Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). (siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.10.2019,
OF 1465/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich
zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf
der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den
Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am
Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der
östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und
Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des
Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in
diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283).
(siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit
Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im
Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im
Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es
zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage
nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch
den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite
des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist
ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen
um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem
Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5
am 22.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten,
einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes
zu vereinbaren. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 14.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5
am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5
am 15.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird zurückgestellt, bis der
Ortstermin in dieser Angelegenheit stattgefunden hat.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 21.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5
am 18.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5
am 30.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5
am 27.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten,
zu erfragen, wann der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattfinden
kann. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5
am 22.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5
am 19.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme