Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbockkäfer
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, zur Entwicklung eines stabilen, nachhaltigen Waldbestands mit einem hohen Erholungswert für die Frankfurterinnen und Frankfurter folgende vom Grünflächenamt und Umweltamt geplanten Maßnahmen im Biegwald umzusetzen:
- Wegerückbau: Das Grünflächenamt und Umweltamt haben unter Mitarbeit des Senckenberg Instituts ein Konzept zum Rückbau von Wegen im Biegwald erarbeitet, um durch die Aufgabe von Wegen die notwendigen Flächen für die Verkehrssicherung zu minimieren (siehe Anlage).
- Reduzierung der Verkehrssicherungspflicht: Gemäß einer aktuellen forstbehördlichen Begutachtung entsprechen die Größe und die vorhandenen Baumarten des Biegwalds einer Klassifizierung an Wald im Sinne des Waldgesetzes. Die Verkehrssicherungspflicht im Wald umfasst nur die Waldränder angrenzend an öffentliche Verkehrswege, Bebauung, Kleingartenanlagen etc. und innerhalb des Waldes auch die Haupterholungswege. Durch die Umwandlung des Biegwaldes von einer öffentlichen Grünanlage zu einem Stadtwald kann der wesentlich geringere Umfang von Verkehrssicherungsmaßnahmen angewendet werden.
- Entwicklung von Naturwaldzellen: Die Reduzierung der notwendigen Flächen, die den Verkehrssicherungspflichten unterliegen, ermöglicht die Bildung von größeren zusammenhängenden Naturwaldzellen, in denen sich der Wald stabilisieren kann und gleichzeitig Lebensraum für den vorhandenen geschützten Heldbockkäfer bieten. Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist die gezielte Förderung eines Eichenbestandes die Grundlage für den langfristigen Erhalt des geschützten Heldbockkäfers.