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Böllerverbot durchsetzen - jetzt!

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: a) Mit sofortiger Wirkung - also für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 - für den neuen Rebstockpark auf Basis der Grünanlagensatzung ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen. b) Zu Prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichert Weg, sowie die Straße "Zum Rebstockpark" zur Grünanlage zu zählen ist oder als Straße zählt, wo Feuerwerk gezündet werden darf.

Begründung

Die Begründung hierzu ist in der OM6529 zu finden. Zu b.): Laut der ST 1560 vom 12.09.2025 wäre das Böllerverbot auf den Bereich der Grünanlage beschränkt.