ST 778/23 In der Stellungnahme vom 24.03.2022, ST 778, berichtet der Magistrat, dass im Bereich des Bahnübergangs Krautgartenweg innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2020 bis einschließlich 02.09.2022 insgesamt 57 Rettungsdiensteinsätze dokumentiert wurden und der Bahnübergang Krautgartenweg als Unfallschwerpunkt bezeichnet werden kann. Der Bahnübergang entspricht nach Aussage des Magistrats in der baulichen Ausführung und Sicherung den Vorgaben der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und wie dem Ortsbeirat zu Ohren gekommen ist, sind weitergehende Lösungsvorschläge nicht mit der StVO in Einklang zu bringen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der laufenden Abstimmung von Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und zu berichten, ob für die weitergehende Sicherung des Bahnübergangs im Rahmen einer Testphase nicht dauerhafte Folienmarkierungen (anstelle von Thermoplastik) in Kombination mit einer Videountersuchung verwendet werden könnt en. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang am Krautgartenweg

04.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3973 entstanden aus Vorlage: OF 287/8 vom 17.04.2023 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Vorgang: OM 2265/22 OBR 8; ST 778/23 Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt am Bahnübergang Krautgartenweg mit geeigneten Mitteln zu entschärfen. Dies könnte beispielsweise auch durch Verschwenken der Straße erreicht werden, sodass Radfahrer nur noch im rechten Winkel die Bahngleise queren können. Begründung: Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 8 hat sich ergeben, dass die Querung der Bahngleise bei Radfahrern tatsächlich häufig zu Unfällen führt. Die vorhandenen Schilder und Piktogramme sind leider kein ausreichender Schutz, da selbige nicht befolgt werden. Daher muss über andere geeignete Maßnahmen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lastenräder im Ortsbezirk 8

17.04.2023 · Aktualisiert: 05.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 285/8 Betreff: Lastenräder im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt hat 2021 und 2022 die private Anschaffung von Lastenrädern mit jährlich 200.000 Euro bezuschusst. Auch im Ortsbezirk 8 sind immer häufiger schwere Lastenräder im Straßenverkehr unterwegs. Lastenräder sind, wenn sie mit bis zu 25 km/h und max. 250 W elektromotorisch unterstützten Räder fahren, den Fahrrädern gleichgestellt und benötigen im Gegensatz zum Motorroller kein Versicherungskennzeichen. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen bei diesen Modellen keine Fahrerlaubnis Klasse AM. Nicht selten kommt es im öffentlichen Raum des Bezirks zu Konflikten mit Lastenrädern, weil ungekennzeichnete Modelle mit mehr als 25 km/h unterwegs sind (z.B. Lasten Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h), diese mit rasanten Geschwindigkeiten selbst auf Fußwegen oder im Martin-Luther-King-Park fahren und die häufig breiten und kastenförmigen Räder beim Fahren gegen die Einbahnstraße den Verkehr blockieren, wenn, wie z.B. in den Straßen Am Alten Schloß oder Alt-Niederursel, nicht genügend Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Parklücken, vorhanden sind. Zudem werden Lastenräder nicht auf Privatflächen, sondern häufig im öffentlichen Raum auf Gehwegen dauerhaft abgestellt, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollator, behindert werden. Nach dem Nationalem Radverkehrsplan 3.0 überprüft der Bund derzeit den Rechtsrahmen hinsichtlich der "Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung auf Bundesebene nach Kenntnis des Magistrats bisher gekommen? 2. Teilt der Magistrat die Auffassung für die Notwendigkeit einer Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen und Höchstgeschwindigkeiten von Lastenrädern? 3. Welche Auffassung hat der Magistrat zu verpflichtenden Schulungen für das Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften? 4. Unter welchen Bedingungen haben Lastenfahrräder kein Fahrrecht gegen die Einbahnstraße? 5. Werden Lastenräder von der Stadtpolizei Verkehr kontrolliert (Zu hohe Geschwindigkeit, Fahren auf Gehwegen, im Bereich von Fußgängerampeln etc.) und wenn ja, wie häufig sind 2021 und 2022 Kontrollen im Ortsbezirk 8 erfolgt mit welchen und wie hohen Bußgeldern? 6. Wird von der Stadtpolizei Verkehr auch kontrolliert, ob Kinder, wie von der DEKRA empfohlen, in Lastenrädern angeschnallt sind? 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Vereine im Ortsbezirk 8, gegliedert bitte nach den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim und Praunheim-Nord, erhielten bisher den städtischen Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades mit jeweils welcher Gesamtfördersumme? 8. Ist der städtische Zuschuss nur für Fahrzeuge mit Anschnallsystem gewährt worden? Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Verkehrsintegration von Lastenrädern im Ortsbezirk 8? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 285/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2023 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wirtschaftsweg zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sichern

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3814 entstanden aus Vorlage: OF 268/8 vom 08.03.2023 Betreff: Wirtschaftsweg zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sichern Der Magistrat wird gebeten, wie bei dem Ortstermin am 17.02.2023 besprochen, auf dem parallel und nördlich der Stadtbahnstrecke der U 3 verlaufenden Wirtschaftsweg Richtung Jüdischem Friedhof, Riedberg und Oberursel in Höhe des Oberurseler Weges 19 eine Drehsperre mit Warnbake anzubringen. Der genaue Standort soll bei dem Stromkasten sein. Begründung: Auf dem Wirtschaftsweg zwischen A 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee kommt es immer wieder zu ordnungswidrigen Pkw- und Lkw-Fahrten. Das gefährdet Fußgänger und Radfahrer. Bei einem Ortstermin mit den Ämtern und Vertretern der Ortsbeiräte 8 und 12 wurde eine flexible Drehsperre als geeignetes Mittel zur Unterbindung des Autoverkehrs auf diesem Feldweg angesehen. Für die Landwirtschaft und für berechtigte Interessen soll der Weg befahrbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand Kleingartenanlage an der Straße Kreuzerhohl

09.02.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 360/12 Betreff: Sachstand Kleingartenanlage an der Straße Kreuzerhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand? 2. Wann ist mit der Fertigstellung der Kleingartenanlage zu rechnen? 3. Wann erfolgt die Übergabe an den Kleingartenverein Riedberg e. V.? Begründung: Seit rund einem Jahr laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für die neue Kleingartenanlage. Inzwischen ist seit Herbst 2022 ein Stillstand sämtlicher Bautätigkeit festzustellen. Darüber hinaus wurden auch sämtliche Baumaschinen entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 624 2023 Die Vorlage OF 360/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Ziffer 1. gestrichen wird; 2. die alten Ziffern 2. und 3. die neuen Ziffern 1. und 2. werden; 3. als neue Ziffer 3. Folgendes eingefügt wird: "Welche Möglichkeiten hat die Stadt, mit dem Insolvenzverwalter weitere rechtliche Schritte zu erörtern, um zeitnah eine neue Auftragserteilung bei einer neuen Firma zu erwirken?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbindung der Sportanlagen im Ortsbezirk 8 an schnelles Internet

26.01.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 244/8 vom 10.01.2023 Betreff: Anbindung der Sportanlagen im Ortsbezirk 8 an schnelles Internet Die Sportanlage am Alexander-Riese-Weg (SV 07 Heddernheim e. V.) und die Sportanlage am Dorfwiesenweg (SV 1919 Niederursel e. V.) verfügen nur über sehr langsame Internetleitungen. Beide Vereine müssen nach den Spielen im Jugend- und Seniorenbereich Spielberichte an den Hessischen Fußball- Verband (HFV) elektronisch versenden und haben hiermit aufgrund der langsamen Internetverbindung regelmäßig Probleme. Eine Anbindung der beiden Sportanlagen an eine schnellere Internetverbindung würde den ehrenamtlich tätigen Trainern und Betreuern die Tätigkeit deutlich erleichtern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Versorgung der Vereine mit schnellem Internet erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1086 Aktenzeichen: 52-2

Ideen

Idee
19

Überdachte Streetball/Basketball Plätze

10.09.2024

Unter der Rosa Luxemburg Straße,oberhalb Krautgartenweg (Brücke/Überführung) (Google Map Koordinaten: 50,1669089, 8,6324802) Können überdachte(durch die Brücke) Streetball/Basketball Plätze geschaffen werden.

Idee
1

Abfallbehälter

23.08.2023

zwischen Dorfwiesenweg und Autobahnbrücke und Friedhof in Richtung Autobahnbrücke gibt es einen Abfallbehälter, aber mehrere Parkbänke. Lt. Aussage der FES ist das ausreichend. Es wäre schön, wenn das mal überprüft wird

Idee
2

Niederursel-Riedberg: Stadtteil-Spielstraße statt Stadtteil-Sackgasse

05.07.2017

Der Stadtteil Niederursel ist mit dem Riedberg durch die Kreuzerhohl-Brücke verbunden. Poller sollen die Nutzung der Straße als Durchgangsstraße verhindern. Dadurch brauchen Anwohner mit dem Auto aber selbst bei guter Verkehrslage über das Nordwestzentrum mehr als 15 Minuten, um vom auf die andere Seite zu kommen. Dadurch werden die Stadtteile effektiv getrennt und zB. Einkaufsmöglichkeiten (zB Niederurseler zum Riedbergzentrum) und Ausflugsmöglichkeiten (Riedberger zum Niederurseler Pferdekoppeln) unterbunden. Besonders drastisch zeigt sich das beim Universitätscampus Riedberg. Viele Universitätsveranstaltungen machen von den gastronomischen Möglichkeiten in Niederursel wegen der Sperre weniger Gebrauch und besuchen stattdessen das Mertonviertel. Die Trennung könnte man leicht lösen, in dem man die gesamte Verbindungsstraße zur Spielstrasse erklärt, mit Schrittgeschwindigkeit aber ohne blockierenden Pollern. Dies ermöglicht den Anliegerverkehr und kurbelt den Einzelhandel an. Tatsächlich gibt es auch viele alternative Anküpfungspunkte, an denen Niederursel an einem verbesserten Verkehr Richtung Riedberg teilnehmen könnte. Derzeit ist es aber eine "Sackgasse", nur über das Nordwestzentrum zu erreichen.