Meine Nachbarschaft: Richard-Wagner-Straße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen
Zugestellte Blindenleitstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zugestellte Blindenleitstreifen Vorgang: OM 1629/17 OBR 3; ST 1765/17 An der Ecke Koselstraße/Weberstraße, besonders vor dem Café Strandcafé und gegenüber dem Gemüseladen Bettinas, ist immer wieder zu beobachten, dass auf den Gehwegnasen und Blindenleitstreifen Fahrräder und E-Roller, aber auch Motorräder abgestellt oder auch Autos geparkt werden. Vergleichbares ist auch an der Ecke Merianstraße/Bäckerweg zu sehen. Leider tritt dieses Phänomen der zugestellten Leitstreifen an vielen weiteren Stellen auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. nach Lösungen zu suchen, wie gerade auch die Blindenleitstreifen, die in den Bürgersteig hineinreichen, so geschützt werden, dass sie nicht von Fahrzeugen (Rädern, E-Rollern, auch Motorrädern) zugestellt werden können und 2. in Ergänzung zu den Maßnahmen von 2017 (siehe Vorgang OM 1629 und Stellungnahme ST 1765) weitere Poller setzen zu lassen, um die breiten Blindenleitstreifen am Straßenrand vor parkenden Autos zu bewahren. Begründung: Die Gehwegnasen wurden geschaffen, um den Fußgängern den Überweg über die Straßenkreuzungen zu erleichtern, deshalb wurden sie auch mit Blindenleitstreifen versehen. Wenn diese aber immer wieder zugestellt werden können, haben sie ihren Zweck verfehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2022 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1
Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Vorgartensatzung im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6088 entstanden aus Vorlage: OF 875/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorgartensatzung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, bei den folgenden Vorgärten die geltende Vorgartensatzung durchzusetzen: 1. Gluckstraße 37 (grober Kiesbelag); 2. Lenaustraße 78 (Steinplattenbelag); 3. Schwarzburgstraße 39 (nicht bepflanzt, gärtnerisch nicht gestaltet); 4. Kreutzerstraße 10 bis 14 (grober Kiesbelag). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1642 Antrag vom 04.01.2021, OF 1037/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1920 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 1
Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6095 entstanden aus Vorlage: OF 879/3 vom 14.05.2020 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im östlichen Kreuzungsbereich Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße eine größere Anzahl von Fahrradbügeln aufzustellen. Als Standorte eignen sich neben dem Kreuzungsbereich der breite östliche Fußweg auf Höhe der Hausnummern 10 - 14 sowie unterhalb der Feuerwehrzufahrt zur Fachhochschule Frankfurt University of Applied Sciences. Auch ist möglich, über den gesamten Verlauf des östlichen Fußwegs rechts und links neben die Straßenleuchten sowie die Verkehrsschildstangen je einen Fahrradbügel so aufzustellen, dass dadurch parallel zu den parkenden Autos zwei Fahrräder pro Fahrradbügel abgestellt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass es in der Kreutzerstraße an Fahrradstellplätzen mangelt. Eine Begehung vor Ort hat dies nachdrücklich bestätigt. Allein in dem Wohnungsneubau Kreutzerstraße 10 - 14 wurden zwanzig abgestellte, an einem Zaun gesicherte Räder gezählt. Die Fußwege der Kreutzerstraße sind mit gut 2,5 Metern breit genug, um eine größere Anzahl von Fahrradbügeln an den oben benannten Standorten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karree Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 856/3 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im östlichen Kreuzungsbereich Rat-Beil-Kreutzerstr. und in der Kreutzerstr. eine größere Anzahl von Radbügeln aufzustellen. Als Standorte eignen sich neben dem Kreuzungsbereich der breite östliche Fußweg auf Höhe der Hausnummer 10-14 sowie unterhalb der Feuerwehrzufahrt zur Fachhochschule (Frankfurt University of Applied Sciences). Begründung: AnwohnerInnnen haben den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass es in der Kreutzerstr. an Fahrradstellplätzen mangelt. Eine Begehung vor Ort hat dies nachdrücklich bestätigt. Allein in dem Wohnungsneubau Kreutzerstr. 10-14 wurden zwanzig abgestellte an einem Zaun gesicherte Räder gezählt. Die Fußwege der Kreutzerstraße sind mit gut 2,50 m breit genug, um eine größere Anzahl von Radbügeln an den im Antrag benannten Standorten aufzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.03.2020, OF 854/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 854/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 856/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0
Gefährliches Queren über den Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5848 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 06.02.2020 Betreff: Gefährliches Queren über den Alleenring Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Planungen zur Umgestaltung der nördlichen Richard-Wagner-Straße stadtauswärts (Reduzierung auf eine Fahrspur und Abmarkierung eines Radwegs) die Einfahrtsituation für die von Westen kommenden Fahrzeuge auf der südlichen Fahrspur der Nibelungenallee baulich so umzugestalten, dass das verbotswidrige und gefährliche Queren von Fahrzeugen aus der Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße über die südliche Fahrspur der Nibelungenallee entgegen deren Fahrtrichtung verhindert wird. Dazu könnten für die von Westen auf der Linksabbiegespur ankommenden Fahrzeuge der einspurige Einfahrtbogen nach Norden möglichst eng gehalten werden und die begrenzende Bogen-Nase (Spitze) zur südlichen Fahrspur der Nibelungenallee so weit wie möglich nach Westen gezogen werden, sodass es unmöglich wird, von der Ausfahrt Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße in diesen Einfahrtbogen hineinzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 824/3 Betreff: Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee Seit Jahren hat der Magistrat das Ziel, die artenarme Rasenfläche des Mittelstreifens zwischen den Fahrspuren der Rothschild- und Nibelungenallee mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Aufgrund der damals bevorstehenden Verlegung der Fernwärmetrasse wurden die Maßnahmen nicht weiter verfolgt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mehr als eineinhalb Jahre danach, ist der Mittelstreifen immer noch nicht bepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu berichten, ob die Bepflanzung im Frühjahr 2020 beginnt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1744 2020 Die Vorlage OF 824/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, wann die Bepflanzung beginnt und ob auf dem Mittelstreifen auch eine Blühwiese eingerichtet werden kann." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
Weiter lesenMehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 21.11.2019 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße Tempo 30 anzuordnen; 2. einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße nicht Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1857 Aktenzeichen: 61 13
„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 743/3 vom 21.11.2019 Betreff: Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen 1. Im Rahmen der Umgestaltung des oberen Teils der Richard-Wagner-Straße sowie der Rat-Beil-Straße muss auch auf das Thema Überquerungsmöglichkeiten dieser beiden Straße geschaut werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie weit die derzeitige Planung der Umgestaltung fortgeschritten ist und ob sich bereits sagen lässt, wie die Überquerung der beiden Straßen aussehen wird. Der Ortsbeirat 3 erwartet, dass eine sichere Überquerungsmöglichkeit sowohl des Fahrradstreifens als auch der Autofahrbahnen sichergestellt wird, welche über die derzeitige Lösung hinausgeht. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er hierzu bereits Informationen bereitstellen kann. 2. Ungeachtet der derzeitig laufenden Planung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, und falls möglich umzusetzen, dass auf der Richard-Wagner-Straße an der Einmündung zur Rat-Beil-Straße ein Zebrastreifen zur Überquerung geschaffen wird. Dieser soll an dem Stück der Straße entstehen, an dem die beiden Fahrspuren kurz geteilt werden, somit also ebenfalls zweigeteilt sein und das Zwischenstück der Straße mit jeweils der rechten und linken Straßenseite verbinden. Gleichzeitig soll das zurzeit 100 Meter lange Straßenstück mit dem Tempolimit von 30 km/h nach Süden verlängert werden und bereits ab der Miquelallee gelten. Ebenso soll geprüft werden, ob auf der Rat-Beil-Straße vor dem Hauptfriedhofeingang das zurzeit vorhandene Verkehrsschild "Achtung Fußgänger" durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Quelle: Google Maps Begründung: Langfristig muss im Rahmen der Umgestaltung eine Planung entwickelt werden, die den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen, also auch den Fußgängern, Rechnung trägt. Kurzfristig gilt: Die angesprochene Stelle auf der Richard-Wagner-Straße stellt für Fußgänger derzeit eine Gefahrenstelle dar, welche durch einen Zebrastreifen beseitigt werden kann. Für eine erhöhte Sicherheit und zur Steigerung der Relevanz des bereits heute vorhandenen "100-Meter-30-km/h-Schildes" wird empfohlen, bereits ab der Miquelallee die 30 km/h einzuführen. Somit wird verhindert, dass dort startende Fahrzeuge auf 50 km/h beschleunigen, nur um direkt wieder auf 30 km/h herunterbremsen oder ggf. aufgrund des Zebrastreifens ganz anhalten zu müssen. Die Rat-Beil-Straße ist an dieser Stelle noch einspurig, was eine Überquerung mithilfe eines Zebrastreifens möglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 506 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1854 Aktenzeichen: 66 2
Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5363 entstanden aus Vorlage: OF 701/3 vom 08.08.2019 Betreff: Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße Vorgang: OM 2996/14 OBR 3; ST 937/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. a) Besteht die Möglichkeit, auf der Rat-Beil-Straße Tempo 30 anzuordnen? b) Sind dem Magistrat Bürgerbeschwerden in Bezug auf Lkw-Verkehr in der Rat-Beil-Straße bekannt? Falls ja, ist der Magistrat der Ansicht oder gibt es Erkenntnisse/Gutachten darüber, dass die dort stehenden Häuser durch den Lkw-Verkehr Schaden nehmen können? Falls nein, können diesbezüglich Gutachten erstellt werden? 2. Können Anlieger Entschädigungen für Schäden (Rissbildung) an ihrem Hauseigentum geltend machen, falls diese durch die Erschütterungen durch den Verkehr verursacht werden? Wenn ja, wo? 3. Der Magistrat wird gebeten, das Polizeipräsidium Frankfurt zu bitten, eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes durchzuführen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen neben Klagen über den Verkehrslärm auch Beobachtungen vor, dass sich in Wohnungen an der Rat-Beil-Straße Risse bilden, die sich immer wieder öffnen und also per Ausbesserung dauerhaft nicht zu beheben sind. Ursache hierfür sind die Erschütterungen durch den Verkehr, der hier mit 50 km/h und mehr durchfährt. Für die Straße gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot, welches u. a. durch ein SchiId auf der Friedberger Landstraße darauf hinweist. In der Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996, hat der Ortsbeirat um eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes in der Rat-Beil-Straße gebeten. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937, hat der Magistrat diese Bitte an die Polizei weitergegeben. Dies sollte erneut geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 640 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1465 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5365 entstanden aus Vorlage: OF 720/3 vom 05.09.2019 Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren Der Magistrat wird gebeten, dem eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Herstellung einer Teilfläche als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung. 2. Aufstellung eines Kühlaggregates, ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 02.05.2019 Betreff: Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Saison den rückwärtigen hohen Zaun des Spielplatzes hinter den Häusern Weberstraße 36 bis 40 mit einer dauerhaften, dichten und strapazierfähigen Bepflanzung zu begrünen und den Spielplatz und insbesondere den hinteren Aufenthaltsbereich für Besucher und Anwohner so attraktiver und ökologisch wertvoller zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1778 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradständer in der Spohrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4741 entstanden aus Vorlage: OF 689/3 vom 29.05.2019 Betreff: Fahrradständer in der Spohrstraße Auch im Nordend wird immer mehr Fahrrad gefahren, es gibt aber im Straßenraum insgesamt zu wenig Abstellmöglichkeiten für Räder. Der Ortsbeirat bemüht sich deshalb immer wieder, Stellen aufzuzeigen, an denen im Ortsbezirk Fahrräder abgestellt werden können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die beiden abgepollerten, schraffierten Flächen beim Übergang von der Spohrstraße zur Nibelungenallee zu nutzen, um hier Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Spohrstraße gibt es praktisch keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Um hier Abhilfe zu schaffen, bietet sich besonders die Fläche gegenüber der Loungebar Sultan an, weil sie sehr ausladend ist und am einbiegenden Fahrradweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1822 Aktenzeichen: 66 2
Neue Entwicklungen an der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 31.01.2019 Betreff: Neue Entwicklungen an der Friedberger Landstraße Der Presse war zu entnehmen, dass die bis Mai dieses Jahres u. a. noch als Theater/Varieté/Tanzschule (Theatrallala) genutzte Liegenschaft Friedberger Landstraße 296 abgerissen werden soll (FNP 25.09.2018). Das Hochhaus der BG BAU steht mittlerweile komplett leer. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob ihm Pläne zu Bau-/Umbaumaßnahmen zu Grundstücken entlang der Friedberger Landstraße und Hungener Straße, die bislang nicht Bestandteil der Planung "Günthersburghöfe" waren, bekannt sind, zum Beispiel Überlegungen für preiswerte Studentenwohnungen im Hochhaus der BG BAU oder Überbauungen/Aufstockungen des Supermarktes Lidl oder des Parkplatzes mit geeigneten Nutzungen; b) wenn ja, welche Auswirkungen dies auf die Planung der Günthersburghöfe hat; c) ob es auch Gespräche mit den Eigentümern der Grundstücke auf der westlichen Seite der Friedberger Landstraße (Ecke Rat-Beil-Straße) gibt, hier eine Bebauung zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1497 Aktenzeichen: 61 0
Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle „Glauburgstraße“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 10.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle "Glauburgstraße") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für Fußgänger bei der Querung Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße bzw. Holzhausenstraße eine bessere Sicherheit gewährleistet werden kann. Weiter sollte geprüft werden, ob die Fußgängerampel besser mit der stadteinwärts fahrenden Linie U 5 getaktet werden kann. Begründung: Die Ampelanlage liegt direkt unterhalb der Kreuzung. Ist der Verkehrsfluss auf der Eckenheimer Landstraße unterbrochen, nutzen Autofahrer aus der Nordendstraße und der Holzhausenstraße dies, um nach rechts bzw. links in die Eckenheimer Landstraße einzubiegen. Gleichzeitig ist oft das Signal für Fußgänger auf Grün geschaltet. Die Gefahr, hierbei von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist sehr groß. Es kam schon zu mehreren Vorfällen, die zum Glück glimpflich ausfielen. Ein weiteres Problem ist die Rotphase der Ampel bei einfahrender U-Bahn. Um sie nicht zu verpassen, hasten viele bei Rot über die Straße; hierdurch ist die Gefahr, von einem abbiegenden Pkw erwischt zu werden, deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4499 entstanden aus Vorlage: OF 650/3 vom 14.03.2019 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob es unter Umständen zu weiteren Verzögerungen kommt. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1326 Aktenzeichen: 66 5
Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 587/3 vom 15.11.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend Hundebesitzer haben es im Frankfurter Nordend schwer. Es gibt nur eine kleine Auslauffläche im nördlichen Günthersburgpark, die von Joggern und Radfahrern genutzt wird. Nötig ist eine weitere zentral gelegene Fläche, auf der Hunde frei laufen und spielen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, eine weitere Hundeauslauffläche zu schaffen und die Grünanlage inmitten der Nibelungenallee (im Wenderondell zwischen der Händelstraße und der Eckenheimer Landstraße, nördlich ist der Hauptfriedhof) als Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit Bänken zu versehen. Diese Maßnahme ist nach Abschluss der Verlegung der Fernwärmeleitung der Mainova einzuplanen und umzusetzen, da die Gartenanlage in mitten der Nibelungenallee, mit Ausnahme der während der Baumaßnahmen geschützten und erhaltenen Bäume, danach in jedem Falle neu angelegt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1090 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2169 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 883 Aktenzeichen: 67 0
Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 631/3 vom 07.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zur Durchsetzung und Kontrolle des nächtlichen Tempolimits auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen mit dem neuen automatischen und mobilen "Enforcement Trailer" durchzuführen. Da die Einrichtung von Tempo 30 nachts auf diesem Alleenringabschnitt möglicherweise noch einige Zeit dauert, sollte das Gerät zum Schutze der Anwohner ab sofort schon im Vorfeld der Temporeduzierung das derzeitige Tempo 50 kontrollieren wie auch nach der Reduzierung die Einhaltung von Tempo 30. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4
Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 587/3 vom 15.11.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend Hundebesitzer haben es im Frankfurter Nordend schwer. Es gibt nur eine kleine Auslauffläche im nördlichen Günthersburgpark, die von Joggern und Radfahrern genutzt wird. Nötig ist eine weitere zentral gelegene Fläche, auf der Hunde frei laufen und spielen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, eine weitere Hundeauslauffläche zu schaffen und die Grünanlage inmitten der Nibelungenallee (im Wenderondell zwischen der Händelstraße und der Eckenheimer Landstraße, nördlich ist der Hauptfriedhof) als Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit Bänken zu versehen. Diese Maßnahme ist nach Abschluss der Verlegung der Fernwärmeleitung der Mainova einzuplanen und umzusetzen, da die Gartenanlage in mitten der Nibelungenallee, mit Ausnahme der während der Baumaßnahmen geschützten und erhaltenen Bäume, danach in jedem Falle neu angelegt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1090 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2169 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 883 Aktenzeichen: 67 0
Große Rot-Kammer gegen das Überfahren der Ampel vor dem BCN
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4352 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 07.02.2019 Betreff: Große Rot-Kammer gegen das Überfahren der Ampel vor dem BCN Der Magistrat wird gebeten, wegen der gefährlichen Rotlichtverstöße und der großen Zahl querender Passanten die Ampel auf der südlichen Fahrbahn der Nibelungenallee vor dem BCN mit einer großen Rot-Kammer auszurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 986 Aktenzeichen: 32 1
Große Rot-Kammer gegen das Überfahren der Ampel vor dem BCN
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4352 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 07.02.2019 Betreff: Große Rot-Kammer gegen das Überfahren der Ampel vor dem BCN Der Magistrat wird gebeten, wegen der gefährlichen Rotlichtverstöße und der großen Zahl querender Passanten die Ampel auf der südlichen Fahrbahn der Nibelungenallee vor dem BCN mit einer großen Rot-Kammer auszurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 986 Aktenzeichen: 32 1
Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 555/3 vom 11.10.2018 Betreff: Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und für die Beachtung der Rechts-vor-links-Regel auf der Koselstraße vor der Einmündung der Lenaustraße und im Kreuzungsbereich mit der Weberstraße eine Markierung durch einen unterbrochenen oder durchgezogenen Balken vorzunehmen, da die Vorfahrt hier häufig missachtet wird, begünstigt durch schlechte Einsehbarkeit an den genannten Straßenkreuzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 860 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Planung Radwege in der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 548/3 vom 11.10.2018 Betreff: Planung Radwege in der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 3064/18 OBR 3; ST 1330/18 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1330 vom 30.07.2018 wird der Magistrat aufgefordert, das in der Stellungnahme angedachte Projekt rund um die Friedberger Landstraße dem Ortsbeirat zeitnah zu präsentieren. Begründung: Seit Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 3 darum, auf der Friedberger Landstraße durchgehende Radwege zwischen Nibelungenallee und Anlagenring einzurichten. Dabei war klar, dass dies zulasten der zwei bestehenden Autofahrspuren gehen würde. Die Reduzierung auf jeweils eine Spur stadteinwärts und stadtauswärts würde zusätzlich neben der Verbesserung für die Radfahrerinnen und Radfahrer eine spürbare Entlastung der Bevölkerung im Stadtteil hinsichtlich Lärm und Schadstoffen bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3064 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1330 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 589/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße für Autofahrer besser sichtbar zu machen. Begründung: Es kommt immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer, weil die Ampel von den motorisierten Verkehrsteilnehmern übersehen wird. Das ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sich nur wenige Hundert Meter weiter vorne die Ampel an der Kreuzung Alleenring/Friedberger Landstraße befindet und die Autofahrer nur auf diese fixiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 761 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
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