Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1
Anregung
Der Magistrat wird gebeten:
- Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz festzulegen;
- Veranstaltungen so zu gestalten und genehmigen zu lassen, dass eine Durchführung ohne oder mit deutlich reduzierter Beschallung möglich ist; 3. den Schutz der Anwohnenden, insbesondere deren gesundheitliche Unversehrtheit, vorrangig zu berücksichtigen; 4. das Ordnungsamt anzuweisen, auch bei vorliegenden Genehmigungen einzuschreiten, wenn gesundheitsgefährdende Lautstärken erreicht werden.