Meine Nachbarschaft: Severusstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Tempo 30-Piktogramme für die Siedlung Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 318/8 vom 09.07.2018 Betreff: Tempo 30-Piktogramme für die Siedlung Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb der Tempo-30-Zone "Siedlung Römerstadt" auf der Fahrbahn der Straßen An der Ringmauer, Im Heidenfeld, Am Forum, Hadrianstraße, Mithrasstraße und Im Burgfeld in regelmäßigen Abständen Tempo-30-Piktogramme anzubringen. Begründung: Bewohner der Römerstadt-Siedlung beklagen häufiges Zuschnellfahren von Kraftfahrzeugen. In den engen Straßen führt das zu mitunter gefahrvollen Situationen und zu Lärmbelastungen. Die geltenden Tempo-30-Regelungen werden den Autofahrern besser vermittelt, wenn sie auch nach dem erneuten Losfahren aus der Parkposition in einer der Siedlungsstraßen auf der Fahrbahn deutlich aufgebrachte Tempo-30-Piktogramme sehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2127 Aktenzeichen: 32 1
Probleme mit der Sperrmüllabfuhr
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2
Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt
Antrag vom 31.05.2018, OF 306/8 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen einen Zebrastreifen in Auftrag zu geben in der Straße "In der Römerstadt" ca. in Höhe der Busstationen "Römerstadt". Begründung: Die Straße "In der Römerstadt" besitzt in einem Abschnitt von ca. 400m (Ernst-Kahn-Straße bis zur Konstantinstraße) keine Möglichkeiten legal die Straßenseite zu überqueren ohne den Verkehrsfluss zu stören oder gar ein Verkehrsrisiko einzugehen. Das Überqueren der Straßenseite ist in diesem 400m Teilabschnitt nicht möglich außer über die Bahnstation-Unterführung, die allerdings ebenso einen langen Gehweg erfordert und nicht barrierefrei ausgelegt ist. Da allerdings regelmäßig Fußgänger*Innen die Straßenseite in Höhe der Busstation überqueren, entsteht ein total unkontrollierbarer Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Ein Zebrastreifen würde bei Fußgänger*Innen für mehr Sicherheit sorgen beim Überqueren der Straße. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 306/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 4 CDU, BFF und REP gegen GRÜNE, LINKE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU
Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt
Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
Antrag vom 29.05.2018, OF 304/8 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vorgang: ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat versucht, mit dem Grundstückseigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, das Grundstück In der Römerstadt 170a einer attraktiven (Wohn-)Nutzung zuzuführen und ist er, falls nein, dazu bereit? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2018 Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Siedlung Römerstadt - Stand der Sanierung
Antrag vom 29.05.2018, OF 305/8 Betreff: Siedlung Römerstadt - Stand der Sanierung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Häuser in der Siedlung Römerstadt - bitte unter Angabe der Straßennamen und Hausnummern und unter Einteilung in Einfamilienreihenhäuser und Stockwerkbauten - wurden bisher instandgesetzt und modernisiert? 2. Wie viele der 1.220 Wohneinheiten insgesamt sind bislang modernisiert worden a) im äußeren Bereich (Fassade etc.) und b) im Wohnungsinneren? 3. Welche Anstrengungen werden im Zuge der Gesamtsanierung unternommen, ein möglichst einheitliches, soweit wie möglich authentisches Aussehen der Siedlung wiederherzustellen? 4. Welche Materialien werden bei energetischer Sanierung für die Dämmung der Häuser benutzt - synthetische, mineralische oder natürliche Dämmstoffe, welche für den Einbau neuer Fenster und Türen, und werden die Mieter über die Wertigkeit der Materialien informiert? 5. Wird bei Dämmungen außen ein mineralischer Putz aufgetragen und werden sogenannte Brandriegel aus Mineralfaser als waagerechte Unterbrechungen in der Dämmung eingesetzt, um zu verhindern, dass ein Brand die gesamte Fassade erfassen kann? Falls nein, welche Brandschutzvorkehrungen, bspw. bei den vor einigen Jahren außensanierten Häusern Hadrianstraße 20-44, sind ansonsten getroffen worden 6. Wie viele Häuser haben noch eine original Frankfurter Küche? 7. Welche Siedlungsteile sind als nächstes zur Sanierung vorgesehen? 8. Wann werden die Verkehrsflächen der Siedlung saniert, insbesondere die Stützmauern zu den Niddaauen ("Bastionen") mit ihren Fußwegen, und welche Kosten sind hierfür zu erwarten? 9. Welcher Zeitplan wird verfolgt, die gesamte Siedlung Römerstadt rechtzeitig bis zu ihrem 100. Geburtstag 2027 instand zu setzen? Begründung: Die 1927/28 errichtete denkmalgeschützte Siedlung Römerstadt ist ein bauliches Schmuckstück der Ära Ernst May und des Neuen Frankfurt. Das Musterhaus im Burgfeld und das Forum Neues Frankfurt in der Hadrianstraße ermöglichen eine zeitgenössische Auseinandersetzung mit dem historischen Großstadtprojekt, das insbesondere Architekturstudierende immer wieder zu einer Besichtigung an Ort und Stelle anzieht. Die seit gut 20 Jahren klar anstehende Sanierung der Siedlung zieht sich jedoch aus Sicht des Ortsbeirates hin. Immerhin ist eine komplette Zeile der Siedlungsreihenhäuser im Heidenfeld und ein Teil der Straße An der Ringmauer zwischenzeitlich sehr schön instandgesetzt. Man bekommt einen viel besseren Eindruck davon, wie schön die Römerstadt-Siedlung nach ihrer Fertigstellung einmal war und welches Potential in dieser visionären Architektur für ein friedliches Zusammenleben in der Großstadt steckt. Zugleich verfallen die Außenanlagen (Begrenzungsmauern an den Grundstücken, "Bastionen" zur Nidda hin mit entsprechenden Grünflächen und Wegen etc.) immer mehr. Es ist aus örtlicher Sicht nachvollziehbar, dass der Versuch, die May-Siedlungen als Weltkulturerbe zu sichern, vor einigen Jahren unter anderem an einer nicht angemessenen Pflege der Bausubstanz und ihres Umfeldes gescheitert ist. Der Ortsbeirat will deshalb in Erfahrung bringen, welche Pläne der Magistrat bzw. die stadteigene ABG Holding als Eigentümerin der Siedlung verfolgt, die Siedlung rechtzeitig zum Jubiläum 2027 denkmalgerecht herauszuputzen und damit für die Mieterinnen und Mieter ein attraktives Wohnumfeld nachhaltig zu bewahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 923 2018 Die Vorlage OF 305/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 02.05.2018 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt/Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in der Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahn-Station Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Beratung im Ortsbeirat: 8
Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2018, OM 2721 entstanden aus Vorlage: OF 257/8 vom 31.01.2018 Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, bei welchen der Durchgänge (von einem zum anderen Straßenzug) in der Römerstadt eine Umgestaltung erfolgen kann, damit diese barrierefrei und behindertengerecht werden. Begründung: Bei dem Durchgang zwischen Mithrasstraße 31/33 zu Im Burgfeld 58/60 wurde an der Treppe eine Schräge errichtet. Zu prüfen wäre, ob die Neigung den Normen entspricht. Über die Durchgänge kann man von der Straße In der Römerstadt in Einzelfällen besser zu den gewünschten Adressen gelangen. In der Straße In der Römerstadt befinden sich die Bushaltestellen. Ansonsten kommt man zu der jeweils gewünschten Adresse nur über die sehr engen Bürgersteige (zum Teil noch weitere Verringerung der Bürgersteigbreite durch Bewuchs) in den langen Straßenzügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 938 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 49 Etatanregung vom 23.01.2020, EA 115 Aktenzeichen: 66 2
Radwegbenutzungspflicht in der Straße „In der Römerstadt“ zeitnah aufheben
Antrag vom 30.01.2018, OF 262/8 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF
Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2685 entstanden aus Vorlage: OF 237/8 vom 07.01.2018 Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Vorgang: V 528/17 OBR 8; ST 2260/17 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Heddernheimer Kirchstraße" - wie von der evangelischen St. Thomasgemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am 02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere behindertengerechte Ausbau, wie in der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2260, dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung: Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am 02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomasgemeinde vorgetragen wurden und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit zehn Zentimeter auf 22 Zentimeter führen (deutlich mehr als die Höhe einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z. B. auch Konzertbesucher) mit Rollatoren oder Kinderwagen wird der Zugang erschwert. Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern, Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die Bushaltestelle (z. B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste) möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern nötig. Ferner werden mit Fahrzeugen zum Teil kostbare und sperrige Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert und abgeholt. 4. Die mit einer Bushaltestelle verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen) entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang. 7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2, St. Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der Gebäudeeigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor. Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu schaffen, sodass diese nicht mehr - wie bisher - den schmalen Fußweg einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.08.2017, V 528 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2260 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 783 Aktenzeichen: 92 13
Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 222/8 vom 14.11.2017 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept mit dem Ziel zu erstellen, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich, mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 Aktenzeichen: 61 0
Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31
Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
Antrag vom 01.08.2017, OF 178/8 Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: a) Warum wird die Bushaltestelle entsprechend dem Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas nicht verlegt? b) Müssen noch weiteren Bedingungen erfüllt werden, damit eine Verlegung erfolgen kann? c) Welche Hindernisse bestehen bzw. müssen beseitigt werden, damit die Haltestelle an den von der Kirchengemeinde gewünschten Ort verlegt und dann behindertengerecht errichtet werden kann? Der Ortsbeirat 8 unterstützt den Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas Frankfurt am Main - Heddernheim hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude der Thomas-Wohnanlage. Begründung: Beim Ortstermin am 02. Juni 2016 wurde von Seiten der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main den Vertretern der Kirchengemeinde St. Thomas in Aussicht gestellt, die Bushaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten (Erhöhung der Einsteigkante - Barrierefreier Ausbau - Bushaltestellenprogramm E3/2017) um einige Meter in Richtung Kreuzung zur Heddernheimer Landstraße zu verlegen. Als Bedingung zur Verlegung wurde genannt, dass der angrenzende Grundstückseigentümer zum neuen Standort sein Einverständnis erteilt. Mit Schreiben der evangelischen St. Thomasgemeinde Frankfurt am Main -Heddernheim vom 30.12.2016 wurde mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung der Thomas-Wohnanlage der Verlegung der Bushaltestelle vor ihr Gebäude zugestimmt hat. Der Ortsbeirat 8 wurde mit E-Mail vom 27.06.2017 darüber unterrichtet, dass keine Verlegung der Bushaltestelle vorgesehen ist und dass es mit dem Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort zu erheblichen Erschwernissen für die Kirchenbesucher kommt. Die Schwierigkeiten sind in der oben genannten E-Mail und im Schreiben ausführlich dargelegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 528 2017 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplatznot reduzieren
Antrag vom 27.07.2017, OF 187/8 Betreff: Parkplatznot reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Hadrianstraße ab Ecke "In der Römerstadt" bis zur Straße Im Burgfeld rechtsseitig Schräg-Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Hadrianstraße herrscht chronische Parkplatznot. Die rechte Seite mit Grünstreifen und Bürgersteig ist überdurchschnittlich breit angelegt. Es bietet sich an dort zwischen den Bäumen Parkplätze einzurichten. Es bleibt auch für einen Fahrradstreifen und Gehweg ausreichend Raum. Da der Grünstreifen fast ausschließlich als Hundetoilette dient, hätte die Umgestaltung auch noch den Vorteil, daß Schmutz- und Geruchsbelästigung entfallen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 160/8 vom 02.05.2017 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, im Straßenzug zwischen Bunker/Einmündung Kastellstraße und Alt-Heddernheim 1. in der zweiten Jahreshälfte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten; 2. die Anbringung eines Speed-Displays als stationäre Geschwindigkeitsanzeige in der Straße In der Römerstadt zwischen Wenzelsweg und Alt-Heddernheim zu prüfen. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass die durchfahrenden Autos und Lastwagen in dem genannten Straßenabschnitt, der zwischen Einmündung Wenzelsweg und Alt-Heddernheim auch als Spielstraße ausgewiesen ist, viel zu schnell und verkehrsgefährdend für Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Durch Geschwindigkeitskontrollen erhofft sich der Ortsbeirat konkrete Informationen und eine Verbesserung im Sinne der Anwohner. Eine signalartige Geschwindigkeitsanzeige kann zudem die Verkehrssicherheit langfristig verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1654 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4
Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 149/8 vom 06.04.2017 Betreff: Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA Schon seit vielen Jahrzehnten versucht der Ortsbeirat 8 gemeinsam in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen und mit verschiedenen Antragstellern einen Römerpark vor Ort entstehen zu lassen. Die Stadt ist dem Projekt manchmal mehr oder dann wieder weniger gewogen. Der Ortsbeirat seinerseits ist seiner Auffassung treu geblieben. Nachdem eine Ausgrabungsfläche nunmehr der Erweiterung der Römerstadtschule zugewiesen wurde, bleibt nicht mehr viel Gelände übrig, wo es gelingen kann, den lang gehegten Wunsch eines Römerparks an historischer Stätte verwirklichen zu können. Der Magistrat wird gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Gespräche zum Erwerb des Geländes gegenüber In der Römerstadt 152, mit den Schutzhütten für die römischen Ausgrabungen, zu führen. Ziel soll es sein, dort perspektivisch einen Römerpark zu errichten. Begründung: Sicherlich gibt es viele gute Gründe, die aktuellen städtischen Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Doch wenn auch noch die letzte Freifläche bebaut ist, ist auch die letzte Chance vergeben, die Römer aus NIDA würdig und dauerhaft an historischer Stelle darzustellen. Die informativen Schautafeln und die angemessene Ausstellung in der Innenstadt reichen da nach Meinung des Ortsbeirates, nicht aus. Er ist sich sehr wohl bewusst, dass das "Projekt Römerpark" kein leichtes Unterfangen sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1685 Antrag vom 02.11.2017, OF 218/8 Anregung vom 30.11.2017, OA 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?
Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Sperrmüll und Auto in Flammen
Antrag vom 02.05.2017, OF 165/8 Betreff: Sperrmüll und Auto in Flammen Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht von Mittwoch (12.04.2017) auf Donnerstag (13.04.2017) kam es in der Antoninusstraße vor den Häusern 76 - 84 zu einem Brand einer wilden Sperrmülldeponie. Die Flammen griffen von dort aus auf ein daneben stehendes Fahrzeug sowie dem dort ebenfalls stehenden Baum über. Das Fahrzeug brannte hierbei völlig aus und der Baum wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Geht von dem geschädigten Baum eine Gefahr aus und ist dieser auch noch standsicher? 2. Was gedenkt der Magistrat gegen die wilden Mülldeponien im Ortsbezirk zu tun, um weitere solche Vorfälle zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 461 2017 a) Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich bereit erklärt hat, im Sinne von Ziffer 1. der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. b) Ziffer 2 der Vorlage wird als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1332 entstanden aus Vorlage: OF 119/8 vom 21.02.2017 Betreff: Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie den Verkehrsproblemen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Straße Am alten Schloss an der Einmündung in die Straße In der Römerstadt entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von Anwohnern der Straße Am alten Schloss wird bemängelt, dass es zwischen Radfahrern, die den Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt in Richtung Praunheim benutzen, und Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern), die die Straße Am alten Schloss Richtung der Straße In der Römerstadt befahren, am Fußgängerüberweg immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die Hecke vor dem Haus 236 (Weinladen, Café) und durch aufgestellte Werbeschilder der beiden Gewerbetreibenden ist die Sicht in dem oben genannten Bereich stark eingeschränkt. Teilweise werden diese Werbetafeln auch auf dem Fahrradweg aufgestellt. Von den Radfahrern wird der Zebrastreifen auch als "Vorfahrberechtigung" für die Überquerung der Straße Am alten Schloss angesehen. Durch den abschüssigen Streckenverlauf sind die Radfahrer in dem oben genannten Bereich zum Teil mit größerer Geschwindigkeit unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 22 Aktenzeichen: 32 1
Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren
Anregung vom 06.10.2016, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 53/8 vom 15.09.2016 Betreff: Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung zur Erweiterung und zum Neubau der Römerstadtschule dahin gehend zu erweitern, dass innerhalb des Schulgeländes in geeigneter Weise auf die römische Vergangenheit des Schulstandortes hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. ein Raum mit schülergerechten Informationen zum Thema "Römer/Römisches Reich", der öffentlich zugänglich sein soll; 2. ein aufgezeichneter Grundriss, der auf den an Ort und Stelle gefundenen Tempelbezirk hinweist; 3. im zentralen Bereich des Schulhofs: Anbringen einer originalgetreuen Replik, zum Beispiel der im Archäologischen Museum Frankfurt aufbewahrten Dendrophoreninschrift, die bei Grabungen 1961 gefunden wurde und im Schriftzug den Namen der Stadt NIDA enthält; 4. schülergerechte ergänzende Hinweistafeln zu der im Jahr 2000 angebrachten Schauwand an der Zufahrt zur heutigen Römerstadtschule (Wendehammer In der Römerstadt 120/122); 5. ein zweisprachiges Schulschild am Haupteingang - in Deutsch und Latein - oder ein Schulschild mit dem Namen "Römerstadtschule" in stilisierten lateinischen Großbuchstaben; 6. bildhafte Darstellung römischen Lebens an der Schulfassade in Mosaikform. Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule sollte als Chance genutzt werden, auf die römische Geschichte des Stadtteils Heddernheim an einem zentralen Ort der ehemaligen Stadt NIDA hinzuweisen. Das kann mit einigen wenigen Elementen geschehen. Ganz besonders sollten dabei auch kindgerechte Informationen angeboten werden, die Familien neugierig machen, sich auf die Spuren der Römer im Rhein-Main-Gebiet zu begeben (u.a. Saalburg). Die gut 150 Besucher beim Tag des offenen Denkmals, die zum Ausgrabungsgelände Ernst-Kahn-Straße/Ecke In der Römerstadt gekommen waren, belegen zudem das große Interesse der Heddernheimer an "ihrer" römischen Geschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 207/8 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 770, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 41
Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 57/8 vom 10.09.2016 Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße ist ein weiterer Fußgängerüberweg einzurichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen; 2. der Gehweg vor allen Fußgängerüberwegen ist zu verbreitern, um die Querung zu verkürzen; 3. vor den Fußgängerüberwegen ist der gesetzlich geforderte Abstand von fünf Metern z. B. mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts; 4. die Beschilderung des Fußgängerüberwegs ist auf Augenhöhe mit blau-weißen Reflektoren auffälliger zu kennzeichnen; 5. die Piktogramme sind zu erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Fußgängerüberwege/die Schulkinder hinweisen, zu ergänzen und/oder es ist eine Fahrbahnverengung aufzutragen; 6. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind durchzuführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas-Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Fußgängerüberwege ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrerinnen und Busfahrer zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor Kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1837 Aktenzeichen: 32 1
Wettbüros und Spielcasino in Praunheim
Antrag vom 29.09.2016, OF 72/7 Betreff: Wettbüros und Spielcasino in Praunheim Der Ortskern in Praunheim soll langfristig aufgewertet werden, so sieht es ein entsprechender Rahmenplan vor, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Leider werden aber auch in Praunheim zunehmend bestehende Ladenlokale in Wettbüros und Spielcasinos umgewandelt. So wurde auch in einer Liegenschaft der städtischen FAAG ein Wettbüro eingerichtet - und zwar offensichtlich unter Täuschung des Vermieters. Nun gibt es Gerüchte, dass dieses Wettbüro in die Liegenschaft "In der Römerstadt 255" ziehen möchte. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Vermietung von Ladenlokalen an Spielcasinos/Wettbüros durch städtische Gesellschaften wirkungsvoll zu verhindern und auch nachträgliche Kündigungen bei falschen Angaben auszusprechen? 2. Sieht der Magistrat eine Chance private Vermieter, z. B. über die Wirtschaftsförderung, davon zu überzeugen, dass eine Vermietung an Wettbüros oder Spielcasinos langfristig ein Nachteil für den Wert der Immobilie ist? 3. Gibt es die Möglichkeit, auch in Praunheim die weitere Ansiedlung von Wettbüros und Spielcasinos durch einen Bebauungsplan zu verhindern, der in diesem Bereich derzeit nicht existiert und von der Stadtplanung bislang immer abgelehnt wurde? Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 183 2016 Die Vorlage OF 72/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station „Heddernheim“ und an der Busstation „Habelstraße“
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 513 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 31.07.2016 Betreff: Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station "Heddernheim" und an der Busstation "Habelstraße" Der Magistrat wird gebeten, für die Sondernutzungsrechte der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station "Heddernheim" und an der Busstation "Habelstraße" im öffentlichen Verkehrsraum vertraglich sicherzustellen, dass eine regelmäßige Leerung erfolgt und ein Überlaufen der Container verhindert wird. Darstellung des Allgemeinzustandes Begründung: In den letzten Monaten ist es regelmäßig (fast immer) vorgekommen, dass diese beiden Altkleidercontainer überfüllt waren. Die Altkleider wurden in Säcken oder lose vor den Containern abgestellt. Die Säcke wurden aufgerissen und der Inhalt hat sich über eine geraume Fläche verteilt. Dies ist nicht nur unschön, sondern kommt auch der Intension der Altkleiderabgeber nicht nach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1565 Aktenzeichen: 79 4
Modellprojekt: Schwarzes Brett auf dem Spielplatz
Antrag vom 03.05.2016, OF 14/8 Betreff: Modellprojekt: Schwarzes Brett auf dem Spielplatz Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten auf den beiden Spielplätzen "Nidda-Spielplatz" (neben Minigolfanlage, An der Ringmauer) und "Zebra-Spielplatz" (gegenüber der Kita 129 und Alt Heddernheim 130) in Heddernheim als Modellprojekt ein sogenanntes "Schwarzes Brett" einzurichten, auf denen Angebote und Suchanfragen für Kindersachen, Spielzeug, Flohmarktwerbung für Kinder und Angebote für Kinderbetreuung von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht werden können. Die Schwarzen Bretter werden jeweils neben einem Mülleimer aufgestellt, damit abgelaufene Angebote oder Suchanfragen schnell entsorgt werden können. Begründung: In unseren Stadtteilen hängen sehr häufig Zettel an den Bäumen und an Laternen, auf denen angeboten wird, etwas gesucht wird etc. Als Beispiel ist der Baum in der Mitte des sogenannten "Zebra-Spielplatzes" zu nennen (siehe Foto). Dies fördert nicht die Sauberkeit in den Stadtteilen, im Gegenteil. Ein Schwarzes Brett würde für mehr Sauberkeit sorgen und ein konzentrierter Anlaufpunkt für entsprechende Angebote sein. Auf den Spielplätzen halten sich auch sozial schwache Familien auf, welche besonders von solch einem Schwarzen Brett, welches für einen ortsnahen und unkomplizierten Austausch von Such- und Angebotsanfragen steht, profitieren würden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 14/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 14/8 wurde zurückgezogen.
Schulwegsicherheit in der Gerningstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4942 entstanden aus Vorlage: OF 668/8 vom 05.01.2016 Betreff: Schulwegsicherheit in der Gerningstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. die Schulwegsicherheit in der Gerningstraße (zwischen Mark-Aurel-Straße und Heddernheimer Kirchstraße) erhöht wird, 2. Flächen gegen unberechtigtes Parken geschützt werden, 3. die Markierungen der Parkflächen vervollständigt werden und 4. bestehende oder genutzte Parkflächen hinsichtlich Verkehrssicherheit überprüft werden. Begründung: Zu 1.: Im Kreuzungsbereich Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße wird auf der Fahrbahnerhöhung geparkt und damit bewirkt, dass die in die Gerningstraße einfahrenden Fahrzeugführer sehr nah an den in Fahrrichtung befindlichen linken Bürgersteig heranfahren. Durch die Fahrbahnerhöhung hebt sich der Bürgersteig gegenüber der Fahrbahn mit nur wenigen Zentimeter Höhe ab. Da der Bürgersteig in diesem Bereich sehr schmal ist, sind die Fußgänger (insbesondere Kinder auf dem Schulweg) gefährdet. Bei dem Ortstermin wurde vonseiten von Mitgliedern des Ortsbeirats auf diese Gefahrenstelle hingewiesen. Die ausgeführten Umbaumaßnahmen habe bisher keine Besserung bewirkt. Der Bürgersteig zu Beginn der Gerningstraße (in Fahrrichtung links) sollte besser gesichert werden. Zu 2.: Das Parken auf der Fahrbahnerhöhung sollte durch mobile Hindernisse unterbunden werden, damit die von der Mark-Aurel-Straße kommenden Fahrzeugführer besser in die Gerningstraße einbiegen können und nicht bis an den linken Bürgersteig heranfahren müssen. Zu 3.: Einzelne Markierungen der Parkflächen im oben genannten Bereich sind unvollständig. Der Beginn der Parkfläche wird mit einer entsprechenden Markierung dargestellt, während das jeweilige Ende durch fehlende Markierung unklar ist. Zu 4.: Im Kreuzungsbereich Gerningstraße/Heddernheimer Kirchstraße wird bis an den Kreuzungsbereich geparkt. Durch die begrenzte Straßenbreite in der Gerningstraße werden die erlaubterweise gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer immer wieder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 603 Aktenzeichen: 32 1
Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V.
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 641/8 vom 20.10.2015 Betreff: Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Möglichkeit sieht, die ehemaligen Army-Baracken an der Straße In der Römerstadt dem frankfurter blues forum e. V. unentgeltlich als Übungsraum und Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, bis eine Nutzung des Geländes für Wohnungsbau oder als Ausstellungsgelände für das "Ärchäologische Forum NIDA" möglich ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Lärmschutz in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Im Ausgleich würde sich der Verein verpflichten, für den Unterhalt und die Pflege des Areals zu sorgen. Hierzu müsste sich die Stadt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Verbindung setzen. Begründung: In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann Frankfurt, sich als die Hauptstadt des Jazz in Deutschland zu entwickeln. Der Höhepunkt dieser Entwicklung war in den 50er-Jahren. Dieser musikalischen Tradition wie auch dem sozialen Engagement fühlen sich die Musiker verpflichtet. Das frankfurter blues forum e. V. veranstaltet u. a. ehrenamtlich Konzerte in Haftanstalten und führt regelmäßig Workshops durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 431 Aktenzeichen: 23 20
Das Bubeloch soll auch Bubeloch heißen
Antrag vom 18.11.2015, OF 654/8 Betreff: Das Bubeloch soll auch Bubeloch heißen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Abs 3 Satz 2 Ziff 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Anlage zwischen der Nidda und der Kleingartenanlage unterhalb der Straße "An der Ringmauer" (s. Skizze) in "Am Bubeloch" zu benennen und ein Namensschild anzubringen. Auch sollte der Name in die amtlichen Stadtpläne übernommen werden, Quelle: Amtliche Stadtkarten der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Das "Bubeloch" ist eine der traditionellsten Flurbezeichnungen in Heddernheim. Hier findet nicht nur die alljährliche Heddernheimer Kerb "Am Bubeloch" statt, auch die dortige Hundeauslaufwiese wird vom Grünflächenamt so bezeichnet. Hintergrund für die Namensgebung war, dass solange es noch möglich war, sich die Jugendlichen - über Generationen hinweg - dort zum Baden in der Nidda trafen. Heute wird das Bubeloch gerne als Treffpunkt für Radtouren oder zum Joggen benutzt. Da der Name nicht amtlich ist, findet man ihn nicht in den Stadtplänen oder in Navi.s. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 68 2015 Die Vorlage OF 654/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 17.11.2015, OF 658/8 Betreff: Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann der Beschluss § 10464 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 (Tempo 60 km/h mit dem Hinweis "Lärmschutz" im Bereich der Hadrianstraße) umgesetzt wird? 2. Ob bei der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 60 km/h der Bereich Nordweststadt ebenfalls auf 60 km/h reduziert werden kann, damit eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe vorhanden ist und in diesem Bereich der Lärm ebenfalls reduziert wird? 3. Ob im Bereich zwischen Bunker und Brücke In der Römerstadt die Fahrbahn der Rosa-Luxemburg stadtauswärts erneuert werden kann, damit durch die Unebenheiten insbesondere an den Kanaldeckeln die Lärmbelastung gemindert wird? Begründung: Es ist schwer nach zu vollziehen, warum ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach so langer Zeit (10 Jahre) immer noch nicht umgesetzt wurde und die Anwohner und die Schüler/innen der Geschwister-Scholl-Schule einem erhöhten Lärm ausgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1540 2015 Die Vorlage OF 658/8 wird in der mit der Maßgabe beschlossen, das Frage 2. durch folgenden Frage ersetzt wird: "Welche Lärmschutzmaßnahmen sind zwischen Ab-/Zufahrt Nidda und der Ab-/Zufahrt Mertonviertel geplant?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung Römerstadtschule
Antrag vom 17.11.2015, OF 660/8 Betreff: Erweiterung Römerstadtschule Den Aushängen am Grundstück Ecke In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass die Rodungsarbeiten auf dem Grundstück für die Erweiterung der Römerstadtschule ausgeführt wurden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen und über welchen Zeitraum werden sich diese hinziehen? 2. Welche Bauten werden errichtet? 3. Wird im Zusammenhang mit der Erweiterung auch die Turnhalle erneuert, bzw. wann sind diese Baumaßnahmen vorgesehen? 4. Wird das gesamte Grundstück dem Schulgelände der Römerstadtschule zugeschlagen? Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule wird vom Ortsbeirat begrüßt. Es wäre aber wünschenswert, rechtzeitig darüber unterrichtet zu werden und nicht von Rodungsarbeiten überrascht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2015, OF 662/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2015 1. Die Vorlage OF 660/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Stadtschulamtes in die Sitzung des Ortsbeirates 8 am 18. Februar 2016 einzuladen, um die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Römerstadtschule vorzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?
Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141
Antrag vom 21.09.2015, OF 636/8 Betreff: Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 bzw. an der Ampelanlage In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße ein durch einen Unfall beschädigter und danach entfernter Absperrbügel wieder aufgestellt wird und 2. baldmöglichst ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen städtischen Dienststellen und den interessierten Eltern und Elternvertretern mit dem Ziel der Gestaltung des Bürgersteigs des oben genannten Bereichs für einen sicheren Schulweg durchgeführt wird. Dabei soll die Tatsache der geringen freien Parkplätze nicht unberücksichtig bleiben. Begründung: Der oben genannte Bereich wird wegen der geringen freien Parkplätze insbesondere über Nacht als Parkplatz genutzt. Gleichzeitig befindet sich auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg, der zum Teil zugeparkt wird. Durch das Abfahren der Fahrzeuge kommt es in den Morgenstunden oft zu gefährlichen Situation für die Kinder der Römerstadtschule (1. bis 4. Schuljahr), deren Schulweg über diesen Bereich verläuft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 08.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wurde zurückgezogen.
Reparatur Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 24.08.2015 Betreff: Reparatur Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 repariert wird. Begründung: Die Fahrbahn des Fahrradweges im oben genannten Bereich ist sehr uneben. Diese Unebenheiten werden auch noch durch nicht notwendige Bürgersteigkantenabsenkungen (vor Hausnummer 99 und 117) verstärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 25.08.2015 Betreff: Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege Der Magistrat wird gebeten, 1. den Treppenaufgang von der Stichstraße Ernst-Kahn-Straße 1-53 auf den Kirchplatz vor der katholischen Kirche St. Sebastian zu sanieren; 2. für eine bessere Grünpflege und für mehr Sauberkeit in den Büschen auf den rein städtischen Flächen rund um den Kirchturm von St. Sebastian, Ernst-Kahn-Str. 45-49, zu sorgen; 3. zu prüfen, ob und wie ein barrierefreier Zugang an dieser Stelle realisiert werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang wie auch der Fußgängerweg in Richtung Ernst-Kahn-Straße 53/In der Römerstadt 118 wird als Zuwegung zum Nordwestzentrum sehr stark genutzt. Ältere Gottesdienstbesucher, teils mit Mobilitätseinschränkungen, beklagen den baulichen Zustand der Treppe zusätzlich. Eine Sanierung der Treppe erscheint dem Ortsbeirat angemessen. Rund um das Kirchengebäude übernimmt die Pfarrei als Eigentümerin die Grünpflege, die Flächen rund um die Mauer, die den Glockenturm eingrenzen, sind nach Informationen des Ortsbeirates städtisch. Die dortigen Büsche sind immer wieder vermüllt und wirken sehr ungepflegt. Eine regelmäßigere Pflege der Flächen ist aus Sicht des Ortsbeirates erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1705 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2120 Aktenzeichen: 67 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.