Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM
5404 entstanden aus
Vorlage: OF 1463/5 vom
29.10.2019 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus
kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM
3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die
Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830 angeführten Wirkungsanalyse
zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat
gebeten, die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene
Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer
Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein.
Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb.
1) von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist, zur Babenhäuser
Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A 3, die zur
Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade
in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher
Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen
(siehe Abb. 2).
Der Magistrat hat hierzu
mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt
Offenbach liegen. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann
Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe
ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den
Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A
661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43
(Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die
Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur
Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach
kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße)
beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat
5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und
die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen
erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet
ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle
Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche
Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden
kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach
Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord,
Offenbach, Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht
sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der
mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400
Kraftfahrzeuge die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und
bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der
Prognose. Abb. 1
Abb. 2
Quelle der Karten: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583
Anregung an den Magistrat vom
02.11.2018, OM 3918
Stellungnahme
des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.03.2020, ST 394
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432
Aktenzeichen: 66 0