Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM
5363 entstanden aus
Vorlage: OF 701/3 vom
08.08.2019 Betreff: Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße
Vorgang: OM 2996/14 OBR
3; ST 937/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten: 1. a) Besteht die Möglichkeit, auf
der Rat-Beil-Straße Tempo 30 anzuordnen? b) Sind dem Magistrat Bürgerbeschwerden in Bezug auf
Lkw-Verkehr in der Rat-Beil-Straße bekannt? Falls ja, ist der Magistrat der
Ansicht oder gibt es Erkenntnisse/Gutachten darüber, dass die
dort stehenden Häuser durch den Lkw-Verkehr Schaden nehmen können? Falls
nein, können diesbezüglich Gutachten erstellt werden? 2. Können Anlieger Entschädigungen für Schäden
(Rissbildung) an ihrem Hauseigentum geltend machen, falls diese durch die
Erschütterungen durch den Verkehr verursacht werden? Wenn ja, wo? 3. Der Magistrat wird gebeten, das Polizeipräsidium
Frankfurt zu bitten, eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes
durchzuführen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen neben Klagen über den
Verkehrslärm auch Beobachtungen vor, dass sich in Wohnungen an der
Rat-Beil-Straße Risse bilden, die sich immer wieder öffnen und also per
Ausbesserung dauerhaft nicht zu beheben sind. Ursache hierfür sind die
Erschütterungen durch den Verkehr, der hier mit 50 km/h und mehr
durchfährt. Für die Straße gilt ein
Lkw-Durchfahrtsverbot, welches u. a. durch ein SchiId auf der Friedberger
Landstraße darauf hinweist. In der Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014,
OM 2996, hat der Ortsbeirat um eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes
in der Rat-Beil-Straße gebeten. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom
18.07.2014, ST 937, hat der Magistrat diese Bitte an die Polizei
weitergegeben. Dies sollte erneut geschehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2014, ST 937
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2020, ST 640
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.08.2020, ST 1465 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1