Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
Begründung
zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). (siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps
Inhalt
Antrag vom 30.10.2019, OF 1465/5
Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). (siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: GooglemapsBeratung im Ortsbeirat: 5