Meine Nachbarschaft: Spielsgasse
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 10.11.2021 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, dem 29. August 2021, ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur zehn Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch einem Mitglied des Ortsbeirates wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbaken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. einem Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z. B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit, wie dies bspw. an der U-Bahn- Station "Wiesenau" und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist. - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar. - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt. (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1027 entstanden aus Vorlage: OF 64/8 vom 19.10.2021 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Weißkirchener Wegs/Ecke Schüttgrabenstraße das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße und Weißkirchener Weg fließt ein Teil des Durchgangsverkehrs nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone" (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 535 Aktenzeichen: 32-1
Hochwasserschutz in Alt-Niederursel
Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 545 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 22.06.2021 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 instand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern
Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel
Antrag vom 21.06.2021, OF 33/8 Betreff: Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel Beim vergangenen Starkregenereignis an Fronleichnam 2021 kam es im Bereich Dorfwiesenweg zu Wassereinbrüchen in Wohnkellern. Anwohner beklagen und vermuten, dass Keller dort Wasser ziehen, seit das große Bauprojekt "Obermühle" realisiert wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hält es der Magistrat für möglich, dass sich durch den Neubau die Grundwasserströme verändert haben und dass deswegen Wasser in die Kellerbereiche am Dorfwiesenweg eindringen? 2. Wurde die Auswirkung dieses riesigen Wohngebäudes auf einer Fläche unmittelbar am Hochwassergebiet des Urelbachs auf die Grundwasserströme und die damit mögliche Gefahr für die umliegenden Gebäude im Rahmen der Baugenehmigung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Im Bachbett des Mühlgraben sind Risse entstanden die das Auslaufen des Wassers ermöglichen und somit in die Außen- und Innenwand der Mühle dringen. Wurde eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Neubau durchgeführt? Der Abstand zwischen Mühlgraben und dem Neubau unterschreitet 10m. 4. Wem obliegen die Wasserrechte und somit auch die Verantwortung für den Mühlgraben und das Wehr? 5. Es liegen Wohnungen deutlich unter dem Mühlgraben. Auf welcher Basis wurde dies genehmigt da bei heftigem Überlauf eine erhebliche Gefährdungssituation für die dort lebenden Anwohner möglich erscheint? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2021 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 24.05.2021 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind zum Beispiel Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", Walter-Möller-Platz und im Bereich der Nordweststadt. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1671 Aktenzeichen: 66 0
Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt?
Antrag vom 24.05.2021, OF 9/8 Betreff: Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt? Bis zu ihrer Stilllegung 1948 trieb das Wasser des Mühlgrabens das Mühlrad der ehemaligen Obermühle an. Heute ist der Mühlgraben der Natur teilweise zurückgegeben und entlastet den Urselbach bei Hochwasser. Der Oberlauf ist vor einigen Jahren von der Stadt sehr schön renaturiert worden. Im Bereich der Obermühle fließt er unterirdisch und tritt in Höhe der Obermühlgasse wieder ans Tageslicht. Doch so idyllisch, wie es klingt, ist es aktuell nicht. Nach Auskunft des Magistrats v. 03.12.2020 hindern ungeklärte Eigentumsfragen die Stadtentwässerung an der Reinigung des Mühlgrabens im Bereich der ehemaligen Obermühle. In der Vergangenheit ist diese Dienstleistung regelmäßig von der Stadtentwässerung durchgeführt worden, und zwar am Oberlauf des Mühlgrabens zwischen Schleuse und Obermühle sowie am Unterlauf zwischen Obermühle und Spielsgasse. Nach Informationen von direkten Anwohnern wird der Graben seit ca. zwei Jahren nicht mehr gereinigt. Die Schleuse am Beginn des Oberlaufs ist dauerhaft geschlossen, nur seicht fließt etwas Wasser durch den Graben. Im Bereich Obermühlgasse sind die Einfassungen teilweise in schlechtem Zustand, die Mauern mittlerweile mit Büschen bewachsen. Bei Niedrigwasser sieht der Graben dreckig von Schmutz und Schlamm aus und bei warmen Temperaturen stinkt es. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Warum dauert es so lange, die Eigentumsverhältnisse und damit die Bau- und Reinigungslasten zu klären? 2. Welche Abschnitte des Mühlgrabens sind von diesen Eigentumsfragen betroffen, nur jene im Verlauf des Betontrogs in Höhe der Obermühle selbst oder auch andere Abschnitte, etwa jener offene zwischen Obermühlgasse und Spielsgasse? 3. Wer ist Eigentümer des Mühlgrabens zwischen der Schleuse an den Kleingärten und Spielsgasse? 4. Weshalb werden die vom Rechtsstreit ggf. nicht betroffenen Abschnitte des Mühlgrabens nicht wie bisher gereinigt? 5. Weshalb ist die Schleuse am Oberlauf dauerhaft geschlossen? 6. Ist bei Starkregenereignissen u.ä. sichergestellt, dass Wasser des Urselbachs auch durch den Mühlgraben abfließen kann? 7. Wann wird der Mühlgraben wieder regelmäßig gereinigt und wer ist zu dieser Dienstleistung verpflichtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 45 2021 Die Vorlage OF 9/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 90 entstanden aus Vorlage: OF 1/8 vom 21.04.2021 Betreff: Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Alt-Niederursel verbessert werden kann, dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Straße zwischen den Hausnummern 23 und 19; - Verbreiterung des Bürgersteiges an den Häuserecken der Hausnummern 12 und 16, die in den Bürgersteig hineinragen und diesen auf unter 50 Zentimeter verengen. Begründung: Auf der Straße Alt-Niederursel ragen die Ecken der Häuser mit den Hausnummern 12 und 16 stark in den Bürgersteig hinein und verengen diesen an zwei Stellen auf unter 50 Zentimeter. Die Fahrbahn wird an dieser Stelle durch in Fahrtrichtung links parkende Fahrzeuge verengt. Die Straße Alt-Niederursel ist eine Einbahnstraße, wobei Fahrradfahrer die Straße gegen die Einbahnstraße einfahren dürfen, und eine Tempo-30-Zone. Nach Bürgerinformationen kommt es häufig zu gefahrvollen Situationen, da der Bürgersteig und die Fahrbahn an dieser Stelle sehr eng sind. Fußgänger müssen die Fahrbahn mit nutzen und Autos müssen aufgrund parkender Fahrzeuge und entgegenkommender Fahrradfahrer sehr weit rechts fahren. Der Fußweg wird häufig genutzt, da dies die einzige Verbindung zwischen Alt-Niederursel und den lokalen Geschäften darstellt. Darüber hinaus ist die Straße Alt-Niederursel ein Schulweg der Heinrich-Kromer-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1422 Aktenzeichen: 32 1
Solaranlagen auf Gartenhütten
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7066 entstanden aus Vorlage: OF 705/12 vom 17.12.2020 Betreff: Solaranlagen auf Gartenhütten Im Zuge des Baus der Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Nutzung von Solarmodulen auf den Gartenhütten technisch und organisatorisch vorstellbar ist. Begründung: Im Rahmen der Vorstellung der Kleingartenanlage durch das Grünflächenamt stellte dieses auch den Bau der Gartenhütten in Aussicht. Da heute Strom für verschiedene Gartenbedarfsnutzungen erforderlich ist, es sich um eine nach Süden ausgerichtete leichte Hanglage handelt, sollte hier auch vonseiten der Stadt Frankfurt eine moderne zukunfts- und umweltorientierte Technik aktuell eingebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 878 Aktenzeichen: 67 1
Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg
Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4
Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 588/12 vom 19.06.2020 Betreff: Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung für Kraftfahrzeuge, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzerhohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Poller, die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden, so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Max-von-Laue-Straße zur Riedbergallee einen Wendehammer in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt erhalten soll; 3. nach Fertigstellung der Planung diese in den Ortsbeiräten 8 und 12 vorzustellen. Begründung: 1. Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße Kreuzerhohl zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. 2. Da zahlreiche Kinder zur Kita Kairos mit dem Auto gebracht werden, dient es allen voran den Kindern, die bauliche Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1793 Aktenzeichen: 66 0
Zufahrt Kleingartenanlage Kreuzerhohl vom Uni Campus aus
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6219 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 02.03.2020 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Kreuzerhohl vom Uni Campus aus Vorgang: OM 5671/20 OBR 8 Zur Umsetzung der Anregung vom 23.01.2020, OM 5671, wird der Magistrat gebeten, schon im Zuge der Errichtung der Kleingartenanlage Kreuzerhohl die Zufahrt von der Max-von-Laue-Straße aus anstelle der jetzigen Zufahrt über den alten Kern von Niederursel und die Kreuzerhohl zu ermöglichen. Dies kann vermutlich am e infachsten durch eine Versetzung der jetzigen Poller und Pfosten vom Ende der Max-von-Laue-Straße um ca. 40 Meter nach Westen erreicht werden. Eine Einfahrt in den Weg "Steinstraße" soll weiterhin nicht vom Uni Campus Riedberg aus möglich sein. Begründung: Da damit zu rechnen ist, dass der deutlich überwiegende Teil der Kleingartenpächter des Kleingartenvereins Riedberg e. V. für die Anlage an der Kreuzerhohl vom Riedberg kommt, sollte eine Anfahrt mit Kraftfahrzeugen zu den geplanten vier Parkplätzen nicht dazu führen, dass Niederursel hierdurch mit zusätzlichem Verkehr belastet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5671 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1792 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, die E-Roller-Verleiher wie z. B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 29.02.2020 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: OM 847/16 OBR 8; ST 332/18 Der Magistrat wird beauftragt, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden anzusetzen. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1722 Aktenzeichen: 66 3
Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2
Antrag vom 29.02.2020, OF 532/8 Betreff: Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2 Seit einigen Wochen gilt auf dem Parkplatz des Rewe Supermarkts (Alt-Niederursel 2) eine neue Parkordnung. Diese besagt, kurz gefasst, wer auf das Grundstück einfährt, erklärt automatisch sein Einverständnis, von der dortigen Videoüberwachung erfasst zu werden. Es wird dadurch kontrolliert, ob die maximale Parkzeit von 1,5h eingehalten wird. Die Parkordnung, die auf die Firma Parkdepot in München verweist, ist in der Nähe des Supermarkteingangs mäßig sichtbar ausgehängt. Zudem sind im Parkraum einzelne Schilder angebracht, die auf die videoüberwachte Kennzeichenerfassung und die Höchstparkdauer sowie das mögliche Bußgeld verweisen. Wird die Parkzeit überzogen, werden die Daten des Pkws längerfristig erfasst und für eine Strafzahlung verwendet. Abgesehen von der Frage, ob 1,5h in jedem Fall für einen Einkauf in einem Supermarkt ausreichen, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorgehensweise den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Sind die Vertrags- und Einstellbedingungen der Firma Parkdepot im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Datenschutzrechts? Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Supermarktes und/oder dem Eigentümer der Flächen zu einer parkscheibengeregelten Parkordnung zu wechseln? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1635 2020 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Landesprogramm „100 Wilde Bäche“ hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches
Antrag vom 31.01.2020, OF 539/8 Betreff: Landesprogramm "100 Wilde Bäche" hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches In den letzten Jahrzehnten wurden von Seiten der Stadt Abschnitte des Frankfurter Urselbaches im Bereich Riedwiese und zwischen Krebsmühle und Hohemühle umfangreich naturnah umgebaut. Der Fischaufstieg am Eschersheimer Wehr der Nidda wird über den einmündenden Urselbach zukünftig umgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn finanziert. Nun ist der Urselbach mit in dieses Landesprogramm für Frankfurt aufgenommen worden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist nur der Frankfurter Abschnitt des Urselbaches Teil dieses Programmes?Wenn ja, macht es Sinn, nur den letzten Teil dieses Taunusbaches zu begünstigen? 2. Sind auch die Mühllgräben des Urselbaches in Alt-Niederursel mit dabei? 3.Welche der grundsätzlichen Ziele sollen speziell am Urselbach umgesetzt werden? (Renaturierung, Artenschutz, Hochwasserschutz, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) 4. Hatte sich der Wasserverband und/oder die Stadt Frankfurt für das Projekt beworben und warum wurde gerade der Urselbach dafür ausgewählt? Begründung: Viel ist schon getan worden um den Urselbach naturnäher zu gestalten. Manches kann man bestimmt noch verbessern. Doch das Grundproblem ist die ungenügende Wasserqualität, zumal der Urselbach auf Frankfurter Gemarkung zu seinem weit überwiegenden Teil gereinigtes Wasser aus der Kläranlage Weißkirchen/An der Krebsmühle enthält. Wie bei vielen Kläranlagen fehlt dort noch die 4. Reinigungsstufe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1638 2020 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 10.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: OM 2476/17 OBR 8; ST 694/18 Der Magistrat wird beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4. die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergab gefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 852 Aktenzeichen: 32 1
Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl - Durchgangsverkehr verhindern
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5671 entstanden aus Vorlage: OF 525/8 vom 20.01.2020 Betreff: Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl - Durchgangsverkehr verhindern Wie in der Frankfurter Rundschau vom 20. Januar zu lesen ist, ist auf Niederurseler Gemarkung an der Kreuzerhohl eine Kleingartenanlage mit 38 Parzellen für das Wohngebiet Riedberg/Kalbach geplant. Die Anbindung soll über die Kreuzerhohl erfolgen. Da dieses Gelände im Ortsbezirk 8 liegt, ist es zu bedauern, dass das zuständige Ortsbeiratsgremium nicht schon früher in die Planungen eingebunden wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass auch weiterhin sichergestellt ist, dass kein Durchgangsverkehr über die Kreuzerhohl erfolgen kann. Begründung: Über die Kreuzerhohl könnte auf direktem Weg der Stadtteil Kalbach-Riedberg sowie die A 661 erreicht werden. In der Vergangenheit wurden alle Möglichkeiten mit Pollern bzw. mit großen Steinen verwehrt. Trotzdem ist immer wieder zu sehen, dass Autofahrer versuchen, diese Hindernisse zu umfahren. Eine Erleichterung, diese "Schleichwege" zu nutzen, hätte zur Folge, dass der Ortskem von Niederursel bzw. die Kreuzerhohl von Durchgangsverkehr frequentiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 855 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6219 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5071 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 27.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg Der Weißkirchener Weg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Es ist allerdings mittlerweile üblich, dass die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten bzw. mit deutlich erhöhtem Tempo gefahren wird. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weißkirchener Weg zwischen der Einfahrt zum REWE-Markt und dem Abzweig Schüttgrabenstraße sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Außerdem würde die Installation einer mobilen Messstation dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu verringern. Begründung: Ergibt sich aus dem Tenor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2050 Aktenzeichen: 32 4
Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichern
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5070 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 29.07.2019 Betreff: Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichern Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Krautgartenweg aus und in Richtung Niederursel jeweils kurz vor dem beschilderten Bahnübergang (Linien U 3, U 8 und U 9) zusätzlich zu den Zusatzschildern "Radfahrer absteigen" einen deutlichen Warnhinweis, zum Beispiel ein Warndreieck: "Gefährlicher Bahnübergang", oder in beide Richtungen ein neues, größeres rechteckiges Schild mit Aufdruck von Zeichen 151 und dem Zusatz "Gefährlicher Bahnübergang/Dangerous Level Crossing" anzubringen. Begründung: Der Bahnübergang wird leider von vielen Radfahrern unterschätzt und verbotswidrig befahren. Die einfache Zusatzbeschilderung 1012-32 "Radfahrer absteigen" an den Zeichen 151 StVO wird als Warnhinweis übersehen oder ignoriert. Die meisten Radfahrer steigen nicht ab, was sicherer wäre, denn aufgrund der Kurvenlage der Bahngeleise in Höhe dieses unbeschrankten Bahnübergangs werden die Geleise oftmals in einem unfallträchtigen Winkel gequert. Erst kürzlich hat sich dort ein schwerer Unfall ereignet. Eine Verdeutlichung des Gefahrenpotenzials wäre aus Sicht des Ortsbeirates angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2319 Aktenzeichen: 32 1
Beschilderung „Spielende Kinder“
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4725 entstanden aus Vorlage: OF 428/8 vom 04.03.2019 Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Der Magistrat wird beauftragt, Beschilderungen an den nachgenannten Straßen mit den Gefahrzeichen 136 nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Spielende Kinder) an folgenden Stellen anzubringen: 1. Dorfwiesenweg kurz nach Werner-von-Ursel-Platz in Richtung Sportplatz; 2. Dorfwiesenweg in Höhe Sportplatzeinfahrt in Richtung Niederursel; 3. Dorfwiesenweg kurz nach der Einfahrt vom Friedhof aus; 4. Alt-Niederursel kurz nach der Einmündung Obermühlgasse Richtung Bildungsstätte "der Hof"; 5. am Übergang über den Urselbach zum Dorfwiesenweg. Begründung: In den angrenzenden Liegenschaften sind Kindereinrichtungen, die häufig Aktivitäten im Umfeld durchführen. Da die Straßensituation in den genannten Bereichen sehr unübersichtlich ist, ist die Beschilderung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1
Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?
Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Sauber Gassi gehen! - Zwei Hundekottütenspender für den Oberurseler Weg
Antrag vom 08.05.2019, OF 441/8 Betreff: Sauber Gassi gehen! - Zwei Hundekottütenspender für den Oberurseler Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 2.100 Euro. Begründung: Der recht lange Weg von der Krebsmühle Richtung Niederursel entlang des Oberurseler Weges ist ein beliebter Spazierweg, auch für Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten. Zwei Hundekottütenspender können hier sicher Abhilfe schaffen. Im Wohngebiet Paul-Kornfeld-Weg gibt es ebenfalls Bedarf. Für beide Gebiete stehen Paten zur Verfügung. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 295 2019 Die Vorlage OF 441/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg Nr. 23" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. 3. im Martin-Luther-King-Park am großen Spielplatz 4. Aßlauer Straße 1 an der Wiese Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 3.500 Euro. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg
Antrag vom 05.03.2019, OF 416/8 Betreff: Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg Auf der Baustelle für die neue Wohnanlage "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse, ist zwischenzeitlich der Tiefbau für die geplante Tiefgarage des Gebäudekomplexes vorangeschritten. Zu sehen ist eine sehr beachtliche, tiefe Baugrube. Da mündlichen Überlieferungen zufolge auf dem Areal der heutigen Obermühle in mittelalterlicher Zeit einmal die Niederurseler Burg der Vögte und Ritter von Ursel gestanden haben soll, ist es nicht völlig auszuschließen, dass durch derart tiefgehende Bauarbeiten Überreste dieser Anlage zutage treten. Die Nähe des Urselbachs und des sog. Mühlkanals wirft zudem Fragen hinsichtlich möglicher Überschwemmungen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Liegt das zukünftige "Hofgut Obermühle" in einem amtlich festgestellten Überschwemmungsgebiet? 2. Sind ggf. hydrogeologische Gutachten vor Erteilung der Baugenehmigung eingeholt worden und wenn ja, welche Einschätzung hatten die Gutachter? 3. Mussten für den Bau der Tiefgarage über die ohnehin vorgeschriebene Isolierung hinaus weitere wasserbauliche Vorkehrungen getroffen werden? 4. Welche Auswirkung hat der Bau der Tiefgarage auf das Grundwasser (z.B. den Pegel) und etwaige (Grundwasser-)Strömungen im Umfeld des Neubaus, z.B. hin zu benachbarten Gebäuden? 5. Gibt es für den Urselbach (und den Mühlkanal) lokale Gefahrenkarten, die Überschwemmungsflächen und potentielle Überschwemmungsflächen kennzeichnen? Wenn ja, können dem Ortsbeirat solche Gebietskarten für den Urselbach im Fließverlauf zwischen Krebsmühle und Niddaeinmündung kenntnishalber zur Verfügung gestellt werden? 6. Sind im Verlauf der Tiefbauarbeiten Überreste der alten Niederurseler Burg aufgetaucht und wenn ja, ist das Denkmalamt hinzugezogen worden, ggf. mit welchem fachlichen Ergebnis? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1205 2019 Die Vorlage OF 416/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4329 entstanden aus Vorlage: OF 401/8 vom 23.01.2019 Betreff: Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz Vorgang: EA 50/17 OBR 8; ST 1734/17 Am Werner-von-Ursel-Platz sind seit kurzer Zeit die zur Obermühlgasse und zum Dorfwiesenweg verlegten Rohrgeländer und Steineinfassungen stark beschädigt. Der Platz wirkt dadurch ungepflegt und etwas verkommen. Es ist denkbar, dass der Baustellenverkehr zur Obermühle hierfür ursächlich ist. Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Sachbeschädigung vom Verursacher angezeigt wurde; 2. darauf hinzuwirken, dass nach Beendigung des Baustellenverkehrs im Zusammenhang mit dem Projekt "Obermühle" eine ordentliche Instandsetzung unter Kostenbeteiligung des Verursachers erfolgt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahme "Neugestaltung des Werner-von Ursel-Platzes" aus dem Rahmenplan Niederursel aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen werden sollte, um keine doppelten Kosten für Instandsetzung und Neugestaltung veranschlagen zu müssen; 4. dem Ortsbeirat einen aktuellen Sachstandsbericht über die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Niederursel zu geben (ST 1734 v. 08.09.2017). Foto: Dr. Joachim Rotberg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 09.03.2017, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1034 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2409 Aktenzeichen: 61 0
Beleuchtung Krautgartenweg
Antrag vom 13.11.2018, OF 366/8 Betreff: Beleuchtung Krautgartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Bereich des Krautgartenwegs zwischen dem Spielplatz am Neumühlenweg und der (beleuchteten) U-Bahn-Querung mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Der Krautgartenweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung Richtung Ortskern Niederursel, bzw. Oberursel (und zurück) und gerade in den Herbst- und Wintermonaten im angesprochenen Bereich sehr dunkel. Eventuelle Hindernisse und Spaziergänger mit Hunden sind, gerade für Radfahrer, nur schwer zu erkennen. Es kann dadurch zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2018 Die Vorlage OF 366/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU
Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges
Antrag vom 12.11.2018, OF 361/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 255 2018 Die Vorlage OF 361/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Ideen
Keine Ideen gefunden.