Meine Nachbarschaft: Rebstockpark
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Vorlagen
Böllerverbot durchsetzen - jetzt!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1264/2 Betreff: Böllerverbot durchsetzen - jetzt! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: a) Mit sofortiger Wirkung - also für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 - für den neuen Rebstockpark auf Basis der Grünanlagensatzung ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen. b) Zu Prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichert Weg, sowie die Straße "Zum Rebstockpark" zur Grünanlage zu zählen ist oder als Straße zählt, wo Feuerwerk gezündet werden darf. Begründung: Die Begründung hierzu ist in der OM6529 zu finden. Zu b.): Laut der ST 1560 vom 12.09.2025 wäre das Böllerverbot auf den Bereich der Grünanlage beschränkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: SPD
Weiter lesenHundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1272/2 Betreff: Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ob die Hundeauslaufflächen im OBR2 -Bereich grundsätzlich ausreichend sind, für die im Bereich wohnenden (steuerzahlenden) Hunde. - Ob Einzäunungen beispielsweise an der Auslauffläche im Rebstockpark nicht sinnvoll wären. - Ob die Flächen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Vielzahl an unterschiedlichen. Hunden(rassen) gerecht werden, z.B. durch eine Befragung der Personen, die im Ortsbeiratsbereich einen Hund besitzen. - Ob es möglich wäre an einer großen Auslauffläche einen überschaubaren Bereich für kleinere Hunde zu schaffen. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob zur Planung und Bereitstellung von Hundeauslaufflächen ein bedarfsorientiertes Konzept zu Grunde liegt. Falls kein Konzept zu Grunde liegt, wird hiermit angeregt, dass aufgrund der gemeldeten Hunde bezogen auf die Anzahl und den Standort ein solches erstellt wird. Kosten hierfür trägt der Steuerzahlende Hund (aktuell 120€/ Jahr). Begründung: Die Zahl der in städtischen Gebieten gehaltenen Hunde nimmt kontinuierlich zu, was zu einem steigenden Bedarf an geeigneten Hundeauslaufflächen führt. Eine bedarfsgerechte Planung ist notwendig, um Überlastung und Konflikte für Tier und Mensch zu vermeiden. Sicherheit durch Einzäunung: Eine Einzäunung, z. B. im Rebstockpark, könnte zur Sicherheit der Tiere und Menschen beitragen, insbesondere an stark frequentierten Gehwegen mit Park, die von Familien mit kleinen Kindern, und auch natürlich Fahrradfahrern genutzt werden. Bedürfnisgerechte Gestaltung: Hunde unterscheiden sich stark in Größe, Temperament und Bewegungsdrang. Eine differenzierte Gestaltung der Flächen - etwa durch getrennte Bereiche für kleinere und größere Hunde - kann helfen, Stress und Konflikte zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: SPD
Weiter lesenVorstellung Übergang Rebstock, warum verschoben?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2025, OF 1267/2 Betreff: Vorstellung Übergang Rebstock, warum verschoben? Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Verschiebung Vorstellung der Lösung für den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu begründen und den Termin schnellstmöglich nachzuholen. Die Vorstellung wurde in der ST 116 vom 17.01.2025 in Aussicht gestellt und war für die Bürgerfragestunde vor der Sitzung des Ortsbeirats am 08.09.2025 angekündigt worden. Im Rahmen dessen sollte auch eine Lösung für die Kreuzung Leonardo da Vinci Allee/Am Rebstockbad/Max Pruss Straße vorgestellt bzw. ein Sachstand hierzu bekannt gegeben werden. Begründung: Der Ortsbeirat stellt mit Bedauern fest, dass auch nach dem vielversprechenden Ortstermin seitens des Magistrats hier kein Grund zur Eile zu bestehen scheint. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortstermin nunmehr ein ganzes Jahr zurückliegt. Die Thematik rund um den Übergang ist seit vielen Jahren bekannt. Es besteht dringender Informations- und Handlungsbedarf. Weitere Verzögerungen sind zumindest erklärungsbedürftig. Schließlich fehlt es am Rebstockbad selbst, wie vor Ort erörtert, auch noch an einer tragbaren Lösung für Radfahrer. Dies ist unbedingt vor Neueröffnung des Rebstockbades erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
Weiter lesenAuslagerung der IGS Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2025, OF 1213/2 Betreff: Auslagerung der IGS Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Im August 2025 wurde bekannt, dass die rund 600 Schüler/ innen der Jahrgänge 5 bis 7 der IGS Süd in Sachsenhausen zum Schuljahresbeginn in das ehemalige Hessenkolleg am Rebstockpark (Bockenheim) ausgelagert werden sollen. Grund dafür ist der bauliche Zustand des bisherigen Schulgebäudes in der Textorstraße. Diese Maßnahme hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Schulalltag der betroffenen Kinder, deren Familien sowie das pädagogische Personal. Der Magistrat wird daher gebeten, zu folgenden Punkten kurzfristig Stellung zu nehmen und Lösungsansätze darzulegen: 1. Unzumutbare Fahrtzeiten: Der aktuelle Shuttle-Service vom Südbahnhof zum Rebstockgelände beansprucht täglich ca. 1:45 Stunden. Für viele Schüler/innen aus dem Frankfurter Süden, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Südbahnhof wohnen, entstehen so tägliche Pendelzeiten von über 2 Stunden, in Einzelfällen sogar bis zu 3 Stunden. Diese Belastung ist weder pädagogisch noch gesundheitlich vertretbar. 2. Unzureichende Anbindung an den ÖPNV: Das Gebäude des ehemaligen Hessenkollegs ist nur unzureichend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Nach aktuellem Kenntnisstand steht um 14:30 Uhr lediglich ein einzelner Shuttlebus zur Verfügung. Schüler*innen haben somit keine Möglichkeit, das Gelände eigenständig und flexibel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verlassen. 3. Unzumutbare Bedingungen für inklusiv beschulte Kinder: Die IGS Süd ist eine inklusive Schule. Für viele der inklusiv beschulten Kinder stellt der lange Schulweg eine besondere physische und psychische Belastung dar, die dem Anspruch auf gleichberechtigte Bildung entgegensteht. 4. Unvergütete Mehrbelastung des inklusiven Personals: Die Integrationsassistent*innen sind gezwungen, zunächst zum Südbahnhof zu fahren, um dort die Kinder in Empfang zu nehmen, und anschließend gemeinsam mit ihnen zum Rebstock zu pendeln - oftmals mit mehrfachen Umstiegen. Diese zusätzlichen Wegezeiten werden bislang nicht vergütet. 5. Sinkende Anmeldezahlen zu befürchten: Die IGS Süd ist die einzige integrierte Gesamtschule im Frankfurter Süden. Die Verlagerung nach Bockenheim wird voraussichtlich zu einem deutlichen Rückgang der Anmeldezahlen aus diesem Einzugsgebiet führen. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass Familien aus Bockenheim oder dem Westen der Stadt ihre Kinder an einer Schule anmelden, die perspektivisch zurückverlegt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat dringend gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es realistische Alternativen zur Unterbringung der IGS Süd im ehemaligen Hessenkolleg, z. B. durch Nutzung anderer städtischer Gebäude, Modul- oder Containerlösungen im Frankfurter Süden, um die Schule wohnortnah zu belassen? - Wie wird sichergestellt, dass die Schüler*innen, insbesondere inklusiv beschulte Kinder, keine unzumutbaren Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen? - Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Betreuung durch das pädagogische Personal (inkl. Integrationskräfte) weiterhin sicherzustellen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern? - Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass der Fortbestand und die Attraktivität der IGS Süd auch während der Interimsphase gewährleistet bleibt? Begründung: Eine Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung - sie ist Lebensmittelpunkt für Kinder und ein zentraler Bestandteil des sozialen Miteinanders im Stadtteil. Die geplante Auslagerung gefährdet sowohl die Chancengleichheit der Schüler/ innen als auch die Funktionsfähigkeit der Schule als wohnortnahe Bildungseinrichtung. Eine Lösung innerhalb des Frankfurter Südens ist daher unabdingbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6912 entstanden aus Vorlage: OF 1120/2 vom 10.04.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird dringend dazu aufgefordert, dass bis zum kurdischen Neujahrsfest 2026 die Veranstaltungsinfrastruktur für die rund 50.000 Besucher des Newroz-Festes im Rebstockpark deutlich ausgebaut wird. Hierzu gehören: a) ausreichende und extra ausgewiesene Parkmöglichkeiten; b) eine Takterhöhung des ÖPNV während des Festes; c) zusätzliche temporäre Abfallbehälter. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um einer starken Vermüllung der Parkanlage und einem erneuten Verkehrschaos im nächsten Jahr entgegenzuwirken. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob während künftiger vergleichbarer Großveranstaltungen im Rebstockpark a) zusätzliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs und b) Zufahrtsbeschränkungen in das Rebstockviertel für Nichtanlieger (entsprechend der Praxis im Kuhwaldviertel) umsetzbar sind. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das kurdische Neujahrsfest den Charakter einer Demonstration aufweist oder eher als Volksfest einzustufen ist. Begründung: Am 29.03.2025 fand das diesjährige Newroz-Fest im Rebstockpark statt. Wie schon im letzten Jahr hatte der Veranstalter rund 15.000 Besucher erwartet. Stattdessen wurde der Rebstockpark und das angrenzende Wohnviertel von bis zu 50.000 Besuchern besucht und durchquert. Die Straßenbahn 17 reichte nicht aus, um die Besucher vom Bahnhof in den Rebstock zu transportieren. Erneut, und trotz Öffnung des Messeparkhauses, parkten Autos illegal im Wohnviertel, u. a. in Feuerwehrzufahrten und im Park auf nicht dafür vorgesehenen Flächen. Anwohnern war es zeitweise nicht möglich, ihre Tiefgaragen und das Quartier zu verlassen bzw. wieder ihr zu Hause zu erreichen. Die kleinen Abfallbehälter reichten nicht aus, um den anfallenden Müll aufzufangen. Ziffer 2. wurde aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Anwohnerschaft eingefügt, zusätzliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. Zufahrtsbeschränkungen für Nichtanlieger (wie im Kuhwaldviertel möglich) vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Böllerverbot im Neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1073/2 vom 01.02.2025 Betreff: Böllerverbot im Neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, mit sofortiger Wirkung ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark anzuordnen. Begründung: Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Vermüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut NABU Hessen werden nur zu Silvester 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. NABU sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im Neuen Rebstockpark wurde einem Ortsbeiratsmitglied von Anwohner*innen mehrfach zugetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536 entstanden aus Vorlage: OF 1075/2 vom 26.01.2025 Betreff: Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten Vorgang: OM 5881/24 OBR 2; ST 2178/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. seit wann die Stellplatzverpflichtung gegenüber der Messe Frankfurt GmbH besteht; 2. in welchem Umfang und wie häufig die Rasenflächen im Rebstockpark als (Ausweich-) Parkplatz in den letzten drei Jahren benötigt bzw. genutzt wurden; 3. ob die Parkplatzflächen in Abstimmung mit der Messe verringert werden können, ohne dass Gefahr besteht, dass Ausstellende auf die umliegenden Wohngebiete ausweichen; 4. welche Maßnahmen in Abstimmung mit der Messe getroffen werden können, um die (Ausweich-) Parkflächen ökologisch aufzuwerten, z. B. durch Blühstreifen, ökologische Nischen für Igel und andere gefährdete Arten oder Baumpflanzungen. Begründung: Wie zuletzt in der Stellungnahme ST 2178 berichtet, besteht rund um den Weiher des Rebstockparks "... aufgrund von vor langer Zeit vereinbarten vertraglichen Vorgaben eine Stellplatzverpflichtung seitens der Stadt Frankfurt an die Messe GmbH, die die Nutzung des Rebstockparks als (Ausweich-) Parkplatz im Rahmen von Messeveranstaltungen umfasst. Dies beinhaltet, dass die Rasenflächen vertragsgemäß kurzgehalten werden müssen." Da der Vertrag zwischen Messe und Stadt Frankfurt bereits "vor langer Zeit" geschlossen wurde, sich die Anzahl und Durchführung der Messen allerdings über die Zeit verändert haben, sollte die Stellplatzverpflichtung überprüft werden. Durch diese Stellplatzverpflichtung ist eine ökologische Aufwertung, z. B. in Form von Blühwiesen, derzeit unmöglich. Eine solche wäre im Sinne des Artenschutzes, der Klimaanpassung und der Aufenthaltsqualität allerdings dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5881 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2178 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 841 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1758
Seilbahn als Spielgerät für Kinder im Neuen Rebstockpark errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2024, OF 1036/2 Betreff: Seilbahn als Spielgerät für Kinder im Neuen Rebstockpark errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die ursprünglich für den Europagarten geplante Seilbahn als Spielgerät für Kinder im Neuen Rebstockpark angesiedelt werden kann, wenn sie im Europagarten doch nicht installiert wird. Sofern der Neue Rebstockpark aus Sicht der Stadt als Alternativstandort in Erwägung gezogen wird, stellt der Magistrat dem Ortsbeirat 2 mögliche Planungsvarianten vor und bindet ihn in die weitere Gestaltung ein. Begründung: Im Rahmen der Neugestaltung des Europagartens war ursprünglich die Errichtung einer Seilbahn als Spielgerät für Kinder vorgesehen. Nachbarschaft und Parteien aus dem Ortsbezirk 1 fürchten aber eine Überfrachtung des Europagartens mit Spielgeräten (siehe z. B. FNP vom 29.10.2024). Eine Ansiedelung der Seilbahn an einem anderen Ort wird bereits diskutiert. Im Neuen Rebstockpark wäre für Ansiedlung der Seilbahn ausreichend Platz, der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung groß genug und es entstünde so eine attraktive Spielmöglichkeit für Kinder des Rebstockviertels und der angrenzenden Stadtteile. Ein möglicher Standort ist auf dem Kartenausschnitt gezeigt. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1036/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP und 1 Linke gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenNilgänse (Kanada- und Graugänse)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5881 entstanden aus Vorlage: OF 980/2 vom 25.08.2024 Betreff: Nilgänse (Kanada- und Graugänse) Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um schädliche Auswirkungen der Gänsepopulationen im Rebstockpark zu reduzieren. Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen ergeben sich für den Rebstockpark aus den Erfahrungen mit den Lenkungsmaßnahmen im Frankfurter Ostpark 2019? 2. Welche Ergebnisse brachte der runde Tisch zu diesem Thema? Begründung: Seit Jahren steigt die Population von gebietsfremden Gänsen, wie den Nilgänsen. Diese werden als invasiv eingestuft, sie vertreiben die hier eigentlich beheimateten Tiere. Parknutzer*innen fühlen sich massiv durch die Hinterlassenschaften der vielen Tiere gestört. Die Liegewiesen um den Weiher herum sind kaum als Liegewiesen nutzbar oder gar begehbar. Zudem sorgt der massive Output der Gänse auch zu einer Überdüngung des Weihers, das Seesystem des Weihers droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2178 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536
Verkehrssituation rund um das Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssituation rund um das Rebstockbad Vorgang: OM 4648/23 OBR 2; OM 5140/24 OBR 2; ST 528/24; ST 1094/24 1. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, endlich eine Lösung, auch unter Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Mitbürger für den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat in naher Zukunft vorzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Neubaus des Rebstockbads die Verkehrssituation an der Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee zu überdenken und auch diesbezüglich Kontakt mit dem Ortsbeirat aufzunehmen. Der Magistrat wird aufgefordert, hierzu zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsvorsteher zu vereinbaren. Begründung: Zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648, sowie der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140, sei darauf hingewiesen, dass es unverzichtbar ist, nicht nur zugunsten der Anwohner und der Schüler, sondern künftig auch zugunsten der Schwimmbadbesucher die Verkehrssituation zu überdenken. Es wird daher erneut auf die Erforderlichkeit eines neuen Konzepts hingewiesen. Ergänzend zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1094 (auf die Vorlage OM 5140 hin), sei darauf hingewiesen, dass das Thema schon sehr lange bekannt ist und daher die Aussage, dass eine kurz- oder mittelfristige Lösung nicht zu erwarten sei, vor dem Hintergrund der Dringlichkeit des Anliegens inakzeptabel ist. Schließlich ist der derzeitige Übergang, der nur außerhalb der Messezeiten passierbar ist, zwischen dem Neuen und dem Alten Rebstockpark für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht nutzbar. Der Termin, der in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, in Aussicht gestellt wurde, hat bis heute nicht stattgefunden. Dem Ortsbeirat liegen keine Terminvorschläge vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 entstanden aus Vorlage: OF 926/2 vom 13.05.2024 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2 als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge Alter/Neuer Rebstockpark (Straße Zum Rebstockbad) sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee an dem in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, angekündigten ämterübergreifenden Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen Altem und Neuem Rebstockpark ein. Er kennt die Verkehrssituation sehr gut und steht darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 28.01.2024 Betreff: Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 4648/23 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark für das Gymnasium Römerhof und ggf. weitere Schulen im Bezirk passierbar und sicher für Schulkinder zu gestalten. 2. zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Radwegverbindung vom Alten Rebstockpark zum Gymnasium Römerhof realisiert werden kann. Begründung: Derzeit führt der Radschulweg für das Gymnasium Römerhof an einer ungesicherten und unpassierbaren Stelle über die Straßen Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock. Entgegen mehrfacher Hinweise und Beschlüsse des Ortsbeirats, zuletzt mit der Anregung vom 16.10.2023, OM 4648, endlich einen sicheren Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu schaffen, wurde eine solche Maßnahme bislang nicht umgesetzt. Die Radverkehrsverbindung Alter Rebstockpark/Gymnasium Römerhof ist für die Schülerinnen und Schüler unverzichtbar. Da sich die Bebauung zu verzögern scheint, besteht Informationsbedarf hinsichtlich der zeitnahen Umsetzung (vgl. dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2776). (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Zugriff: 28.01.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Aktenzeichen: 32-1
Gehweg Ursinusstraße ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenGegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark - für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.11.2023, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 733/2 vom 04.09.2023 Betreff: Gegen eine weitere Genehmigung fĂĽr das Love-Family-Festival im Rebstockpark - fĂĽr kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur VerfĂĽgung stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. fĂĽr das Love-Family-Festival im nächsten Jahr keine erweiterte Genehmigung mit einer zu erwartenden erhöhten Teilnehmerzahl (von 10.000 auf 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und einer Erhöhung der Lautstärke (von 65 Dezibel auf 70 Dezibel) zu erteilen; 2. auĂźer den bereits seit Jahren auf dem Rebstockgelände stattfindenden Kulturfestivals (kurdische und afrikanische Festivals), keine weiteren Genehmigungen zu erteilen; 3. kommerzielle Festivals nur in Veranstaltungshallen wie Jahrhunderthalle und Festhalle oder in den beiden Stadien (FSV-Stadion oder Waldstadion) und auf dem Messegelände zu genehmigen. BegrĂĽndung: Seit Jahren gibt es auf dem Gelände des Rebstockparks Probleme mit kommerziellen Festivals. In diesem Jahr fand das Love-Family-Festival mit einer reduzierten Zahl von 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und einer reduzierten Lautstärke von 65 Dezibel statt. FĂĽr das nächste Jahr plant die Mannheimer Agentur eine deutliche Steigerung fĂĽr die Veranstaltung: 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Erhöhung der Lautstärke auf 70 Dezibel. Auf dem Gelände finden seit Jahren bereits drei bis vier nicht kommerzielle Festivals, wie kurdische und afrikanische Festivals, statt. AuĂźer diesen Festivals sollen nicht noch weitere genehmigt werden. Zu berĂĽcksichtigen sind die Anwohnerinnen und Anwohner des Rebstockparks und der Kuhwaldsiedlung, die bereits durch die Veranstaltungen der Messe stark belastet sind. Eine weitere zusätzliche Belastung durch GroĂźveranstaltungen ist den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten. Der Rebstockpark ist ein zu schĂĽtzendes Landschaftsschutzgebiet und kein VergnĂĽgungs- und Parkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 800 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 22.11.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Die Ziffer 1. der Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 411 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRĂśNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss fĂĽr Kultur, Wissenschaft und Sport) zu b) GRĂśNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Votum im Ausschuss fĂĽr Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.01.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 411 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRĂśNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung) zu b) GRĂśNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (OA 411 = Annahme) BFF-BIG (OA 411 = vereinfachtes Verfahren) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 411 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRĂśNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung) zu b) GRĂśNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4337, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 67-0
Love Family Park Festival
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4710 entstanden aus Vorlage: OF 732/2 vom 28.08.2023 Betreff: Love Family Park Festival Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Bilanz des Love Family Park Festivals am 23. Juli 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark ausfällt. Dabei soll vor allem zu folgenden Punkten informiert werden: 1. Welche Auflagen wurden für die Durchführung des Festivals seitens der städtischen Fachämter formuliert und wurden diese alle eingehalten? 2. An- und Abreise-Situation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohnern. 3. Lärmmessungen. 4. Gab es Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in unmittelbarer Nähe? 5. Zusammenarbeit/Kooperation mit dem Veranstalter. 6. Gab es Zwischenfälle/Bedarf an Polizeieinsatzkräften? 7. Müllsituation: wie wurde das Gelände inkl. der Parkflächen hinterlassen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es bereits Planungen für zukünftige Love Family Park Veranstaltungen im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark gibt. Falls es Planungen für kommende Veranstaltungen am Rebstockpark geben sollte (Love Family Park oder andere Festivals/Events), wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 2 sowie die Anwohnerinnen und Anwohner unverzüglich über die Planungen in Kenntnis zu setzen und diese mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das Love Family Park Festival wurde am 23. Juli 2023 erstmalig im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark und in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes durchgeführt. Laut Veranstalter haben ca. 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Festival besucht. In der Presse wie auch auf der Website des Veranstalters ist nun zu entnehmen, dass nächstes Jahr eine große Jubiläumsveranstaltung (25 Jahre) geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 455 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Achtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 706/2 vom 21.06.2023 Betreff: Achtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Metallleisten zur Begrenzung der Wege im Neuen Rebstockpark, insbesondere am südlichen Rand parallel zur Straße Zum Messeparkhaus Rebstock , entweder gänzlich entfernt werden oder so bearbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr mehr besteht. Begründung: Die Metallleisten weisen teils scharfe Kanten auf und bergen daher Verletzungsgefahren für Mensch und Tier. Auch könnte Stolpergefahr bestehen. Daher sind diese Leisten zu entfernen oder entsprechend zu behandeln. Zur Lage der Metallleisten Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Beispiel einer solchen Metallleiste Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 40 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1543, zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da-Vinci-Allee und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der Kita Rebstockpark vorzunehmen. Begründung: Im Rebstock-Quartier, das verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci-Allee (im Norden), Wilhelmine-Reichard-Weg (im Süden), August-Euler-Straße (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise-Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1805 Aktenzeichen: 32-4
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 entstanden aus Vorlage: OF 812/1 vom 13.04.2023 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende in den Ortsbezirken 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 der Anregung OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut einem einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 Pkws widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten und Co sind Anwohnende des Europaviertel auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstockweiher ist dann wie ausgestorben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Hundekotbeutelspender im und am Neuen und Alten Rebstockpark installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3560 entstanden aus Vorlage: OF 595/2 vom 29.01.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender im und am Neuen und Alten Rebstockpark installieren Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt anzuweisen je zwei Hundekotbeutelspender an Zugängen des alten, sowie neuen Rebstockparks zu installieren. Begründung: Der alte, sowie der neue Rebstockpark sind Herz und grüne Lunge des Rebstockquartiers sowie der angrenzenden Quartiere. Seit den Corona-Jahren 2020 und 2021 haben sich auch die Anzahl der anwohnenden Hunde um ein Vielfaches gesteigert. Mensch und Tier nutzen beide Parks zu allen Gassirunden, also bis zu drei bis viermal täglich. "Vergessen" der Kotbeutel soll kein Grund zur Unsauberkeit im Park darstellen. Ein Mitglied des Ortsbeirates übernimmt gerne die Betreuung der Kotbeutelspender. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1030 Aktenzeichen: 67-0
Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3434 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 19.01.2023 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen? d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden? e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)? f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt? g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung? i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate? j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine? l) Wie groß ist die Traglast auf den Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter? m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang? n) Wie viel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser kann pro Quadratmeter durch die Rasengitter versickern? o) Wie viel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern? p) Wie sieht das von der Messe und den Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt? q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d. h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte? r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen? s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus? t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen? u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein? Begründung: Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf den Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Spielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Hinweisschilder für öffentliche Parks im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3199 entstanden aus Vorlage: OF 232/7 vom 02.11.2022 Betreff: Hinweisschilder für öffentliche Parks im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Eingangsbereichen der Parkanlagen des Ortsbezirks 7 Hinweisschilder zur Nutzung öffentlicher Grünanlagen mit dem Hinweis auf E-Scooter-Verbot aufgestellt werden. Begründung: Zwischen Fußgängern, Radfahrern und E-Roller-Nutzern kommt es in den Parkanlagen immer wieder zu prekären Situationen. Rücksicht aufeinander wird leider zu oft nicht genommen. Besonders Fußgänger kommen oft in gefährliche Situationen. Im Rebstockpark wurden nun solche Hinweisschilder erstmals aufgestellt. Diese Beschilderung kann ein erster Schritt sein, die Parks für alle Nutzer sicherer zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 392 Aktenzeichen: 67 0
Informationsbedarf - Geplante Umsiedlung der Dippemess auf das Messegelände am Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 530/2 Betreff: Informationsbedarf - Geplante Umsiedlung der Dippemess auf das Messegelände am Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Stadträtin Sylvia Weber, bzw. Angehörige des Dezernats für "Bildung, Immobilien und Neues Bauen" zur nächsten Sitzung des Ortsbeirat 2 am 23. Januar 2023 einzuladen, um die Pläne der Stadt zur Umsiedlung der Dippemess den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk sowie den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 vorzustellen. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass die Stadt bereits konkrete Pläne für die Umsiedlung der ‚Dippemess' auf das Rebstockgelände entwickelt und diese bereits der EZB und anderen Beteiligten vorsgestellt hat. Der Ortsbeirat 2, bzw. die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk wurden trotz mehrmaliger Anfragen des Gremiums an die Stadt, bzw. das zuständige Dezernat bisher immer noch nicht infomiert. Das vorgesehene Gelände am Rebstock ist für eine Nutzung als Festplatz ungeeignet. Das Gelände würde nicht nur für die Frühjars- und Herbstdippemess genutzt, sondern auch als Ausweichquartier für Zirkusse wie beispielsweise den Great Christmas Circus, aber auch für Flohmärkte oder Shisha-Ausstellungen genutzt werden. Das Gelände würde ganzjähtrig genutzt, das ist den Anwohnern nicht zuzumuten. Weiterhin befindet sich der Platz in Zone 1 des Landschaftsschutzgebietes FFM - für die Ertüchtigung des Areals als Festplatz müssten Flächen versiegelt, bzw. Fundamente gegossen werden, Strom und Elektronik müssen ebenfalls verlegt werden. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 530/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 530/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenBiegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbockkäfer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3105 entstanden aus Vorlage: OF 520/2 vom 12.10.2022 Betreff: Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbockkäfer Der Magistrat wird gebeten, zur Entwicklung eines stabilen, nachhaltigen Waldbestands mit einem hohen Erholungswert für die Frankfurterinnen und Frankfurter folgende vom Grünflächenamt und Umweltamt geplanten Maßnahmen im Biegwald umzusetzen: 1. Wegerückbau: Das Grünflächenamt und Umweltamt haben unter Mitarbeit des Senckenberg Instituts ein Konzept zum Rückbau von Wegen im Biegwald erarbeitet, um durch die Aufgabe von Wegen die notwendigen Flächen für die Verkehrssicherung zu minimieren (siehe Anlage). 2. Reduzierung der Verkehrssicherungspflicht: Gemäß einer aktuellen forstbehördlichen Begutachtung entsprechen die Größe und die vorhandenen Baumarten des Biegwalds einer Klassifizierung an Wald im Sinne des Waldgesetzes. Die Verkehrssicherungspflicht im Wald umfasst nur die Waldränder angrenzend an öffentliche Verkehrswege, Bebauung, Kleingartenanlagen etc. und innerhalb des Waldes auch die Haupterholungswege. Durch die Umwandlung des Biegwaldes von einer öffentlichen Grünanlage zu einem Stadtwald kann der wesentlich geringere Umfang von Verkehrssicherungsmaßnahmen angewendet werden. 3. Entwicklung von Naturwaldzellen: Die Reduzierung der notwendigen Flächen, die den Verkehrssicherungspflichten unterliegen, ermöglicht die Bildung von größeren zusammenhängenden Naturwaldzellen, in denen sich der Wald stabilisieren kann und gleichzeitig Lebensraum für den vorhandenen geschützten Heldbockkäfer bieten. Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist die gezielte Förderung eines Eichenbestandes die Grundlage für den langfristigen Erhalt des geschützten Heldbockkäfers. Der 18,4 Hektar große Biegwald liegt nördlich der A 648 auf Höhe des Rebstockparks. Laut Bebauungsplan ist er als öffentliche Grünanlage festgesetzt, die sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamts befindet. Der Biegwald unterliegt bis auf die Fläche des ehemaligen Waldspielplatzes nicht der städtischen Grünanlagensatzung. Begründung: Der Biegwald leidet zunehmend unter den klimatischen Veränderungen der letzten Jahre. Aufgrund der vergangenen Trockenjahre sind bereits zahlreiche Altbäume geschädigt, sodass vermehrt umfangreiche Baumfällungen und Kronenrückschnitte entlang der Wege durch den Unterhaltungsbezirk des Grünflächenamts durchgeführt werden mussten, um die Verkehrssicherung für die Nutzerinnen und Nutzer des Biegwaldes zu gewährleisten. Der damit verbundene Verlust von Altbäumen hat den Waldbestand teilweise zu einem aufgelichteten Wald ohne geschlossenem Kronendach verändert. Das Grünflächenamt befürchtet für die Zukunft einen weiteren Verlust des Waldcharakters mit erheblich eingeschränkten Erholungsqualitäten für die Bevölkerung, wenn weiterhin die strengen, flächendeckenden Verkehrssicherungsmaßnahmen für eine öffentliche Grünanlage durchgeführt werden. Im Biegwald befinden sich zudem zahlreiche Eichen, die vom streng geschützten Heldbockkäfer besiedelt sind. Die Fällung und Kappung von Eichen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefährden das langfristige Ziel, den Biegwald als Lebensraum für den Heldbockkäfer zu erhalten. Anlage 1 (ca. 578 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 427 Aktenzeichen: 67-0
Sitzgelegenheiten wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2953 entstanden aus Vorlage: OF 488/2 vom 25.09.2022 Betreff: Sitzgelegenheiten wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten auf den Mäuerchen entlang des Wilhemine-Reichard-Wege s für Besucher des Neuen Rebstockparks wiederherzustellen. Hierzu sollten witterungsbeständige sowie pflegeleichte Materialien eingebracht werden. Begründung: Entlang des Wilhelmine-Reichard-Weges sind neben jedem Eingang in den Park Einbuchtungen, die zum Verweilen einladen. Die Einbuchtungen sind durch Mäuerchen eingefasst. Bis vor einigen Jahren waren auf den Mäuerchen Holzpaneelen angebracht. Diese waren verwittert und sind nach der Entfernung nicht nachgerüstet worden. Besucher des Parks nutzen die Orte zur Begegnung und die Wiederherstellung kann die Erholungsqualität der Besucher wesentlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 114 Aktenzeichen: 67 0
Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen Parkanlagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2934 entstanden aus Vorlage: OF 469/2 vom 17.09.2022 Betreff: Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen Parkanlagen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie die Igelpopulationen in den städtischen Parks im Ortsbezirk und deren Entwicklung von städtischer Seite registriert und überwacht werden und b) welche Maßnahmen zum Schutz der Igelpopulationen in den städtischen Parks im Ortsbezirk aktuell umgesetzt werden bzw. welche derartigen Maßnahmen in den nächsten zwölf Monaten geplant sind; c) was das größte Bedrohungspotenzial für Igel darstellt. 2. Weiter wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für die städtischen Parks im Ortsbezirk zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: a) Verzicht auf den Einsatz von Laubsaugern; b) Maßnahmen zur Förderung der Laufkäferpopulationen, auf Basis der Empfehlungen eines Entomologen; c) vermehrte Anpflanzung einheimischer Heckengewächse; d) Errichten natürlicher Unterkünften wie Reisig- und Laubhaufen sowie Totholzstapel; e) Installation igelfreundlicher Wildtiertränken; f) regelmäßige Veranstaltungen und Workshops des Umweltamtes für anliegende Schulen, Kitas und interessierte Bevölkerung zum Thema Artenschutz in den städtischen Parks. Begründung: Es handelt sich um Anregungen einer Anwohnerin des Rebstockparks. Igel gehören zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Danach ist es unter anderem untersagt, Igel selbst zu verletzen oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen. Die verstärkte Nutzung der Parkanlagen während der Coronazeit sowie die Hitzewellen der vergangenen Sommer bedeuten zusätzlichen Stress und Belastungen für Tiere, auch für Igel. Anwohnende berichten, dass sie zunehmend seltener Igel sichten. Die Römer-Koalition hat sich vorgenommen, den Artenschutz in Frankfurt zu verbessern. Hierzu legt der Koalitionsvertrag fest, dass "Parks und Grünflächen ... dabei weiter mit einem hohen Anteil an ökologisch wertvollen Elementen (Wildblumenwiesen, Insektenhäuser, Gewässer, ...)" weiterentwickelt werden sollen. Die unter Ziffer 2. genannten Maßnahmen zielen auf diese Ziel ab. Parks und Grünanlagen sind lebendige Klassenzimmer. Hier kann Artenschutz anschaulich nahegebracht und für die Bedeutung des Schutzes der Flächen sensibilisiert werden. Im Rahmen gemeinsamer Mitmachaktionen und Workshops könnten, z. B. mit Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen, Igelhäuser oder Wildtränken gebaut und aufgestellt werden. Das würde dem Artenschutz und gleichzeitig der Kommunikation zwischen der Stadt, dem Grünflächenamt und der Bevölkerung dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 116 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1539
Verlagerung der Gelder zur Sanierung des Weihers im Rebstockpark zu der Sanierung des Weihers im VonBernusPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 19.06.2022 Betreff: Verlagerung der Gelder zur Sanierung des Weihers im Rebstockpark zu der Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park Der Magistrat wird beauftragt, die eingeplanten Mittel für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark zur Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park zu verwenden, da der Weiher im Rebstockpark erst nach der Vollendung des Neubaus des Rebstockbades stattfinden kann. Begründung: Laut Aussage des neuen Leiters der Grünflächenunterhaltung im Grünflächenamt sind für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark Mittel eingestellt. Der Weiher im Rebstockpark kann aber erst saniert werden, wenn der Neubau des Rebstockbades stattgefunden hat. Dies kann fünf Jahre dauern. Der Weiher im Von-Bernus-Park kippt seit Jahrzehnten immer während der heißen Jahreszeit um und ist dringend sanierungsbedürftig. Für die Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park sind keine Mittel eingeplant. Da die Mittel für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark während der Bauzeit des Rebstockbades nicht ausgegeben werden können, wäre es sinnvoll, diese Mittel für die dringende Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park auszugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2772 Aktenzeichen: 67 0
Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2747 entstanden aus Vorlage: OF 441/2 vom 25.08.2022 Betreff: Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, a) den Ortsbeirat unverzüglich darüber zu informieren, ob und wann der Magistrat die öffentlich diskutierte und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates erstmals informell am 18. Juli 2022 vorgetragene Überlegung, die Veranstaltung der Frankfurter Dippemess an einen Standort im Rebstockviertel zu verlegen, auf Machbarkeit prüfen lässt, und das weitere Vorgehen in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 unmittelbar vorzustellen; b) zu prüfen und zu berichten, wie bei einer Verlagerung der Dippemess an den Rebstock das Feldbahnmuseum und die Kleingartenvereine in diese Überlegungen einbezogen werden; c) zu prüfen und zu berichten, wie die Interessen des Feldbahnmuseums berücksichtigt werden, um seinen Museumszweck als Touristenattraktion und seine wirtschaftliche Existenz auch zukünftig für Frankfurt zu erhalten. Begründung: Der Ortsbeirat hat zu den öffentlich diskutierten Überlegungen des Magistrats, die Veranstaltung der Frankfurter Dippemess an einen Standort im Rebstockviertel zu verlegen, schon in seiner Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443, Stellung genommen. Sollte der Magistrat sich jedoch in Kürze dazu entschließen, diese Überlegungen ernsthaft von der Verwaltung prüfen zu lassen, wofür einiges spricht, ist der Ortsbeirat gehalten, sich ohne Zuwarten auf eine etwaige Machbarkeitsprüfung der Stadt, unmittelbar und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern mit anderen Beteiligten (u. a. Messe Frankfurt, Organisatoren der Dippemess, Feldbahnmuseum, Kleingartenvereine) ein faires Bild zu machen. Dies damit der Ortsbeirat gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Ortsbeirates in der Lage ist, die Interessenslage der weiteren Beteiligten an den öffentlich diskutierten Überlegungen des Magistrats einzuschätzen, die schon aus ökologischen, verkehrlichen sowie aus Sicht der Anwohnerinteressen mehr als fraglich erscheinen. Mit Blick auf das Feldbahnmuseum möge der Magistrat berücksichtigen, dass es ganzjährig seine baugenehmigte Eisenbahnstrecke quer durch den Rebstockpark mit seinen Museumszügen nutzt. Dies ist nach Auskunft des Frankfurter Feldbahnmuseum e. V. notwendig, um den Museumszweck zu bedienen und diese Touristenattraktion für Frankfurt am Main zu erhalten. Außerdem dienen die Fahrteinnahmen dazu, die laufenden Kosten zu decken und für den erst kürzlich mit der Stadt abgeschlossenen Pachtvertrag aufkommen zu können. Bei einer Verlagerung der Dippemess und anderer Veranstaltungen, die derzeit am Festplatz durchgeführt werden, wäre der Bahnbetrieb nach Einschätzung des Feldbahnmuseums faktisch über lange Zeiträume, erwartet werden bis zu 200 Belegtage, auf dem Rebstock stillgelegt und das Museum seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2770 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-34-23
Raum für alle im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2253 entstanden aus Vorlage: OF 382/2 vom 15.05.2022 Betreff: Raum für alle im neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, eine Nutzerordnung im neuen Rebstockpark wie folgt umzusetzen: Der Wilhelmine-Reichard-Weg ist ein ausgeschriebener Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Pfade und Gehwege innerhalb des Parks sollten nicht von Fahrradfahrern sowie E-Scooter-Nutzern durchfahren werden. Diese Wege sollten ausschließlich für kleine und große Fußgänger nutzbar sein. Begründung: Der Wilhelmine-Reichard-Weg ist ein circa 4,20 Meter (engste Stelle) breiter Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer. Innerhalb des Parks sind die Gehwege mit circa zwei bis 2,30 Meter wesentlich schmaler. Die Sicherheit sowie die entspannte Nutzung des Parks für Spaziergänger, Jogger usw. kann nicht gewährleistet werden, wenn weiterhin E-Scooter- und Radfahrer mit hohen bis sehr hohen Geschwindigkeiten die Nutzer zu Fuß aus dem Weg hupen und klingeln und diese dann beiseite springen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2421 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 381/2 vom 15.05.2022 Betreff: Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Vorgang: OM 482/21 OBR 2; ST 1794/21 Der Magistrat wird ergänzend zu der Anregung vom 05.07.2021, OM 482, gebeten, 1. an folgenden drei Stellen im neuen Rebstockpark Müllgaragen zu platzieren: - Straße Zum Messeparkhaus/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg; - August-Euler-Straße/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg (am Spielplatz); - Im Park, Mitte der ersten Querstraße (siehe Foto); 2. alle anderen vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit Deckel auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leergeräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt. Die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern sein soll. Zusatz: An den genannten drei Stellen halten sich Parknutzer auf, picknicken oder essen ihre Pizza dort. Entsprechend groß ist der Müllanfall. Die vorhandenen Müllbehältnisse reichen nicht aus, um die Masse an Müll aufzunehmen. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1951 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Aufforstung neuer Rebstockpark/Beseitigung von Verletzungsgefahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2090 entstanden aus Vorlage: OF 355/2 vom 14.04.2022 Betreff: Aufforstung neuer Rebstockpark/Beseitigung von Verletzungsgefahren Der Magistrat wird gebeten, eine potenzielle Verletzungsgefahr durch Metallbegrenzungen in den Böden (siehe Abbildung) im neuen Rebstockpark unverzüglich zu beseitigen. Die Metallbegrenzungen bilden die Grenze zwischen Fußgängerpfad und Rasenfläche. Hier sollte aus Sicht des Ortsbeirates entweder die Metallbegrenzung entfernt oder durch die Aufforstung der Rasen und die Parkwege in die Begrenzungen eingebettet werden. Begründung: Aktuell stehen die Metallbegrenzungen bis zu zwei Zentimeter hoch aus dem Boden und stellen eine große Verletzungsgefahr für Mensch und Tier dar. Besondere Eile ist geboten, da bei guten Temperaturen Kinder barfuß im Park laufen und sich die Füße verletzen könnten. Quelle: Ramona Wagner Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1804 Aktenzeichen: 67 0
Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2089 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 11.04.2022 Betreff: Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher auf zentralen Plätzen und Straßen im Ortsbezirk 2 Zugang zu sozial- und gendergerecht gestalteten öffentlichen Toilettenanlagen haben. Dafür sollen mindestens an folgenden Orten zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen geschaffen werden: - Kurfürstenplatz - Grünanlage Zeppelinallee - Übergang Zeppelinpark/neuer Rebstockpark - Jordanischer Park 2. Im Sinne einer sozial- und gendergerechten Stadtplanung wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich des Betriebes und der Gestaltung der Toilettenanlagen folgende Kriterien zu beachten: 2.1 Die Toilettenanlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten. 2.2 Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer barrierefrei möglich sein. 2.3 Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei möglich sein. Um eine Wohlfühlatmosphäre für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten, sollten die Anlagen - innen und außen ausreichend und intelligent beleuchtet werden. Hierfür sollten nachhaltige Beleuchtungslösungen gewählt werden; - in den Innenräumen sauber und möglichst gemütlich gestaltet werden, z. B. auch durch leichte Hintergrundmusik, ausreichende Mengen an Toilettenpapier und Seife; - möglichst selbstreinigend sein. Begründung: Öffentliche Toiletten sind ein wesentlicher Bestandteil städtischer Umgebung und im Ortsbeirat 2 nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Dabei tragen öffentliche Toiletten in hohem Maße dazu bei, dass der öffentliche Raum umfassend genutzt werden kann. Untersuchungen aus Großbritannien belegen, dass eine zu geringe Anzahl öffentlicher Toiletten eine "Bedrohung für Gesundheit, Mobilität und Gleichstellung" darstellt. Befragte gaben in großer Zahl an, weniger oft oder kürzer das Haus zu verlassen aus Sorge keine öffentliche Toilette zu finden oder auch weniger zu trinken. Dies betrifft insbesondere Frauen, aber auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie Diabetes oder Darmerkrankungen. Um eine optimale Nutzbarkeit zu gewährleisten, sollten die Toiletten nicht nur barriere- und kostenfrei zugänglich, sondern auch sauber und mit allem Notwendigen ausgestattet sein. Oben erwähnte Wohlfühlatmosphäre trägt nachweislich auch dazu bei, dass Nutzerinnen und Nutzer pfleglich mit entsprechenden Räumlichkeiten umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2529 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 983 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1051 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenNutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1619 entstanden aus Vorlage: OF 263/2 vom 28.01.2022 Betreff: Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen, den Bolzplatz im n euen Rebstockpark betreffend, umzusetzen: 1. Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr verlängern; 2. die Altersbegrenzung von 14 Jahren aufheben; 3. die Sanierung der Fläche mit Ebnung des Bodens vornehmen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Erneuerung des Belags im Rahmen der Sanierung (zu 3. oben) von Asche auf versickerungsfreundlichen und mikrokunststofffreien Granulatboden bzw. nachhaltigen Kunstrasen gewechselt werden kann. Begründung: Der Bolzplatz wird von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gut angenommen. Er liegt am äußeren Rand des Parks in der Nähe der Messeparkhäuser und in einiger Entfernung zur Wohnbebauung. Es sind daher keine Lärmbelästigungen seitens der Anwohner zu erwarten. Gerade die späteren Abendstunden eignen sich für Erwachsene, die den Platz offiziell nicht benutzen dürfen, auch wenn es der Realität entspricht. Der Platz ist zudem etwas in die Jahre gekommen. Der Boden ist uneben und es bilden sich nach stärkerem Regen große Pfützen im nordöstlichen Bereich, die den Platz einige Tage unbenutzbar machen. Kunstrasen als Belag sollte wegen der verminderten Verletzungsgefahr bei Stürzen geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 864 Aktenzeichen: 67 2
Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 252/2 Betreff: Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen öffentlichen Bücherschrank vor der Seniorenresidenz Rebstockpark, Leonardo-da-Vinci-Allee 29, zu errichten. Ein Foto vom vorgeschlagenen Standort anbei. Da die 10 angebrachten Fahrradbügel zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gänze genutzt werden, wird gebeten 2-3 Fahrradbügel zu entfernen, um Raum für den Bücherschrank zu schaffen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 10.000. Begründung: Die Stelle im Ortsteil Rebstock befindet sich in direkter Nähe der Haltestelle "Rebstockbad" und der Seniorenresidenz. Entsprechende Bitten, einen öffentlichen Bücherschrank im Ortsteil Rebstock aufzustellen, liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Der Standort bietet sich an, da sich dieser vor der Seniorenresidenz befindet, in der rund 240 Senioren wohnen, die größtenteils eine Bibliothek nicht mehr aufsuchen können. Zudem liegt der Standort gegenüber der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17, sowie neben einer Bushaltestelle der Linien 54 und 50. Entsprechend viele Anwohner haben Zugang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2021, OF 32/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 252/2 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten ". . um Raum für den Bücherschrank zu schaffen." die Worte "Der vorgeschlagene Platz in der Leonardo-da-Vinci-Allee befindet sich auf privatem Grund, sodass der Magistrat gebeten wird, mit dem Eigentümer entsprechende Vereinbarungen zwecks Zustimmung zum öffentlichen Bücherschrank zu treffen. Vorab signalisierten die Eigentümervertreterinnen und -vertreter einem Mitglied des Ortsbeirates gegenüber hierzu grundsätzlich eine positive Gesprächsbereitschaft. Falls der öffentliche Bücherschrank am vorgeschlagenen Platz nicht realisiert werden kann, wird der Magistrat gebeten, alternativ den Standort im Umfeld der Montgolfier-Allee/Kreuzung Colsmanstraße, hier rechts neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Kita, zu prüfen bzw. gerne anderweitige geeignete Standorte für dieses Wohnquartier dem Ortsbeirat vorzuschlagen." eingefügt werden. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 85 2022 1. Die Vorlage OF 32/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 252/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 3. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWeitere Fahrradbügel im Rebstockquartier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1047 entstanden aus Vorlage: OF 171/2 vom 18.10.2021 Betreff: Weitere Fahrradbügel im Rebstockquartier Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den entfernten Poller links vor der Tiefgarage auf Höhe der Montgolfier-Allee 3-5 zu ersetzen; 2. auf den Parkflächen beidseits vor der Tiefgarage jeweils bis zu drei Fahrradbügel zu installieren und die Poller dadurch dauerhaft zu ersetzen; 3. an den folgenden Stellen Fahrradbügel zu installieren: a) Ecke Gebrüder-Wright-Straße/Wilhelmine-Reichard-Weg, in Richtung neuer Rebstockpark; b) in der Montgolfier-Allee, gegenüber Hausnummer 22, anstelle der Poller (Foto anbei). Begründung: Zu 1.: Der Poller, der den Parkraum direkt vor der Ausfahrt begrenzt, fehlt seit einem Verkehrsunfall vor einigen Monaten. Dies schafft seither zusätzliche Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Hier ist eine kurzfristige Maßnahme erforderlich. Zu 2.: Die Poller tragen nur unwesentlich dazu bei, dass die Ausfahrt aus der Tiefgarage für die Nutzerinnen und Nutzer sicher möglich ist. Die Parkplätze unmittelbar vor der Ausfahrt werden häufig von größeren Pkw (u. a. SUV, Kleintransporter) genutzt, sodass die Straße beidseits nur sehr schlecht einsehbar ist. Um gefährlichen Sichteinschränkungen entgegenzuwirken, sollten die Parkflächen unmittelbar vor der Ausfahrt Fahrrädern vorbehalten sein. Zu 3.: Bislang fehlt es an den genannten Stellen an sicheren Radabstellmöglichkeiten. Dies wird den Bedürfnissen und Ansprüchen der Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gerecht und führt zu unsachgemäßem Abstellen von Fahrrädern. Skizze: Installierter Poller. Der linke Poller fehlt seit einem Unfall vor einigen Monaten. Quelle: Der Magistrat, Amt für Straßenbau und Erschließung, Januar 2021 Fehlender Poller links. Quelle: privat Es fehlt an sachgemäßen Radabstellmöglichkeiten in der Gebrüder-Wright-Straße. Quelle: privat Montgolfier-Allee, gegenüber Hausnummer 22 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 474 Aktenzeichen: 66 2
Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstock
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 193/2 Betreff: Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die folgenden Maßnahmen den Bolzplatz im Neuen Rebstockpark betreffend umzusetzen: - Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern, - Altersbegrenzung von 14 Jahren aufheben und - Sanierung der Fläche mit Ebnung des Bodens und Auswechslung des Belags von Asche auf Granulatboden. Begründung: Der Bolzplatz wird von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gut angenommen. Er liegt am äußeren Rand des Parks in der Nähe der Messeparkhäuser und in einiger Entfernung zur Wohnbebauung. Es sind daher keine Lärmbelästigungen seitens der Anwohner zu erwarten. Gerade die späteren Abendstunden eignen sich für Erwachsene, die den Platz offiziell nicht benutzen dürfen, auch wenn es der Realität entspricht. Der Platz ist zudem etwas in die Jahre gekommen. Der Boden ist uneben und es bilden sich nach stärkerem Regen große Pfützen im nordöstlichen Bereich, die den Platz einige Tage unbenutzbar machen. Auch der Bodenbelag könnte -analog zu den Böden z. B. im Bolzplatz im Gleisfeldpark - durch ein Granulat ersetzt werden. . Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenLücken an den Rasenflächen im Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 191/1 Betreff: Lücken an den Rasenflächen im Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. ob die Lücken an den Rasenflächen im Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park bereits bekannt sind, 2. als (verdeckter) Mangel beim Erschließungsträger gemeldet wurden, 3. ob bzw. wann die Flächen abgenommen wurden und ob diese Mängel damals schon bestanden, 4. ob/wann mit einer Instandsetzung zu rechnen ist und 5. ob die Ursache bekannt ist und wenn ja, welche. Begründung: Die Rasenflächen im Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park weisen ähnliche "Qualität" (Schäden, Lücken und Mängel) auf, wie im Europagarten - obwohl hier kein Tiefbauwerk im Untergrund sitzt. Da der unweite Zeppelinpark und Rebstockpark solche Mängel nicht aufweisen, kann es nicht an den klimatischen Bedingungen liegen. Wurde eventuell auch der Untergrund zu stark verdichtet oder Bauschutt als Untergrund verwendet, ähnlich wie im Europagarten? Gleisfeldpark Lotte-Specht-Park Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 196 2021 Die Vorlage OF 191/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBäume pflanzen im alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 135/2 vom 28.08.2021 Betreff: Bäume pflanzen im alten Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die insgesamt circa zehn Betonkreise aus dem alten Rebstockpark zu entfernen und dort Bäume zu pflanzen. Begründung: Entlang des südlichen Wegs im alten Rebstockpark auf Höhe der Bezirkssportanlage gibt es insgesamt 10 Betonkreise. Es soll sich dabei um Kugelstoßringe handeln. Niederschlag bleibt auf den Kreisen stehen und verdampft. Mit Blick auf die vergangenen Hitzesommer, welche zu erhöhter Trockenheit im Park (der Rasen war gelbbraun statt grün) führten, sollten die Betonkreise beseitigt werden, um an deren Stelle Bäume pflanzen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Niederschlagswasser bis ins Grundwasser versickern kann bzw. im Wurzelwerk gespeichert wird. Beispiel für einen zu entfernenden ehemaligen Kugelstoßring im Rebstockpark Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2105 Aktenzeichen: 67 0
Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 140/2 vom 26.07.2021 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte (Kita) Johannes, Montgolfier-Allee 22, bzw. Kita Rebstockpark, Montgolfier-Allee 10, abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weitere Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kitas und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfier-Allee nimmt an der Kita Johannes eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfier-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem medizinischen Notfall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4
Tiermisshandlungen im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 19.06.2021 Betreff: Tiermisshandlungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Tiere (Nutrias, Schwäne, Gänse und Enten) geschützt werden können. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, a) Schilder mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Straftat bei Tiermisshandlungen aufzustellen; b) Schilder mit Telefonnummern von der Tierrettungsleitstelle 0700/95 29 52 95 sowie der Stadtpolizei 069/212-44044 (täglich 24-Stunden-Betrieb) aufzustellen; c) die Kontrollfrequenz durch die Stadtpolizei oder adäquater Dritter im Park zu erhöhen; d) Informationstafeln zu den Tierarten im Park aufzustellen, die über Nutzen und Bedrohung der Bestände informieren, ggf. in Kooperation mit dem NABU. Begründung: Der Rebstockpark ist für seine täglichen Besucher eine schöne grüne Oase in der Stadt, er lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Nutrias, Schwäne und verschiedene Gänse- und Entenarten nennen den Park ihr Zuhause, und wir können um jedes Leben dankbar sein. Immer wieder gibt es jedoch Tierquäler, die Nutrias, Schwäne, Gänse oder Enten verletzen, verstümmeln oder diese gar töten. Findet ein Besucher eines dieser Tiere oder beobachtet eine solch verächtliche Handlung, findet der Besucher keinen Hinweis darauf, wer zu Hilfe gerufen werden kann. Zudem muss jeder Tierquäler den eindeutigen Hinweis erhalten: in Frankfurt kommt keiner damit ungestraft davon! Laut § 18 TierSchG wird eine versuchte oder fahrlässige Tiermisshandlung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1772 Aktenzeichen: 32 0
Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 entstanden aus Vorlage: OF 112/2 vom 19.06.2021 Betreff: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, alle vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit krähensicheren Deckeln auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leer geräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt, die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern bieten soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Antrag vom 15.05.2022, OF 381/2 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 Aktenzeichen: 67 0
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 21.06.2021 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung: Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße Am Römerhof, südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1792 Aktenzeichen: 67 0
Bushaltestelle im Rebstockpark für alle Bürger nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/2 Betreff: Bushaltestelle im Rebstockpark für alle Bürger nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu veranlassen, die betriebliche Bedarfshaltestelle für Busse, die sich am Flüchtlingsheim im Rebstockpark neben dem Fußgänger- und Radfahrer-Überweg zwischen den beiden Teilen des Rebstockparks befindet, als reguläre fahrplanmäßige Haltestelle für Fahrgäste des RMV einzurichten. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Eine Haltestelle an diesem Ort wäre für alle Benutzer des Rebstockparks von großem Vorteil, aber ganz besonders für die dort wohnenden Migranten, die bisher weite Wege zu den nächsten Haltestellen des ÖPNV zurücklegen müssen, was für Ältere und Menschen mit kleinen Kindern besonders beschwerlich ist. Dann könnte man endlich auch hier zu Recht von "Willkommenskultur" sprechen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 71/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenGesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage)
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 68/2 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage) Vorgang: V 1043/18 OBR 2; ST321/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der derzeitige Planungsstand zum Bebauungsplan B 919, auf den der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 321 vom 08.02.2019 verwies, gediehen ist; 2. welche Art Brückenbauwerk dabei mitgeprüft wird (Fußgänger/Radfahrer-Brücke oder Fahrzeug-Brücke). Begründung: Die Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen dem alten und neuen Teil des Rebstockparks hin- und herwechseln, wird an dem Übergang in der Nähe des Flüchtlingsheims zunehmend problematisch, da der Strom der Passanten, die die Straße "Am Rebstockbad" und die dreispurige Zufahrt zu den Messeparkhäusern überqueren, immer mehr zunimmt. Eine wie auch immer geregelte Ampel hat der Magistrat aber mit unterschiedlichen Begründungen mehrfach abgelehnt, die nicht immer stichhaltig waren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 100 2021 Die Vorlage OF 68/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenEin lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. b) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tiefer wurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherrin und Anrainerin des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo-da-Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben- bis achtgeschossigen Wohnriegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohnriegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z. B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden, und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung, im gesamten Rebstock-Quartier hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1764 Aktenzeichen: 61 00
Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 133 entstanden aus Vorlage: OF 19/2 vom 23.04.2021 Betreff: Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die aktuell, während der Coronapandemie, geschlossenen öffentlichen Toiletten im Rebstockpark, Max-Pruss-Straße/Parkplatz Messe, zu öffnen. Begründung: Erfreulicherweise wird in der Coronapandemie, sowieso insbesondere am Wochenende, der Rebstockpark von überdurchschnittlich vielen Bockenheimerinnen bzw. Bockenheimern zum Spaziergang genutzt. Auch die Toiletten in der nahe gelegenen Tankstelle sind geschlossen. Spaziergänger, aber auch Autobahnnutzer (Reisende) entrichten ihre Notdurft an den Zäunen der Schrebergärten bzw. frei im Rebstockpark. Zwei Punkte dazu schmälern die Qualität des Naturerlebnisses der Parkbenutzer, zumeist Familien/Bockenheimer, erheblich. Zum einen die eigene Not nicht verrichten zu können, zum anderen die andere Not zu beobachten oder aufzufinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1356 Aktenzeichen: 91 22
Ideen
Wohnmobilstellplatz für autarke Fahrzeuge mit Parkautomaten – Alter Flugplatz Bonames oder Rebstockpark
Beschreibung der Idee: Ich schlage die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes für autarke Fahrzeuge auf dem Gelände des alten Flugplatzes in Frankfurt-Bonames vor (auf dem Geländeteil der ehemaligen Unterkunft für Geflüchtete) oder am Rebstockpark. Der Stellplatz soll vor allem für Reisemobile ohne Bedarf an umfassender Infrastruktur gedacht sein (also ohne komplexe sanitäre Anlagen oder Versorgungseinrichtungen). Die Abrechnung der Nutzung könnte unkompliziert über eine Schrankenanlage und Parkautomaten erfolgen, ähnlich wie bei normalen Parkplätzen. Begründung: < Immer mehr Reisende nutzen autarke Wohnmobile, die keine zusätzlichen Versorgungsanschlüsse benötigen. < Frankfurt liegt verkehrsgünstig und bietet sich als attraktiver Zwischenstopp an. Dies wird auf unseren eigenen Reisen immer wieder angemerkt, dass Frankfurt keinen offiziellen Wohnmobilstellplatz hat. < Der alte Flugplatz Bonames und auch der Bereich um den Rebstockpark sind gut erreichbar, naturnah gelegen und dennoch stadtnah – perfekt für Reisende, die Frankfurt entdecken möchten. < Eine einfache und kostengünstige Umsetzung ohne große bauliche Maßnahmen wäre möglich. < Die zusätzliche Frequenz kann auch die lokale Gastronomie und Freizeitangebote rund um den alten Flugplatz oder Rebstockpark stärken. < Förderung des nachhaltigen Tourismus durch Verzicht auf große Infrastrukturprojekte. Vorteile: < Geringer Verwaltungsaufwand durch Parkautomaten-Lösung < Förderung von nachhaltigem und individuellem Tourismus < Attraktive Nutzung eines bestehenden Areals ohne starke Eingriffe in Natur und Umgebung < Zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt Mögliche Ausgestaltung: < Abgrenzung und Markierung der Stellplätze durch Baumstämme oder Pflanzkübel < Informationstafel über Verhaltensregeln und örtliche Angebote < Optionale Erweiterung mit Entsorgungsmöglichkeit für Grauwasser und Müll in späteren Schritten
Recht umweltfreundlicher Menschen
Fußgänger dürfen nicht benachteiligt werden. Ampel oder ein Überweg nahe Parkhaus Rebstockpark ist moralische Pflicht und gewährt Sicherheit.
Zebrastreifen zwischen altem und neuen Rebstockpark
Der alte Rebstockpark ist als Fußgänger vom neuen Rebstockpark nicht sicher zu erreichen, da er durch eine Straße getrennt ist. Es gibt keinen Zebrastreifen. Während der Messe ist dir Strassenüberquerung komplett gesperrt. Es muss ein sehr großer Umweg gegangen werden. Vorschlag: Errichtung eines Zebrastreifen, der immer, auch während der Messe, geöffnet ist.
Straßenübergang Rebstock
Am Rebstockpark ist eine Zubringerstraße zur Messe. Immer, wenn diese Straße geöffnet wird, wird der Fußgänger-Überweg gesperrt. Dennoch klettern die meisten Passanten über die Absperrung, um dennoch die Straße(n) zu überqueren. Insoweit stellt sich die Frage, warum der Fußgänger-Überweg überhaupt immer wieder gesperrt wird, zumal den Verkehrsteilnehmern, wie auch bei einer normalen Straße, zuzutrauen ist, dass sie sicher die Straße überqueren können.
Tischtennisplatten Kuhwald, Rebstock, Europaviertel
In der Kuhwald Siedlung, Rebstockviertel und Europaviertel gibt es zu wenig Sport-und Spielgeräte/- möglichkeiten für Kinder ab Schulalter. Vor allem sind keine Tischtennisplatten vorhanden. Tischtennisplatten in Kuhwald Siedlung und Rebstockpark wünschenswert.
Mehr Sicherheit im Rebstockpark
Die Straße: „Zum Messeparkhaus Rebstock“ grenzt unmittelbar an das Naherholungsgebiet „ Neuer Rebstockpark“ und ist zunehmend beliebt bei Familien und allen Anwohnern und Anwohnerinnen. Zusätzlich teilt diese Straße den alten von dem neuen Rebstockpark. Für 2 Jahre war diese Straße durchgehend für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt, Kinder haben den Raum zum spielen genutzt und sich in diesen zwei Jahren daran gewöhnt, dass dort kein motorisierter Kraftverkehr unterwegs ist. Mit Wiedereröffnung der Messe wird diese Straße nun regelmäßig geöffnet - und vor allem wurde diese Straße auch für den Auf- und Abbau und damit für den Schwerlastverkehr geöffnet. Es rollen zu diesen Zeiten ein LKW an dem anderen - häufig mit dem Mobiltelefon zur Navigation und Orientierung in der Hand - mit zu beginn 50 km/h und später 30 km/h über diese Straße. Aufgrund der nähe zur Autobahn werden diese Geschwindigkeiten häufig deutlich überschritten. Zur Wiederherstellung der Sicherheit aller Anwohner und Parknutzer und vor allem der dort lebenden Kinder- fordern wir die Stadt Frankfurt und die Messe Frankfurt auf: - Umgehend den Schwerlastverkehr „wie früher“ über den Katharinenkreisel/Philip-Reis-Straße / Tor 9 oder außen um die beiden Parkanlagen herum zu führen und von der Straße fern zu halten - Die Straße ausschließlich zu Betriebszeiten des Parkhauses frei zu geben - Die Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 10 km/h zu begrenzen - Deutlich sichtbare Warnhinweise mit VZ 136 („spielende Kinder“) oder ähnliches an der Einfahrt zur Straße anzubringen - Erarbeiten eines neuen Verkehrskonzepts ohne Trennung des alten/neuen Rebstockpark durch 5 Spuren für den MiV Es ist leider damit zu rechnen, dass ohne obige Maßnahmen es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen kann - dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und aller Anwohner sein, daher bitten wir um die Mithilfe und Unterstützung dieser Forderung. Helfen Sie mit die Sicherheit im und um den Rebstockpark zu erhöhen!
Parkbeleuchtung Neue Rebstockpark
Im Neue Rebstockpark Park fehlt es komplett an Wegebeleuchtung.
Einrichten einer Radinfrastruktur “Am Römerhof”
Auf dem Stück zwischen Rebstockpark - Richtung Biegewald /Nidda (über die A648) kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern zu Lasten dort fahrender RadfahrerInnen. Insbesondere da die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge aufgrund des nahe liegenden Autobahnzubringers häufig noch oder schon deutlich überhöht ist. Im Zuge dessen sollte auch der Fußgängerüberweg “Zebrastreifen” über die Ursinusstraße verlegt / verändert werden, da es dort bauartbedingt häufig zum “übersehen” der kreuzenden Fußgänger kommt. Als erster Schritt könnten die dort nahezu dauerhaft parkenden LKW entfernt werden und ein entsprechender baulich abgetrennter Radweg eingerichtet werden.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
E-Zapfsäule im Europaviertel / Rebstockpark
Rund um den Rebstockpark und dem Europaviertel wird das moderne Wohnen in Frankfurt wiedergespiegelt. So sollte man meinen. Doch gerade hier mangelt es an Infrastruktur für die moderne Elektromobilität. Weit und breit keine öffentliche E-Zapfsäule (es gab mal eine am REWE aber die ist schon ewig demontiert...). Die Stadt Frankfurt könnte dafür sorgen, dass diesem Missstand entgegengewirkt wird.
Neuordnung Schmidtstraße
Meiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.
Hundeverbot im Rebstockpark
Da im Rebstockpark sich viele Hundebesitzer nicht an die Leinenpflicht halten und zudem überall Hinterlassenschaften von Hunden rumliegen, sollte man konsequenterweise Hunde in diesem Park ganz verbieten.
Grillverbot im Rebstockpark
Seit Jahren beobachten wir wie der Rebstockpark unter der Vermüllung grillenden Besucher leidet. Versuche wurden gestartet, Besucher auf die angewiesenen Grillplätze hinzuweisen, Ordnungshüter liefen herum und sprachen mit den Besuchern. Leider hat es alles nichts gebracht. Es wird weiterhin wild gegrillt und unser Naherholungsgebiet wird verschandelt. Aus diesem Grund und auch der Umwelt zuliebe schlage ich ein komplettes Grillverbot für den Rebstockpark vor, so ähnlich wie im Heinrich-Kraft Park im Fechenheim. Hier hat der hiesige Ortsbeirat sich für ein komplettes Grillverbot ausgesprochen. Sie hatten wohl ähnliche Erfahrungen wie wir im Gallus, Europaviertel und Rebstockviertel gemacht. Appelle an die Vernunft der Leute bringen meiner Erfahrung nach leider meistens auch nichts.
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark
Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.
Verkehrsampel Fußgängerunfreundlich
Die Verkehrsampel Am Römerhof, die den Zepellinpark und den Park Neuer Rebstockpark verbindert dauert sehr lange für Fußgänger! Oft stehen gar keine Autos da, aber Fußgänger müssen dennoch mehrere Minuten warten. Die Ampel verbindet die Parks und ist sonit direkte Strecke von vielen Familien und Joggern. Die Ampelschaltung sollte für Fußgänger effektiver eingestellt werden!
Wasserspiele im Rebstockpark
Vor dem Hintergrund der Schließung und Sanierung des Rebstockbades und der Familienzunahme in unserer Region schlage ich vor, dass die Stadt, ähnlich wie in anderen Teilen von Frankfurt, Wasserspiele in unserem örtlichen Park einrichtet. Das wurde auch den Rebstockpark erheblich aufwerten.
Fussballplatz Rebstockpark
Im Rebstockpark befindet sich ein Bolzplatz mit roter Erde, der kaum von den Kinder benutzt werden kann. Staubentwicklung im Sommer und Match nach dem Regen. Da die Kinder in den umliegenden Wohnsiedlungen kaum Spielmöglichkeiten haben, wäre es toll wenn der vorhandene Boltzplatz aufgewertet wird, wie z.B. am Ostpark mit einem Kunstrasen und Netze für die Tore.
Springbrunnen am Rebstockpark für Kinder
Hallo, Ich fände es toll, wenn es am Rebstockpark einen Springbrunnen gäbe, so wie z.B. am Walther-von-Cronberg-Platz oder der Louisa. Da könnten die Kinder in den Sommermonaten im Wasser spielen.
Toilettenanlagen am Mainufer
Die Stadt Frankfurt hat mit ihrem Mainufer einen echtes Alleinstellungsmerkmal und einen Anziehungspunkt für Groß und Klein. An schönen Tagen werden die Liegewiesen von tausenden Menschen bevölkert. Leider wurde versäumt, am Mainufer - wie auch in anderen öffentlichen Parks (bspw. Rebstockpark) - für Toilettenanlagen zu sorgen. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit wie auch der Sauberkeit (das Mainufer soll so schön bleiben, wie es ist), stelle ich hiermit den Antrag, dass am Mainufer festinstallierte Toilettenanlagen gebaut werden.
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Preuss-Str. / Am Römerhof / Oeserstr.
Verbesserung des Verkehrsflusses von der A648 und vom Wohngebiet Rebstockpark in Richtung Nied und umgekehrt. Der Kreisverkehr sollte von einem Fußgänger- / Radweg umrundet und mit Zebrastreifen abgesichert werden.
Rebstockpark: Kündigung des Pachtvertrags mit der Messe
Der Rebstockpark ist Bestandteil des städtischen Grüngürtels und wesentlicher Naherholungsbereich, der auch von Freizeitsportlern genutzt wird. Die Messe Frankfurt hat den Park von der Stadt gepachtet um diesen als Parkplatz für Messebesucher zu nutzen. Im Gegenzug ist die Messe verpflichtet den Bürgern die Nutzung zu ermöglichen und die Flächen Instand zu halten. Es kommt immer wieder vor, dass sich die Messe Parker den Anwohnern / Bürgern gegenüber rücksichtslos verhalten und die Anwohner sogar vorsetzlich verletzt haben Der Instandhaltungsverpflichtung kommt die Messe eben so wenig nach wie der Sicherung der Bürger. Es gibt größere Schlaglöcher in den Wegen sowie Absenkungen in denen sich das Wasser sammelt. Daraus entstehen nicht nur Pfützen. Es kommt viel mehr zu kaum nutzbaren Wegen. Bei Minus-Temperaturen bilden sich Eisflächen. Fällt darauf Neuschnee, bilden sich lebensgefährliche Stellen. Die Stadt sorgt einerseits für eine Verknappung von Parkplätzen in den westlichen Stadtteilen (City-West, Kuhwald-Siedlung, Rebstockpark) andererseits erfolgt eine Vorzugsbehandlung von Messe und deren Besucher zu lasten der Bewohner. Hier müssen dringend städtische Prioritäten zu Gunsten der Wähler korrigiert werden.
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.
Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.
Zebrastreifen am Übergang alter/neuer Rebstockpark
Der Übergang zwischen altem und neuen Rebstockpark ist derzeit völlig unbesichert. Auf Grund regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße "Zum Rebstockbad" besteht hier eine besondere Gefährdungssituation. Idealerweise sollte der Übergang "begradigt" werden und ein Zebrastreifen den Übergang vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" sichern; mindestens müssen jedoch "Achtung Fußgänger" Schilder aufgestellt werden. Lt. Auskunft der Stadt ist die Zufahrt zum Messeparkhaus (dreispurig und daher nicht für einen Zebrastreifen geeignet) nur an 70 Tagen im Jahr genutzt und dann der Übergang an der Mittelinsel gesperrt. Durch die Unterbringung von 100 Flüchtlingen am Rebstockpark in unmittelbarer Nachbarschaft zum Übergang wird die Gefährudungssituation weiter verschärft.
Spielplatz für den Rebstockpark
Der Rebstockpark bietet unheimlich viel Platz und ist ein toller Ort für Erwachsene sowie für Kinder. Aber es gibt nur einen einzigen öffentlichen Spielplatz, der zudem nur wenige Spielgeräte bietet und eher für Ein- bis Zweijährige interessant ist. Ich wünsche mir einen weiteren Spielplatz bzw. Ausbau des bestehenden auch für etwas ältere Kinder. Als Beispiel seien die beiden neuen Spielplätze im Grüneburgpark genannt, die wirklich für jede Altersgruppe sehr viel bieten.
Bücherregal in der Kuhwaldsiedlung oder im Rebstock
Im südwestlichen Teil Bockenheims gibt es leider bisher kein öffentliches Bücherregal. Meiner Meinung nach würde sich ein Bücherregal an folgenden Orten anbieten: 1) In der Nähe des Spielplatzes in der Friedrich-Naumann-Straße in der Kuhwaldsiedlung 2) Vor dem Haupteingang des Rebstockparks am Wilhelmine-Reichard-Weg 3) In der Nähe der Straßenbahnhaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Ich würde mich sehr freuen, wenn an einem der drei Standorte ein Bücherregal aufgestellt werden würde.