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Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6576 entstanden aus Vorlage: OF 1745/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zu der Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlangbraust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 1693/5 vom 07.07.2020 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Geeignete Parkplätze sind zu markieren. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt. Es ist kein Parkkompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal und die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nutzen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an den gleichen Stellen parken, deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 1701/5 vom 26.07.2020 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden. Begründung: Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2131 Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 Aktenzeichen: 66 5
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenMüll in den Oberräder Gärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4
Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.05.2020, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 1628/5 vom 25.02.2020 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: V 1399/19 OBR 5; V 1400/19 OBR 5; ST 2371/19; ST 119/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der Stellungnahme ST 119 einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung, "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 2371 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbare Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegengewirkt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1399 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 795 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5960, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 25.02.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19 Der Magistrat wird gebeten, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Radfahrende, die vom Tiefkai kommen, s ind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Radfahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Radfahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Radfahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe, die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 1622/5 vom 24.02.2020 Betreff: Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1209 Aktenzeichen: 92 31
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2
Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 1624/5 vom 24.02.2020 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Begründung: Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1204 Aktenzeichen: 66 0
Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5928 entstanden aus Vorlage: OF 1625/5 vom 24.02.2020 Betreff: Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 instand setzen zu lassen. Begründung: Der Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 hat sich erheblich abgesenkt. Dies stellt vor allem eine Gefährdung für die Radfahrerinnen und Radfahrer dar, die auf dem schmalen Streifen zwischen Schienenstrang und Bürgersteig fahren. Überdies führt diese Absenkung auch zu Geräuschbildung durch darüberfahrende Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1231 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“ in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1599/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße Richtung Sachsenhausen soll die Ampel für Fußgänger automatisch auf Grün wechseln, damit es möglich ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus die einfahrende Straßenbahn noch sicher zu erreichen. Begründung: Die Anregung für diesen Antrag stammt von Bürgerinnen uns Bürgern aus Oberrad, die in diesem Sinne auch z. Zt. eine Unterschriftensammlung an die Initiative ideen@stadt.frankfurt.de durchführen. Aktuell muss das Signal durch die Fußgänger grundsätzlich manuell eingefordert werden. Die Zeit bis zur Umschaltung dauert 30 Sekunden. Das ist zu lang, um von der gegenüberliegenden Seite eine einfahrende Bahn zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit am Fußgängerüberweg sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer, die auf der gegen Fahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbeifahren wollen und dabei den Verkehr aus der Balduinstr. rechts in die Offenbacher Landstraße einfach nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung wird außerdem den Verkehrsfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachsenhausen erleichtert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5770 entstanden aus Vorlage: OF 1567/5 vom 27.01.2020 Betreff: Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad Vorgang: F 1671/19; F 2067/19 Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad zeitnah aufzustellen. Begründung: Bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten in der westlichen Offenbacher Landstraße im Stadtteil Oberrad ist der Schaukasten, den sich die Evangelische Erlöserkirche und die Katholische Herz-Jesu-Kirche teilen, derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass dieser so nicht mehr nutzbar ist. Somit verfügen beide Kirchen über keinen Schaukasten mehr. Auf die Frage vom 24.01.2019, F 1671, nach dem Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad teilte Stadtrat Oesterling mit, dass der "Magistrat [. .] die Wiederaufstellung des Schaukastens [veranlasst]" und dass die "dazu erforderlichen Reparaturen [. .] mit der Pfarrgemeinde abgestimmt [werden]". Bis zum August 2019 war diesbezüglich keine Kontaktaufnahme zu verzeichnen. Auf die Frage vom 22.08.2019, F 2067 - in welchem Zeitrahmen [...] mit der Abstimmung der erforderlichen Reparaturen zu rechnen [sei] -, antwortete Statdtrat Oesterling, dass die "Abstimmungen mit der Kirchengemeinde zur Wiederaufstellung des Schaukastens im Bereich des Getränkemarktes [...] innerhalb der nächsten Wochen [erfolgen]." Bis zum 27.01.2020 ist nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.01.2019, F 1671 Frage vom 22.08.2019, F 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 841 Aktenzeichen: 66 5
Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11
Beleuchtung Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 02.01.2020 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Aktenzeichen: 91 52
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1499/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 29 2020 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenBrückenkonzept Taubenpopulation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 10.11.2019 Betreff: Brückenkonzept Taubenpopulation Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sauberkeit von Brücken im Ortsbezirk 1 auf übliche und nachweislich wenig erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen von Tauben zu verzichte n. Stattdessen sollen die Tauben an diesen Brücken vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. betreut werden. Sollte der Magistrat zu der Erkenntnis gelangen, dass eine solche Betreuung an einzelnen Brücken nicht durchführbar ist, so wird der Magistrat aufgefordert, dies für jede einzelne Brücke zu begründen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 befinden sich viele Brücken, insbesondere an Wasserwegen und Bahnunterführungen. Diese werden gerne von Tauben als Schlaf-, Nist- und Brutplätze genutzt, da diese Orte für Menschen schwer zugänglich sind. Bisher werden diese Tauben mit Spikes, Verschalung oder Gift vergrämt. Diese Maßnahmen fügen den Vögeln nicht nur erhebliche Verletzungen zu, sie waren bisher auch nur wenig effektiv. Am besten kann man das an der Brücke der Galluswarte sehen. Mit dem Brückenkonzept des Stadttaubenprojektes werden Brücken von dem Verein betreut. Dabei werden Taubenhäuser angebracht und die Eier regelmäßig ausgetauscht. So kann die Taubenpopulation tierfreundlich und nachhaltig verringert werden. Es entsteht mehr Sauberkeit an Rad- und Fußwegen, und die vertriebenen Tauben brüten nicht an alternativen Orten wie z. B. Dächern oder Balkonen. Hierzu plant das Stadttaubenprojekt sogar, zwei Mitarbeiter eigens für die Brückenbetreuung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 499 Aktenzeichen: 66 6
Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5398 entstanden aus Vorlage: OF 1457/5 vom 04.11.2019 Betreff: Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am Übergang des auf der Offenbacher Landstraße an dieser Stelle auf eine separate Spur geführten Radweges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 weiter abzusenken. Begründung: Vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 wird der auf der Offenbacher Landstraße abmarkierte Schutzstreifen für die Radfahrerinnen und Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein auf einen Teil des Bürgersteigs geführt. Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Absenkung immer noch zu hoch sei, um den Wechsel von der Straße auf den Bürgersteig gefahrlos zu bewältigen. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 396 Aktenzeichen: 66 2
Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5417 entstanden aus Vorlage: OF 1483/5 vom 03.11.2019 Betreff: Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten durchzusetzen, dass an Radfahrenden auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße zwischen der Straße Im Eichlehen und Offenbach- Stadtgrenze in beiden Fahrtrichtungen mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeigefahren wird. Die Landespolizei Hessen ist um Hilfe zu bitten. Der ruhende Verkehr ist streng zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Begrenzungen der Parkstände von den parkenden Fahrzeugen genau eingehalten werden und die Breite des Radfahrstreifens durch abgestellte Fahrzeuge nicht geschmälert wird. Begründung: Insbesondere im Bereich der Hochgleise der Straßenbahn sind die Radfahrstreifen sehr schmal, stellenweise unter 1,5 Meter. Rechts der Radfahrstreifen sind jeweils Parkstände ohne Sicherheitsabstand markiert, an vielen Stellen nur mit einer Breite von 1,9 Metern. Radfahrende müssen auf ihrem Streifen äußerst links fahren, um Gefährdungen, zum Beispiel durch öffnende Autotüren, zu vermeiden. Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen in dieser Situation nicht an Radfahrenden vorbeifahren, obwohl die Fahrbahn mit drei Metern ziemlich breit ist. Die Fahrbahn ist nämlich nach links durch die Straßenbahngleise begrenzt. Kraftfahrzeuge halten daher nach links, besonders im Kurvenbereich, einen Sicherheitsabstand von meist 0,5 Meter ein. Unter Einberechnung der Fahrzeugbreite von zwei Metern verbleibt ein Abstand zum Radfahrstreifen von 0,5 Meter, der für das sichere Vorbeifahren nicht ausreicht. Leider ist die Regelung, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist, selbst bei Berufskraftfahrern weitgehend unbekannt. Sie steht nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung, sondern ergibt sich nur aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot und der Rechtsprechung. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist im genannten Bereich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Selbst Abstände von 50 cm und weniger sind regelmäßig festzustellen. Die Einhaltung der Abstandsregel muss daher dringend überwacht werden. Falsch fahrende Kraftfahrer müssen herausgewinkt und eindringlich belehrt werden. Vielfach nehmen parkende Kraftfahrzeuge den Radfahrstreifen teilweise in Anspruch, weil die Breite der Parkstände nicht ausreicht. Die Ordnungsbehörden begegnen solchen Falschparkern stets mit äußerster Toleranz. Die Falschparker engen den ohnehin recht schmalen Radfahrstreifen häufig so weit ein, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier muss durch konsequente Überwachung sichergestellt werden, dass immer die komplette Breite des Radfahrstreifens frei gehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5416 entstanden aus Vorlage: OF 1482/5 vom 04.10.2019 Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der Mathildenstraße bis zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraße und der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 390 Aktenzeichen: 66 2
Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 1481/5 vom 04.11.2019 Betreff: Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig und den Parkplatz vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und Offenbacher Landstraße 355 - für den die Anliegerinnen und Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und Offenbacher Landstraße 355 (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5410 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 03.11.2019 Betreff: Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsfrequenz der Altglascontainer im Bereich von Alt-Sachsenhausen so zu verbessern, ggf. zu erhöhen und besser zu terminieren, dass jederzeit freie Kapazitäten verfügbar sind und sich nicht leere Flasch en vor den Containern stapeln. Das gilt für folgende Container: Wallstraße/Ecke Paradiesgasse, Gutzkowstraße/Ecke Brückenstraße, Textorstraße/Ecke Brückenstraße, Diesterwegplatz, Willemerstraße/Ecke Darmstädter Landstraße. Begründung: Bürger beklagen die mangelnde Leerung der Container und die daraus folgende Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Jetzt vor Silvester wird das Problem wieder virulent. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 29.10.2019 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830 angeführten Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist, zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A 3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegen. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord, Offenbach, Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeuge die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Aktenzeichen: 66 0
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenDurchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 1415/5 vom 06.10.2019 Betreff: Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Buchrainplatz keine Fahrzeuge weiter über die Schienen durch die Straßenbahnhaltestelle fahren und die wartenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Trotz der Beschilderung, die auf ein Durchfahrtsverbot hinweist, fahren immer wieder Fahrzeuge genau auf den Schienen der Straßenbahn durch die Haltestelle - manchmal mit hohem Tempo. Als die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen umgebaut wurde, musste eines der zwei Durchfahrtsverbotsschilder der Straßenbahnhaltestelle wegen kurzzeitiger Umkehr der Ersatzbusse am Buchrainplatz entfernt werden. Es wurde mit Klebeband an dem nahen Oberleitungsmast befestigt. Später wurde es vom Mast entfernt, mitgenommen und nicht wieder ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5282 entstanden aus Vorlage: OF 1412/5 vom 05.10.2019 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Kinzigstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 8
Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5173 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 30.08.2019 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die folgenden Standorte zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad eignen: 1. Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad), 2. Offenbacher Landstraße zwischen Liegenschaft Nr. 482 und A 661. Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Oberrads steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung nicht gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürgern, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2389 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle „Lettigkautweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5009 entstanden aus Vorlage: OF 1337/5 vom 08.08.2019 Betreff: Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, an der Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" eine Ampel für Linksabbieger zu installieren. Begründung: Autofahrer, die von Oberrad kommen und nach links in den Lettigkautweg einbiegen wollen, finden dort eine Linksabbiegerspur. Bei Grün kann man in die Kreuzung einfahren und muss bei entsprechendem Verkehr aus der Gegenrichtung warten. Allerdings gibt es eine Phase, in der der aus Sachsenhausen kommende Verkehr schon Rot und der Verkehr aus dem Lettigkautweg kommend auch noch Rot hat, ebenso alle Fußgängerampeln. Für die Linksabbieger in den Lettigkautweg ist dennoch dann nicht ersichtlich, ob sie sicher abbiegen können, denn sie können von dort, wo sie warten, weder die rote Ampel für den Gegenverkehr auf der Offenbacher Landstraße noch die rote Ampel am Lettigkautweg einsehen. Somit wissen die Linksabbieger nicht, dass sie eigentlich abbiegen und die Kreuzung freimachen könnten. Dies ist ein Unfallrisiko, da auch noch Straßenbahnen auf der Fahrbahn unterwegs sind. Eine einzelne Ampelleuchte an der Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg anzubringen, an der ein grüner Linksabbieger-Pfeil aufleuchtet, wenn die Ampel für den Gegenverkehr der Abbiegespur Rot ist, würde dieses Unfallrisiko minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2068 Aktenzeichen: 32 1
Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 03.08.2019 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II) Vorgang: OM 1467/17 OBR 5; ST 1238/17 Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Der Bürgersteig des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 ist im Jahre 2019 neu geordnet worden, sodass nunmehr ein durchgehender Bürgersteig existiert. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Durch die Neuordnung des Hansenwegs ist diese Fläche minimiert worden. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Die Anbringung eines Stabgitterzaunes, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238, zugesagt, steht bis heute aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2173 Aktenzeichen: 67 0
Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnklare Baustellenausschilderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 10.04.2019 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. in Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs wird dem daraus folgenden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Innenstadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1703 Aktenzeichen: 32 1
Radwege im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 19.05.2019 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges an folgenden Stellen möglich ist: 1. Alte Brücke; 2. Brückenstraße; 3. Darmstädter Landstraße; 4. Deutschordenstraße; 5. Dreieichstraße; 6. Elisabethenstraße; 7. Ignatz-Bubis-Brücke; 8. Mörfelder Landstraße; 9. Schweizer Straße; 10. Siemensstraße. Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1
Zukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 1282/5 vom 24.05.2019 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Vorgang: F 1889/19 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 289", ehemals "Gasthof Zum Hirsch", in Verbindung zu setzen und die Zukunft der Liegenschaft zu erörtern. Begründung: Auf die Frage vom 16.05.2019, F 1889 - Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch - antwortete der Magistrat, dass dem "Magistrat [...] keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs Zum Hirsch bekannt [sind]." Der Ortsbeirat hat - ebenso wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger - großes Interesse am Erhalt dieses Gebäudes und bittet daher, dass sich der Magistrat diesbezüglich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.05.2019, F 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1680 Aktenzeichen: 63 0
Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2019, OF 1298/5 Betreff: Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, bis wann die Radwegfurt in der Offenbacher Landstraße über die Straßenbahngleise in der Nähe der Haltestelle Mühlberg stadteinwärts, gegenüber der Hausnummer 68 in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Offenbar haben die Erschütterungen der schweren Straßenbahnen das Gleisbett so stark beeinträchtigt, dass die Steine aus ihrer Position herausgehoben wurden und fast 10 cm aus der Straßenoberfläche herausragen. Dies ist besonders gefährlich, weil Radfahrende direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr fahren müssen und durch die Unebenheiten in ihrer Stabilität gefährdet sind. Wer die Gefahrenstelle kennt, fährt besonders langsam. Die Ampelschaltung ist aber auf eine höhere Räumgeschwindigkeit ausgerichtet, sodass Radfahrende noch auf der Kreuzung sind, wenn der Querverkehr bereits das Grünsignal erhält. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, die Gefahrenstelle unverzüglich, ggfls. provisorisch zu beseitigen. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1300 2019 Die Vorlage OF 1298/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenProbleme in der Mühlbruchstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2019, OF 1294/5 Betreff: Probleme in der Mühlbruchstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ihm die illegalen Müllablagerungen sowie das Dealen mit Drogen in der Mühlbruchstraße, insbesondere in Grünanlage am Bahndamm, bekannt sind und welche Maßnahmen dagegen unternommen werden. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner der Mühlbruchstraße beschweren sich über illegale Müllablagerungen und das Dealen mit Drogen auf den Gehwegen sowie in der Grünanlage am Bahndamm. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1299 2019 Die Vorlage OF 1294/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDie Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4603 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 15.02.2019 Betreff: Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie langfristig und nachhaltig sichergestellt werden kann, dass die Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, auch in Zukunft mindestens genauso gute Rahmenbedingungen hat wie zurzeit. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen war, müssen die Vereine fürchten, dass ihre bisherigen Sportplätze möglicherweise für einen Neubau der Europäischen Schule infrage kommen. Entsprechende Prüfungen laufen bereits. Der Ortsbeirat 5 erwartet in diesem Zusammenhang vom Magistrat, dass die Belange und die Zukunft der betroffenen Vereine ebenfalls höchsten Stellenwert haben. Die Vereine leisten u. a. hervorragende pädagogische Arbeit bzw. Jugendarbeit. Darum muss sichergestellt werden, dass dafür auch in Zukunft absolut gleichwertige Rahmenbedingungen garantiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1525 Aktenzeichen: 52 0
Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 27.02.2019 Betreff: Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Stellen Sitzbänke (Frankfurter Bänke) aufzustellen: 1. Grünfläche Offenbacher Landstraße, Nähe S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg", Weg zur Treppenanlage; 2. Am Mühlkanal, rechts neben dem Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße; 3. Gehweg Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße; 4. Ecke Dielmannstraße/Hühnerweg, auf der Rasenfläche; 5. Hühnerweg/Bürgermeister-Gräf-Haus, auf der Rasenfläche; 6. Hainer Weg/Ecke Aschaffenburger Straße, auf dem gesamten Hainer Weg fehlen Parkbänke, besonders rund um den Henninger Turm; 7. Hainer Weg, vor dem Friseursalon, nebenan sind noch eine Apotheke und ein Bäcker; 8. Am Sandberg, Bushaltestelle "Am Sandberg"; 9. Schweinfurter Weg, auf der Insel mit Grünfläche; 10. Gemündener Straße/Ecke Miltenberger Straße, auf dem Gehweg vor der Hecke. Begründung: Vor allem Seniorinnen und Senioren beklagen das Fehlen von Sitzbänken in diesem Bereich des Stadtteils Sachsenhausen, um sich auf ihren Wegen zwischendurch auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1469 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4619 entstanden aus Vorlage: OF 1255/5 vom 23.04.2019 Betreff: Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zu eruieren, vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345, einen zusätzlichen Briefkasten aufstellen zu lassen. Begründung: Vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345, war früher ein Briefkasten. Dieser ist nun verschwunden. Da dieser aber in unmittelbarer Nähe zum Buchrainplatz gelegen war, war dieser vor allem für die Besucherinnen und Besucher der Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße und des Oberräder Wochenmarktes gut zu erreichen. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen sich, dass dort wieder ein Briefkasten aufgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1457 Aktenzeichen: 92 31
Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 1259/5 Betreff: Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Quirinsbrunnen fachgerecht zu sanieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro. Begründung: Der Quirinsbrunnen aus dem 17.Jahrhundert liegt im Stadtteil Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Da der Brunnen mittlerweile keinen schönen Anblick mehr bietet, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. Der Abschnitt wird auch von Sightseeingbussen befahren. Ein besseres Erscheinungsbild ist auch aus touristischer Sicht wünschenswert. Zusätzlich sollte eine Hinweistafel auf die Bedeutung des Brunnens hinweisen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 308 2019 Die Vorlage OF 1259/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenRenovierung bzw. Austauschen von sieben Sitzbänken auf dem Mühlberg in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 27.02.2019 Betreff: Renovierung bzw. Austauschen von sieben Sitzbänken auf dem Mühlberg in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Sitzbänke zu renovieren bzw. auszutauschen: Bank 1: Lettigkautweg/Auf dem Mühlberg; Fuß gebrochen, Holz vermoost; Bank 2: Auf dem Mühlberg/Mariannenstraße; Holz vermoost; Bank 3: Lettigkautweg Nr. 27; Holz vermoost und beschädigt; Bank 4: Lettigkautweg/Nähe Zugang Wendelsweg; Holz vermoost; Bänke 5 und 6: Hühnerweg/gegenüber Eingang Wendelsweg; Holz vermoost und gebrochen; Bank 7: Ecke Hühnerweg/Mariannenstraße; Holz vermoost. Begründung: Das Holz der benannten Bänke ist verwittert und vermoost, das Metallgestell teilweise gebrochen. Vor allem Seniorinnen und Senioren benötigen Sitzmöglichkeiten, um sich auf ihren Spaziergängen ausruhen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1155 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1216/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten , eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während der Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über die Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1236 Aktenzeichen: 92 11
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