Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5363 entstanden aus Vorlage: OF 701/3 vom 08.08.2019 Betreff: Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße Vorgang: OM 2996/14 OBR 3; ST 937/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. a) Besteht die Möglichkeit, auf der Rat-Beil-Straße Tempo 30 anzuordnen? b) Sind dem Magistrat Bürgerbeschwerden in Bezug auf Lkw-Verkehr in der Rat-Beil-Straße bekannt? Falls ja, ist der Magistrat der Ansicht oder gibt es Erkenntnisse/Gutachten darüber, dass die dort stehenden Häuser durch den Lkw-Verkehr Schaden nehmen können? Falls nein, können diesbezüglich Gutachten erstellt werden? 2. Können Anlieger Entschädigungen für Schäden (Rissbildung) an ihrem Hauseigentum geltend machen, falls diese durch die Erschütterungen durch den Verkehr verursacht werden? Wenn ja, wo? 3. Der Magistrat wird gebeten, das Polizeipräsidium Frankfurt zu bitten, eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes durchzuführen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen neben Klagen über den Verkehrslärm auch Beobachtungen vor, dass sich in Wohnungen an der Rat-Beil-Straße Risse bilden, die sich immer wieder öffnen und also per Ausbesserung dauerhaft nicht zu beheben sind. Ursache hierfür sind die Erschütterungen durch den Verkehr, der hier mit 50 km/h und mehr durchfährt. Für die Straße gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot, welches u. a. durch ein SchiId auf der Friedberger Landstraße darauf hinweist. In der Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996, hat der Ortsbeirat um eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes in der Rat-Beil-Straße gebeten. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937, hat der Magistrat diese Bitte an die Polizei weitergegeben. Dies sollte erneut geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 640 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1465 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1