Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5363 entstanden aus Vorlage: OF 701/3 vom 08.08.2019
Betreff: Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße Vorgang: OM 2996/14 OBR 3; ST 937/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- a)Besteht die Möglichkeit, auf der Rat-Beil-Straße Tempo 30 anzuordnen?
- b)Sind dem Magistrat Bürgerbeschwerden in Bezug auf Lkw-Verkehr in der Rat-Beil-Straße bekannt? Falls ja, ist der Magistrat der Ansicht oder gibt es Erkenntnisse/Gutachten darüber, dass die dort stehenden Häuser durch den Lkw-Verkehr Schaden nehmen können? Falls nein, können diesbezüglich Gutachten erstellt werden?
- Können Anlieger Entschädigungen für Schäden (Rissbildung) an ihrem Hauseigentum geltend machen, falls diese durch die Erschütterungen durch den Verkehr verursacht werden? Wenn ja, wo?
- Der Magistrat wird gebeten, das Polizeipräsidium Frankfurt zu bitten, eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes durchzuführen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen neben Klagen über den Verkehrslärm auch Beobachtungen vor, dass sich in Wohnungen an der Rat-Beil-Straße Risse bilden, die sich immer wieder öffnen und also per Ausbesserung dauerhaft nicht zu beheben sind. Ursache hierfür sind die Erschütterungen durch den Verkehr, der hier mit 50 km/h und mehr durchfährt. Für die Straße gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot, welches u. a. durch ein SchiId auf der Friedberger Landstraße darauf hinweist. In der Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996, hat der Ortsbeirat um eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes in der Rat-Beil-Straße gebeten. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937, hat der Magistrat diese Bitte an die Polizei weitergegeben. Dies sollte erneut geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
38
OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle