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Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1849/5 Betreff: Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus Der Magistrat möge prüfen und berichten: Wie es um das nun schon jahrelang leerstehende Haus Steinhausenstrasse 23, Ecke Wendelsweg, bestellt ist, ob sich das Gebäude in Privatbesitz befindet und ob es eventuell Denkmalschutz steht möglicherweise einem Abriss rechtzeitig entgegengewirkt werden muss. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass das Haus jahrelang lehrsteht und somit trotz Wohnungsmangel in Frankfurt nicht für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt wird. Möglicherweise wird mit dem Haus spekuliert. Es ist von allgemeinem Interesse, zu erfahren, ob und eventuell wie dem aktuellen Zustand abgeholfen werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1866 2020 Die Vorlage OF 1849/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenInstandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 1793/5 vom 12.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6385 entstanden aus Vorlage: OF 1705/5 vom 08.06.2020 Betreff: Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen Der Magistrat wird aufgefordert, die im Herbst 2019 beantragte Verlängerung des Dienstes der Buslinie 47 in den Abendstunden nicht weiter zu verzögern und auch im Streckenabschnitt Geleitsstraße - Wendelsweg - Dielmannstraße eine weitere Haltestelle einzurichten. Begründung: Der letzte Bauabschnitt mit Wohnungen auf dem ehemaligen Areal der früheren Henninger Brauerei ist nahezu fertiggestellt; mit dem Einzug der Bewohner ist in diesen Sommerwochen zu rechnen, deshalb ist a) von nennenswertem Anwachsen der ÖPNV-Nutzung und damit der Inanspruchnahme der Buslinie 47 auszugehen; sowohl durch dieses größere Wohngebiet als auch allgemein beiderseits des Wendelswegs ist der Bedarf der Busverbindung auch in den Abendstunden größer geworden. Die derzeitige Beschränkung (ca. 20:30 Uhr) ist längst nicht mehr zeitgemäß und mutet den Anwohnern lange Fußwegverbindungen oder teures Taxifahren zu. Eine Verlängerung bis Mitternacht ist nötig; b) eine zusätzliche neue Haltestelle "Villa Henninger" unmittelbar vor oder nahe dem Gebäude der ehemaligen Henninger-Verwaltung wünschenswert, zumal gerade da ein Verbindungsfußweg entstand, der den Wendelsweg nach Westen durch das gesamte neue Wohngebiet über einen neuen zentralen Platz zum Hainer Weg führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2026 Aktenzeichen: 92 11
Gärtnerische Überarbeitung des „Islamischen Bestattungsfeldes“ auf dem Waldfriedhof Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 01.06.2020 Betreff: Gärtnerische Überarbeitung des "Islamischen Bestattungsfeldes" auf dem Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das "Islamische Bestattungsfeld" auf dem Waldfriedhof Oberrad gärtnerisch überarbeiten zu lassen. Begründung: Im südwestlichen Teil des Waldfriedhofes Oberrad befindet sich das "Islamische Bestattungsfeld". Mit dem auf der Internetpräsenz Wikipedia im Jahre 2015 veröffentlichen Bild des "Islamischen Bestattungsfeldes" hat die Realität bedauerlicherweise nichts mehr zu tun. Das "Islamische Bestattungsfeld" wirkt ungepflegt und bedarf dringend einer gärtnerischen Überarbeitung. 2015: 2020: Quelle: Von Gaki64 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Quelle: privat https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39802288 ; 01.06.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1599 Aktenzeichen: 67 4
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 28.01.2020 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1383 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2019, OF 1515/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Vorgang: EA 37/17 OBR 5; ST 1448/17; EA 236/18 OBR 5; ST 795/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seinen Stellungnahmen vom 14.08.2017, ST 1448 und 03.05.2019, St 795 mitgeteilt, dass er die Errichtung eines Trimm-Dich-Parcours im Frankfurter Stadtwald ablehnt, stattdessen aber die Einrichtung eines Sportparcours auf dem geplanten Bürgerparkgelände der ehemaligen Rennbahn befürwortet. Der Ortsbeirat 5 würde die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald bzw. in der Nähe zum Stadtwald begrüßt, auch wenn er eine Trimm-Dich-Strecke noch immer präferiert. Er regt zudem an für die Errichtung des Parcours auch die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise in Betracht zu ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1448 Etatanregung vom 23.11.2018, EA 236 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 795 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1515/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1514/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2019, OF 1465/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). (siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu erfragen, wann der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattfinden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinziehung einer Teilfläche im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5286 entstanden aus Vorlage: OF 1417/5 vom 08.10.2019 Betreff: Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg Der Ortsbeirat widerspricht der im Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 26.09.2019 angekündigten Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einrichtung einer Parkfläche vor dem Haus Goldbergweg 22 nach der Vorgartensatzung zulässig ist; 2. ob der Magistrat es für sinnvoll hält, durch den Verkauf eines Grundstücks die Versiegelung von Vorgartenfläche zu fördern, wobei gleichzeitig zwei öffentliche Parkstände entfallen. Begründung: Derzeit wird die zur Einziehung anstehende Verkehrsfläche noch benötigt, da Fahrzeuge stets so geparkt werden, dass sie in den Raum des Fußweges hineinragen und die Ordnungsbehörden solche Verkehrsverstöße stets äußerst großzügig tolerieren. Bei allem Verständnis, dass jemand eine eigene Parkfläche auf seinem Grundstück einrichten möchte, muss doch gesehen werden, dass der gesellschaftliche Nutzen negativ ist, weil zwei Parkstände entfallen, aber zusätzliche Fläche für Parkierungszwecke versiegelt wird. Der Verkauf des Grundstückszwickels erscheint daher nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Buslinie 47 in den Abendstunden verlängern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5298 entstanden aus Vorlage: OF 1438/5 vom 02.10.2019 Betreff: Buslinie 47 in den Abendstunden verlängern! Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der ÖPNV-Versorgung in Sachsenhausen/Mühlberg-Süd in den Abendstunden zu sorgen. Begründung: Die Buslinie 47 fährt in den Abendstunden nur sehr eingeschränkt. Der letzte Bus fährt um 20:37 Uhr ab Südbahnhof. Eine Verlängerung bis Mitternacht, wie auch bei der Buslinie 48, wäre angebracht, zumindest eine Verlängerung um zwei Stunden. Die Wohnbebauung des östlichen Areals (ehemals Henninger Brauerei) ist in der Endphase, der Bezug der Wohnungen hat begonnen und bringt erheblich mehr Nutzer der Buslinie 47. Die Bewohner beiderseits des Wendelswegs haben mit der derzeitigen Beschränkung in den Abendstunden keine ÖPNV-Versorgung und sind auf eine zu weitläufige Fußwegverbindung oder Taxis angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 294 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 11
Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 27.02.2019 Betreff: Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Stellen Sitzbänke (Frankfurter Bänke) aufzustellen: 1. Grünfläche Offenbacher Landstraße, Nähe S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg", Weg zur Treppenanlage; 2. Am Mühlkanal, rechts neben dem Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße; 3. Gehweg Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße; 4. Ecke Dielmannstraße/Hühnerweg, auf der Rasenfläche; 5. Hühnerweg/Bürgermeister-Gräf-Haus, auf der Rasenfläche; 6. Hainer Weg/Ecke Aschaffenburger Straße, auf dem gesamten Hainer Weg fehlen Parkbänke, besonders rund um den Henninger Turm; 7. Hainer Weg, vor dem Friseursalon, nebenan sind noch eine Apotheke und ein Bäcker; 8. Am Sandberg, Bushaltestelle "Am Sandberg"; 9. Schweinfurter Weg, auf der Insel mit Grünfläche; 10. Gemündener Straße/Ecke Miltenberger Straße, auf dem Gehweg vor der Hecke. Begründung: Vor allem Seniorinnen und Senioren beklagen das Fehlen von Sitzbänken in diesem Bereich des Stadtteils Sachsenhausen, um sich auf ihren Wegen zwischendurch auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1469 Aktenzeichen: 67 0
Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRenovierung bzw. Austauschen von sieben Sitzbänken auf dem Mühlberg in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 27.02.2019 Betreff: Renovierung bzw. Austauschen von sieben Sitzbänken auf dem Mühlberg in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Sitzbänke zu renovieren bzw. auszutauschen: Bank 1: Lettigkautweg/Auf dem Mühlberg; Fuß gebrochen, Holz vermoost; Bank 2: Auf dem Mühlberg/Mariannenstraße; Holz vermoost; Bank 3: Lettigkautweg Nr. 27; Holz vermoost und beschädigt; Bank 4: Lettigkautweg/Nähe Zugang Wendelsweg; Holz vermoost; Bänke 5 und 6: Hühnerweg/gegenüber Eingang Wendelsweg; Holz vermoost und gebrochen; Bank 7: Ecke Hühnerweg/Mariannenstraße; Holz vermoost. Begründung: Das Holz der benannten Bänke ist verwittert und vermoost, das Metallgestell teilweise gebrochen. Vor allem Seniorinnen und Senioren benötigen Sitzmöglichkeiten, um sich auf ihren Spaziergängen ausruhen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1155 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 06.03.2019 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III) Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Straßenlaternen im Wendelsweg auf LED-Leuchtmittel umstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4252 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 20.01.2019 Betreff: Straßenlaternen im Wendelsweg auf LED-Leuchtmittel umstellen Vorgang: B 344/18 Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Wendelsweg, soweit noch nicht geschehen, schnellstmöglich auf LED-Leuchtmittel umzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die bestehenden Gaslaternen von schlechter Qualität und häufig kaputt sind. Da die aktuell zum Einsatz kommenden Leuchtmittel aus Umweltschutzgründen ohnehin nur eine mäßige Leuchtkaft aufweisen, führt der Ausfall einzelner Laternen zu sehr dunklen Straßenabschnitten. In der dunklen Jahreszeit beeinträchtigt die sehr schwache Beleuchtung die Sicherheit stark. Blätter fallen herunter, bei Wind und Regen ist es glitschig, bei Schnee und Eis ist es ungleich gefährlicher. Die Straße ist offizieller Schulweg für Grundschulkinder der Mühlbergschule. Auch befindet sich am Wendelsweg eine Seniorenresidenz. Ein weiteres Hinausschieben der Umrüstung, wie dem Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344, zu entnehmen ist, ist daher inakzeptabel. Der Zustand ist schnellstmöglich zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1005 Antrag vom 20.07.2019, OF 1318/5 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1397 Aktenzeichen: 91 52
Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 1065/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Vorgang: EA 37/17 OBR 5; ST 1448/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 14.08.2017, ST 1448 mitgeteilt, dass er die Errichtung eines Trimm-Dich-Parcours im Frankfurter Stadtwald ablehnt, stattdessen aber die Einrichtung eines Sportparcours auf dem geplanten Bürgerparkgelände der ehemaligen Rennbahn befürwortet. Der Ortsbeirat 5 begrüßt die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald bzw. in der Nähe zum Stadtwald, auch wenn er eine Trimm-Dich-Strecke noch immer präferiert. Er regt zudem an für die Errichtung des Parcours auch die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise in Betracht zu ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1065/5 dahin gehend ab, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Er regt an, auf dem Gelände des Scheerwaldspielplatzes in Absprache mit dem Ortsbeirat 5 einen Sportparcours zu errichten." Beschluss: Die Vorlage OF 1065/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenNutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339
Verkehrszählung im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 942/5 vom 19.07.2018 Betreff: Verkehrszählung im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg in Oberrad eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Nach Beendigung der Umbauarbeiten auf der Offenbacher Landstraße hat sich das Verkehrsaufkommen im Goldbergweg stark erhöht und es herrschen - nach Aussagen der Anwohner - zum Teil chaotische Zustände und manche Anwohner haben Schwierigkeiten, aus ihrer Einfahrt herauszukommen. Für die Forderung von weiterreichenden Maßnahmen (z. B. Anbringen von Schwellen) ist zunächst eine Zählung des Verkehrsaufkommens die Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 883 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 10
Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 20.05.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg instand zu setzen. Begründung: Die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg gleicht einer Kraterlandschaft. Besonders für mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Benutzung problematisch. Der Ortsbeirat hält eine Instandsetzung der Oberfläche für dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1961 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3294 entstanden aus Vorlage: OF 860/5 vom 16.04.2018 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem auch in den vergangenen Wochen immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Durch Einführung des Parkens mit Parkscheibe, begrenzt auf zwei Stunden, könnte hier die Situation erheblich verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1728 Antrag vom 26.01.2019, OF 1153/5 Aktenzeichen: 32 4
Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 830/5 vom 23.03.2018 Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, sodass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird. Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage St. Katharinen- und Weißfrauenstift genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 779/5 vom 22.02.2018 Betreff: Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor dem jeweiligen Beginn der Liegenschaft Goldbergweg 85, in der das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, eine Seniorenwohnanlage im Verbund mit Pflegeheim, beheimatet ist, Verkehrsschilder aufzustellen, die auf die Seniorenwohnanlage hinweisen. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts haben sich beklagt, dass vor der Liegenschaft Goldbergweg 85, in der das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, eine Seniorenwohnanlage im Verbund mit Pflegeheim, beheimatet ist, immer häufiger Geschwindigkeitsübertretungen zu beklagen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1074 Aktenzeichen: 66 7
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 04.11.2017 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Vorgang: OM 291/16 OBR 5; ST 1310/16 Der Magistrat wird gebeten, den in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagten Hundekottütenspender am Parkplatz am Goetheturm zeitnah zu installieren und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung zu setzen. Weiterhin wird darum gebeten, an den Ecken "Scheerwaldschneise"/Wendelsweg, "Scheerwaldschneise"/F4 und Zum Goetheturm/"Klepperschneise" weitere Abfallbehälter, auch zwecks Entsorgung des Hundekots, aufzustellen (siehe auch Karte). Ferner wird darum gebeten, den an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellten Abfallbehälter häufiger zu leeren. Karte mit aufzustellenden Abfallbehältern (schwarzer Punkt = Behälter): Quelle der Karte: Planungsauskunftssystem der Stadt Frankfurt Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagt, dass er den 2015 abgebauten Hundekottütenspender am Parkplatz am mittlerweile leider abgebrannten Goetheturm wieder aufstellen wird und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung setzt. Beides ist bisher nicht geschehen, sodass der Ortsbeirat nun erneut um zeitnahe Installation des Hundekottütenspenders bittet. Bezüglich der Notwendigkeit des Hundekottütenspenders wird auf die Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 291, verwiesen. Weiterhin kann durch Installation weiterer Abfallbehälter einer Entsorgung der gefüllten Tüten im Wald vorgebeugt werden. Der an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellte Abfallbehälter ist nahezu dauerhaft überfüllt. Hier könnte häufigeres Leeren für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1310 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 538 Antrag vom 25.08.2019, OF 1383/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5183 Antrag vom 25.01.2021, OF 1904/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7339 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2432 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 06.11.2017 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg II Vorgang: OM 3827/15 OBR 5; OM 147/16 OBR 5 Der Magistrat wird erneut gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht seiner Aufgabe entsprechend den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Auch wird der Magistrat erneut gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf die Anregungen vom 23.01.2015, OM 3827, und vom 03.06.2016, OM 147, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den südlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeuge schlecht einsehbar. Fahrzeuge fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert ist. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Beleuchtung der Straße An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2316 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 29.08.2017 Betreff: Beleuchtung der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Goetheruh vom Wendelsweg bis zum Parkplatz der Spvgg. 05 Oberrad zu beleuchten. Begründung: Die Straße An der Goetheruh wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg von Sachsenhausen zum Sportplatz der Spvgg. 05 Oberrad genutzt. Aufgrund der nicht vorhandenen Beleuchtung werden sie in den Abend- und Nachtstunden von den dort verkehrenden Autofahrern erst spät gesehen. Um die Sicherheit der Kinder sicherzustellen, ist es nötig, die Straße noch vor Beginn der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 241 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1911 Aktenzeichen: 91 52
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 601/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg, das Parken auf dem Gehweg durch aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und wird durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals weiter zunehmen. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges, wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 601/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 580/5 vom 15.09.2017 Betreff: Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die befestigte Fläche zwischen Grünfläche und Steinhausenstraße auf Höhe der Steinhausenstraße 24, die unmittelbar am Ende der Grünanlage in eine Ausfahrt und anschließend in Querparkplätze übergeht, durch Beschilderung eindeutig als Parkplätze auszuweisen und kenntlich zu machen. Begründung: Die Anregung folgt nachvollziehbaren Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit geraumer Zeit ist die Parkplatzsituation im Bereich Steinhausenstraße/Wendelsweg sehr angespannt. Die angesprochene Fläche wird aufgrund dieser Tatsache im Alltag seit Langem als Pakfläche genutzt, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie gar nicht als "Gehweg" erkennbar ist. Sie hat zur Straße hin über die gesamte Länge einen abgesenkten Bordstein und geht in der Verlängerung direkt, d. h. ohne Absatz oder Kante, in eine Fläche mit Querparkplätzen über. Den Fußgängern stehen weiterhin in diesem Bereich auf beiden Straßenseiten ausreichend Gehwegsflächen zur Verfügung: Vor dem Haus Steinhausenstraße 24 ist ein voll ausgebauter Geweg zwischen Grünfläche und Häuserfront. Außerdem ist auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein voll ausgebauter Gehweg. Die Zielsetzung der Anregung wird in Unterschriftenlisten von 92 Anwohnerinnen und Anwohnern unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2469 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 563/5 vom 26.08.2017 Betreff: Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg derart abzusichern, dass das Befahren der südöstlichen Sperrfläche verhindert wird. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg wird durch das Befahren der südöstlichen Sperrfläche immer wieder durch Pkws zugeparkt, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung: Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1660 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 29.04.2017 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem nordöstlichen Bürgersteig vor der Liegenschaft Goldbergweg 36 an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße das Parken in zweiter Reihe durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat das Setzen von Pollern. Begründung: Im oben genannten Bereich des Goldbergwegs werden regelmäßig widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt. Hierdurch wird die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem beim Mitführen eines Kinderwagens oder einer Gehhilfe bzw. Rollstuhles, massiv eingeschränkt bis unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1659 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 29.04.2017 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen Schulweg. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1469 entstanden aus Vorlage: OF 404/5 vom 03.04.2017 Betreff: Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg/Ecke Goldbergweg in Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusa tzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen. Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1286 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350
Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 18.05.2016 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom 23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5
Verkehrskonzept Henninger Areal
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms gerechnet? 2. Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet. Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Für den Fall, dass der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht. Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird? 7. Sind im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜberprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2
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