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Meine Nachbarschaft: Querstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646 entstanden aus Vorlage: OF 1216/2 vom 11.08.2025 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten; 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren; 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Gleisstrecke ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radfahrernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge

11.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten. 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren. 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Straßenbahn ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radlernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6830 entstanden aus Vorlage: OF 872/3 vom 13.03.2025 Betreff: Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend Die öffentlichen Plätze im Nordend sowie der neu gestaltete Oeder Weg erfreuen sich großer Beliebtheit. Die ständig steigende Zahl an Kiosken versorgt das Publikum den ganzen Abend mit Speisen und Getränken. Die vorhandenen Mülleimer sind darauf nicht ausgelegt und können das entstehende Müllaufkommen nicht aufnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Plätze mit zusätzlichen Mülltonnen zu bestücken: - Oeder Weg im Bereich der Kreuzung Jahnstraße/Ecke Querstraße; - Oeder Weg im Bereich der Parklets und Aufenthaltsflächen in den Bereichen am Eiscafé Olimpio, am Imbiss Aroma Vegetarian & More und am Oedi Kiosk an der Kreuzung Stalburgstraße; - Matthias-Beltz-Platz im Bereich um den Kiosk Gudes; - auf dem Luisenplatz im Bereich um das Restaurant Forno d'Oro; - auf dem Merianplatz im Bereich um die Bänke auf den Lüftungsschächten. Sollte der Magistrat Möglichkeiten sehen, die Müllbeseitigung gemeinsam mit den dort jeweils ansässigen Gastronomiebetrieben zu organisieren, wäre das sicherlich ein zielführender Lösungsansatz. Begründung: Die Müllmenge, die auf den Straßen liegt, ist für die Anwohnerschaft ein ständiges Ärgernis und die Beseitigung könnte durch zusätzliche Mülltonnen sicherlich verbessert werden. Entstehende zusätzliche Kosten könnten sicherlich über die Tourismusabgabe finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1217

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlaglöcher im Nordend beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 01.06.2023 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der Anregung vom 07.07.2022, OM 2527, wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den Magistrat gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumfällung Leimenrode 29

08.12.2022 · Aktualisiert: 19.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3267 entstanden aus Vorlage: OF 422/3 vom 22.11.2022 Betreff: Baumfällung Leimenrode 29 Vorgang: V 564/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist die Baumfällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern, unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt? 2. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Baumfällung, wenn laut der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort Abkühlung), insbesondere im Innenstadtgebiet, zu erhalten und zu vergrößern ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern? Begründung: Am 02.11.2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23 bis 27 gerodet. Die Fläche ist circa 30 Meter lang und fünf Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inklusive Tiefgarage (28 Stellplätze) nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er-Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als "im Bestand zu erhalten" eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 09.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Bäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußerst seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 564 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 659 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumschutz bei Neubauvorhaben

21.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 423/3 Betreff: Baumschutz bei Neubauvorhaben In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigen den Ortsbeirat ein Neubauprojekt in der Leimenrode bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26-28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form? Luftbild, vor Ort Termin, Gutachten b) Welche Kriterien werden herangezogen wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 564 2022 Die Vorlage OF 423/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrshinweise Montgolfier-Allee

10.10.2022 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 489/2 vom 25.09.2022 Betreff: Verkehrshinweise Montgolfier-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Montgolfier-Allee, z. B. durch Piktogramme auf der Fahrbahn oder weitere Schilder, auf das durchgängige Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Lin ks-Regel hinzuweisen. Begründung: Entlang der Montgolfier-Allee gilt durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Links-Regel. Auf den Querstraßen wird vor dem Einbiegen in die Montgolfier-Allee auf das Tempolimit von 30 km/h hingewiesen sowie beim Einfahren in die Allee vom Römerhof aus. Auf der Montgolfier-Allee selbst jedoch halten Verkehrsteilnehmer sich nicht immer ans Tempolimit. Rechts vor links wird von Verkehrsteilnehmenden auf Fahrrädern und im Auto zudem häufig ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs

19.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 493/2 Betreff: Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft an den Ortsbeirat zu erteilen und zu folgenden Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburwegs und Kettenhofwegs an den Ortsbeirat 2 zu berichten: Befragung a) alle Fragebögen zur wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen in einem gut lesbaren Format mit allen Verästelungen des Fragebogens zur Verfügung zu stellen. b) wie viele Fragebögen an Passanten verteilt wurden und wie hoch der Rücklauf war. c) wie künftig verhindert werden soll, dass Nicht-Betroffene an der Befragung teilnehmen. d) bezugnehmend auf Seite 20-21 der Präsentation zur Wissenschaftlichen Begleitung der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" der Informationsveranstaltung - Ortsbeiräte 2 und 3 vom 6.9.2022 (Präsentation) erfolgte im Grüneburgweg die sog. Vorherbefragung von 10. Juni bis 22. August 2022. Die sog. Nachherbefragung soll im Herbst/ Winter 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 und Herbst-Winter 2023 ist u.a. aufgrund der unterschiedlichen Wetterverhältnisse von einem anderen Verkehrsnutzungsverhalten der Befragten auszugehen. Wie wird dies bei der Auswertung der Fragebögen berücksichtigt, um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Jahreszeiten zu vermeiden? Untersuchungsraum e) bezugnehmend auf Seite 9 der Präsentation lautet die Forschungshypothese: "Die Umgestaltung zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen [. .] 4. führt zu einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen." und "5. führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit unter allen Verkehrsteilnehmenden in den betroffenen Straßen." Es wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, was unter ‚betroffenen" Straßen' zu verstehen ist, und ob dieser Bereich deckungsgleich mit dem Bereich ist, in dem Handzettel & Flyer verteilt wurden (hierzu siehe S. 19 der Präsentation). f) Auf Seite 19 der Präsentation sind die Straßen rund um den Grüneburgweg in der Karte gekennzeichnet, in denen Handzettel & Flyer verteilt wurden, aber die Straßennamen auf Seite 19 sind schlecht oder nicht lesbar. Eine solche Karte hat der Ortsbeirat zum Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. nicht erhalten. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat die Straßennamen, in denen Handzettel & Flyer rund um den Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. verteilt wurden/ werden, als gut lesbare Liste zur Verfügung zu stellen. g) warum nicht auch die möglicherweise vom Umfahrungsverkehr betroffene Parallelstraßen in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind und auch dort entsprechende Veränderungen aufgrund der Umgestaltung untersucht werden. Verkehrsmessungen h) anhand welcher Kriterien die Straßen und Punkte ausgewählt wurden, an denen Verkehrsströme auf dem Grüneburgweg und Kettenhofweg und den angrenzenden Quer- und Parallelstraßen gemessen wurden/ werden, und wie die Punkte der Verkehrszählungen ausgewählt wurden; i) bezugnehmend auf S. 29 und 33 der Präsentation wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, weshalb es nicht mehr Verkehrszählungen in den angrenzenden Parallel- und Querstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. gibt ( insbesondere warum es solche hinsichtlich des Grüneburgwegs nicht in der Wolfsgangsstr. gibt), aus denen Schlussfolgerungen ob es zur Verlagerung von Verkehr aus dem umgestalteten Grüneburgweg und Kettenhofweg/ Robert-Mayer-Str. in angrenzende Straßen kommt, gezogen werden können. j) vom wem und wie die Verkehrszählungen genau durchgeführt wurden/ werden, wie die Personen, die sie durchführen, hierfür geschult werden, und wie die Zählung über 24h (s. S. 30 und S. 34 der Präsentation) praktisch ablaufen soll, z.B. ob diese im ‚Schichtbetrieb' durchgeführt wird und warum, wie anhand Seite 30 und 34 der Präsentation ersichtlich, Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgt sind. Sonstiges k) Nach welchen Kriterien wurden die Attribute zur Beschreibung der Umfeldqualität ausgewählt? Weshalb wurde neben den Attributen ‚Aufenthaltsqualität', ‚Soziales Sicherheitsgefühl', ‚Aufteilung des Straßenraums', ‚Übersichtlichkeit', ‚Lautstärke/ Lärm', ‚Wohnqualität' nicht auch das Attribut ‚Erreichbarkeit der Geschäfte' aufgenommen? 2. den Ortsbeirat zukünftig früher und umfassend zum Fortgang der Untersuchung zu informieren. Begründung: Es besteht weiterer Informationsbedarf zu den o.g. wichtigen Punkten hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ergänzung zu den bereits dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung einordnen und diese Untersuchung begleiten zu können. Volle Transparenz mit umfassenden Informationen dient dazu, dass der Ortsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, den Magistrat zu beraten, und sein Mandat als demokratisch gewähltes Organ wahrzunehmen. Zu 1.a.: die als PDF zur Verfügung gestellten Fragebogen enthalten nicht alle Verästelungen im Fragebogen ausweislich einer Email vom 22. September 2022 u.a. an den Ortsvorsteher. Zu 1.b.-c.: Informationsbedarf, s.o. Zu 1.d.: Informationsbedarf, da die unterschiedlichen Jahreszeiten, in denen die Messungen vorgenommen werden, nach Einschätzung des Ortsbeirats Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung haben und es dadurch zu Verzerrungen kommen kann. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Messung des Radverkehrs, bei dem unbedingt der saisonale Aspekt berücksichtigt werden muss. Die Annahme, dass zahlreiche Radfahrer nur bei entsprechender Witterung dieses Verkehrsmittel nutzen, ist naheliegend und sollte Berücksichtigung finden. 1.e.-g. : Die genaue Kenntnis des Untersuchungsraums ist wesentlich, um die Ergebnisse der Untersuchung einordnen zu können. Zu 1.h./i.: Ausweislich S. 29 und 33 der Präsentation gibt es nur 3 Messpunkte der Verkehrsströme außerhalb des Grüneburgwegs und nur 1 Messpunkt außerhalb des Kettenhofwegs/Robert-Mayer-Str. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, die Kriterien, nach der die Standorte für die Messungen ausgewählt wurden, zu erläutern, insbesondere weshalb nicht mehr Messpunkte in den Quer- und Parallelstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. vorgenommen werden. Diese werden nach Einschätzung des Ortsbeirats am stärksten von einer möglichen Verkehrsverlagerung betroffen sein und Messungen hier sind für eine umfassende Untersuchung essenziell. Bezüglich der ausgewählten Straßen sollte nicht nur die Luftlinie, sondern auch die mögliche Umfahrung eine Rolle spielen. Gerade derzeit ruhige Wohnstraßen könnten künftig vermehrt unter Schleich- und Umfahrungsverkehr leiden. Schließlich wird ähnliches bereits aus dem Nordend berichtet (vgl. etwa Frankfurter Rundschau vom 10.11.2021: https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/mehr-verkehr-in-der-finkenhofstras se-91108195.html). Zu 1.j.: Informationsbedarf, s.o., da es aus Sicht des Ortsbeirats wichtig ist, dass die Verkehrsmessungen, an denen viele Personen beteiligt sein dürften, konsistent durchgeführt werden. Zu 1.k: Die Lebens- und Wohnqualität von Menschen im Ortsbeirat wird auch durch die Erreichbarkeit von Geschäften bestimmt. Insofern bittet der Ortsbeirat um Rückmeldung, weshalb dieses Merkmal nicht abgefragt wurde bei der Bestimmung der Umfeldqualität. Zu 2.: Einige der o.g. Fragen, z.B. 1g., h., und i., betreffen auch die Gestaltung der Vorher-Befragung, die bereits abgeschlossen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, so dass er die Untersuchung konstruktiv kritisch begleiten und seiner Rolle nachkommen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 493/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können

28.08.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 452/2 Betreff: Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 381/2 vom 15.05.2022 Betreff: Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Vorgang: OM 482/21 OBR 2; ST 1794/21 Der Magistrat wird ergänzend zu der Anregung vom 05.07.2021, OM 482, gebeten, 1. an folgenden drei Stellen im neuen Rebstockpark Müllgaragen zu platzieren: - Straße Zum Messeparkhaus/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg; - August-Euler-Straße/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg (am Spielplatz); - Im Park, Mitte der ersten Querstraße (siehe Foto); 2. alle anderen vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit Deckel auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leergeräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt. Die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern sein soll. Zusatz: An den genannten drei Stellen halten sich Parknutzer auf, picknicken oder essen ihre Pizza dort. Entsprechend groß ist der Müllanfall. Die vorhandenen Müllbehältnisse reichen nicht aus, um die Masse an Müll aufzunehmen. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1951 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten

21.04.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße

06.05.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7206 entstanden aus Vorlage: OF 1057/3 vom 18.02.2021 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oeder Weg bleibt für den Anwohnerverkehr, den Lieferverkehr sowie Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus nördlicher und südlicher Richtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oeder Weg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelne Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oeder Weg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oeder Wegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oeder Weg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1114 Antrag vom 12.01.2023, OF 434/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg

31.01.2021 · Aktualisiert: 21.04.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 309/13 Betreff: Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Straßen im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wie folgt zu benennen: - die erste Straße welche parallel in südöstlicher Richtung zur Straße am Riedsteg liegt und gleichzeitig die Straße "Am Mittelpfad" kreuzt soll mit "Am Mittelpfad" benannt werden, um die nordöstliche Querung fortzuführen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum kleinen Ried" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum Schwalbenberg" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir als Ringstraße um das neue Baugebiet zu führen und "Zur Erlenbachaue" zu benennen. Somit Würde diese Straße ebenfalls eine Querstraße zu den drei oben genannten darstellen und in die Straße "Am Riedsteg" bzw. "Alt Erlenbach" münden. Bei der Benennung der Straßennamen wurde sich an den Richtlinien aus dem "Leitfaden zur Straßenbenennen" der Stadt Frankfurt orientiert. Des Weiteren wurde sich am Buch des Nieder- Erlenbacher Geschichtsvereins "Die Flurnamen der Gemarkung Nieder- Erlenbach" von 2003 orientiert, im Sinne der Herstellung eines Ortsbezugs. Zur besseren Orientierung bitte den Kartenanhang beachten. Begründung: Im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wird es 4 bzw. 5 neue Straßenzüge geben. Diese sind zu benennen. Der Ortsbreirat hatte sich darauf verständigt die Straßennamen Personen und Sachneutral zu benennen, sowie einen Bezug zu Nieder- Erlenbach herzustellen. Aus diesem Grund wurde sich am natürlichen Umfeld des geplanten Baugebiets sowie historischen Flurstücken orientiert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 35 2021 Die Vorlage OF 309/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wer schützt die Fußgänger?

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1272/2 Betreff: Wer schützt die Fußgänger? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Absicht besteht, Fußgänger vor Rad- und Rollerverkehr auf den Gehwegen zu schützen; und 2. wenn ja, wie dies geschehen soll; und 3. wenn nein, warum die gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt ignoriert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat der Rad- und seit deren Genehmigung auch der E-Roller-Verkehr auf allen Geh-wegen in der Stadt extrem zugenommen. Kontrollen sind extrem selten und dank Verzicht auf Bußgeldsanktionen auch wenig nachhaltig. Vielfach fahren mehrere Radfahrer in beiden Richtungen rechts und links an erschreckten Fußgängern auf dem Gehweg vorbei. Sie fahren zum Teil bis in Ladeneingänge hinein oder S-Bahnsteige entlang. Und sie fahren natürlich rücksichtslos an Hauseingängen vorbei, aus denen jeden Moment ein Mensch heraustreten könnte. Radfahrer schlängeln sich zwischen Fußgängern hindurch, die bei grüner Fußgängerampel Straßen überqueren, sie fahren im Slalom um Fußgänger auf Zebrastreifen oder in Fußgängerzonen (zum Teil in extrem hoher Geschwindigkeit), Sie fahren von einer Straße quer über das Gehwegeck in die nächste Querstraße - nur Zentimeter vor zurückspringenden Fußgängern vorbei. Auch wenn parallel zum Gehweg Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer auf den Gehwegen. Spazierengehen in Grünanlagen ist praktisch unmöglich geworden, weil zahlreiche Radfahrer die Grünanlagen (und dabei nicht nur die Wege, sondern auch Rasenflächen) als Rennstrecken benutzen. Auch E-Roller erfreuen sich an Slalomfahrten um Fußgänger in Fußgängerzonen herum. Die Fußgänger sind am Ende ihrer Leidensfähigkeit. Wenn die Stadt nicht endlich nachhaltig durchgreift, werden sie sich selbst zur Wehr setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1272/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode

27.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 926/3 vom 14.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode Der Magistrat wird gebeten, im Bornwiesenweg, an der Ecke Leimenrode, Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Im angesprochenen Bereich befinden sich drei Parkbuchten für Pkws. Daneben wäre noch Platz für Fahrradbügel. Der Durchgang für Fußgänger wäre weiterhin ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 270 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4499 entstanden aus Vorlage: OF 650/3 vom 14.03.2019 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob es unter Umständen zu weiteren Verzögerungen kommt. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1326 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern

05.06.2018 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 18.05.2018 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z. B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Antrag vom 30.05.2019, OF 1016/6 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen, leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfalleimer entlang der Gehwege der Mainzer Landstraße stadtein- und stadtauswärts vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3113 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 20.04.2018 Betreff: Abfalleimer entlang der Gehwege der Mainzer Landstraße stadtein- und stadtauswärts vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße Wer zu Fuß von der Innenstadt ins Gallus geht, stellt fest, dass die Gehwege von Kleinabfällen verunreinigt sind. Die Vorstellung, dass Menschen ihre Einwegbecher, benutzten Taschentücher, Verpackungsmüll, Essensreste u. Ä. einpacken und zu Hause ordnungsgemäß entsorgen, hat leider mit der gelebten Realität in unserer Stadt wenig zu tun. Da zumindest ein Teil der Bevölkerung willens ist, Abfall in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, wenn einer am Gehweg aufgestellt ist, sollte die Stadt die Möglichkeit dazu bieten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf der ganzen Strecke eine angemessene Anzahl von Müllbehältern aufstellen zu lassen; 2. die Behälter - wo möglich und sinnvoll, und noch nicht geschehen - im Bereich der Einmündungen von Querstraßen oder in der Nähe von Fußgängerampeln anbringen zu lassen, da sich so vielleicht auch noch die Müllmenge im öffentlichen Raum der Seitenstraßen reduzieren lassen könnte. Begründung: Das Problem Abfall im öffentlichen Raum ist ein Dauerthema in der Stadt. Es werden bereits in vielen Bereichen Abfalleimer aufgestellt. Die Gehwege der Mainzer Landstraße würden sich hier auch anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1519 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen

04.12.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 16.11.2017 Betreff: Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Seckbach besser vor Schleichverkehr geschützt werden können. Für die Nussgartenstraße und die Straße Am Schießrain s ollen beispielhafte Maßnahmen erarbeitet und deren Wirksamkeit in der Praxis überprüft werden. Begründung: Die Problematik der Belastung und Gefährdung von Anwohnerinnen und Anwohnern durch zunehmenden Schleichverkehr bestimmt zunehmend die Sitzungen des Ortsbeirats. Durch die permanente Überlastung der Durchgangsstraßen im Frankfurter Osten versuchen immer mehr Fahrer die Staus zu umgehen, indem sie in kleinste Parallel- oder Querstraßen ausweichen, um ein paar Meter gutzumachen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist dies aus vielen nachvollziehbaren Gründen eine große Belastung. Die vom Ortsbeirat geforderten Verkehrskontrollen wurden unter Hinweis auf die begrenzten personellen Ressourcen immer wieder abgelehnt. Es muss geprüft werden, ob durch veränderte Einbahnstraßenregelungen oder die Sperrung von Nebenstraßen kurzfristige Verbesserungen möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 459 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße

19.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung

17.01.2017 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2017, OA 113 entstanden aus Vorlage: OF 194/1 vom 28.12.2016 Betreff: Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Konzept vorzustellen, wie nachhaltig dafür gesorgt werden kann, dass der ruhende Verkehr Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den fließenden Verkehr (insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u. Ä.) nicht behindert. Auch die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, der Frankenallee und deren Querstraßen; 2. eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen (Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell in der Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1 so zu überwachen, dass durch häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei den Fahrzeughaltern eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer oder Einsatzkräfte behindert werden; 3. eine regelmäßige und häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee und Idsteiner Straße) auch in den Abend- und Nachtstunden durchzuführen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise beschlossen, im Haushalt 2017 520 neue Stellen zu schaffen. Laut Meldung der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichtung von Bewohnerparkzonen oder bei Forderungen nach einer Bestreifung von durch den Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler). Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum: Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u. Ä. Wichtig ist, sich frei bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Anlage 1 (ca. 45 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1145 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 113 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1017, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Haltestelle Bus 36

07.07.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 384 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 22.06.2016 Betreff: Zusätzliche Haltestelle Bus 36 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine weitere Haltestelle der Buslinie 36 stadteinwärts zwischen der Haltestelle "Bornwiesenweg" und "Eschenheimer Turm" , beispielsweise in der Querstraße, eingerichtet werden kann. Diese Haltestelle sollte nahe dem Oeder Weg eingerichtet werden, um Staus in der Querstraße aufgrund dieser Haltestelle zu vermeiden. Begründung: Der Abstand zwischen den beiden Haltestellen ist zu groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1254 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reduzierung des Staus im Oeder Weg

28.04.2016 · Aktualisiert: 10.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2016, OF 12/3 Betreff: Reduzierung des Staus im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, bis wann die Sperrung der linken Straßenspur in der Querstraße wegen der aktuellen dortigen Großbaustelle genehmigt wurde und wann welche Verlängerungen der besagten Sperrung mit welcher Begründung beantragt und gewährt wurden, 2. und des Weiteren die Sperrung der linken Straßenspur in der Querstraße nicht zu verlängern und diese statt dessen unverzüglich aufzuheben. Begründung: Auf Grund der langandauernden Sperrung der Eckenheimer Landstraße voraussichtlich bis Ende August 2016 weichen bekanntlich viele Fahrzeuge auf den Oeder Weg auf. Da an der Kreuzung des Oeder Weg mit der Querstraße sowohl Autos von Süden/Innenstadt als auch Autos vom Norden in die Querstraße einbiegen, diese jedoch auf eine Spur verengt ist, stauen sich zeitweise die Autos im Oederweg bis hoch zum Adlerflychtplatz. Dies führt unter anderem sowohl für Fußgänger, insbesondere Schulkinder (u.a. Phorms und Kant-Schule), zu Unübersichtlichkeit und verringerter Sicherheit sowie für die Anwohner zu vermehrter Schadstoff-Belastung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 28.04.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 12/3 tätig zu werden und dem Ortsbeirat in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeirat intensiver einbinden

01.09.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2015, OF 852/3 Betreff: Ortsbeirat intensiver einbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum er den Ortsbeirat bei folgenden Maßnahmen im Ortsbezirk 3 nicht eingebunden hat: a) Eckenheimer Landstraße - Umbau des Radweges zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Malapertstraße in südlicher Richtung; b) Lenaustraße, Bereich der Sackgasse nördlich der Glauburgstraße - Entfall von weiteren zwei Kfz-Stellplätzen und Herstellung von Fahrradbügeln auf der Seite zum Glauburgplatz hin; c) Oeder Weg, südlicher Teil zwischen Querstraße und Wolfgangstraße - Planungen zur Herstellung einer Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge nur in einer Richtung; d) Eschersheimer Landstraße, Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Wolfsgangstraße - Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h in der Zeit zwischen 22h und 6h. 2. der Magistrat wir weiter gebeten zu berichten, welche Erwägungsgrunde er der Durchführung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1.zu Grunde gelegt hat. Begründung: Die aufgeführten Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 3. Sie wurden ohne vorherigen Konsultation oder Erörterung im Ortsbeirat durchgeführt. Die Maßnahme zu vorstehend Ziffer 1 c) war lokaler Presseberichterstattung zu entnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1547 2015 Die Vorlage OF 852/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Kapersburgstraße und Neue Fahrt

19.05.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4151 entstanden aus Vorlage: OF 253/13 vom 05.05.2015 Betreff: Sanierung Kapersburgstraße und Neue Fahrt Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahndecken der beiden Querstraßen an den Eingängen zum Alten Friedhof, die Kapersburgstraße (in der Verbindung von Lochmühlstraße zum Feldbergblick) und den am Friedhof angrenzenden Teil der Neuen Fahrt, zu sanieren. Begründung: Beide Straßen weisen stark beschädigte Fahrbahndecken auf. Alle angrenzenden Straßen wurden in den letzten Monaten und Jahren saniert bzw. werden es gerade. Um auch den Anwohnern dieser Straßen und den Besuchern des Friedhofs, die mit dem Auto kommen, eine sorgenlose Anfahrt zu gewährleisten, müssen auch diese Straßen saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1349 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oeder Weg/Jahnstraße

01.10.2014 · Aktualisiert: 17.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2014, OF 707/3 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oeder Weg/Jahnstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oederweg/Jahnstraße durch zusätzliche Schilder oder Verkehrsampeln verbessert werden kann. Begründung: Die Jahnstraße ist in ihrem letzten Abschnitt vom Oederweg her als Einbahnstraße gesperrt und darf wie andere Einbahnstraßen im Nordend von Radfahrern dennoch in dieser Richtung - zum Oederweg - befahren werden. Busse, aber auch andere Kfz, die auf dem Oederweg in Richtung Norden fahren, sind für Radfahrer, die von der Jahnstraße in den Oederweg einfahren oder ihn überqueren, eine Gefahr, besonders wenn sie schnelle E-Bikes fahren. Radfahrer können glauben, es gelte rechts vor links und sie hätten Vorfahrt. Deshalb sollte entweder eine Ampel für Radfahrer in der Jahnstraße aufgestellt werden oder ein Warnschild für Autofahrer im Oederweg sowie ein Stoppschild für Radfahrer in der Jahnstraße. Radfahrer, die auf dem Oederweg in Richtung Süden fahren, sind ebenfalls gefährdet, weil Autofahrer rechts in die Querstraße abbiegen müssen, Radfahrer jedoch geradeaus fahren können. Bürger, die in der Nähe der Kreuzung arbeiten bzw. wohnen, berichten von täglichen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern und Autofahrern in dieser Situation. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Autofahrer versuchten, auf dem klar gekennzeichneten, engen Radweg im Süden der Kreuzung weiterzufahren, statt wie vor- geschrieben rechts in die Querstraße einzubiegen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 707/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 707/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 707/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 707/3 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der FREIEN WÄHLER erklärt. Vor Beschlussfassung ändern die Antragsteller die Vorlage dahin gehend ab, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oeder Weg/Jahnstraße durch die erforderliche Beschilderung bzw. andere geeignete Maßnahmen verbessert werden kann"; 2. der zweite Absatz der Begründung wie folgt lautet: "Deshalb sollte ein ‚Vorfahrt'-Schild für Autofahrer im Oeder Weg sowie ein ‚Vorfahrt achten'-Schild für Radfahrer in der Jahrstraße aufgestellt werden." Beschluss: Die Vorlage OF 707/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Historische Straßennamen in Bonames

24.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 504/10 vom 08.09.2013 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamenschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369, eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames von vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. An der Straße Am Wendelsgarten die ehemalige Bezeichnung Querstraße; 2. an der Straße Mühlackerstraße die ehemalige Bezeichnung Ringstraße; 3. an der Straße Alt-Bonames die ehemalige Bezeichnung Saalhofgasse; 4. an der Straße Homburger Landstraße die ehemalige Bezeichnung Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, sodass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung an und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 62 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße

22.11.2012 · Aktualisiert: 21.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2012, OF 299/3 Betreff: Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 zeitnah über die vorgesehene Nutzung des seit vielen Jahren als Bauruine leerstehenden und entkernten Hochhauses Querstraße Ecke Eschersheimer Landstraße zu berichten. Begründung: Die genannte Bauruine war Presseberichten zufolge viele Jahre Gegenstand von Rechtsstreiten über die Baugenehmigung. Es besteht nunmehr ein nachhaltiger Bedarf, diesen Schandfleck alsbald wieder einer normalen baulichen Nutzung zum Vorteil der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger zuzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 299/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 299/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 299/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 673 2013 Die Vorlage OF 299/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerungen: .Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße. und .Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer.

21.06.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1350 entstanden aus Vorlage: OF 193/3 vom 07.05.2012 Betreff: Erinnerungen: "Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße" und "Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer" Vorgang: OM 4016/10 OBR 3; ST 617/10; OM 153/11 OBR 3; ST 972/11 Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme ST 617 bereits angekündigt, aber nie umgesetzt, die Jahnstraße auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg entgegen der Fahrtrichtung für Fahrradfahrer zu öffnen und ebenso wie in der Stellungnahme ST 972 zugesagt, und ebenfalls bislang nicht umgesetzt, die Verkehrsführung für die Radfahrer im Oeder Weg/ Ecke Jahnstraße/Querstraße anzupassen. Begründung: Mit der Anregung OM 4016 wurde der Magistrat bereits 2010 zur Öffnung der Jahnstraße aufgefordert. Die Stellungnahme ST 617 bestätigte, dass der Anregung entsprochen wird - explizit auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg. Bis zum heutigen Tag ist dies allerdings nicht geschehen. Für eine Sonderbehandlung dieses Abschnittes ist kein Grund ersichtlich. Die Breite der Jahnstraße beträgt meist mindestens 5 Meter (Höhe Haus Nr. 54: 5 Meter, Höhe Haus Nr. 51: 5,15 Meter). Nur in der leichten Kurve auf Höhe des Hauses Nr. 45 sinkt dort die Breite auf nur 4,45 Meter. Dieser Abschnitt ist aber nur wenige Meter lang und in beide Richtungen gut einsehbar, sodass Radfahrer leicht vorher anhalten können oder alternativ das Rad kurz auf den Fußweg mit sehr niedrigem Bordstein (Einfahrt) heben können, um entgegenkommende Fahrzeuge passieren zu lassen. Zum Vergleich: In der rund 150 Meter langen Baustraße besteht bei ebenfalls einseitigem Parken über die gesamte Länge eine Breite von nur 4,50 Meter - und auch dort sind keine Probleme bekannt. Durch die nicht umgesetzte Anregung ist die Sicherheit gefährdet: Autofahrer rechnen gemäß Beschilderung nicht mit entgegenkommenden Radfahrern, während letztere (womöglich in Unkenntnis der geltenden Besonderheit) davon ausgehen, dieses rund 100 Meter kurze Stück legal befahren zu dürfen. Die Änderung der Verkehrsführung an der Kreuzung Oeder Weg und Querstraße/Jahnstraße wurde in der Anregung OM 153 gefordert und am 08.08.2011 durch den Magistrat in der Stellungnahme ST 972 zur Umsetzung in Aussicht gestellt. Auch hier gibt es noch keine Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2010, OM 4016 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2010, ST 617 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 153 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 972 Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1560

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer

09.06.2011 · Aktualisiert: 05.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 153 entstanden aus Vorlage: OF 9/3 vom 25.05.2011 Betreff: Oeder Weg Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Oeder Weg Ecke Querstraße für die stadteinwärts fahrenden Radfahrer die derzeitige Fahrrad-Linksabbiegerspur in eine kombinierte Linksabbieger-/Geradeausfahrerspur umzuwandeln und für eine dazu passende Wegmarkierung in den südlichen Teil des Oeder Wegs zu sorgen. Begründung: In ihrer jetzigen Form stellt die Kreuzung einen Gefahrenpunkt für stadteinwärts auf der Radroute 7 fahrende Radfahrer dar. Gemäß der geltenden Verkehrsregelung halten sich die Radfahrer am rechten Fahrbahnrand, die Autos bleiben links von ihnen. Dadurch kommt es zum Kreuzungskonflikt zwischen den meist geradeaus fahrenden Radfahrern und den rechts abbiegenden Autofahrern (einzige Fahrmöglichkeit für alle Kfz). Die kritischen Situationen entstehen sowohl bei fließendem Verkehr (grüne Ampel) als auch dann, wenn beide Verkehrsteilnehmer zuvor an einer roten Ampel warten mussten und zusammen losfahren. Es kommt hier oft zu abrupten Bremsungen überraschter Autofahrer. Zur deutlichen Verbesserung der Sicherheit sollten die Wege entflochten werden. Durch Erweiterung der vorhandenen Linksabbiegerspur für Radfahrer in die Jahnstraße in eine gemeinsamen Spur für Linksabbieger und Geradeausfahrer werden Konflikte zwischen Radfahrern und Autofahrern wirksam vermieden. Abhängig von der konkreten Verkehrslage können Radfahrer zwischen dem vor der Ampel stehenden Verkehr auf die linke Seite der Fahrspur wechseln oder aber schon bei der Anfahrt auf die linke Seite wechseln. Da in diesem Bereich die durchschnittliche Fahrtgeschwindigkeit sehr niedrig ist (durch Rückstaus von der roten Ampel, Tempo 30, enge Verkehrsführung, Ein- und Ausparker), dürfte dies sogar der Regelfall sein und ist auch für vergleichsweise langsame Radfahrer möglich und gefahrenarm. Zur vollständigen Umsetzung gehört auch eine Anpassung der Markierung. Zur Veranschaulichung hier noch ein angepasstes Bild der Kreuzung und der gewünschten Lösung: (Quelle: Google Street View, die Kreuzung wurde seitdem umgebaut.) Das Kreuz markiert den derzeitigen Konfliktpunkt, links ist die neue Geradeausspur für Fahrradfahrer eingezeichnet worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 972 Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1350 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Historische Straßennamen in Bonames

26.10.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 10.10.2010 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß des Vorschlages des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e. V. zu folgenden Straßen in Bonames zu den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames von vor 100 Jahren angebracht werden: 1. Zu "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße"; 2. zu "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße"; 3. zu "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse"; 4. zu "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße". Begründung: Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Eingemeindungsjubiläum des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte, über Stadtteilbegehungen sowie auch Bildvorträge im Saalbau Nidda, das Bewusstsein von Jung und Alt auf bemerkenswert erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll so auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre schön, wenn die historischen Straßennamen gemeinsam von den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 sowie des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e. V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Aktenzeichen: 62 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept Europaviertel vorlegen

24.11.2009 · Aktualisiert: 01.10.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3779 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 09.11.2009 Betreff: Verkehrskonzept Europaviertel vorlegen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat seine Planungen zur verkehrlichen Anbindung des Europaviertels an das Gallus in einer Ortsbeiratssitzung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorzustellen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, schon jetzt bei den Planungen zu berücksichtigen, dass die im Gallus über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen durch die neuen Verkehrsverbindungen möglichst gering in Mitleidenschaft gezogen werden und überörtlicher Durchgangsverkehr vermieden wird. Vorgestellt werden soll die Verkehrserschließung des Europaviertels im westlichen Bereich zwischen Knorrstraße im Osten und Schloßborner Straße im Westen. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. Mit welchem Verkehrsaufkommen rechnet die Planung durch die Bebauung des Bereichs nördlich der Idsteiner Straße - in Richtung Osten (Richtung Messe, Innenstadt) - in Richtung Westen (Richtung Schmidtstraße/Autobahn)? 2. Wie stellt sich dieses Verkehrsaufkommen im Vergleich zum derzeitigen dar? 3. Ist die Annahme richtig, dass zukünftig Verkehr aus dem Gallus heraus (zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Idsteiner Straße) über die Eppenhainer Straße Richtung Schmidtstraße/Autobahn abgeleitet wird, da es sich hier um eine kürzere Strecke zur Schmidtstraße handelt? 4. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Stichstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Europaallee zukünftig nicht zu Ausweichstrecken für quartiersfremden Verkehr zu Verkehrsspitzenzeiten werden zu lassen? 5. Welche Maßnahmen sind für die Eppenhainer Straße vorgesehen, um diese für den PKW-Verkehr unattraktiver zu machen, sodass die bisherige Wohnstraße nicht zu einer verkehrsbelasteten Durchgangsstraße verkommt (mit allen negativen Begleiterscheinungen, die längerfristig auch zu einer Änderung der Bewohner/-innenstruktur führen)? 6. Welche Maßnahmen werden getroffen, um zu verhindern, dass die Idsteiner Straße von Fahrzeugen aus Richtung Messe/Innenstadt mit Ziel Autobahn oder westliche Frankfurter Stadtteile als Ausweichstrecke zur parallel verlaufenden Mainzer Landstraße beziehungsweise Europaallee genutzt wird? Begründung: Bei der Idsteiner Straße sowie ihren Querstraßen handelt es sich um reine Wohnstraßen. Bereits die Bebauung des Gebiets nördlich der Idsteiner Straße bringt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich. Sollte sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich durch zusätzlichen Fremdverkehr weiter erhöhen, steht zu befürchten, dass sich durch die so verschlechterte Wohnqualität (Lärm, Staub) auch die soziale Struktur des Gebiets verschlechtert (wer es sich leisten kann, zieht weg). Auch das Ziel der Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, nördlich der Idsteiner Straße attraktiven Wohnraum anzubieten, kann nicht erreicht werden, wenn diese Wohnungen an stark verkehrsbelasteten Straßen liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 503 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 13.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

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Anfang der Rödelheimer Landstraße Tempo 30 jetzt

07.07.2025

Reduzierung auf 30 km/h in dem Bereich der Rödelheimer Landstraße (RöLa) zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße. Im Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße wurde das "Schönhofviertel" mit Kindergärten, Spielplätzen und Schule gebaut. Im Schönhofviertel selbst wurde eine "Tempo 30-Zone" geschaffen. Durch das neue Wohngebiet sind in dem Bereich der RöLa nun einige zusätzliche Querstraßen/Einmündungen entstanden, welche von Fahrzeugführern/innen schlecht einsehbar sind. Hierdurch kommt es häufiger zu gefährlichen Situationen mit Fast-Unfällen bei der Ausfahrt aus diesen Querstraßen/Einmündungen. Außerdem gibt es durch das neue Wohnviertel viel mehr Fußgängerverkehr und viel mehr Straßenüberquerungen der RöLa durch Fußgänger/innen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Geschwindigkeit in dem Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Am besten sollte die bereits im Schönhofviertel geschaffene "Tempo 30-Zone" auf den Bereich der RöLa ausgeweitet werden. Offiziell Gemarkung Bockenheim, jedoch auf Thema für den direkt angrenzenden Stadtteil Rödelheim (zuständiges Polizeirevier ist Rödelheim).

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Aufpflasterungen! Statt unbeachteter 30er Zone

10.11.2023

Nach Marschprotesten des Kinderladens "Die Park Löwen" (festgehalten von der FN Presse, Dank des engagierten Kinderbeauftragten) bzgl. des gefährlichen Überquerens des Parkwegs, -ihres Schulwegs-, wurde endlich nach über einem Jahr nun im Juli mit weißen Farb Symbolen auf der Straße auf die Parkausgänge aufmerksam gemacht. ("Es gab Lieferschwierigkeiten") Ich war jüngst auf dem Rödelheimer 11.Polizeirevier um Anzeige gegen Unbekannt zu machen, da meine Katze im Parkweg überfahren wurde (dritte Katze dieses Jahr hier) und der Fahrer schnell weiterfuhr: man unterrichtete mich, dass eine Katze im Straßenrecht wie ein Karton behandelt wird, nämlich gar nicht. Außer es gäbe Sachschäden am Auto. Die Kinder haben Angst den Parkweg zu überqueren, zudem die Autoraser immer mehr zunehmen, auch im Füldchen, eine Querstraße hierzu. Als ich vorschlug mal einen Blitzer zu installieren, sagte mir der diensthabende Polizist, dass feststehende Blitzer nur an großen Straßen ständen und die "Laser Pistolen" hier im Parkweg nicht anwendbar wären. Dies ist eine äußerst interessante Information, denn dass bedeutet das der Einhaltung und Sicherung der "30er Zone" gar nicht nachgekommen werden kann! Dies nun bedeutet das man dann eben zum nächstmöglichen Mittel greifen muss um schlimmere Unfälle zu vermeiden in dieser 30er Zone, welche sogar eigentlich eine 20er Zone sein müsste, da eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz,ein Park, ein Schwimmbad und ein Fußballstadion direkt an dieser Straße, -welche übrigens ein Schulweg ist-, fast nebeneinander liegen. Und was wäre da wohl das nächstmögliche, sogar kostengünstige, Mittel? Einfache Aufpflasterungen , bei denen auch die E-Biker/- Scooter, Fahrradfahrer etc. vorsichtiger, langsamer, aber gut daran vorbeifahren können. Beispielfoto von Nied , am Spielplatz neben der S-Bahn Fußgängerbrücke, (Kindergarten ist da übrigens auch schräg gegenüber) oder Robert-Mayer Straße in Bockenheim, auch beides 30 er Zonen. (Und das sogar ohne Park, Schwimmbad oder Stadion nebendran : es geht also schon auch in ruhigeren Bereichen!)

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Querstraßen vom Sandweg mit Stopp-Schildern ausstatten

13.01.2022

Den Sandweg kann man als Fahrradfahrer auch bergab befahren. Problem ist hierbei das es leicht zu Unfällen kommen kann, da Autos aus den Querstraßen nicht auf Fahrradfahrer achten die entgegen der Einbahnstraße fahren. Das könnte mit Stopp-Schildern deutlicher gemacht werden.

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Anwohnerparken Frankenallee Galluswarte

07.08.2021

Als langjähriger Anwohner kann ich es täglich beobachten, wie der Bereich in der Frankenallee auf Höhe der Galluswarte für ortsfremde Menschen zum (Langzeit-) Parken genutzt wird. Dies ist an sich kein Problem - allerdings führt das Ausmaß an manchen Tagen zu chaotischen Zuständen (und dies führt dann zu vielen Parkverstößen), sodass man schon gezielt beobachtet, welche Fahrzeuge dort parken. Vor Corona waren wahrscheinlich auch Messebesucher hier, jetzt gehe ich davon aus, dass die Nähe zur Sbahn Haltestelle das Parken für Externe attraktiv macht - es scheint mir, dass manche Fahrzeuge über mehrere Tage kostenfrei abgestellt werden um dann z.B. zum Flughafen zu pendeln. Auch konnte ich schon Reisebusse sowie Camper + ähnliche Fahrzeuge (in denen Menschen nächtigen) beobachten. Meine Idee wäre es das Bewohnerparken, das es teilweise bereits im östlichen Teil der Frankenallee gibt, auch nach Westen (und in die Querstraßen) auszubreiten. In der Frankenallee gibt es teilweise drei Parkspuren auf selber Höhe, was sie als "Parkplatz" sehr attraktiv macht. Für die Anwohner natürlich ärgerlich - zumindest einen Teil als Anwohnerparken zu haben, wäre schön.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Geschwindigkeitsbegrenzung - Gerbermühlstraße

26.04.2017

Ich plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen. Aus diesem Grund würde ich eine Begrenzung bzw einen festen Blitzer begrüßen sodass dem Lärm etwas Einhalt geboten wird.