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Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1

Anregung

Der Magistrat wird gebeten:

  1. Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz festzulegen;
  2. Veranstaltungen so zu gestalten und genehmigen zu lassen, dass eine Durchführung ohne oder mit deutlich reduzierter Beschallung möglich ist; 3. den Schutz der Anwohnenden, insbesondere deren gesundheitliche Unversehrtheit, vorrangig zu berücksichtigen; 4. das Ordnungsamt anzuweisen, auch bei vorliegenden Genehmigungen einzuschreiten, wenn gesundheitsgefährdende Lautstärken erreicht werden.

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